Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

Diskutiere Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Anstatt mit dem Einzug einfach noch 6 Wochen zu warten und es sind keine Besucher auf der Baustelle unterwegs. Gut, dass da irgendeine Art von...

  1. #21 Gast 85175, 25.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Gut, dass da irgendeine Art von Risikoerhöhung damit verbunden ist, das lässt sich halt nicht vermeiden. Wir können darüber streiten wie hoch da welches Risiko ist, mehr aber nicht.
    Du kannst aber halt trotzdem nicht beides haben und gleichzeitig bester Freund der Miteigentümer sein und aber das Risiko nicht haben zu wollen... Was jedenfalls überhaupt nicht geht, ist da vom Bauleiter einen "Blankoscheck" für alles haben zu wollen...

    Man muss das alles sortieren und die verschiedenen Aspekte getrennt behandeln, weil sonst wird das ein einziges sprachliches und auch inhaltliches Chaos, da versteht dann nicht mal mehr der eine, was der andere gerade will...
     
  2. #22 LeiderKeinPlan, 26.12.2023
    LeiderKeinPlan

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    Hallo chillig80, versuche gerade die einzelnen Aspekte für die Miteigentümer aufzustellen, um dem Chaos zu begegnen.

    Es bleiben leider noch genug offene Fragen - vielleicht schaut hier auch jemand mit Erfahrungen aus rechtlicher Sicht rein:

    - Thema Bauleiter: Wir haben nur einen mündlichen Vertrag - ist dann eine sofortige Niederlegung der Tätigkeit ok?
    - Anzeige beim Bauamt: Was ist die Folge - jemand kommt und es gibt einen Baustopp? Die vorzeitige Nutzung wird aufgehoben und es muss wieder ausgezogen werden?
    - Mein Verständnis zum Thema Haftung in Bezug auf Sicherung der Baustelle: Durch die Benutzung vor Fertigstellung erhöht sich mein Rsisiko z.B. durch Besuch auf der Baustelle und erhöhte Sicherungspflichen gegen Verunfallung eines Kindes dramatisch - ist dem so?
    - Wenn ich meine Zustimmung als Mithaftender nicht gegeben habe - bin ich dann aus der Haftung oder kann ich der vorzeitigen Nutzung widersprechen? Wenn ja wie und wo?
    - Versicherungstechnisch: Wir haben eine Bauherrenhaftpflicht - wie verhält es sich in Bezug auf Haftung bei dem Einzug einer Eigentümerin mit Kindern oder bei Einzug von Mietern, solange die Baustelle noch läuft?

    Bin für jeden Hinweis dankbar!
     
  3. #23 Fabian Weber, 26.12.2023
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    Das solltest Du einfach mit der WEG klären.

    Am einfachsten ist es doch, wenn Ihr Euch darauf verständigt, dass der früher Einziehende nun für die Verkehrssicherheit die Verantwortung trägt.
     
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    Der ist bestimmt damit einverstanden :D... einfach ist doch langweilig
     
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  5. SIL

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    In der Regel 'kommt' niemand ob deine vorzeitige Nutzung aufgehoben wird liegt an deinen / euren Restleistungen insofern hier wesentliche Aspekte der Sicherheit nicht gegeben sind wird es kritisch, Arbeiten wie Belag Zuwegung oder Außenanlagen sind eher unproblematisch.
    Du verwirrst...zudem die Baustelle ist abgeschlossen?
    Nein, die Haftung der / des Bauherrn bleibt im selben Risikobereich.
    Nein - die vorzeitige Nutzung kann nur über das zuständige Amt wieder 'gelöst' werden.
    Ist nun fertig oder nicht? ..Hier kommen mehrere Probleme zusammen in Hinblick Versicherung Bauherrenhaftpflicht vs Wohngebäude etc zudem wird hier auch noch das WEG Recht tangiert , du schreibst immer von eurer Bauherrenhaftpflicht ist diese eine 'Standard' oder erweitert oder ist euch sogar Entgegengen gekommen worden mit erweitert BT VS? Sieh dazu in den Vertrag wie sieht es mit Wohngebäude VS aus ?
    Das geht nicht Fibi , da hier gemeinschaftliches Eigentum vorliegt ob fertig gestellt oder nicht ist zweitrangig
     
  6. SIL

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    Wohnt nun schon jemand da? :mauer
     
  7. #27 Fred Astair, 26.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.12.2023
    Fred Astair

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    Ok ist es nicht, aber nicht zu verhindern. Oder willst Du ihn mit der Pistole auf die Baustelle zwingen?


