Bauplan ändern, Abweichung vom Bebauungsplan

Diskutiere Bauplan ändern, Abweichung vom Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo in die Runde! Neues Jahr, neues Projekt :) Und zwar wollen wir dieses Jahr endlich unsere Garage aufstellen lassen, doch gibt’s wohl die...

  1. #1 Martin84, 17.01.2024
    Martin84

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    Hallo in die Runde!

    Neues Jahr, neues Projekt :)

    Und zwar wollen wir dieses Jahr endlich unsere Garage aufstellen lassen, doch gibt’s wohl die ein oder andere Hürde zu meistern oder Genehmigung zu bekommen.
    Ich versuche es mal zu erklären:

    1. Laut damals 2006 eingereichten Bauplan ist unsere Doppelgarage 6x6m (grün) links vorm Haus (Blickrichtung Süden) geplant worden, diese wurde aber nie gebaut. Da uns das aber keineswegs zusagt wollen wir die Garage rechts (rot) vorm Haus haben.

    Folgende Gründe sprechen dafür:
    -durch die Hanglage ist der Höhenunterschied zu Haustür und Garage (grün) auf der linken Seite fast einen Meter, rechts ist es flacher und der Unterschied beträgt nur ca 30cm, dadurch würden wir uns Treppenstufen von Garage zum Haus sparen und würden es zwischen Garage rechts (rot) und Tür leicht schräg pflastern lassen
    -die Garage (rot) wäre zugleich eine Hangabstützung zum Nachbargrundstück und nach hinten Richtung Haus
    -die Ausfahrt aus der Garage (grün) wäre schwierig da der Nachbar einen 2m Sichtschutz bis zur Straße (blau) auf den Betonsockel montiert hat
    -die Haustür wäre nicht von der Garage verdeckt

    2. Nach Bebauungsplan sollte unsere Garage gemauert, mit einem Satteldach und gleicher Neigung sowie Eindeckung wie das Haus sein. Wir würden aber gerne eine Beton Fertiggarage (6x6m) mit Flachdach bevorzugen. Gibt’s da eine Möglichkeit aus dem Bebauungsplan rauszukommen?

    Generell stelle ich mir die Frage wie der Ablauf nun ist?! Muss ich erst zum Bauamt um den Antrag ausfüllen oder erst zu einer Baufirma wegen einem Plan für das Fundament da ich beim Antrag doch auch einen Plan mit einreichen muss?!

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir bei meinem Vorhaben hinsichtlich der Bürokratie ein paar Ratschläge geben könnt.


    LG Martin


    IMG_1288.jpeg IMG_2230.jpeg
     
  2. #2 JohnBirlo, 17.01.2024
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    Ist etwas schwer zu lesen, weil du Fachbegriffe durcheinander wirfst.

    Bebauungsplan legt die Gemeinde für das gesamte Wohngebiet fest

    Baugenehmigung gilt nur für dein Haus und auch nur für 3 Jahre

    Deshalb: Gibt es bei dir einen Bebauungsplan? Müsste auf der Baugenehmigung drauf stehen oder du googelst mal für deine Ortschaft.

    Welches Bundesland?
     
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  3. #3 Martin84, 17.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 17.01.2024
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    Tut mir leid ich hab mein bestes gegeben :o

    Ja es gibt einen Bebauungsplan der ist von 1996 und liegt mir auch vor. Dort stimmt aber so manches nicht mit der Realität überein…dort wurden auch schon beim Nachbarn Häuser und Garagen seitenverkehrt gebaut :wow

    Dass die Baugenehmigung nur 3 Jahre gilt war mir neu. Sprich auch der Bauplan von damals hatte nur 3 Jahre Gültigkeit oder gelten die 3 Jahre nur für die Genehmigung selbst?

    Bundesland ist Bayern

    Grüße Martin

    P.S. Noch nachgelesen im Bebauungsplan:
    Dort steht in der Legende Bebauungsvorschlag Wohngebäude und Nebengebäude!
     
  4. #4 Martin84, 17.01.2024
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    Siehe Anhang:
     

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  5. #5 JohnBirlo, 17.01.2024
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    In Bayern brauchste bei Garagen mit weniger als 50m² Grundfläche in der Regel keine Baugenehmigung.

    Allerdings ist der Bebauungsplan von 1996 zu beachten, der ist nämlich vermutlich noch gültig. Deine Bilder sind schonmal gut, wenn auch etwas klein. Es kommt aber vorallem darauf an, was im Text über Garagen steht. Den müssteste noch ergänzen.
     
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  6. #6 Martin84, 18.01.2024
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    Das hatte ich mit Google auch schon herausgefunden dass in Bayern bei Garagen unter 50 m² und 3m Höhe keine Genehmigung erforderlich ist.
    Im Text zu den Garagen steht wiederum dass Garagen nur an den festgelegten Stellen gebaut werden dürfen.
    Da frag ich mich aber wie das meine Nachbarn gemacht haben, da stimmt garnichts mit dem Plan überein…
     

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  7. #7 WilderSueden, 18.01.2024
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    Steht doch klar und deutlich. Garagen nur an den eingezeichneten Stellen und mit der gleichen Bedachung wie das Wohnhaus. Wenn du davon abweichen willst, musst du einen Antrag stellen und was von geringer städtebaulicher Relevanz, bla bla bla faseln.

    Wobei ich persönlich keine Ausnahme für einen Schuhkarton erteilen würde, sondern nur für ein Satteldach mit geringerer Neigung als das Wohnhaus

    Entweder illegal gebaut oder mit Ausnahme vom BP
     
  8. #8 Martin84, 18.01.2024
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    Na das ist ja jedem selbst überlassen…
    Manche bauen selbst Häuser mit Flachdach die aussehen wie ein Schuhkarton wie du sagst…Geschmäcker sind verschieden, zum Glück baut nicht jeder gleich!

    Danke für deine Hilfe
     
  9. #9 WilderSueden, 18.01.2024
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    Es ist eben nicht jedem selbst überlassen. Es gibt einen Bebauungsplan und mit dem Grundstückskauf akzeptiert ihr den auch als Einschränkung für euer Bauvorhaben. Im kleinen Raum lassen sich meistens Befreiungen erreichen (wir haben z.B. mehrere Bungalows mit 20 Grad Dachneigung statt den vorgesehenen 30-45 Grad). Grundsätzliche Änderungen sind meist nicht drin
     
  10. #10 Martin84, 18.01.2024
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    Richtig es ist nicht jedem selbst überlassen und es zählt auch nicht die Meinung von jedem ;)

    Wir haben den Plan auch akzeptiert nur wird eine Nachfrage über eine Änderung beim zuständigen Amt doch gestattet sein oder nicht?
     
  11. Dimeto

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    Für die westlichen Nachbarn ist der Bebauungsplan im Jahre 2000 geändert worden. Die östlichen Nachbarn haben vermutlich entweder zusammen mit dem Gesamtbauvorhaben einen Befreiungsantrag eingereicht oder später einen Antrag auf isolierte Befreiung gestellt:
    Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan - BayernPortal
    Klingel doch mal!
    Da bin ich recht zuversichtlich, dass sie Dir eine Nachfrage gestatten. Ich empfehle, vorher einen ortskundigen Planer zu befragen, da mich Deine Gründe nicht überzeugen und ich auch an einer sinnvollen technischen Realisierung zweifle (Fertiggarage zur Hangabstützung).
     
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