Nachbars Baum stört und richtet Schaden an

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  1. #41 Gast036816, 17.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das zurückschneiden von bäumen ist so wie es Eric dargestellt hat, solange der baum mit seinen ästen noch nichts am nachbarhaus beschädigt hat.

    das es nicht soweit kommt, liegt in der verantwortung des hauseigentümers. in dem fall muss der eigentümer des baums für das zurückschneiden aufkommen. erfolgt kein fristgerechter rückschnitt, da der hausherr sich nicht darum kümmert, bleiben die folgeschäden beim hauseigentümer, da unterhalts- und schadensminderungspflicht in seinem verantwortungsbereich bleiben.

    wenn die hütte sowieso abgebrochen werden soll, besteht erst recht kein anspruch auf schadensausgleich.

    das fällen des baums - das muss erst einmal mit dem zuständigen amt geklärt werden. ich kann mir gut vorstellen, dass hier eine außerordentliche begründung zum fällen des baums und eine fällgenehmigung erforderlich ist. maßnahmen an der wurzel würde ich auch mit der behörde klären. u. u. muss die einfahrt der wurzel angepasst werden, wenn der baum unter bestandsschutz steht.
     
  2. Leoni

    Leoni

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    Rolf, also ehrlich, Deine Ansicht zu dem Thema befremdet mich doch sehr.


    Ok, und selbst wenn er schon was beschädigt hat, was macht das für einen Unterschied in Bezug auf die Rechte die der geschädigte Hauseigentümer da hat ?

    Ach, und der Baumeigentümer hat Deiner Ansaicht nach überhaupt keine Verpflichtung dafür zu sorgen, daß sein Baum gefälligst auf seinem Grundstück bleibt und vor allem keine Fremdschäden verursacht ???
    Er kann Deiner Ansicht nach fünfe gerade sein lassen und sich einfach nicht drum kümmern und wenn es dann der Nachbar selbst macht sagt er einfach daß er kein Geld hat und dem Geschädigentn fallen auch noch Prozesskosten an die er ebenfalls nuie mehr zurückbekommt ???


    Könnte doch auch sein, daß sich der Hausherr durchaus gerne darum kümmern würde.
    Nur vielleicht hat ja auch der geschädigte Hausherr einfach kein Geld dafür übrig, das er in die Pflege fremder Bäume stecken will bzw. kann ?
    Schonmal daran gedacht ?


    Der Teil-Abbruch ist momentan erstmal nur ein "Gerücht", von dem der Baumeigentümer noch garnix weiß. Und ob überhaupt ist noch völlig offen...

    Möglich daß eine Genehmigung erforderlich ist, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es damit irgendwelche Probleme geben dürfte, wenn der Baum schon gravierende Fremdschäden verursacht hat.
    Soweit ich weiß ist der Baum eine Pappel oder sowas ähnliches. Also nix besonders.

    Wie bitte ? Der Baum hat wohl keinen besondern Bestandsschutz.
    Aber selbst wenn: Dann soll die Grundstückseinfahrt einer Wurzel angepaßt werden ?????
    Ich glaub der 1. April ist doch längst vorbei, oder .......


    Da ist mir doch Eric´s Einschätzung wesentlich sympathischer und glaubwürdiger, vor allem weil er sie mit unserem Gesetz, also mit §§ untermauert hat.
     
  3. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo Leoni,
    auch wenn Dir Rolfs Aussagen nicht gefallen, musst Du zumindest mit der Nachfrage rechnen, warum erst jetzt die Meldung kommt und nicht schon, als die Äste noch 10cm vom Dach entfertn waren bzw. die Wurzel sich erst auf den Weg machte.
     
  4. #44 Baufuchs, 18.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Leoni

    Juristisch mag es stimmen, dass der Nachbar dir deinen Dachschaden zahlen muss. Reisst Du danach allerdings das Dach ab, musst Du mit Retourkutschen bei Abbruch und Neuaufbau rechnen.

    Und glaubs einfach, wer dann sucht, der findet.
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Mhhh... Gerüstaufbau, Bauablauf, Staubbelastung, Lärm, Arbeitszeiten, illegale Beschäftigte... Ich wüsste schon wie so eine Baustelle möglichst Zeitintensiv gemacht werden könnte...

