Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus, normalerweise reicht die Schlußrechnung der jeweiligen Handwerksbetriebe. Besser ist aber die Firmen gleich zu Arbeitsbeginn bei der...

  1. #21 MLiebler, 02.01.2006
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    Servus,

    normalerweise reicht die Schlußrechnung der jeweiligen Handwerksbetriebe.
    Besser ist aber die Firmen gleich zu Arbeitsbeginn bei der BG zu melden, dann kommen solche Dinge nicht auf.
    Bautagebuch? Gibt es wirklich selten
     
  2. Quelle

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    manchmal scheint sich die BG auch überhaupt net zu melden.
     
  3. #23 MichaelG, 03.01.2006
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    Somit

    ist ja die Kampagne "Du bist Deutschland" nur eine Zusammenfassung des "Was bisher geschah".
    Wer nich fragen soll was die Andern für einen tun, sieht auch nicht ein, dass er was für andre (zum funktionieren der Gemeinschaft beitragen) tun soll/muss/darf.
     
  4. #24 Friedhofen, 04.01.2006
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2006
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    Bei Ausstellung der Genehmigung für ein Bauvorhaben bekommen die am Bau beteiligten Behörden eine Nachricht über das auszuführende Bauvorhaben.
    Im Jahre 2002 wurde mir ein Brief von der zuständigen Genehmigungsbehörde irrtümlich zugestellt, indem die Namen des Herrn stand, der in dieser Gemeinde die genehmigungsfreien Bauten beaufsichtigt,sowie die Anschriften der Behörden, die mittel- oder unmittelbar von der Herstellung eines Bauvorhabens betroffen sind -hier auch die BG, das Finanzamt usw.-.
    In Ihrer Baugenehmigung wird wahrscheinlich ein Satz wie:
    Auf Antrag wird Ihnen nach §§.... der LBO der Landesverwaltung für .....
    unbeschadet privater Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das v. g. Bauvorhaben entsprechend den beiliegend geprüften Bauunterlagen und nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen, Auflagen und Hinweise zu errichten.
    Unter diese Hinweise föllt auch das beigefügte "Merkblatt über die gesetzliche Unfallversicherung bei Bauarbeiten".
     
  5. #25 marcof69, 14.01.2006
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    von mir wollen die nun a) den Bau besichtigen b) die Baugenemigungsunterlagen sehen c) alle Rechnungen sehen.

    Nach der obigen Diskussion ist mir Klar, dass die die Rechnungen sehen dürfen, aber muss ich die den Bau besichtigen lassen und die Baugenemigungsunterlagen rausrücken?
     
  6. peterr

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    Nein, sind Sie nicht. Bloß keinen Termin mit denen wahrnehmen, Bau-Anwalt einschalten und Brief schreiben lassen.

    Sie müssen nur angeben, wer am Bau beteiligt war. Ende. Alles andere ist nicht verpflichtend, wenn Sie sich drauf einlassen, wirds für Sie teuer.
     
  7. peterr

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    .. wenn Sie Kosten sparen wollen, wg. dem Anwalt, kurz zurückschreiben, auf welcher Rechtsgrundlage Hausbesuche durchzuführen sind.

    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, das Einzige was die wollen, ist Ihr Geld. Je mehr Sie mit denen reden (rate ich dringend von ab), desto schlechter wird es für Sie. Also alles nur über Schriftverkehr, keine pers. Termine, keine Hausbesuche, keine Rechnungen zeigen.

    Lesen Sie dazu auch nochmal den Fragebogen durch, den jeder Bauherr bekommt. Dort stehen, ich glaube es waren zwei Punkte, die verpflichtend beantwortet werden müssen. Das waren nur die ausführenden Unternehmer und die privaten Helferstunden.

    Sie müssen sonst garnichts angeben. Hierbei dürfen Sie allerdings nicht lügen, sonst machen Sie sich strafbar.
     