    Da kommt niemand. Der Baustopp kommt mit der Post.

    Nein.

    Jegliche Haftungsfragen werden erst im Nachgang durch Gerichte geklärt.
     
  8. #28 Gast 85175, 26.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das ist dann ein Vertrag rein nach BGB, ohne irgendwelche besonderen Zusatzvereinbarungen... Also wenn es da keinen wirklich wichtigen grund gibt, dann kann er nicht einfach hinschmeissen... Nur weil ein einzelner aus einer Eigentümergemeinschaft einen mit irgendwelchen Theorien belästigt, geht das halt nicht...

    Das kann beides passieren... und noch mehr. Es kommt sehr drauf an wieviel Zeit und Ehrgeiz die Leute beim Bauamt haben. Die Wege der Baupolizei sind unergründlich... Es ist wie wenn Du die Polizei rufst wegen einer Ruhestörung, wenn die noch zufällig Drogen auf der Party sehen, im Hof geklaute Autos finden und dann noch ein zugedröhnter Superheld mit dem Messer fuchtelt, dann eskaliert das halt. So ähnlich ist das auch mit dem Bauamt, wenn denen bei der Gelegenheit noch andere Punkte auffallen, dann hast dir halt evtl. selbst ein Loch ins Knie geschossen... Das hast evtl. schon mit einem Baustopp, weil die Firmen die deshalb einen Mehraufwand haben, können den regelmäßig erstmal geltend machen, usw...
    Diese "Selbstanzeige" ist halt ne Kanone, wenn man damit auf Spatzen schießt, dann kann der Kollateralschaden beträchtlich sein.

    Das kommt drauf an. Du hast mir bisher einzig und alleine den fehlenden Fahrstuhl genannt. Da habe ich dir gesagt, die Fahrstuhtüren kann man ordentlich mit Holzbalken und Platten zu machen und dann dürfte das Risiko da gegen Null gehen. Ob das Risiko "dramatisch" steigt, das hängt davon ab wie es bei euch jetzt genau aussieht. Wenn es nur der fehlende Fahrstuhl ist, dann gibt es da ja überhaupt nicht viele Gefahrenquellen. Wenn der allgemeine Zustand umfassend einem Rohbau ähnelt, dann ist das eher kein Kinderspielplatz, weil wenn das halt ne Großbaustelle ist, dann kann man das nicht idiotensicher absichern...
    Und dann kommt der Bauleiter dazu, der die sichere Benutzung bestätigt hat. Das war entweder ein ganz törichter Freundschaftsdienst, oder er hat sich schon was dabei überlegt... Man weiß es nicht...

    Du hast halt am Ende so einen "Schwebezustand", es ist keine Baustelle aber es ist halt doch noch eine... Zahlt da die Bauherrenhaftpflicht schon diese allgemeinen Eigentümerrisiken? Zahlt diese Eigentümerhaftlicht für die allgemeinen Risiken, oder sagt die es sei ja ne Baustelle? Das ist einfach ein ganz fürchterlicher Sonderfall für den sich im Falle eines Falles wohl niemand zuständig fühlen wird.

    Das ist ne Spezialfrage mit der man zum Fachanwalt muss. Ich glaube aber nicht, dass Du dem im Rechtsverhältnis nach außen hin "entkommst", du bist bei solchen Dingen einfach Teil der Eigentümergemeinschaft und Ende. Ob es die Möglichkeit gibt im Innenverhältnis erstmal nicht zu haften, das weiß ich auch nicht...

    Das kann dir nur entweder die Versicherung, oder ein spezialisierter Anwalt sagen...

    Es ist so, dieser "vorzeitige Einzug" ist ja schon ein Sonderfall. Der Bauleiter der eine sichere Benutzung bestätigt die nicht gegeben ist, ist ein Sonderfall im Sonderfall. Der große Schaden der dann wirklich eintritt ist noch seltener... Das ist einfach nur von hinten bis vorne sehr speziell und auch sehr fürchterlich komplex...

    Ich sehe es nach wie vor so, dass das ab einem gewissen Baufortschritt geht, aber dass da halt gewisse Maßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen sind nicht unbedingt billig und es muss sich wer verantwortungsvoll drum kümmern, aber dann ist das Risiko da mE überschaubar. Nur wenn der Bauleiter schonmal die sichere Benutzbarkeit bestätigt während die offenen fahrstuhlschächte noch mit Dachlatten "gesichert" sind, und auch im Vorfeld die Eigentümergemeinschaft nicht aufklärt, etc... dann ist das halt mE zum Scheitern verurteilt. Wir brauchen uns keine Gedanken darüber zu machen welche Versicherung im Zweifel zahlen wird, wenn wir noch nicht mal dran denken die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass da überhaupt eine Versicherung zahlen wird...
     
