Putzriss bedenklich?

Diskutiere Putzriss bedenklich? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wie oft der GU bzw. der Handwerker als sein Erfüllungsgehilfe nachbessern dürfen ist abhängig von den Verträgen. Laut BGB ist bei Werkverträgen...

  1. #61 RobertBau, 03.09.2015
    RobertBau

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    Wie oft der GU bzw. der Handwerker als sein Erfüllungsgehilfe nachbessern dürfen ist abhängig von den Verträgen.
    Laut BGB ist bei Werkverträgen nur eine Nachbesserung erlaubt. (sagt jedenfalls mein Anwalt für Baurecht)
    Das kann allerdings im Vertrag anders geregelt sein. z.b. kann da geregelt sein, dass der AN 2 mal nachbessern darf.
     
  2. #62 Corinna72, 03.09.2015
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    In unserem Vertrag ist hierzu nichts besonderes geregelt, es gilt also BGB.

    Mir ist schon klar, dass ich hier mit SV und RA weitermachen kann. Da kommen dann aber dermaßen hohe Kosten und riesiger Aufwand auf mich zu, was für mich dann doch nicht im Verhältnis zu so einem Riss steht.
    Ich hab dem GU daher erst mal das hier geschrieben:

    Hallo Herr xxx,

    leider sind fast alle von Hr. xyz ausgebesserten Risse im Innenputz wieder aufgegangen. Der Sanierungsversuch mit Solaren (rissfüllende und überdeckende Farbe) war also erfolglos.
    Lediglich die Risse im Treppenhaus (ausgebessert mit Armierungsgewebe) sind nicht wieder aufgegangen.

    Wir bitten daher, die Risse erneut zu sanieren, diesmal aber mit Armierungsgewebe. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Sanierung nur mit rissfüllender Farbe diesmal nicht wieder akzeptieren können.

    Bitte teilen Sie uns konkreten Terminvorschlag mit.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Es ist mehr als bedenklich, die Art der Sanierung vorzugeben.

    Das wird nicht dauerhaft halten, da es ein Konstruktionsfehler ist. Ohne Abstellung der Ursache lässt sich das nicht mit ein bischen Gewebe reparieren. Aber du meinst ja, es besser zu wissen. Das völlig falsche Vorgehen hier noch für die Nachwelt einzustellen, ist aber schon blöd. Sry für die klaren Worte.
     
  4. #64 Corinna72, 03.09.2015
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    Nö, ich weiß es gar nicht besser, ich weiß nur, dass es so wie bisher nicht gehalten hat.
    Und dass die Risse im Haus, die mit Armierungsgewebe reapriert wurden nicht wieder gekommen sind.

    Aber ansonsten bin ich unsicher und ein wenig ratlos und deshalb Danke ich ja auch für die Tips hier.

    Wie kann man aber diesen Konstruktionsfehler überhaupt noch korrigieren? Geht das überhaupt noch?
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Die Ergründung der Mangelursache ist doch Sache des GU.

    Setze ihm dazu eine Frist. Dann kannst du, wenn diese erfolglos verstrichen ist, einen eigen SV dazu beauftragen und das Geld dafür im Rahmen von Schadenersatz zurück fordern. Aber ohne Anwalt ist das doch ein Blindflug!
     
  6. #66 Corinna72, 03.09.2015
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    Alles schon geschehen. Der schickt einen Putzer vorbei. Dieser schmiert Sanierungsfarbe drüber - fertig. Der GU sagt, das passt so.
    Und er wird sich damit sogar über die Gewährleistung retten...

    Daher wollte ich diese mal wenigstens auf Armierungsgewebe bestehen, weil das besser zu halten scheint.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Das ist deine Entscheidung. Der Mangel muss bei einem Verkauf angegeben werden, wird also den Verkaufspreis beeinträchtigen. Auch das ist ein Schaden, der dir entsteht (oder entstehen wird).

    Lass halt drüberstreichen. Und doch: Du meinst alles besser zu wissen! Die unbequeme Wahrheit ignorierst du!
     
  8. #68 Ralf Wortmann, 03.09.2015
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    Würde ich nicht so machen.

