Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!?

Diskutiere Bauleiter beendet Tätigkeit per sofort!? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kurze Erläuterung zu meinem Forumsname: Ich habe eine ETW bei einem Bauträger gekauft und wollte schlüsselfertig einziehen. Und ja, ich habe...

  1. 11ant

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    Wäre der Forenname "WirresGestammel" nicht mehr frei gewesen ? - es ist recht anstrengend, Deiner Geschichte zu folgen. Ich habe es dennoch redlich bemüht versucht und fasse ´mal zusammen, was bei mir angekommen ist:
    Du bist in einem Fünffamilienhaus Käufer einer Wohneinheit von einem Bauträger, der sich vor Fertigstellung des Hauses mit Eurem Geld aus dem Staub gemacht hat, und Ihr habt gemeinsam beschlossen, den Bau zu Ende zu bringen. Einer Deiner Mitgeschädigten hat Handwerker und einen Bauleiter vermittelt. Nun möchte einer Deiner Weiterbaugenossen (derselbe ?) seinen Einzug vornehmen. Eine Baufertigstellungsanzeige steht jedoch noch aus, sodaß dieser Einzug "vorzeitig" wäre. Der Bauleiter hat deshalb den Antrag auf vorzeitigen Einzug gestellt, und dabei die notwendige Versicherung der sicheren Benutzbarkeit abgegeben (d.h. laiisch vereinfacht gesagt dem Bauamt bestätigt, daß die Treppengeländer bereits montiert seien). Nun schiebst Du Panik und schreibst dem Bauleiter eine Ichdrehamradmail, der daraufhin beschließt, solche komischen Vögel können ihn mal gerne haben. Das verstehe ich absolut. Was ich hingegen nichtestens nachvollziehe, ist: weshalb Du nun fürchtest, für sämtliche erdenklichen Personenschadensfälle im Gesamtgebäude ergäbe sich nun ein Verdacht der fahrlässigen Pflichtverletzung GEGEN DICH.

    Entweder ich habe es überlesen, oder Du hast es tatsächlich nicht erklärt: wie Du in die Position des Bauherrenhäuptlings quasi anstelle des desertierten Bauträgers nachgerückt bist ???

    In einer solchen Position hätte ich eher den Bauleiterbuddy gesehen, aber insgesamt kann ich mich den Hinweisen nur anschließen, daß Ihr (als Personen oder als Eigentümergemeinschaft) irgendwie eine Gesellschaft miteinander geworden seid, die sich schleunigst darum kümmern sollte, ihre Verfassung als juristische Person zu klären: wollt Ihr als GbR oder als Verein gemeinsam handeln, und wer dabei als Geschäftsführer oder Vorsitzender die ganze Bande nach außen vertreten soll. Ihr habt ja nun weitergebaut: sind die Verträge mit den Handwerkern von jedem einzeln oder von einem für alle geschlossen worden (wo hätte der seine Vertretungsberechtigung hergenommen), wer hat den Vertrag mit dem Bauleiter geschlossen und so weiter. Damit Deine Befürchtungen eine Grundlage hätten, müßtest dieser "Chef" ja Du sein - bist Du´s ???

    Die Eigentümergemeinschaft (zu fünft bräuchte diese schon einen professionellen Verwalter !) könnte beschlossen haben, auch den Weiterbau zu betreiben, oder die personengleiche Gemeinschaft könnte einen "Weiterbauverein Fünffamilienhaus" gegründet haben. Was davon zutreffend ist, lese ich aus Deiner Geschichte bisher nicht heraus. Daher vollziehe ich nicht nach, weshalb Du Dich als Träger des Präsidentenhutes siehst. Bringe ´mal Licht in Deine Geschichte !
     
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  2. #42 LeiderKeinPlan, 27.12.2023
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    Guten Morgen SIL, vielen Dank für den Blick in die Glaskugel :-) hilft mir weiter! Und ja, ich möchte die anderen wegen unserer Haftungsrisiken etwas wachrütteln, aber mich auch nicht komplett ins Abseits stellen.

    Hallo hansmeier, wir haben schon eine WEG begründet und auch einen Verwalter gefunden, aber z.B. von dem rein mündlichen Vertrag mit unserem BL wusste ich nichts.Den Vorwurf, den ich mir mache, zuwenig mich selbst mit dem Thema beschäftigt zu haben. Es war ja so bequem, wenn einer sagt er kennt sich aus und koordiniert das Ganze.

    Sorry 11ant, aber ich entschuldige mich mit Unerfahrenheit. Meine Anmeldung ist noch frisch, ich habe leider keine Ahnung vom Thema und bin auch sonst in keinem Forum angemeldet. Trotzdem danke für Dein Bemühen mir zu helfen.

