Bauherrenauskunft BG Bau (Fragebogen zur Eigenbauarbeiten)

Diskutiere Bauherrenauskunft BG Bau (Fragebogen zur Eigenbauarbeiten) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum-Freunde Ich bin gerade dabei ein Einfamilienhaus zu bauen. Bin mit einem Bauunternehmer angefangen, der bis zur Fertigstellung des...

  1. #1 losbuergos, 21.11.2012
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    Hallo Forum-Freunde

    Ich bin gerade dabei ein Einfamilienhaus zu bauen.
    Bin mit einem Bauunternehmer angefangen, der bis zur Fertigstellung des Rohbaus für mich arbeitet.
    Danach mache ich alle anderen Arbeiten selber, mein Onkel hilft mir hier sehr viel und auch Freunde sind immer mal wieder dabei.
    Jetzt habe ich Post von der BG Bau bekommen, ich solle doch den Fragebogen zur Eigenbauarbeiten ehrlich ausfüllen.
    Durch dieses Forum habe ich schon viel gelesen, blos keine Helferstunden einzutragen, denn dann habe ich die am Halz und muss
    eine Menge bezahlen.
    Jetzt frage ich euch, wie fülle ich den Bogen richtig aus, so dass ich danach nichts mehr von denen höre.

    Danke http://www.bauexpertenforum.de/images/smilies/winken.gif
     
  2. #2 Memento, 21.11.2012
    Memento

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    Hi,

    Hier mal ein Beitrag aus dem Forum hier, leider kein sehr schöner zum Thema BG Bau

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?20867-BG-Bau-Zwangsbeitr%E4ge-ohne-Gegenleistung

    Ich denke auch, dass die sich mit ihrer Gefälligkeitsklausel aus jedem Fall herauswinden können. Wie will man nachweisen, dass ein Freund regelmäßig gearbeitet hat (nur dann ist er versichert), wenn er frühs kommt und nach 2h die Treppe herunterfällt, sagen die "Gefälligkeitsleistung". Ein Bekannter eines Freundes z.B. der Hilft, weil man z.B. für den mal ne Website gemaht hat oder so, ist auch nicht versichert da heißt es dann "unternehmerische Leistung". Typische Abzockerversicherung.
     
  3. #3 losbuergos, 22.11.2012
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    Hey Memento

    Der Beitrag den du meinst ist natürlich keine schöne Sache.
    Hoffentlich bleibt jeder Bauherr davon verschont.
    Ich wollte mit meiner Frage aber nicht auf die Gefälligkeitsklausel eingehen, sondern direkt auf den Fragebogen.
    Hast du Erfahrungen oder Tips?
     
  4. #4 Baufuchs, 22.11.2012
    Baufuchs

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    "wie ausfüllen, damit ich von denen nichts mehr höre" wird nicht klappen.

    Nach einiger Zeit werden die erneut auf Dich zukommen und Unternehmerrechnungen für den Weiterbau ab Rohbau verlangen.

    Da Du alles ab Rohbau in Eigenleistung baust hast Du keine Rechnungen. Dann wird die BauBG die Helferstunden schätzen und dabei fährst Du schlechter, als wenn Du per Tagebuch (Helferstundennachweis) nachweisen kannst, wer/wann/wie lange geholfen hat.
     
  5. #5 Homer Simpson, 23.11.2012
    Homer Simpson

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    Passt hier vielleicht ganz gut: von welchem Zeitraum, in dem die Damen und Herren der BG auf mich zukommen, kann ich eigentlich ausgehen ? Gibt es gesetzlich festgelegte Fristen ? Hintergrund: Bauantrag Oktober 2010, Bauphase von April 2011 bis ? Fertig ist man ja nie :D Ich sage mal so: bezugsfertig war die Geschichte ungefähr im September 2012. Im September 2011 habe ich Auskunft für den Zeitraum Bauantrag bis 31.07.2011 und eine Übersicht der Gewerke und der beteiligten Handwerker gegeben. Seitdem herrscht Funkstille. Da mein Bautagebuch mit Bleistift geschrieben ist, wird die Lesbarkeit natürlich immer schlechter...
     