    Ihr könntet eurem Werkvertragspartner per Einwurfeinschreiben wie folgt schreiben:

    ========================================================================
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrter Herr xxx,

    im Nachgang zu unserem Schreiben vom … teilen wir mit, dass wir uns informiert haben und deshalb von unserer Aufforderung, die Risssanierung in jedem Fall mit Armierungsgewebe auszuführen, Abstand nehmen. Die Wahl der Art und Weise Mängelbeseitigung liegt derzeit ausschließlich bei Ihnen (als Auftragnehmer) und dieses Wahlrecht soll von uns auch in keiner Weise beschnitten werden.

    Sie werden gebeten, die erneut auftretende Rissbildung im Innenputz unseres Hauses einschließlich ihrer baulichen Ursachen ordnungsgemäß, dauerhaft, vertragsgerecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend
    innerhalb von sechs Wochen
    ab Zugang dieses Schreiben zu beseitigen.

    Sie sind verpflichtet, auf Ihre Kosten die baulichen Ursachen der Mängel zu erforschen und diese sodann eigenverantwortlich vollständig so zu beseitigen, dass damit ein erneutes Auftreten dieser oder ähnlicher Rissbildung (auch an anderen Stellen im Haus) dauerhaft verhindert wird.

    Ohne Ihnen derzeit diesbezüglich konkrete Vorgaben mache zu wollen, weisen wir unverbindlich darauf hin, dass die Ursache der Rissbildung z.B. darin liegen könnte, dass die Drillbewehrung in der darüber liegenden Geschossdecke fehlt oder in nicht ausreichendem Maße vorhanden ist und / oder, dass sich durch die zwangsläufige Durchbiegung der Betondecke an den Ecken diagonal ein lastabtragender Streifen einstellt und die Deckenecke nach oben schnabelt, sodass es darunter zu einem Abriss der Mauerwerksfuge kommt.

    Wir halten es des Weiteren für möglich, dass eine Trennschicht (z.B. Teerpappe) zwischen Decke und Mauerwerk fehlt und auch keine Zuganker / Rückbewehrung in den Gebäudeecken ausgeführt wurden, die diese Mängelerscheinungen verhindert hätten. Auf den Fotos vom Rohbau ist eine Trennlage jedenfalls nicht ersichtlich (einen Ausdruck eines Fotos fügen wir bei). Es könnte auch Beton aus dem Deckenbereich in die schmale, gesägte obere Steinreihe gelaufen sein.

    Die konkreten Ursachen sind von Ihnen zu ermitteln. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns das Ergebnis Ihrer Ermittlungen mitteilen würden. Wir weisen aber darauf hin, dass wir als Auftraggeber nicht verpflichtet sind, eine bestimmte Art der Mängelbeseitigung „abzusegnen“ oder dieser zuzustimmen. Wir behalten uns vor, den Mangel und die Art der Mängelbeseitigung nach Ausführung Ihrer Arbeiten überprüfen zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    =================================================================

    Soweit der Textvorschlag. Wäre toll, wenn unsere technischen Experten hier nochmal bezüglich der von mir fabulierten potentiellen Mängelursachen drüberschauen und etwaige Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge mitteilen könnten, falls Corinna das evtl. doch so umsetzen möchte.
     
  9. #69 Corinna72, 03.09.2015
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    Ach komm Lebski.. Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

    Die unbequeme Wahrheit ist mir sehr wohl bewusst. Ich will ja auch nicht, dass drübergepinselt wird. Ich hab ja nicht geschrieben, dass ich es gut finde, was der GU wieder nur machen wird, sondern ich habe nur beschrieben, was er LEIDER wohl wieder nur machen wird. Vielleicht hast Du es einfach nur missverstanden...

    Trotzdem danke ich auch Dir für Deine Hinweise, denn in der Sache hast Du ja recht.
     
  10. #70 Corinna72, 03.09.2015
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    @Ralf Wortmann: WOW, vielen herzlichen Dank! PERFEKTER Text!! :biggthumpup:

    Wie kann ich mich bei Dir revanchieren? Das war wirklich eine tolle Hilfe!

    Den Text werde ich dann so abschicken, sofern die Bauexperten nicht noch Ergänzungen oder Änderungen daran vornehmen werden.
     
  11. #71 Ralf Wortmann, 03.09.2015
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    @Corinna

    Ich habe den Text noch einmal etwas angepasst, direkt im Beitrag #68, auf freundliche Hinweise hin von gunther1948 per PN.