  9. #29 Holzhaus61, 26.12.2023
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    Als Bauamt würde ich zunächst mal folgende Frage stellen:

    Wer ist eigentlich aktuell der Bauherr? Der BT wirds ja nicht mehr sein, wer aber dann?
    Zitat aus LBO (einfach ausgewählt: Saarland, ist bei anderen ähnlich)

    (4) Wechselt die Bauherrin oder der Bauherr, so hat die neue Bauherrin oder der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.

    (5) Sind mehrere Bauherrinnen oder Bauherren an einem Bauvorhaben beteiligt, so ist gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestellen, die oder der für die Erfüllung der der Bauherrin oder dem Bauherrn nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegenden Verpflichtungen zu sorgen hat.

    Dann geht der Spaß weiter: ist evtl sogar eine GbR entstanden? WEG? Teilungserklärung? usw. usw....

    Ach ja, falls die Frage mit Schulterzucken beantwortet wird, macht das Bauamt den Laden gleich dicht...
     
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  10. #30 Gast 85175, 26.12.2023
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    Ich meine der war das nie…
     
  11. #31 Holzhaus61, 26.12.2023
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    Wer denn?

    Zitat: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft ...
     
  12. #32 Gast 85175, 26.12.2023
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    Ja stimmt... ich stelle es mir schwierig vor da wirklich ans Eigentum zu kommen, aber er hat ja in #1 geschrieben sie hätten das irgendwie geschafft...
     
  13. #33 LeiderKeinPlan, 26.12.2023
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    Hallo SIL, erstmal vielen Dank für Deine Hilfestellung - habe mich hier nicht deutlich genug ausgedrückt - sorry. Habe eben nach den Stichworten "Bauherren Haftung Baustelle" gesucht und dabei einen Artikel gefunden Was passiert, wenn’s passiert ist? - Die Haftung des Bauherrn Nach meinem Verstämdnis ist mein Haftungsrisiko durch die Einsetzung des Bauleiters, Bauzaun und Hinweisschilder mit "Gefahr" und "Betreten der Baustelle verboten" minimiert worden - mit Öffnung der Baustelle war nun die sichere Benutzbarkeit auch vor endgültiger Fertigstellung als Antrag unseres Bauleiters beim Baufsichtsamt gemeint - dann muss ich damit rechnen es gehen Eigentümer oder Mieter über die Baustelle.

    Das habe ich grundsätzlich anders verstanden, wenn ich die Anforderungen auf einigen Treffern im Zusammenhang "Kinder auf der Baustelle" betrachte. Es mag ja meine Haftung gleich bleiben, aber nach diesen Artikeln steigt die Anforderung an die Verkehrssicherungspflicht bei einer Baustelle mit "Kinderbesuch" immens!

    Ja, seit gestern sind ein Egentümer und ein Mieter eingezogen.

    Hi chillig80, es ist keine Großbaustelle, aber neben dem Fahrstuhlschacht gibt es offene Baugruben, der Verputzer hat noch sein Gerüst stehen, die Bagger für die Aussenanlage stehen rum - alles in Allem ein Abenteuerspielplatz für Kinder :-(

    Stimmt, der Bauträger hat uns mit freundlichem Zureden und Hinweis auf die persönliche Bürgschaft bei der finanzierenden Bank ins GB gelassen :-)

    Habt Ihr noch weitere Vorschläge, wie ich mit der aktuellen Situation umgehen sollte?
     
  14. SIL

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    Dir ist schon klar das nun zeitgleich auch die Wohneigentum VS etc notwendig ist etc ..
    Ja geh zu deiner Assekuranz oder VS Makler und kläre dies dort , hier kommst da nicht weiter ...
    Desweiteren habt ihr ja einen Planer / Arch TWP etc frage dort einmal nach , bei diesem Wirrwarr und bevor Chilli wieder irgendwohin driftet ...und mir ist schleierhaft wie du mit offenen Fahrstuhlschacht / Baugrube und Gerüste überhaupt einen vorzeitigen Einzug bekommen hast ....
     
