Aufstockung Wohnhaus- Grenzabstand von B-Plan verläuft durch Haus

Diskutiere Aufstockung Wohnhaus- Grenzabstand von B-Plan verläuft durch Haus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Zur Situation: Wir haben vor ein bestehendes Wohngebäude auf unserm Grundstück...

  1. #1 BenoWar, 06.11.2022
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.

    Zur Situation:
    Wir haben vor ein bestehendes Wohngebäude auf unserm Grundstück aufzustocken. Der Ansprechpartner in unserer Gemeinde meinte nach Betrachtung des B-Plans, dass es sehr unwahrscheinlich wird. Das Problem ist, das die Bebauungsgrenze zum Nachbarn mitten durch das Haus verläuft.
    Bauforum.png

    Rot umrandet ist das betroffene Gebäude, Hellblau ist der Nachbar südlich, Orange ist Nachbar östlich. Mit dem südlichen Nachbarn haben wir bereits gesprochen, da er ja direkt betroffen ist (Grenzbebauung). Als nächsten Schritt wollen wir einen Vorabtermin mit der Bauaufsicht bei uns im Kreis vereinbaren. Nun zu meiner Frage.

    Wir wären sehr dankbar über irgendwelche Anregungen mit welchen Argumenten man in dieses Gepräch gehen könnte. Das Haus wurde 1981 von einer Scheune zum Wohnhaus umgebaut. Können wir überhaupt irgendwie argumentieren, wenn durch den B-Plan ein Bestansgebäude einfach so unnutzbar gemacht wird?

    Grüße
    Ben
     
  2. Dimeto

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    Mit diesem winzigen Ausschnitt kann man fast nichts anfangen. Und auch mit sonstigen Informationen warst Du sehr sparsam.
    Ich brauche:
    - das Bundesland
    - den vollständigen BPlan inkl. textlicher Festsetzungen zuzüglich Begründung
    - einen Auszug aus der Liegenschaftskarte vom Grundstück und mindestens 50m Umgebung
    - genaue Bestands- und Vorhabensbeschreibung (Geschossigkeit, Dachaufbauten, Grundrisserweiterungen)

    Es wurde ja nicht unnnutzbar gemacht, oder wohnst Du in Lützerath? Wenn der Umbau 1981 legal erfolgte, hast Du Bestandsschutz.
     
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  3. #3 BenoWar, 06.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2022
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    Hallo,

    Wir haben leider nur einen kleinen Ausschnitt bekommen, der komplette Bebauungsplan ist anscheinend noch nicht einsehbar.

    Bundesland Hessen.

    Das Vorhaben besteht darin das bestehende Haus (EG und Dachstuhl) um ein weiteres Vollgeschoß auf zustocken. Also Satteldach runter, neues Stockwerk und dann wieder Satteldach drauf.

    Es würde ja auch nur um eine Einschätzung gehen, ob man da überhaupt gehör findet bei der Bauaufsicht, bei der momentanen Lage.
    Bauforum1.png
    Bauforum2.png
     
  4. Dimeto

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    Seltsamer BPlan, der Einzelhäuser vorschreibt, aber Wohneinheiten für Doppelhaushälften beschränkt. Ohne Liegenschaftskarte sind mir auch die Grenzverläufe und die Lage der Bestandsgebäude nicht klar. Ihr habt ein kleines (ca. 6m*10m Grundfläche) Wohngebäude in zweiter Reihe ohne Hausnummer? Wie habt Ihr damals eine Baugenehmigung bekommen, wenn anscheinend einseitig grenzbebaut wurde? Gibt es Baulasten? Von wann ist der BPlan? Ihr hättet Euch bei der Bürgerbeteiligung engagieren sollen. Jetzt muss man in der Begründung schauen, warum die Baugrenze so gezogen wurde, um überhaupt die Möglichkeit einer Befreiung einschätzen zu können.
     
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    Den Abstand mußt Du von der Grundstücksgrenze, nicht von der Baugrenze einhalten. Insofern sehe ich Dein Vorhaben nicht davon berührt, daß die Baugrenze hier scheinbar willkürlich einen Schlenker macht.
     
  6. #6 BenoWar, 06.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2022
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    Genau, das war bis 1981 eine Scheune die dann entsprechend umgebaut wurde. Keine eigene Hausnummer. Das war halt alles vor unserer Zeit, daher habe ich leider wenig Informationen.

    Muss ich meinen Schwiegervater mal fragen, wie das damals gelaufen ist.

    Die Sache mit dem Bebauungsplan ist auch hier nicht so einfach, aber laut unserem Ansprechpartner in der Gemeinde aus den 90er. Daher war auch die öffentliche Einsicht nicht weiter interessant, da sich von den Eltern/Großeltern keiner nen Kopf darum gemacht hat.

    Das klingt doch schon mal nach einem Punkt an dem man ansetzten kann.
    Ist das wirklich so? Der Gemeindemensch vom Bauamt hat direkt abgewunken bei dem Thema.

    Anbei noch mal die Liegenschaften. Wir sind die 45/1. Hoffe das hilft.