    Ich hoffe, ich habe das so richtig umgesetzt und jetzt stimmt es auch in technischer Hinsicht so ungefähr.
     
  12. #72 Corinna72, 03.09.2015
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    Nochmals vielen, vielen Dank dafür!
    Wie kann ich mich nur revanchieren?
    Ich würde es wirklich gerne tun!
     
  13. #73 Ralf Wortmann, 03.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Nein, schon gut, keine Ursache. Hat Spaß gemacht.
     
  14. #74 Gast036816, 03.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, das geht, aber nicht mit farbe und nicht mit gewebe. merke: es gibt buchhalter, es gibt büstenhalter, aber es gibt keinen risshalter.

    ich hatte vor ein paar monaten solche risse verfüllen, teilweise verpressen lassen. war allerdings bei kalksandsteinwänden. solche risse treten immer gerne auf, wenn die außenwände sehr dünn sind, die decken weit gespannt werden, die letzte steinreihe ein zerschnittenes format haben und die trennlage zwischen beton und mauerwerk fehlt.

    den produktnamen teile ich dir als pn mit. danit machst du deinem vertragspartner den 'vorschlag' mit diesem mittel die risse zu verfüllen, aber wirklich VORSCHLAG schreiben.

    ob das mittel bei ziegeln funktioniert, weiss ich nicht. solange kriechen und schwinden des betons nicht so weit abgeschlossen ist, dass es nicht mehr sichtbar wird, kann es sein, dass die risse wieder erscheinen, vielleicht auch kleiner oder schmaler. dann muss man noch einmal nach verpressen.

    vielleicht bekommst du den 'vorschlag' noch in den text hinein.
     
  15. #75 Ralf Wortmann, 03.09.2015
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    Würde ich nicht machen, solange nicht absolut klar ist, dass dieses Mittel für diesen Zweck zugelassen und geeignet ist und eine fachgerechte Mängelbeseitigung bezüglich der Ursachen des Mangels darstellt.
     
  16. mls

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    würde ich auch nicht machen, weil der nächste riss neben
    dem sanierten erstriss aufgehen muss, bis nicht endlich
    konstruktiv richtig saniert wird - sonst wär "die kunst der
    fuge" keine kunst ..

    ganz am anfang hatte ich was zu dem riss geschrieben -
    das gilt immer noch, bzw jetzt erst recht und da kommt
    der hersteller des risses bei sanierungsüberlegungen
    nicht drumrum.
     
  17. #77 Gast036816, 03.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei kalksandstein hat es funktioniert. bei ziegeln sollte der hersteller gefragt werden. wir hatten die empfehlung damals von KS selbst.

    selbstverständlich muss der gu das sauber im vorfeld untersuchen.

    ich fürchte, dass der mangel nur durch komplettabbruch beseitigt werden kann und hier nur eine minderung der rissbreite übrig bleibt - ohne farbe!
     
  18. #78 Corinna72, 04.09.2015
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    Kann ich Ihrem Text wenigstens hinzufügen, dass wir ein bloßes Ausbessern mit rissfüllender Sanierungsfarbe nicht akzeptieren würden?

    Denn ansonsten wird der GU (wie die letzten Male auch) genau dies machen und sonst überhaupt nichts weiter veranlassen. Und er wird sich damit wahrscheinlich sogar über die Gewährleistung retten. Dann haben wir nämlich den Salat...
     
  19. #79 Ralf Wortmann, 04.09.2015
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    Ja, aber z.B. mit folgender Formulierung:

    "Ein bloßes Ausbessern mit rissfüllender Sanierungsfarbe halten wir aus unserer laienhaften Sicht nicht für zielführend. Wenn sie so etwas wider Erwarten vorhaben sollten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir würden dann zuvor doch lieber ein Sachverständigengutachten einholen wollen, was indes zu erheblichen, vermeidbaren weiteren Kosten für Sie führen würde. Ob das Gutachten in diesem Fall dann im Rahmen eines gerichtlichen Selbständigen Beweisverfahrens erstellt werden soll, würden wir dann noch entscheiden."
     
  20. #80 Corinna72, 04.09.2015
    Corinna72

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    Vielen lieben Dank!
     
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