  8. peterr

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    http://www.bgbau.de/d/pages/mitglieder/bauherr/pflichten/index.html


    Das schöne dabei ist, was keiner hier weiß oder wissen möchte, wenn Sie keine Helferstunden angeben, als alles über Unternehmer laufen lassen, sind Sie auch kein Mitglied bei der BauBG weil Sie ja nicht Unternehmer sind.

    Wenn Sie nur 1 Helferstunde angeben, sind Sie automatisch Mitglied, mit allen Rechten und Pflichten...
     
  9. #29 T9-Liebhaber, 14.01.2006
    T9-Liebhaber

    T9-Liebhaber Gast

    Nur so als Tipp:

    Alle meine Nachbarn haben keine Stunden angegeben- und keiner war da.

    Ich habe ca. 80 std. angegeben- bei mir waren Sie da.

    Was man daraus lernen sollte, brauche ich wohl nicht näher erklären. :)
     
  10. #30 Ingo Nielson, 14.01.2006
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    ist ja auch logisch. mit der angabe der stunden hast du einen "vorgang" in gang gesetzt. und wenn es diesen in deutschland erst mal gibt, muss er selbstverständlich auch bearbeitet werden. ;-)
    der ehrliche ist der dumme.
    wer hat sich diesen spruch eigentlich ausgedacht?
    uli w. kanns ja wohl kaum gewesen sein, unser deutsches system gibt´s ja schon länger... :p
     
  11. peterr

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    es ist so, wenn jemand Stunden aufführt, wird die BauBG hellhörig, da gibts dann was zu holen. Der Bauherr der Std. aufführt ist nicht auf Konfrontation aus, lässt sich einiges gefallen und kann gut abgezockt werden. Am besten geht das, wenn der Herr der BauBG dann nach Hause kommt.

    Der Bauherr der garnichts angibt, also NULL Std., da hat die BauBG immer schlechte Karten. Erstens ist der Bauherr dann kein Mitglied und zweitens sind diese Herrschaften nicht so gut unter Druck zu setzen wie die Ersteren. Mit solchen Leuten ist nicht gut Kirschen essen, das wissen die von der BauBG, weshalb die sich dann auch nicht mehr drumm kümmern und lieber zu Lieschen Müller gehen, um dort die Std. hochzuschrauben.

    Information aus guter Quelle :lock
     
  12. #32 marcof69, 16.01.2006
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    und wenn ich einzelne gewerke selbst mache und keine stunden angebe? bin ich dann auch kein Mitglied?
     
  13. #33 MichaelG, 16.01.2006
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    Heinzelmännchen warns

    Darfste aber nicht sagen. Letztes Jahr bei einem Stadtrundgang in Köln warn wir auch am Heinzelmännchen-Brunnen.

    http://www.cologneweb.com/heinzel.htm

    http://de.wikipedia.org/wiki/Heinzelmännchen

    Meine "Stadtführerin" ist bei der BFA beschäftigt. Die unglaubliche Geschichte der Heinzelmännchen ist angeblich mit Schwarzarbeit zu erklären. Erklärungsnöte der "Betroffenen", hier im thread wohl gegenüber der BG *lol*


    Ein Denkmal der Schwarzarbeit, quasi. :smoke
     
  14. #34 marcof69, 16.01.2006
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    Es geht hier einfach um eine Klarstellung der Rechte und Pflichten, da es hier ja sehr viel unwissen gibt.

    Genau wie bei der GEZ, muss man einfach wissen, worum es geht. Oder würden Sie jedes Jahr einen GEZ Prüfer ins Haus lassen, der alle Räumlichkeiten auf Radio und Fernseher prüft.

    Es geht nicht um die Prüfung ansich, sondern um das Prinzip, was man sich gefallen lassen muss und was nicht.
     
  15. peterr

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    Den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Es gibt Leute, die lassen tatsächlich Menschen von der GEZ (alles freiberufliche auf Provison arbeitende Personen) ins Haus und quatschen mit denen.

    Wer das tut und lieb zu denen ist, zahlt hinterher richtig, so daß es weh tut.

    Der Dumme wird bluten, wers nicht besser weiß ist in den Ars. geckniffen.