    Und irgendwelche Zustimmungen zu irgendwelchen Befreiungen? Mhhh... Entweder ein klares NEIN oder ein: Mhhh, wie viel zahlst du denn? Und dann dich bluten lassen...

    Sei dir gewiss: Ich bin friedlich aber DA könnte ich so richtig zum Schwein werden... Und ich hoffe dein Nachbar ist ähnlich veranlagt...
     
  6. #46 Gast036816, 18.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Leoni - ich bin überzeugt, dass du hier keine beratung suchst, sondern die bestätigung deiner ansichten.

    um dieses thema hier zu einem vernünftigen ende zu bringen, solltest du doch einmal angeben, was für ein baum ist hier der verursacher, stammumfang oder durchmesser ca. in 1,30 m höhe, durchmesser der baumkrone.

    du schreibst von ca. 25 m höhe, also kein kleiner baum. wenn der baum auch noch ein älter ist, als wir beide zusammen, dann hat der baum mehr rechte als du dir zur zeit vorstellst.

    ich habe nicht geschrieben, dass der besitzers des baums nichts machen oder zahlen muss. er muss wohl. aber der hauseigentümer muss auch und da fängt ein ein einvernehmliches nachbarschaftliches und gutes verhältnis an. das ziel muss dann ein schadenfreies gebäude sein und der gesicherte fortbestand eines schützenswerten baums.

    denk mal darüber nach. deine sichtweise läuft auf volle konfrontation.
     
  7. #47 ManfredH, 18.06.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Also ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass eine Firma, die den stolzen Betrag von 500 EUR für den Abbruch von nur einem einzigen Geschoss verlangt, sich in irgendeinem der genannten Punkte auch nur das geringste zuschulden kommen lassen würde ...
     
  8. #48 saarplaner, 18.06.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.06.2011
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    ich habe mir jetzt mal die themen des TE durchgelesen und bin mir sicher, dass es sich um einen xxx handelt.

    So weltfremd (Software die Statik selbst macht, Abbruch von Stockwerken für 500 €, ...) kann doch in D-Land doch wirklich keiner sein, oder?

    Also: xxxxxx !!

    P.S.: Falls ich mich doch getäucht haben sollte, sollte der TE mal nen bissel auf das hören, was die Experten eigentlich unisono erklärt haben!

    Meine Vermutung ist aber, dass der Gute in max. 1 Woche vor die Tür gesetzt wird!
    :konfusius
     
  9. Eric

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    Entgegen unqualifizierter Architektenmeinungen sehe ich nicht, dass die Beiträge " unisono " sind.

    Leonis Planung des Teilabbruchs ist abwegig. Darüber besteht Einvernehmen.

    Davon zu trennen, ist das Problem mit dem Baum des Nachbarn.

    Leoni hat insoweit klargestellt, dass er bislang den Teilabbruch des Gebäudes nur ins Auge gefaßt hat, dies aber noch nicht endgültig feststeht. Das EG soll aber in jedem Fall erhalten bleiben. Also hat Leoni ein Interesse daran, dass das Dach a.) bis zu seiner endgültigen Entscheidung nicht weiter beschädigt wird und b.) selbst wenn er später das Dach und 1. OG abreißen lassen sollte, die Bausubstanz der verbleibenden Geschosse ( EG und KG ) wegen der bereits vorhandenen und fortschreitenden Schäden am Dach nicht weiter beschädigt wird. Ist/wird das Dach durch den Baum des Nachbarn beschädigt, wird Niederschlagswasser das gesamte Haus, also auch die Geschosse, die in jedem Fall erhalten werden sollen, durchfeuchten. Warum soll Leoni das dulden müssen ?

    Ein Mitverschulden von Leoni sehe ich nicht. Es ist Aufgabe des Nachbarn, dafür Sorge zu tragen, dass sein Baum Haus und Zufahrt von Leoni nicht beschädigt. Der Nachbar sieht selbst, dass er einen 25 m hohen Baum auf seinem Grundstück hat, der bis auf das Nachbargrundstück hinüberwächst. Also hat er die damit einhergehenden Gefahren für das Nachbargrundstück fortlaufend zu klären und im Bedarfsfalle Gefahren sofort abzustellen. Im Übrigen zieht das Argument für weiter fortschreitende Schäden ohnehin nicht, weil der Nachbar zwischenzeitlich informiert ist, aber nichts unternimmt.

