Bauüberwachung- und bescheinigung (Standsicherheit)

Diskutiere Bauüberwachung- und bescheinigung (Standsicherheit) im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mich würde interessieren, ob die Bauüberwachung sowie die anschließende Bescheinigung (dass die Bauausführung mit der berechneten...

  1. #1 werkelkoenig, 05.07.2023
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    Hallo zusammen,
    mich würde interessieren, ob die Bauüberwachung sowie die anschließende Bescheinigung (dass die Bauausführung mit der berechneten Statik übereinstimmt) mit dem Punkt 4 aus der HOAI abgedeckt ist oder ob es sich hieber hierbei um einen separaten Kostenpunkt handelt?
    Leider finde ich im Internet keine für mich eindeutige Aussage, was die HOAI 4 bei Statikern/Tragwerksplanern beinhaltet.

    Über eine Rückmeldung von euch würde ich mich sehr freuen.

    Gruß Werkelkoenig
     
  2. Oehmi

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  3. #3 werkelkoenig, 05.07.2023
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    Vielen Dank für die Link.
    In der Tat ist dort alles sehr ausführlich aufgelistet.

    Das Erfassen von Bauzuständen wird dort aufgelistet, folglich würde ich die Bauausführungsüberwachung als "gehört zu HOAI" bezeichnen.
    Alle anderen Punkte beziehen sich jedoch auf die Berechnung der Statik und nicht auf das Ausstellen eines Nachweises, folglich würde ich sagen, dass das Auststellen eines Nachweises nicht unter Punkt 4 HOAI fällt und folglich separat berechnet werden kann/darf richtig?
     
  4. Oehmi

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    Grundsätzlich sind, sofern im Vertrag keine Grundleistungen ausgeschlossen oder besondere Leistungen eingeschlossen sind, in einem "standardmäßigen" HOAI Vertrag nur die Grundleistungen enthalten.
    Besondere Leistungen sind daher auch gesondert zu beauftragen und, sofern nicht anders vereinbart, zu vergüten. Deswegen heißen sie besondere Leistungen.
     
  5. #5 werkelkoenig, 05.07.2023
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    Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
    Das verstehe ich ja.
    Mein Problem war, dass mir nicht klar war/ist ob eine solche Beschenigung nach HOAI eine Sonderleistung oder Grundleistung ist.

    Da es in deinem Link nicht explizit aufgelistet ist, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um eine Sonderleistung handelt.
     
  6. #6 VollNormal, 05.07.2023
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    ... gehört zur Leistungsphase 8 Objektüberwachung, dort steht dann unter "Besondere Leistungen":
    In Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung kann weder eine Prüfung der Ausführung erfolgen noch eine Bescheinigung darüber erstellt werden, da der Bau ja noch nicht begonnen hat.
     
  7. Oehmi

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    Ich habe es so verstanden, dass Teil 4 TWP und nicht LP4 gemeint ist.
    Aus den Infos hier kann man aber weder rauslesen ob es um eine Rechnung für Bewehrungsabnahme oder eine rein hypothetische Frage geht.
     
  8. #8 werkelkoenig, 07.07.2023
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    Bitte entschuldigt meine späte Rückmeldung.
    Ich habe mich scheinbar etwas unglücklich ausgedrück.

    Vielen Dank VollNormal, genau das war meine (gemeinte) Frage.
     
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