    Es war jetzt nicht nur diese ichdrehamradmail, sondern E-Mails mit einfach formulierten Fragen und Hinweisen "wie kann diese Baustelle sicher sein"? Wer haftet im Fall der Fälle? Wenn ein BL diese Fragen ignoriert und mich dadurch zwingt nur mit Internetsuche unser Haftungsrisiko einzuschätzen, dann würde ich uns nicht als "komische Vögel" bezeichnen.

    Thema Internetsuche w/Haftung - habe gefunden wir als Bauherren haften immer, insbesondere Verkehrssicherungspflicht. Aber wenn ich die Baustelle ausreichend sichere, den Zutritt verbiete und Gefahrenschilder anbringe und noch einen BL beschäftige, sind wir zwar immer noch nicht aus der Haftung, aber haften "weniger". In einem Artikel war dann allerdings beim Thema Kinder beschrieben, dass die Sicherungsanforderungen viel größer sind! Und wenn ich als Bauherr/Laie schon erkenne, das der BL bei seinem Antrag "die Baustelle ist sicher für den Einzug" offene Baugruben, offene Fahrstuhschächte, Gerüst,... ignoriert hat, kann ich mich w/Haftung nicht hinter dem BL "verrstecken".

    Die Frage verstehe ich jetzt nicht - ich hafte persönlich und wenn die Versicherung w/offensichtlicher Mängel Vorsatz unterstellt mit meinem Privatvermögen - meine Position ist doch vollkommen irrelevant?

    Bin nicht der Chef, sondern nur ein Mithaftender, der sich bis jetzt leider nicht richtig gekümmert hat und jetzt mit Internetrecherche schon ein bisschen Panik schiebt.

    Hoffe ich konnte etwas Licht in die Geschichte bringen und freue mich, solltest Du noch einen Ratschlag für mich haben.
     
  3. #43 JohnBirlo, 27.12.2023
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    das widerspricht sich doch. Ein Vertrag, von dem einer keine Kenntnis hat, ist kein Vertrag (Laienmeinung).

    Es wird sich hier mittlerweile über drei Seiten über ein Problem ausgelassen, was möglicherweise überhaupt nicht existiert. Du wohnst da nicht und hast auch nix freigegeben. Insoweit ist das in deinen Augen eine Baustelle, wo Kinder etc. nix zu suchen haben, was du aber auch nicht minütlich kontrollieren musst.

    Entweder du beauftragst jetzt einen Anwalt oder nicht, aber hier in diesem Thread gehts überhaupt nicht voran
     
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  4. #44 Gast 85175, 27.12.2023
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    Das scheint ein mündlicher Vertrag gewesen zu sein, also wohl nur rein nach BGB und nach dem die Eigentümergemeinschaft da jetzt monatelang zuguckt, ggf. Rechnungen zahlt, usw… wird man ja schlecht behaupten können, man habe keine Kenntnis von irgendwas…

    Im übrigen hatte er sehr wohl „Kenntnis“, es hat ihn nur bis heute nicht gejuckt was das für ein Vertrag ist… So wie es Millionen andere Miteigentümer auch nicht juckt was im Gasliefervertrag, der Gebäudeversicherungspolice und dem Vertrag mit dem Hausmeisterservice steht…

    Wie auch immer, ein Tipp zum Abschluß noch. Bei solchen Kisten sollte man die verschiedenen Versicherungspolicen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abschließen. Das verhindert im Streitfall wenigstens die Variante, bei der verschiedene Versicherungsgesellschaften mit dem Finger aufeinander zeigen…
    (Das gilt übrigens auch privat bei KV, BU, Krankentagegeld, etc…).
     
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    Also, es gibt eine WEG, und die Zusicherung des Bauleiters, das Objekt sei sicher benutzbar, ist offensichtlich gelogen. Da würde ich an Deiner Stelle dem Bauamt (mit Kopie an den WEG-Verwalter) mitteilen, Dir sei zu Ohren gekommen, es gäbe einen Antrag auf vorzeitigen Einzug mit einer nach Deiner Kenntnis unzutreffenden Behauptung der sicheren Benutzbarkeit; Du habest die Absicht, erst nach Vorliegen der Fertigstellungsanzeige einzuziehen und bätest um deren umgehende Weiterleitung an Dich. Wer den Weiterbau beauftragt hat, entnehme ich Deinen Ausführungen nach wie vor nicht. Den WEG-Verwalter bittest Du auch um Auskunft, wer nach seinem Kenntnisstand einen Bauleiter dafür beauftragt habe (und wer aktuell überhaupt die Bauherrenfunktion innehabe). Gibt es einen Insolvenzverwalter des Bauträgers, dann könnte der das eventuell sein (?) - mir sind die Rollen der noch auf dem Feld befindlichen Spielfiguren anhaltend unklar (und jedem Mitleser, der auch nur halb so ahnungslos ist wie Du, wohl auch !).
     
