Ein Grundstück 2fach erschließen ? Teilbesitz

Diskutiere Ein Grundstück 2fach erschließen ? Teilbesitz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Das solltest Du erläutern! Bisher klang es jedenfalls völlig anders ("wird alles geregelt, Kauf noch nicht erfolgt"). Der Eigentümer der 2...

  1. Julius

    Julius

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    Das solltest Du erläutern!
    Bisher klang es jedenfalls völlig anders ("wird alles geregelt, Kauf noch nicht erfolgt").
    Der Eigentümer der 2 Hälfte ist demnach NICHT der Verkäufer der anderen (für die Ihr Euch interressiert)?
     
  2. #22 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Feelfree ich versteh schon, das es eingetragen wird, aber da muss der Nachbar zustimmen, da es in seine Grundbuchseite eingetragen wird.

    Der Nachbar ist nicht der Verkäufer genau Julius.

    Bitte versteht mich auch nicht falsch, ich bin sehr dankbar für die Ratschläge falls ich patzig wirke oder so tuts mir leid, ich weiß halt nur selber net genau, was ich machen soll.

    Also nochmal zusammengefasst.
    Und ergänzt.

    Ein Haus (das rechte) stand und wurde von einer Familie bewohnt, diese entschied dann links noch ein Haus anzubauen für weitere Familienmitglieder. Während der Bauzeit liefen die Bauherren in die Insolvenz. Das rechte Haus + der Rohbau vom linken Haus wurden dann vom derzeitigen Verkäufer ersteigert und ausgebaut. Dabei wurde aber keine Teilung des Grundstücks vollzogen (wahrscheinlich aus Kostengründen).
    Also wurde beim Ausbau des linken Hauses, einfach Strom, Wasser und Telefon vom rechten Haus geholt.

    Der Nachbar hat sein Haus vor etwa 6Monaten gekauft und leider jetzt erst geschnallt was er da gekauft hat. Allerdings hat er noch keinen Grundbuchauszug, da das Grundbuch erst mit Verkauf des linken Hauses erstellt wird, also in 2 Seiten geteilt wird.
    Im Grundbuch ist keine Dienstbarkeit/ Leitungsrecht eingetragen. Auch im Baulastenverzeichnis nicht.

    Die Leitungen gehen ins rechte Haus, dort wurde Wasser und Strom verzweigt, die Unterzähler auch bei ihm angebracht und die Leitungen gehen dann durch die Wand ins linke Haus.
    Dort hat man nur einen Absperrhahn für die Wasserverzweigung und einen Sicherungskasten fürs Haus.
    An den Haupthahn und die Hauptsicherung und die Zähler kommt nur er.

    In der Teilungsvereinbarung die zwischen Vater und Sohn (beide die Verkäufer) geschlossen wurde, steht nichts davon, dass eine Strom und Wasserlieferung vom Nachbarn durchgeführt werden muss.

    Ich bin jetzt soweit, dass ich weiß, dass es in sein Grundbuch eingetragen werden müsste, allerdings verliert sein Teil vom Haus/Grundstück dann eine Wertminderung. Auch könnte er trotz Eintragung ein Nutzentgeld verlangen.

    Durch die weitere Erschließung soll halt erreicht werden, dass beide Haushalte voneinander unabhängig sind, die Grundstücke/Häuser nicht an Wert verlieren und, dass der Nachbar die komplette Verantwortung nicht nur auf seiner Seite hat. (Versicherung)
    Und, dass der Nachbar uns nicht hinterher rennen muss, sollten wir mal nicht zahlen, da er Strom und Wasser komplett für beide Häuser bezahlt und dann mit uns abrechnen würde.
     
  3. PeterB

    PeterB

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    Ich hoffe mal, daß die Sanitär- und Elektroinstallation von einem zentralen Punk für die zweite Haushälfte erstellt wurden. Wenn auf allen Ebenen an den Altbestand angefrickelt wurde, bekommt man das nie getrennt.
    Im Falle der ersten Version werden einfach an der Abzweigung eigene Zähler gesetzt und Verträge mit den Medienlieferanten gemacht, die Zugänglichkeit wird per Grundbuch geregelt und dann kann der Besitzer von Haus 1 keinen Strom und Wasser abstellen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können.
    Strom darf der Besitzer von Haus 1 doch sowieso nicht an Euch verkaufen. Ich gehe nicht davon aus, daß er eine Handelslizenz hat.
     
  4. #24 Gast61187, 28.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Guten Morgen Peter.

    Ich weiß nur, beim Wasser ist es ein und dieselbe Leitung wo nur durch den Unterzähler die Differenz bestimmt wird. Wie das beim Strom ist, weiß ich nicht genau.

    Der Abwasserkanal ist auch eins.
    Die Häuser sind durch 2 Außenwände miteinander verbunden, also müsste eigentlich in beiden verlegt worden sein und nur die Verbindung ist an einem Punkt.

    Wie seht ihr das denn alle generell? Sollte man da lieber die Finger von lassen?
    Auch habe ich gestern gelesen, dass man in die Teilungserklärung schreiben kann was man möchte. Zb. dass die jeweilige Gebäudehaut Sondereigentum ist, genau wie die Fenster, sollte es aber zur Klage kommen, ist es nichtig, weils nicht rechtens ist. Da Gebäudehaut und dergleichen immer Gemeinschaftseigentum sind.
     