    Es mag sein, dass der Baum nach der gemeindlichen Baumschutzsatzung geschützt ist. Der Schutz eines Baums geht jedoch niemals so weit, dass der Nachbar Schäden an seinem Eigentum hinnehmen muß. Wenn ein Rückschnitt nicht ausreicht oder aber der Baum nach dem erforderlichen Rückschnitt der Wurzeln und der Äste nicht mehr standsicher ist, muß er entfernt werden. Der Schutz des Eigentums setzt sich dann als höherwertig gegenüber der Baumschutzsatzung durch. Was zum Schutz des Eigentums von Leoni erforderlich ist, ist anhand der konkreten Verhältnisse zu entscheiden. Es ist gegebenenfalls ein Antrag auf Fällgenehmigung zu stellen, über den dann das zuständige Gartenamt unter Abwägung der wechselseitigen Interessen ( Erhalt Baum <-- > entstandene und drohende weitere Schäden am Nachbargrundstück ) zu entscheiden hat. Gegebenenfalls sind zur Beurteilung der Sachlage und der in Betracht kommenden Handlungsalternativen Sachverständige hinzuziehen.
     
  10. #50 Gast036816, 18.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Eric - wir sollten das thema betrachten, eventuell ganz neu, wenn es angaben zum baum gibt. ich denke, der baum mit 25 m höhe ist älter als die einfahrt, mit einer fällgenehmigung wird das nicht so einfach.
     
  11. Eric

    Eric

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    @rolf aib

    Das Forum ist nicht dazu da, die u.U. einseitig gefärbten Sachverhalte der Fragesteller auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen oder Fragesteller aufzufordern, ihre Sachverhaltsschilderung zu verifizieren. Also ist zu akzeptieren, dass auf des Nachbars Grundstück ein rund 25 m hoher Baum steht, der mit seinen Ästen das Dach und mit den Wurzeln die Einfahrt beschädigt.

    Das Prioritätsprinzip gilt bei Bäumen allenfalls dann, wenn es um die Frage geht, ob und in gegebenfalls welchem Ausmaßen ein Baugrundstück neu bebaut werden darf und hierzu ein aus irgendwelchen Gründen besonders schützenswerter Baum, z.B. eine mehr als 1.000 jährige Eiche, unter der bereits Karl der Große gesessen hat, auf dem Nachbargrundstück geopfert werden müßte. Hier stehen aber Baum und Haus schon seit vielen Jahren, wobei sich das Haus in seiner Lage nicht verändert hat, der Baum aber von Jahr zu Jahr gewachsen ist. Dann muß der Baum weichen, wenn er das Eigentum auf dem Nachbargrundstück beschädigt und die von dem Baum ausgehende Gefahr nur durch dessen Fällung ( = Tatfrage ) zu beseitigen ist = Güterabwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ). Reicht ein Rückschnitt aus, kann selbstverständlich nur das verlangt werden.

    Mehr ist zu dem Fall nicht zu sagen. Wir fahren jedenfalls nicht zu Leoni, um vor Ort zu prüfen, ob er uns " seinen " Sachverhalt richtig geschildert hat.

    Mit dem " Denken " ist das so ein Problem, wenn man die für die " Denke " nötigen rechtlichen Grundlagen nicht kennt. Denn es kommt nichts dabei rum, wenn man in die falsche Richtung denkt = meint, sich seine Rechtsmeinung aus Halbwissen zusammenbasteln zu können.
     
  12. #52 Gast036816, 19.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Eric - mit dem wahrheitsgehalt der fragesteller sehe ich anders, da der eindruck entsteht, dass eine vorgefasste position hier dann bestätigt werden soll, ohne den sachverhalt umfassend auf den tisch zu legen.

    dass der baum an nachbars haus etwas beschädigt, ist sicher nicht plötzlich von jetzt auf sofort der fall. beschädigungen vom baum am haus zeichnen sich über mehrere jahre ab. also ist auch über diesen zeitraum weder das haus instandgehalten worden noch wurde der baum im erforderlichen umfang gepflegt. das haus hat sich nicht bewegt, der baum hat sich verändert, das ist richtig, aber das dauert lange. das wird nicht reichen für eine baumfällgenehmigung. reparaturen und pflegearbeiten können nachgeholt werden.

    das soll dann das problem von Leoni, dem nachbarn und dem sachbearbeiter der fällgenehmigung werden.
     
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