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  6. SIL

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    Nachdem 2 WE bezogen sind ..... schrieb ich schon vorher ....
    Die fünf Eigentümer.
    Nö, hier erfolgte ja bereits ein Wechsel im Grundbuch insofern ist diese ursprüngliche Firma und deren eventueller Liquidator/ Sequestor raus.
     
  7. 11ant

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    Wenn ich so ein wirres Gestammel lese, fange ich garnicht erst an, mir Informationen aus Antworten herauszusuchen, sondern konfrontiere - egal ob der Thread inzwischen auf Seite drölf ist - den Fragesteller mit meinem Nichtverstehen seiner Geschichte und nehme ihn persönlich in die "Haftung", meine Verwirrung mithilfe aus erster Hand hinzugefügter Fakten zu beseitigen. Klassische alte Schule, kennste doch. Spekulationen unter Zuhilfenahme des Weiterspinnens der Geschichte aus "stiller Post" wären Kindergarten, da ist mir selbst meine Popcorn-Zeit zu schade für.
    Das hat der TE soweit ich es überblicke eben noch nicht beantwortet.
    Da sehe ich keinsterlei Zusammenhang.

    Ich habe bisher zumindest noch nicht bewußt aus dem ganzen Wörtersee des Beitrages herausgelesen, ob jeder Miteigentümer einzeln für sich weiterbaut und sie alle nur einen Bauleiter eines der Leidensgenossen mitbenutzen oder es (in welcher Weise ?) zu einem irgendwie als Bauherr (und Auftraggeber) rechtsfähigen Zusammenschluß gekommen sei. Im Gegenteil: der TE hat noch nicht erklärt "wir sind ein Verein", "wir sind eine GbR", "wir haben als Eigentümerversammlung den Verwalter gebeten, das der WEG gegenständliche Objekt überhaupt ersteinmal fertigzustellen" oder whatever. Wenn er auch bei der Beauftragung des BL ein Hansguckindieluft sein mag, die Handwerker werden doch wohl kaum für Gotteslohn arbeiten: folglich weiß er doch, ob er (wen ?) beauftragt hat, seine WE fertig zu bauen; und ob er als Empfänger im Adreßfeld der von ihm bezahlten Rechnungen steht. Wir reden hier doch nicht von "Taschengeldgeschäften" !!!

    Aus meiner Sicht ist hier nur zweierlei möglich: daß die Eigentümergemeinschaft beschließt, A. den Bauträger (ggf. dessen Liquidator) zur Fertigstellung aufzufordern oder B. sich als Verein oder GbR zu verfassen und die Rolle des Bauherrn einzutreten. Daß ein WEG-Verwalter zuläßt, daß jeder für sich kakophonisch-chaotisch in den Grenzen seines Sondernutzungsbereiches die Baufertigstellung betreibt und das selbst nur für die Gemeinschaftseinrichtungen tut, kann ich mir nicht vorstellen. Die WEG als solche ist ja schließlich wirksam errichtet, dann muß das auch für ihren Gegenstand unverzüglich nachgeholt werden. Einem Miteigentümer fehlt es ohne weiteres schlicht an der Ermächtigung, in diesem Gesamtwerk herumzupfuschen.
     
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  8. #48 LeiderKeinPlan, 27.12.2023
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    Hallo 11ant, wir sind eine ETG mit Eintragung im GB und versuchen ohne GU fertig zu bauen. Gemeinschaftseigentum mit Beschlüssen und Innenausbau jeder für sich selbst. Um auf meine Fragen zurück zu kommen - wir haften alle gemeinsam, aber nicht alle sind mit der Nutzung vor Fertigstellung einverstanden. Werde jetzt vorschlagen, um eben nirgendwo eine Anzeige zu starten, einen neuen BL zu suchen und mit dessen Hilfe die Baustelle sicher zu machen.
    Hat jemand eine Idee wie man zeitnah in unserer Situation einen BL findet?
     
  9. #49 Fabian Weber, 27.12.2023
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    Macht die Baustelle doch einfach selbst sicher, das kostet Euch vielleicht 1000€.

    Ein Bauleiter, der da jetzt einsteigt der nimmt doch 1000€ pro Tag.

    Geht’s auch noch ums Bauleiten, oder nur um die Sicherheit.

    Bei letzterem Suche mal nach einem SiGeKo, der macht genau das, was Du jetzt brauchst.
     
  10. #50 Gast 85175, 27.12.2023
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    Vielleicht einer direkt von der Hochschule... Einer der Bock drauf hat sich um den Fahrstuhl, die Fassade und den Hof zu kümmern...
     
