Teil vom Dach fehlt :) - Abnahmeverhindernd?

Diskutiere Teil vom Dach fehlt :) - Abnahmeverhindernd? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich weiß nicht, ob ich in der Rubrik hier ganz richtig bin, aber ich habe keine bessere gefunden: Wir bauen mit GÜ ein Haus mit Carport und...

  1. #1 NormanP, 12.12.2012
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    Ich weiß nicht, ob ich in der Rubrik hier ganz richtig bin, aber ich habe keine bessere gefunden:

    Wir bauen mit GÜ ein Haus mit Carport und Fertiggarage. Das Haus ist fertig, die Garage kam zu spät. Auf Garage und Carport soll ein Dachstuhl und ein Dach aus Blech (Pultdach). Dachstuhl und Dach auf Garage und Carport will der GÜ erst im Frühjahr machen, weil es jetzt zu kalt ist. Damit habe ich kein Problem. Die letzte Rate ('nach Fertigstellung') zahle ich halt auch erst im Frühjahr (ist schon so vereinbart).

    Die Frage ist nun, verhindert das fehlende Dach auf Carport und Garage die Abnahme? Ich hätte eigentlich kein Problem damit, die Rate 'nach Abnahme' zu zahlen. Ich will aber nicht mit der Abnahme hier irgendeinen Nachteil für mich 'zementieren'. Kann man in dieser Situation ruhigen Gewissens abnehmen (wenn sonst alles passt) oder eher nicht?
     
  2. #2 Havanadiver, 12.12.2012
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    Warum willst du schon bezahlen, wenn nicht alles fertig ist und ihr euch schon auf nächstes jahr geeinigt habt?
     
  3. #3 Gast036816, 12.12.2012
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    Gast036816 Gast

    entweder du nimmst die leistungen ab und tägst im protokoll haarklein die offenen restleistungen ein - was ich dir nicht raten kann oder die abnahme wird neu vereinbart, wenn die nebengebäude fertig sind.

    aber wahrscheinlich willst du oder musst ins haus einziehen. dann solltest du nur das haus abnehmen und die nebengebäude ganz ausklammern. schlusszahlung dann auch erst nach fertigstellung.
     
Thema: Teil vom Dach fehlt :) - Abnahmeverhindernd?
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