Anordnung Haus und Carport auf Grundstück

Diskutiere Anordnung Haus und Carport auf Grundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Foristen, ich habe ein Grundstück erworben worauf ein EFH ca. 170qm WF und ein Doppelcarport vlt. auch Doppelgarage errichtet werden...

  1. aphel

    aphel

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    Liebe Foristen,

    ich habe ein Grundstück erworben worauf ein EFH ca. 170qm WF und ein Doppelcarport vlt. auch Doppelgarage errichtet werden sollen. Das Grundstück hat 822 qm, einigermaßen gute Abmessungen und Ausrichtung.

    Ich benötige eure Meinung hinsichtlich der Ausrichtung und Anordnung der Baukörper. Das Haus wird wohl auf etwa 12x11m, vlt. auch mehr kommen.

    Gibt es eine Alternative zu meiner Überlegung, den Carport an die Grenze zu Grundstück III zu setzen und dann angrenzend das Haus mit Ausrichtung nach Südost? Dies hätte eine kurze Zufahrt zur Folge und eine Abgrenzung zu dem Doppelhaus welches auf Grundstück 3 erstellt wird, allerdings versperrt es auch die Westseite.

    Ich bin für Kommentare dankbar.

    lage fein.jpg lage grob.jpg
     
  2. 11ant

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    Deine Grafiken sind leider nicht gut lesbar aufgelöst. Was man aber wohl sieht, ist: offenbar ignorierst Du die Angabe der Baugrenze.
     
  3. aphel

    aphel

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    Ich habe die Dateien noch einmal, hoffentlich leserlicher beigefügt.

    Die eigentliche Baugrenze (blaue Strichlinie) darf überschritten werden.

    Das mögliche Baufeld ist rot markiert. Muss sich denn ein Nebengebäude wie Carport oder Gartenhaus auch innerhalb des Baufeldes befinden? Ich dachte das gilt nur für das eigentliche Haus?!

    Den Anhang lage grob.pdf betrachten Den Anhang lage fein.pdf betrachten
     
  4. 11ant

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    das hat schon´mal geklappt :-)

    wozu dient sie dann Deiner Meinung nach ?
    Zurückweichen darf man von ihr, das unterscheidet sie von der Baulinie.
    Überschritten werden darf sie üblicherweise mit Garagen, gelegentlich auch mit Erkern oder Wintergärten.

    Das Baufenster liegt nie jenseits der Baugrenze.

    Wann welche Nebengebäude o. dergl. aus dem Baufenster hinausragen oder gar ganz außerhalb liegen dürfen und in welchem Maße, findet sich in den textlichen Festsetzungen. Was Du hier abgebildet hast, sieht nicht nach einem Ausschnitt aus einem Bebauungsplan aus, sondern nach einer (unvollständig bzw. fehlerhaft) daraus abgeleiteten Privatzeichnung. In amtlichen Plänen laufen Baugrenzen nicht durch Baufenster hindurch, sondern (wie der Name ja schon sagt) begrenzen sie.

    Eine Gebäudelage auf irrigen Annahmen basierend zu diskutieren, macht jedoch wenig Sinn. Nach meiner Erwartung liegt das tatsächliche Baufenster ungünstiger: nämlich weiter planunten, planoben begrenzt durch die Baugrenze und dann bis 3m vor den Grundstücksgrenzen zurückweichend in den Südostteil hinein.
     
  5. aphel

    aphel

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    Vielen Dank für die Hinweise. Der Lageplan stammt vom Projektentwickler und diente als Antragsgrundlage und Visualisierung für die Aufhebung der eigentlichen Baugrenze (blau) für das Bauamt. Es liegt ein positiver Bauvorbescheid über das erweiterte Baufeld (rot) vor.

    Es scheint also alles seine Richtigkeit zu haben.
     
  6. 11ant

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    Aha. Ja, Bebauungspläne kann man ändern, und auch Befreiungen beantragen. Gut, wenn nun das rote Feld allein maßgeblich ist, liegt die Sache ja ziemlich klar: Nordwest geht nur für eine(n) Einzelcarport / -garage (direkt an der Grenze zu II), sonst leidet der Hausgrundriß; Südwest würde auch für eine(n) Doppelcarport / -garage passen, natürlich so zufahrtsnah wie möglich (allerdings würde ich vor einer Garage immer genug Platz lassen, auch mal vor dem Tor zu parken).
     
  7. #7 Andybaut, 16.05.2017
    Andybaut

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    warum legst du die Garage nicht zu Grundstück 2?
    Das ist doch von der Himmelsrichtung die ungünstigste Lage.
    Die Zufahrtslänge wäre gleich wie bei dem anderen, oder?

    Im Süd-Westen hätte ich gefühlt lieber eine Terrase wie eine Garage.
    Auch der Eingang und das WC wird wohl im Norden sein und sonst wenig Fenster.
    Das passt doch alles recht gut zu einer Garage davor.
     
  8. aphel

    aphel

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    Ich habe versucht beide Varianten einmal zu skizzieren.
    V1 mit dem Carport im Westen könnte mit einer kürzeren Auffahrt realisiert werden und wäre deutlich breiter, wie 11ant schon hervorgehoben hat. Ihr würdet wohl den Carport noch etwas weiter nach Süden rücken? Dann aber greift Andybauts Argumentation, dass diese Seite dann sehr verschattet wird.

    Die Nordcarport V2 würde leider nicht breit genug sein für einen Doppelcarport, oder?! Der Baukörper des EFH (geplant sind 170qm WF) wird sicherlich mindestens 12.50x11m werden bei 1,5 Geschossen. Das gibt das Baufenster dann nicht mehr her. Die Zufahrtslänge wäre auch deutlich länger.

    Gibt es noch weitere Argumente / Varianten?

    Den Anhang vorschlag02.pdf betrachten Den Anhang vorschlag01.pdf betrachten
     
  9. manni

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    Gehe zurück auf LOS und starte neu.
    Du hast Scheuklappen vor den Augen, und hast kein Gespür mehr für eine Alternativlösung, weil dir irgendein Verkäufer eine Floh ins Ohr gesetzt hat. Es gibt unzählige Alternativen! Lass dich unabhängig beraten!!! Das was du vorstellst ist Krampf.
     
  10. aphel

    aphel

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    Hey Manni, ist es nicht noch zu früh für diesen Standardspruch?
    Nur für den Fall, dass du das Ernst meinst: Welchen Verkäufer meinst du? Den des Grundstückes? Dem ist völlig egal was wo und wie angeordnet ist. Gefühlt bin ich eigentlich auch noch gar nicht weit weg von "LOS", bin offen für deine unzähligen Alternativen und noch lange nicht bei einer Entscheidung. Setzt mir Flöhe ins Ohr, dafür bin ich ja hier.

    Vielen Dank an die bisherigen, hilfreichen Beiträge.
     
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