Bauüberwachung notwendig? Wen beauftragen, was kostet es?

Diskutiere Bauüberwachung notwendig? Wen beauftragen, was kostet es? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Keine Angst, i.A. würde ich als Bauherr einem Architekten die Vollmacht gewiss nicht ohne finanzielle Restriktionen erteilen ... und eine...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich glaub, Sie verstehen es nicht.
    Der BQÜ ist (beim GÜ) für den FORMALEN Bauherren tätig.
    Praktisch ists aber so, dass der Bauherr beim GÜ in der gleichen Position wie beim BT ist - er hat nix (mehr) zu sagen, wenn der Vertrag unterschrieben ist.

    Und damit taugt die Vollmacht nicht mal fürs Klo - Druckerpapier ist zu hart. :p

    Und wenn der BQÜ Anweisungen gibt, schreibt der GÜ/BT jedesmal hinterher ne Rechnung.

    Ich glaub, Sie WOLLEN partout die Architekten in Debattenfallen locken, weil Sie mit ein paar unserer Spezies schlechte Erfahrungen gemacht haben.

    Sagen Sie doch mal, WO (Gewerk) Sie auf Verarbeiterseite stehen.
    Dann können wir mal unsere "tollen" Erfahrungen mit dieser Handwerksspezies posten.
    :motz
     
  2. KPS.EF

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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    auch auf die Gefahr hin, alle Mitlesenden zu langweilen und auch nicht mehr direkt zur Eingangsfrage zu posten ...

    ... möchte ich doch noch schnell Ihre letzte Frage beantworten.

    Es handelte sich um einen über 120 Jahre gewachsenen Handwerksbetrieb, der sich aus einem allgemeinen Hochbaubetrieb in den 60er Jahren zu einem Spezial-Akustikbau-Unternehmen mit rund 30 hervorragend ausgebildeten und erfahrenen gewerblichen Arbeitnehmern entwickelte, Neubauleistungen genauso wie Arbeiten im Bestand ausführte und ab 1980 auch eine starke Stukkateurabteilung (mit Lehrlingsausbildung) besaß.

    In den 90er Jahren verdoppelte sich auf Grund der "regionalen Besonderheiten" die Arbeitskräfteanzahl, ohne dass dies der bisher allseits geschätzten Qualität der Bauleistungen Abbruch tat.

    Zur eigenen Qualitätsüberwachung verfügte das Unternehmen althergebracht über die dazu notwendige Schallmesstechnik, später auch über eine Anlage zur Durchführung von Differenzdruckmessungen nach DIN 13829.:28:

    Auch die Probleme eines GÜ sind mir nicht ganz fremd, da wir parallel zu der o.g. Firma ein zweites Unternehmen gründeten und mit gutem Erfolg betrieben, das Einfamilienhäuser in Holzfertigbauweise plante und baute.:)

    Über die dabei (auch bzgl. des baubegleitenden Qualitätsmanagements) vorherrschende Unternehmensausrichtung, in dem auch jedem Bauherrn stets ein faires Mitspracherecht eingeräumt wurde, möchte ich weiter keine Ausführungen machen, weil auch dies der Vergangenheit angehört.

    Übrigens bin ich von den in den letzten 3 Abschnitten aufgeführten Tätigkeiten nie ganz losgekommen ... deshalb dazu mein letztes Statement:

    Es gibt durchaus noch bauausführende Firmen, die bzgl. der Qualität ihrer Leistungen und des Umgangs mit dem Auftraggeber eine mir zusagende Unternehmensphilosophie pflegen.

    An der Fortführung eines Zwiegesprächs (vielleicht so in die Richtung: Stukkateur vs. Architekt) kann wohl niemand so richtig interessiert sein! Dazu besteht auch keinerlei Veranlassung.

    Nach wie vor stehe ich diesbzgl. auf dem Standpunkt, dass alle am Bau Beteiligten nur als sich gegenseitig unterstützendes Team auf Dauer erfolgreich sein können.

    Im speziellen Fall des Fragestellers rate ich trotzdem, dem Beispiel von Anika zu folgen.

    In der Hoffnung, dass sich dies auch im ursprünglich angefragten Fall ähnlich positiv entwickelt, möchte ich mich aus dieser (für mich recht aufschlussreichen) Diskussion verabschieden.:winken

    Mit freundlichem Gruß aus Erfurt
    KPS.EF
     
  3. #23 Wolfgang38, 11.05.2009
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    (wobei ja ich persönlich glaube, es wird hier noch an den Weihnachtmann geglaubt!...)
     
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