Baugrundgutachten Hanggrundstück

Diskutiere Baugrundgutachten Hanggrundstück im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir stehen aktuell noch ganz am Anfang unserer Planung für ein EFH. Unser Grundstück ist ein ehemaliger, terrassierter Weinberg und...

  1. #1 aliasFlo, 20.12.2023
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    Hallo, wir stehen aktuell noch ganz am Anfang unserer Planung für ein EFH.

    Unser Grundstück ist ein ehemaliger, terrassierter Weinberg und entsprechend eher etwas steiler. Ich habe mal einen Schnitt des Geländes angefügt. Der Schnitt ist nicht vom Vermesser, sondern aus Geoportal Daten um überhaupt einmal die Größenordnung darstellen zu können. Das eingezeichnete Haus ist auch nur ein Dummy, damit man ungefähr abschätzen kann wie die Geschosse zum Gelände stehen.

    Zur eigentlichen Frage:

    Wir haben uns mit den Nachbarn über ihr Baugrundgutachten unterhalten. Die Nachbarn haben ihr schon fertiges Haus in ca. 80m Entfernung. Es wurden bei Ihnen 4 Rammkernsondierungen durchgeführt. Die tiefste 6,5m, die flachste ging nur bis 1,5m, dann war Schluss aufgrund eines größeren Steins.

    Für mich macht das ganze so nicht wirklich Sinn, wie es bei den Nachbarn umgesetzt wurde. Sie sind eigentlich mit den Bohrtiefen nie unter ihr Fundament gekommen.

    Wir bräuchten hinter dem Haus ja einen Probe mit ca 8-10m tiefe um etwas über den Boden unterhalb des Fundaments sagen zu können.
    Macht es Sinn erst die Baugrube auszuheben, um dann vom Kellerniveau aus eine Probe mit ca. 4m zu nehmen? Oder ist es zwingend notwendig, vor Beginn der Erdarbeiten bereits ein Baugrundgutachten zu haben auf das der Statiker dann seine Planung aufbauen kann auch wenn die Probe nicht bis zum Fundament reicht? Dass der Statiker was braucht mit dem er rechnen kann ist mir bewusst.

    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich erklärt.

    Vielen Dank und viele Grüße
     

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  2. #2 thomenec, 20.12.2023
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    Du wirst das Ausheben der Baugrube erst nach Vorliegen der Baugenehmigung beginnen für deren Antrag die Planung und Statik schon vorliegen. Das klärt Deine Frage eigentlich schon.

    Wenn von 4 Bohrungen bei der Erkundung nur drei verwertet werden können, dann mag das in der Entscheidung des Baugrundgutachters liegen ob das genügt. Man hätte bei Abbruch der einen Bohrung auch eine fünfte als Ersatz machen können. Andererseits wenn Du vier Bohrungen in einem Viereck machst, hast Du dazwischen auch einen Raum ohne Erkenntnisse....

    Es kommt halt darauf an. Zeigen alle Bohrungen ähnliche Ergebnisse, kann man bei kleinem Abstand davon ausgehen, daß dazwischen dieselben Bodenverhältnisse vorliegen. Bei starker Abweichung eher nicht und man muss eventuell nacherkunden.

    Sollten sich beim Aushub Abweichungen von den Annahmen zeigen wird man ebenfalls noch einmal weiter untersuchen und ggf. die Planung anpassen müssen.
     
  3. #3 aliasFlo, 20.12.2023
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    Danke! Der erste Absatz beantwortet die Frage nach dem Ablauf: Gutachten > Statiker > Genehmigung :28:

    Was aber noch nicht so ganz rauskam ist die Frage ob es überhaupt Sinn macht eine Bohrung zu machen die nicht unter das Fundament geht. Da kann ich ja nur was über die Bodenschichten sagen, die nachher auf Höhe des ersten Geschosses liegen. Das liefert mit dann evt. Anhaltspunkte für den Lastfall des Kellers, nicht aber wie die Gründung ausgeführt werden sollte.
     
  4. #4 Gast 85175, 21.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das kommt drauf... Nur mal ein Beispiel, wenn man da auf blanken Fels stößt, den der Geologe da auch erwartet, dann wird da keiner noch groß weiter rammen... Wozu auch?

    So ein "Weinberg", das ist ja tendenziell sowas wie ein kleines Gebirge aus brutalem Felsgestein mit bisschen Erde oben drauf. Denk mal drüber nach...
     
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