Lokere Fallrohrschelle ein Mangel?

Diskutiere Lokere Fallrohrschelle ein Mangel? im Dach Forum im Bereich Neubau; @ff - wo endet der gesunde Menschenverstand? Ganz einfach. An der Tür zum Gerichtssaal. :D Ab da gilt das deutsche Recht und da hat der gesunde...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
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    @ff - wo endet der gesunde Menschenverstand? Ganz einfach. An der Tür zum Gerichtssaal. :D Ab da gilt das deutsche Recht und da hat der gesunde Menschenverstand leider keinen Eingang gefunden.
     
  2. #42 Skeptiker, 09.01.2014
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    Hör doch bitte auf, hier immer wieder von Deinem Prozeß zu lamentieren und dabei Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und inhaltlich meistens an der Sache vorbei zu argumentieren!

    Danke!
     
  3. rodopp

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    Ok, ich höre damit auf, bitte.
     
  4. rodopp

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    @Ralf Dühlmeyer - danke für die Ausführungen.

    Ich habe nur nicht verstanden, dass das hier NUR BIS zu der Abnahme gilt: "Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik sind also Beweisregeln. Wer von den Allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat deshalb noch nicht falsch gearbeitet. Er muss allerdings den Nachweis erbringen, dass auch die Abweichung die Gesetzes- oder Vertragsanforderung genügt."

    Nach der Abnahme muss also der AG beweisen, dass ein Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Technik den Vertragsanforderungen eventuell nicht genügt.
     
  5. #45 Thomas B, 09.01.2014
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    Nehmen wir doch als Beispiel die berüchtigte Weiße Wanne....:yikes

    Vor der Abnahme läuft Wasser rein. AN (GU, BT, wer auch immer) muß beweisen, daß er alles richtig gemachht hat...sind Fugenbänder drinnen? Ist der richtige Beton verwendet worden (Lieferscheine)? Armierung korrekt ?

    Nach derAbnahme, bei der damals kein Mangel festgestellt wurde, stellt sich eine Undichtigkeit heraus. Jetzt muß der AG (Bauherr) beweisen, daß der Rohbauer schuld ist, denn es fand ja vorher eine Abnahme statt, bei der kein Mangel an diesem BT festgestellt wurde.
     
  6. rodopp

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    Stellt schon "die Nichteinhaltung der Anerkannten Regeln der Technik" einen Mangel dar?
     
  7. #47 feelfree, 09.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Verstehe ich auch nicht wirklich. Nehmen wir an, der AN kann wirklich bewesien, dass er alles entsprechnend den aRdT richtig gemacht hat. Wasser läuft trotz rein. Und nun? Bauherr hat halt Pech gehabt?

    Auch das verstehe ich nicht. Nehmen wir mal der Einfachheit halber an, der Bauunternehmer hat den kompletten Keller incl. Abdichtung etc. gemacht, bis zum Wiederverfüllen der Baugrube.
    Jetzt reicht also als Beweis für die Mangelhaftigkeit NICHT aus, dass eben Wasser in die WW eindringt?
     
  8. #48 Skeptiker, 09.01.2014
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    Wenn bspw. ein Dritter ein Loch in die Wanne gebohrt hätte, wäre dies nicht vom BU zu vertreten. Die erste Frage wäre also, woher das Wasser kommt: Wand / Bodenplatte, undichte Leitungsdurchführung, defekte Leitung, tropfende Waschmaschine ...? Dann, wer dies verursacht hat. Und das muss eben der Bauherr darlegen.
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2014
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    Nein - nicht Pech bgehabt.
    Die Normen und Fachregeln (=aRdT) stellen nur das Mindestmaß dar!

    Es gibt ein letztinstanzliches Urteil, dass ein Dachdecker auch dann einen Mangel verursacht hat, wenn trotz penibler Einhaltung der aRdT Wasser durchs Dach kommt!

    Es geht hier eher um den umgekehrten Fall. ARdT nicht eingehalten, aber es tropft (noch) nicht!
     
  10. #50 feelfree, 09.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Es gibt also doch noch Fälle, wo sich die Meinungen von Richtern und meine Auffassung von gesundem Menschenverstand decken :bierchen:
     
  11. #51 Kalle88, 09.01.2014
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    Bestell ein DD. Der macht das wesentlich schneller und ohne wackelige Knie. Die 50-80 Euro sollte man über haben. Immerhin erhälst du dann wieder Gewährleistung, zumindestens auf die Schellen. Was hast du überhaupt für Schellen? Ich hoffe keine Einschlagschellen? Dann bekommst die mit WDVS eh nicht richtig fest.
     
  12. uban

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    Bei ordentlichen Schellen, die ins Mauerwerk greifen, kann so schnell nichts locker werden. Leider verwenden einige Fachfirmen diese Styropo-Schellen, d.h. es wird in das weiche EPS der Fassadendämmung ein 3-5cm kurzer Kunststoffdübel eingeschraubt der dann die Schelle des Fallrohres halren soll.
    Ist billig und geht schnell, es darf aber niemand aus Versehen stärker gegen das Fallrohr lehnen weil die das weiche EPS kein grossen Kräfte übertragen kann. Kann funktionieren, aber auf dem Bau ?

    Der DD wird sagen: das funktioniert, ist ja eine zugelassene Lösung und jemand anderes hat es später durch unsachgemässe Beanspruchung gelockert.

    Der Bauherr darf jetzt jemanden finden der zugibt das gelockert zu haben. Ob er das schaftt?
    Wohl weniger.

    Mach den Billig-Murks vom Fachunternehmen weg und lass einen Hausmeisterservice einen ordentlichen Dübel (gibt ja welche mit angeblicher wirksamer Dämmwirkung) ins Mauerwerk setzen. Der wird dann auch das Fallrohr ordentlich halten können, selbst falls ein andere Fachhandwerker etwas robuster dran rüteln sollte.
    Nicht dass ein Einbrecher an den Fallrohren hochklettern will und dann er aus 4 meter Höhe abstürzt weil der DD diese billigen Dübel ins EPS gestezt hat und diese aus den bekannt labilen EPS reissen. Da ist Gefahr in Verzug ! :mega_lol:

    (nicht dass da komplett ohne Dübel gearbeitet wurde!)
     
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