  6. UpsSry

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    hmm die 100€ sind eh weg. dieser lustige kleine mindestbeitrag...:mauer
    sei ehrlich und sag denen das dir 2 leute jeweils ca. 2 tage oder sogar insgesamt 5 tage geholfen haben. 5 x 8 stunden á 2,0x€ = 82€. :motz
    beim streichen, tapezieren, fliesen legen in kleinmengen, etc. .... es muss sich halt mit den angaben des fragebogens decken. aber was sag da nur ...
    sei ehrlich und gib alle angaben weiter die benötigt werden! die bg weis wie man an geld kommt :motz
     
  7. UpsSry

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    :mega_lol:
     
  8. #8 losbuergos, 08.01.2013
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    Muss ich denen Unternehmerrechnungen zeigen?
     
  9. #9 losbuergos, 08.01.2013
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    [Zitat von Baufuchs]Nach einiger Zeit werden die erneut auf Dich zukommen und Unternehmerrechnungen für den Weiterbau ab Rohbau verlangen.[/QUOTE]
    Muss ich denen Unternehmerrechnungen zeigen?
     
  10. #10 Baufuchs, 08.01.2013
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    Baufuchs Gast

    Ja, wie willst Du sonst nachweisen, dass Du bestimmte Arbeiten eben nicht in Eigenleistung erbracht hast?

    Keine Rechnung bedeutet doch entweder Eigenleistung oder (übler) Schwarzarbeit.
     
  11. #11 Jessi75, 08.01.2013
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    Hmm, also ich habe dort immer nur in das vorgegebene Feld den Namen und die Anschrift des Unternehmers eingetragen so wie es auch verlangt ist. Es steht nirgendwo (zumindest habe ich dazu nichts gesehen oder übersehen) im Formular, dass man Rechnungen einsenden muss. Das habe ich auch nie gemacht und bisher hat die BG auch keine Rechnungen angefordert. Wenn, würde ich die Beträge sowieso schwärzen, es geht die doch nichts an, was ich für Gewerk X bezahlt habe.
     
  12. #12 Baufuchs, 08.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiss von einigen meiner Bauherren, dass Rechnungen verlangt wurden.
    Beträge kann man wohl schwärzen, wichtig ist halt, dass ersichtlich ist, was in Rechnung gestellt wurde.
     
  13. #13 losbuergos, 08.01.2013
    losbuergos

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    Hi

    Ich habe den Bogen jetzt so ausgefüllt, dass ich keine Hilfe von Freunden oder Familie bekommen habe, sondern das zwei Firmen aus meinem Dorf die Arbeit erledigt haben.
    Wenn sie jetzt immer noch nicht genug haben und die Rechnungen verlangen, dann werde ich mal gucken wie ich die auftreibe.
    Aber man hat schon zu oft gehört, dass sie bei keine Eigenleistung oder fremder Hilfe auch nicht weiter fragen, denn somit treten sie nicht als Versicherer an.

    Gruß
    Losbuergos
     
  14. #14 Gast943916, 08.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Zwei Firmen und du musst gucken Rechnungen aufzutreiben.....
     
  15. H.PF

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    Schön das es hier um Versicherungsbetrug geht...
     
  16. #16 Gast943916, 08.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Und offensichtlich Schwarzarbeit...
     
  17. #17 Baufuchs, 08.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die BGBau muss doch nur nachprüfen ob die beiden Firmen die Du angegeben hast für deine Baustelle Beiträge abgeführt haben.

    Haben die nicht, weil ja gar nicht auf deiner Baustelle gearbeitet.

    Da die das nicht gemacht haben, bist Du aufgeflogen:
    Versicherungsbetrug!

    Da zieh Dich schon mal warm an.
     
  18. #18 Pruefhammer, 09.01.2013
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    wenn er die Firmen kennt und die bei Anfrage entsprechend sagen ja, da haben wir gearbeitet...dann wäre erstmal nix mit Betrug.
    ABER: die Firmen werden nicht so ohne weiteres Gefälligkeitsrechnungen ausstellen und wenn doch, dann zu einem "Preis" dagegen ist der BG-Beitrag Peanuts.
     
  19. #19 Baufuchs, 09.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hallo?

    Dann sind an dem Betrug auch noch die Firmen beteiligt!!
     
  20. #20 Gast943916, 09.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wie doof muss ein Unternehmer da sein?
     
Thema: Bauherrenauskunft BG Bau (Fragebogen zur Eigenbauarbeiten)
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