    Das Gleiche Spiel in grün bei der BauBG für Privatleute, wers nicht besser weis, das von denen gerne aufgestellte und gewollte Spiel mitspielt, wird hinterher zahlen. Dann musste Dich sogar noch rechtfertigen, wenn die wirklich korrekt angegebenen Std. von der BG noch hinterfragt werden.

    Ich kann allen Bauherren nur DRINGEND raten, das (fast schon illegale) Spiel, wie : Wir kommen bei Ihnen vorbei, kopieren Ihre Rechnungen und alle am Bau beteiligten sollen sich bereit halten, nicht mitzuspielen. Es kostet Ihr Geld, wenn Sie sich auf die Abzocke einlassen, was Sie nicht müssen, wenn Sie den Gesetzen nach richtig handeln.
     
  16. peterr

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    Als Bauherr sind Sie, wie auch Ihr Lebenspartner, nicht pflichtversichert.
    Wenn keine fremden Personen in diesem Sinne mithelfen, werden Sie auch kein Mitglied werden.
     
  17. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also hier sollte man mal aufhören und die Kirche im Dorf lassen.

    Ich kann die Erfahrungen nicht teilen. Weder mit GEZ, noch mit BG.
     
  18. #38 Randolf, 25.01.2006
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    Sinn und Zweck der Bau-BG

    Hi Leute,

    bevor man zu viel über die Kollegen der Bau-BG schimpft, sollte man sich den Sinn der Bau-BG nochmal durch den Kopf gehen lassen.
    Wenn man das ganze komplexe Thema auf einen Punkt bringen will, steht die Unfallverhütung an erster Stelle.
    Abgesehen von der Tatsache das es TAB (Abkürzung ist nicht ganz Korrekt, aber die Herren hören es gerne :D )gibt, die deutlich über das Maß hinaus schießen, macht die Sache vom Grunde her Sinn.
    Darüber hinaus leisten die Herren Amtshilfe bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und sehen zu das Sie Ihre Beiträge reinbekommen.
    Zum Ausgangsthema:
    Grundsätzlich sind Sie als Privater Bauherr kein Zwangsmitglied in der Bau-BG solange Sie keine Helfer (Angestellte) einsetzen. Die Ehefrau oder Freund der für sie mal kostenlos einen Freundschaftsdienst leisten, sind keine Helfer im o.g. Sinn.
    Je nach Umfang der Eigenleistung und Freundschaftsdienste mach es sehr wohl Sinn über eine freiwillige Mitgliedschaft nachzudenken. Die Folgen eines Arbeitsunfall können gravierend sein.
    Nur sobald Sie einen Helfer bezahlen, der Sie in Ihrer Eigenleistung unterstützt, sind Sie Zwangsmitglied und müssen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Die Richten sich dann wieder nach Anzahl der Stunden und Höhe der Vergütung.
    Der Blick in die Unterlagen dient zur Ermittlung der gewerblichen Unternehmen und zur Prüfung ob z. b. Beiträge offen sind.
    Hoffe mit meinem kleinen Beitrag zum Verständniss oder Verwirrung beigetragen zu haben :D

    Gruß

    Randolf
     
  19. #39 Ein Gast, 25.01.2006
    Ein Gast

    Ein Gast Gast

    @ Randolf

    Wenn ich einen Freund, der kostenlos hilft nicht anmelden muß, wie ist der dann versichert und warum liest es sich auf den Seiten der BauBG ganz anders?

    "Arbeiten außer dem Bauherrn und seiner Ehefrau auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. "

    Bitte die Leute hier nicht in die Irre führen...
     
  20. peterr

    peterr

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    Auch wenn Sie Ihren Freund nicht bezahlen, wird er automatisch von der BG versichert und Sie sind automatisch Versicherungsmitglied mit allen Pflichten.

    Nochmal, wer Stunden angibt, ist Mitglied, wer keine Std. meldet, ist NICHT Mitglied.

    Mitglieder zahlen Geld und haben Verpflichtungen, nicht Mitglieder können sich den Buckel runterutschen lassen von den Beamten.
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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