  15. #35 SIL, 26.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.12.2023
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    Entweder Baustelle oder Bezug - kein Schild oder Hinweis wird die Eigentümer vor einen eventuellen Regressanspruch bewahren - wie stellt ihr euch das vor ...du wohnst zwar hier und du Mieter ...Besuch ist nicht oder wad ...das funktioniert nicht !
    Wer soll das bitte kontrollieren 24/7 ? Und wer hat hier für die 'sichere Benutzbarkeit' signiert ? Unglaublich...wie gesagt zu komplex...und warum bezieht sich das alles auf dich - alle Eigentümer haben dass Problem denn alle sind noch Bauherr auch wenn nur das 'Gemeinschaftseigentum' nicht abgeschlossen wäre..
     
  16. #36 LeiderKeinPlan, 26.12.2023
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    Hi SIL, den vorzeitigen Einzug habe ich gerade nicht mit unterstützt, sondern wurde von der E-Mail "der Antrag wurde beim Bauaufsichtamt gestellt" überrascht :-(
    Die Versicherungsfrage versuche ich auch zu klären...
     
  17. SIL

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    Du verwirrst noch mehr - gestellt? Wo ist das S.....Schreiben dazu ? :mauer und wie gesagt das Grundproblem hat der Antragsteller und die Firmen und Planer die offensichtlich 'fehlerhafte Angaben' vorgetragen haben ...gibt es eigentlich ein Brandschutzkonzept ? Ist auch als fertig deklariert? :bef1021:
     
  18. #38 LeiderKeinPlan, 26.12.2023
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    Hi SIL, das ist mein Problem - einer der Käufer hat seinen Freund als Bauleiter angeschleppt und der hat die sichere Benutzbarkeit bestätigt. Andere Käufer sind von der Situation "schlüsselfertig gekauft" und jetzt Bauherr schlicht überfordert und ducken sich weg :-(
     
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    Nun erhellt es sich , also auf gut deutsch - das Problem hat der Käufer und sein 'Freund' , wir haben hier eine Person die ( hoffentlich die fachliche Eignung hat gegenüber Bauamt / Landratsamt / Magistrat ) und hier schriftlich eine Bestätigung über den Bautenstand erklärt hat, ohne nun genau involviert zu sein welche Arbeiten und Gefahren vorliegen m.S. wenn der nicht völlig 'irre' ist wird er keine weiteren Schreiben/ Aktionen starten.

    Im Prinzip kannst du dies entspannt sehen ...was nicht heißt das nun jegliche Sorgfalt entfällt.
    Mutmaßlich gab es Zoff ...bei den beiden ....Fakt ist er wurde beauftragt und hat Schriftverkehr geführt insofern kann dieser 'BL' da nicht auf unwissend abstellen ...du könntest natürlich die anderen Käufer darauf hinweisen - im Schaden haften alle und der 'BL' es gäbe noch die brachiale Methode indem du dich an das Amt wendest und hier formal eine Gefährdung darlegst , was aber bedeutet du "stellst" dich gegenüber den anderen ins volle Abseits.... das war es von meiner Seite der Glaskugel.
     
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  20. #40 hansmeier, 26.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.12.2023
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    Was genau will das eigentlich heißen?

    Du und Deine Leidensgenossen, mit denen Du schon ein paar schlechte Vibes zu haben scheinst, Ihr seid Euch schon im Klaren darüber, daß Ihr nicht einfach so eine lustige Truppe seid, die gemeinsam ein MFH baut, sondern, daß Ihr damit (mindestens stillschweigend) eine GbR begründet habt? Und für diese solltet Ihr doch (wie man sieht) wenigstens minimale (schriftliche) Regelungen treffen, wie Entscheidungen in und für die Gesellschaft getroffen werden und wer und wie sie vertreten kann. Ich persönlich bin ja niemand, der immer alles schriftlich geregelt haben muß, weil mündliche Verträge übrigens ganz genau so gültig und bindend sind, aber bei potentiell Millionensummen und gesamtschuldnerischer Haftung würde ich schon mal einen Bierdeckel für die Fixierung von ein paar Regeln hervorziehen…

    Existiert das alles bei Euch nicht oder hast Du nur keine Ahnung davon?

    Und um eine Deiner konkreten Fragen zu beantworten: Außer in dem (nicht zu empfehlenden) Fall daß Ihr eine Vereinbarung trefft, daß alle Verbindlichkeiten nur einstimmig eingegangen werden können, kann die Gesellschaft selbstverständlich grundsätzlich auch gegen Deinen Willen und Deine Stimme Verträge schließen und Entscheidungen treffen, die Dich in Haftungsverpflichtungen bringen.

    Und wenn Ihr die Bude dann beziehen wollt, solltet Ihr als nächstes, falls noch nicht geschehen, dringend an die Begründung von Wohnungseigentum gem. WEG-Gesetz denken. Alles klar?
     
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