  5. papeFT

    papeFT

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    Ich komme auf Deine letzte Frage zurück - soll man lieber die Finger davon lassen? Ja!
    Denkt mal über die nächsten zwei Jahre hinaus. Der andere Eigentümer wechselt, ob freiwillig oder unfreiwillig spielt dabei fast keine Rolle. Der neue Eigentümer zieht sich auf seine Rechte zurück, die ihm zustehen und ist ab und zu mal säumig, zahlt kein Wassergeld an den Versorger; schon stellt der das Wasser ab. Man kann sicher ein Dutzend Szenarien entwickeln darüber, was sich ereignen könnte.
    In einer Nachbarstadt hat ein Hauseigentümer für zigtausend Euro einen neuen Abwasseranschluss in eine Bundesstraße hinein verlegen müssen, weil es die Elterngeneration versäumt hatte den gemeinsamen Abwasseranschluss für beide Häuser entsprechend im Grundbuch einzutragen. Es kam zum Streit, das Gericht entschied, dass er auf eigene Kosten sich einen eigenen Anschluss verschaffen muss.
     
  6. #26 Gast61187, 28.01.2013
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    Huhu Pape,

    wie siehst du die Sache, wenn wir das Haus nur unter der Bedingung kaufen, dass es neu erschlossen wird?
    Weil genau das Problem mit dem Abstellen usw seh ich halt auch. Bzw. das Problem mit dem Verkauf und Neubesitzern.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2013
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    Solche Konstrukte haben immer ein latentes Streitrisiko. Entweder ist einer Mehrheisteigentümer (dann möchte ich nicht der andere sein) oder beide sind pari - dann darf um alles ein Gericht bemüht werden.

    Ausserdem kannst Du in den Vertrag reinschreiben, was Du willst, das ist Privatrecht. Ihr haftet für alles mit, was Euer Nachbar macht oder unterläßt.

    Beine in die Hand und weglaufen - der einzig richtige Rat.
     
  8. Julius

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    Ja, das Ganze ist ein komplexes Thema und schon generell nicht einfach.
    In Eurem Fall aber das reine Chaos...

    Also:
    Es kann NICHT sein, daß der Nachbar "seinen Teil" des Grundstücks gekauft hat. Auch nicht "seine Haushälfte".
    Genausowenig kannst Du die andere Hälfte samt dem restlichen Grund kaufen.

    Dazu müßte eine Realteilung erfolgen (und überhaupt technisch und baurechtlich möglich sein) und jedes Haus eigene Hausanschlüsse bekommen.

    Es kann sich also nur um ein WEG-Konstrukt handeln. Ähnlich wie ein Haus mit zwei Eigentumswohnungen, nur eben etwas anders angeordnet.
    Jedem gehört also ein Bruchteil des Ganzen (hälftig oder ungleich?), daneben hat jeder die Sondernutzungsrechte an seiner Wohnung und ggf. seinem Gartenanteil, seinem Stellplatz/Garage etc. Und es gibt Teile, die gemeinschaftlich sind.

    Rechtlich und praktisch wirft dies schon dann viele Probleme auf, wenn es korrekt gemacht wird. Im geschilderten Fall ist aber offenbar nichteinmal das geboten.

    Ich rate UNBEDINGT dazu (wenn man bei derartigen Einschränkungen das Objekt überhaupt kaufen möchte), ALLE relevanten Vertragsunterlagen (also Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Entwurf des notariellen Kaufvertrags für das Objekt, Kaufvertrag des Nachbarn etc.), von einem Fachanwalt sorgfältig prüfen zu lassen!!!

    Hier lauern zahllose Fallstricke.
    Insbesondere, da eines ein Neubau und das andere ein Altbau ist.
    Wäre ja unschön, wenn Du glaubst, etwas Neues gekauft zu haben, dann aber in Kürze anstehende altersbedingte Reparaturen beim Nachbarn (z.B. Dach) mitbezahlen müßtest...

    Daneben eben die Problematik der Hausanschlüsse.
    Am einfachsten ist es bei Telefon. Auch für Strom kann man zwei VNB-Zähler setzen lassen (so daß jeder direkt bezahlt - Unterzähler sind da unzulässig).
    Beim Wasser hingegen weigern sich viele Versorger, pro Grundstück mehr als einen Hauptzähler zu setzen. Da müßte man dann mit Zwischenzählern arbeiten (Achtung: Differenzmessung - also nur EIN Zwischenzähler - ist unzulässig).
    Abwasser ist im Betrieb nicht so problematisch. Und bei Reparaturen zahlt Ihr das sowieso beide.

    Unschön ist generell, daß es nur zwei Partner sind. Denn Ihr bildet dann ja eine Eigentümergemeinschaft, mit regelmäßiger Versammlung und ggf. Bestellung eines Verwalters.
    Zwei Konstellationen sind hierbei möglich: Ungleiche Stimmrechte (dann kann stets einer den anderen überstimmen) oder gleiche (dann kann stets jeder den anderen blockieren).
    Beides kann SEHR unersprießlich sein und würde ich mir in keinem Fall antun wollen.
     
  9. #29 Gast61187, 28.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Nur kurz als Antwort, wir wären die, mit der Mehrheit...580 zu 420

    Den Rest muss ich mir in RUhe durchlesen. Bzw. eigentlich sollte ich das Thema abhaken..
     
  10. #30 Gast61187, 28.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Hallo ihr Lieben,

    erstmal möchte ich mich für all eure Antworten bedanken.

    Ich war heut beim Anwalt und wir haben mehrere Dinge gefunden die sogar rechtswidrig waren. Die Teilungserklärung ist seit Juli beim Amt und wurde bisher nicht genehmigt.

    Wir werden jetzt vom Kauf des Hauses zurücktreten und die Reservierung auflösen.
     
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