  11. #51 LeiderKeinPlan, 27.12.2023
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    Hoffe mal nicht das der Preis so richtig ist, denn wir brauchen so oder so einen neuen BL, da der Jetzige ja seine Tätigkeit beendet hat :-(
     
  12. #52 LeiderKeinPlan, 27.12.2023
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    Wenn das Ironie ist, kann ich es leider nicht erkennen - der Vorschlag mit Hochschule war ernst gemeint?
     
  13. #53 Gast 85175, 27.12.2023
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    Nö, lieber nicht… Das klingt bei euch etwas verfahren… Da brauchst einen mit Nerven aus Stahl, der weiß was er tut…
     
  14. #54 LeiderKeinPlan, 27.12.2023
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    SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) - macht der auch die Abnahme oder Fertigstellungsbestätigung?
     
  15. #55 Fabian Weber, 27.12.2023
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    SiGeKo ist ja meistens eine Zusatzqualifikation von einem Architekten oder Bauingenieur, daher kann der bestenfalls auch den Rest.
     
  16. #56 hansmeier, 27.12.2023
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    Dann ist doch alles gut. Dann müßt Ihr doch nur über einen WEG-konformen Weg einige Beschlüsse fassen: 1. über die Beauftragung eines Bauleiters, 2. über die Beseitigung noch bestehender Sicherungsdefizite und 3. kannst Du schauen, ob Du für Deine so oder so ähnlich formulierte Beschlussvorlage eine Mehrheit erhältst: „wegen offensichtlicher Mängel an der Baustellensicherung im Bereich des Gemeinschaftseigentums wird die ‚vorzeitige Nutzung‘, ungeachtet der bestehenden behördlichen Genehmigung, bis zu einem gegenteiligen Beschluß durch die WEG untersagt.“
    Wenn Du keine Mehrheit dafür erhältst, dann ist das so — im Fall der Fälle eröffnet Dir die Tatsache, daß Dein Versuch, dieses Risiko von der WEG abzuwenden, im Protokoll der ETV dokumentiert ist, aber möglicherweise einen Ausweg aus Deiner Mithaftung. Hierzu gibt es Gerichtsurteile, bei Interesse googeln.

    Nein, der macht gar nichts, außer hinter der Tür der Bautoilette ein Plakat mit Sicherheitsregeln aufzuhängen, die niemanden interessieren und dafür einen dreistelligen Betrag zu verlangen — verbunden mit dem Hinweis, daß auch er der Bauherrschaft (also Dir) die Haftung selbstverständlich nicht abnimmt (was Du alternativ auch erfährst, wenn Du die BaustellV liest).
    „SiGeKo“ heißt das Monster, das herauskommt wenn EU-Bürokraten mit psychotischer Regelungsmanie sich mit geschäftsgierigen Industrieverbandskraken paaren.
     
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  17. #57 LeiderKeinPlan, 28.12.2023
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    Guten Morgen hansmeier, vielen Dank für den Vorschlag - habe es jetzt mit verschiedenen Suchbegriffen z.B. "Haftung Unfall auf Baustelle" versucht, aber ohne Erfolg - hast Du bitte einen Link oder die "richtigen" Suchbegriffe für mich, um so einen Fall bzw. Gerichtsurteil zu finden? Danke!
     
  18. #58 ichweisnix, 28.12.2023
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    Frag doch mal bei deiner normalen Haftpflicht nach.
     
  19. #59 LeiderKeinPlan, 28.12.2023
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    Hi ichweisnix habe jemanden aus dem Bereich gefragt und Aussage war ich kann es auch lassen. Wenn Du einen konkreten Fall hast und der Sachbearbeiter in der Schadensabteilung diesen schon mal hatte, bekommt man eventuell einen Hinweis. Ansonsten bekommst Du nur irgendwelche Versicherungsbedingungen aufgezählt und bist genau so schlau wie vorher. Und in einem Fall mit Personenschäden hat hier im Forum schon jemand geschrieben entscheidet sowieso am Ende das Gericht...
     
  20. #60 Fabian Weber, 28.12.2023
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    Das stimmt nicht. Der SiGeKo macht regelmäßige Kontrollgänge (wöchentlich) über die Baustelle und schreibt darüber ein Protokoll, in das er alle Defizite bebildert vermerkt.

    Dieses Protokoll dient dem Bauherrn dann als Grundlage, die Sicherheitsmängel abstellen zu lassen.

    Das kann dann der Bauherr direkt veranlassen oder über den Bauleiter laufen lassen.

    Des Weiteren kann man mit dem SiGeKo super Spezialfragen (z.B. Wartungsleitern, Stege, Baustellenbeleuchtung etc.) abstimmen.

    Alleine die Tatsache, dass man einen SiGeKo eingeschaltet hat, kann im Gerichtsfall schonmal entlastend gewertet werden.
     
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