Carportbau Fundament ???

Diskutiere Carportbau Fundament ??? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Also eine Statik, wird z.b in Baden-Württemberg in meinem Landkreis nicht benötigt. Zeichnungen müssen aber doch eingereicht werden....

  1. #21 Wiener23, 27.02.2014
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    Also eine Statik, wird z.b in Baden-Württemberg in meinem Landkreis nicht benötigt.
    Zeichnungen müssen aber doch eingereicht werden.
    Hausansichten, mit neuem Carport, Holzkonstruktion und die Entwässerung muß geklärt sein.
    Damit hat sich das.

    Aber dennoch sollte mit Sachverstand an die Sache rangegangen werden.
    Ein Zimmermann kann da weiterhelfen.
    Die Fußplatten der Einzelfundamente sollten doch ein wenig größer als 30x30cm ausgeführt werden.
    Das wird kein Zaunbau.
    Ein genügender Abstand der Holzständer zum Boden sollte berücksichtigtwerden (konstruktiver Holzschutz).
    Ein Bodengutachten ist natürlich Unsinn.
     
  2. #22 Kalle88, 27.02.2014
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    Und wie weißt man die STANDSICHERHEIT ohne Statik nach? Die Statik braucht es.
     
  3. #23 Wiener23, 27.02.2014
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    Gar nicht!
    Weil eben nicht gefordert!
    So einfach ist das!
     
  4. #24 Wiener23, 27.02.2014
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  5. #25 Kalle88, 27.02.2014
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    Wird ja immer besser...
     
  6. #26 Wiener23, 27.02.2014
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    Ich werde mich jetzt nicht, mit Ihnen über Tatsachen herumstreiten.
     
  7. #27 Kalle88, 27.02.2014
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    Ich auch nicht, weil der Rat "bauen wir mal wie wir lustig sind" so gehaltvoll ist, wie ne Tüte voll nichts...
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Gelinde gesagt Blödsinn. Natürlich ist das gefordert oder einer der es nicht macht, aber dafür den Kopf hinhält bzw. unterschreibt.

    Streiten braucht Wiener23 darum auch nicht. Punkt.
     
  9. #29 Wiener23, 27.02.2014
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    Ich muß mich entschuldigen.

    Meine Aussagen treffen nur für Carports unter 30m² zu.
     
  10. #30 Wiener23, 27.02.2014
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    LBO VVO BW

    § 19
    Verzicht auf bautechnische Bauvorlagen sowie bautechnische Prüfbestätigungen

    (1) Bauvorlagen nach §§ 9 und 10 sowie bautechnische Prüfbestätigungen brauchen nicht vorgelegt
    zu werden,

    1. soweit zur Ausführung des Bauvorhabens nach Maßgabe der bautechnischen Anforderungen die
    Aufstellung statischer und anderer bautechnischer Berechnungen nicht notwendig ist oder

    2. wenn das Bauvorhaben unter der Leitung und Bauüberwachung geeigneter Fachkräfte der
    Baubehörden von Gebietskörperschaften oder Kirchen ausgeführt wird.

    (2) Darüber hinaus kann die Baurechtsbehörde im Genehmigungsverfahren auf die Vorlage der in
    Absatz1 genannten Bauvorlagen und gegebenenfalls auf die bautechnische Prüfung nach § 17
    verzichten, soweit sie die bautechnischen Anforderungen aus der Erfahrung beurteilen kann.
     
  11. #31 wasweissich, 27.02.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nur weil irgendwas nicht vorgelegt werden muss , braucht es nicht gemacht werden ??


    auch eine art von (merkwürdiger) logik ...........
     
  12. #32 Kalle88, 27.02.2014
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    Man soll meinen der hypothetische Fall des Einsturzes bestünde nicht. Damit ist auch ausgeschlossen, dass jemals ein Leben Schaden nimmt. Denn ein Standsicherheitsnachweiß braucht es nicht, weil es ja nicht in der LBO steht. Wenn das Kind vom Nachbarn, oder die eigenen Kinder tot unter dem Carport liegen - ja was dann eigentlich? Für immer in eigener Schuld versinken? Sich dazulegen?...
     
  13. #33 Alfons Fischer, 28.02.2014
    Alfons Fischer

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    Statische Bearbeitung ist notwendig. Statik beurteilt nicht nur die Querschnitte der Holzbauteile, sondern (was seeehr oft unterschätzt wird) auch die Anschlüsse, weitere Lastabtragung und die Aussteifung!

    hier war doch vor einigen Monaten vom Einsturz genau solcher Carports berichtet worden, sogar mit Bildern... (leider finde ich den Beitrag grad nicht)
     
  14. mls

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    wo steht denn diese grenze in der b-w-bauordnung?
     
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