    Bauforum3.png
     
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  7. #7 JohnBirlo, 06.11.2022
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    Bin mir nicht sicher, ob du hier Fachbegriffe durcheinander bringst aber ist es so, dass in einem bestehenden Wohngebiet ein neuer Bebauungsplan erstellt wurde und dabei die Baugrenzen nicht mit den Bestandsgebäuden übereinstimmen?

    Bebauungspläne kann man meistens auf der Website der Gemeinde einsehen
     
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    Warum ? - weil (im orangen Forum auch nicht besser) die TE´ häufig so ungeschickt sind, die Hinweise zum Auffinden der Bebauungspläne zu übermalen oder auszuradieren. Dann übersteigt der Aufwand des Helfens das vertretbare Maß. Das ist sehr unklug von den im Internet pro bono Hilfe Suchenden, ihnen aber leider schwer auszutreiben.
     
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  9. Dimeto

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    Leider auch nicht könnte - jedenfalls nicht vollständig. Das Blatt, auf dem das TE-Grundstück ist, fehlt ebenso wie die Begründung. Es sieht aber so aus, dass man die hintere Bebauung einschränken wollte. Das dann doch große Baufenster ist der Eckgrundstückslage geschuldet. Ich sehe keine guten Voraussetzungen für eine Befreiung. Vielleicht beurteilt das aber ein erfahrener bauvorlageberechtigter Ortskundiger anders. Völlig aussichtslos ist ist jedenfalls nicht.
     
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  10. #10 BenoWar, 06.11.2022
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    Danke schon mal für den ganzen Input.

    Der B-Plan ist wirklich nicht verfügbar. Die Hessen haben da irgendwas versemmelt. Bei der Gemeinde ist auch nur ein kleiner Teil der Gebiete eingestellt leider.

    Ok, also wirds wohl schwierig da zu argumentieren.
     
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    Hab' mir die Sache nochmal genauer angeschaut, soweit das aus der Ferne möglich ist. Die Gemeinde hat schon vor über 10 Jahren bei der Bekanntmachung des BPlans Mist gebaut und auch das heutige Bild wirft kein gutes Licht auf die Gemeinde. Der Heilungsversuch erscheint mir jedenfalls suspekt.
    Ist ja glatt die Unwahrheit, jedenfalls was den angestrebten planungsrechtlichen Zustand betrifft. Wenn man den Heilungsversuch als gelungen betrachten will, trat der BPlan 2013 in Kraft. Vielleicht bezweifelt man aber selber die Rechtmäßigkeit der ersten Änderung und geht vom Urspungsplan aus. Darüber findet man im Netz aber leider gar nichts mehr.
    Auch inhaltlich halte ich den BPlan für mangelhaft. Ein versierter Planer könnte vielleicht einen Deal aushandeln. Immerhin unterbindet ja die GRZ eine weitere Bebauung. Es erscheint weder aus ökologischer noch aus ökonomischer Sicht sinnvoll, umfangreiche intakte Gebäudeteile abzureißen, weil irgendwann mal die Baugrenze - vielleicht sogar in Unkenntnis der (hoffentlich) genehmigten Umnutzung zum Wohngebäude - durch den Bestand gezogen wurde, um einen sehr ähnlichen Baukörper 20m nördlich wieder aufzubauen.
    Ich empfehle Dir nicht, vorab alleine und unvorbereitet das Gespräch mit den Behörden zu suchen, sondern erst einen Planer hinzuzuziehen, der sich mal einen genauen und vollständigen Überblick über die Lage verschafft und die Möglichkeiten mal aus seiner Sicht beurteilt.
     
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  12. #12 BenoWar, 07.11.2022
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    Guten Morgen und wow, danke für das Feedback.

    Genau diesen Punkt empfinden wir ja auch als unbegreifbar. Eine Baugenehmigung für das Gebäude liegt definitv vor, da beim damaligen Umbau ca. 2,5 Meter in Richtung Norden verlängert wurde und die Bauaufsicht da involviert war.

    Ist es beim weitern Vorgehen wichtig, dass das betroffende Gebäude über keine eigene Heizung verfügt. Die Leitungen gehen vom Hauptwohnhaus rüber. Ist es daruch eher ein Anbau oder ist das vorm Gesetzt das selbe ?

    Mit Planer meinst du einen Architekten oder eher Richtung Vermesser?
     
  13. Dimeto

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    Nein.
    Macht erst mal keinen Unterschied. Das Gebäude steht nicht unerheblich über der Baugrenze, so dass eine Befreiung nach §31 BauGB für alle über den Bestandsschutz hinausgehenden Maßnahmen - und das ist eine Aufstockung um ein Vollgeschoss sicher - erforderlich ist.
    Mit Planer meine ich jeden Menschen, der nach Landesbauodnung bauvorlageberechtigt ist; das sind u.a. Architekten aber keine Vermesser. Es sollte hier aber jemand sein, der schon viele Jahre Erfahrung mit Bauantragsstellung und Befreiungsanträgen hat.
     
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