Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!

Diskutiere Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Sorry Also sollte ich irgend jemanden in die Irre geführt haben, war das nicht meine Absicht. :( Aber der Hinweis auf die Seit der Bau-Bg ist...

  1. #41 Randolf, 26.01.2006
    Randolf

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    Sorry

    Also sollte ich irgend jemanden in die Irre geführt haben, war das nicht meine Absicht. :(
    Aber der Hinweis auf die Seit der Bau-Bg ist durchaus Sinnvoll.
    Meiner Meinung nach steht das auch nicht im Wiederspruch zur meiner Aussage.
    Unter dem link"Privater Bauherr" ist die Aussage das der private Bauherr zwangmitglied in der Bau-BG ist. Etwas Tiefer findet man die Ausnahme und die meinte ich oben.
    Es muss dabei beachtet werden, wer als privater bauherr gilt.
    Meiner Meinung nach gilt als privater Bauherr (Eigenbauherr) derjenige der sowohl Eigenleistungen durchführt aber auch Aufträge an dritte z.b. mauere heizung Dach etc. verteilt.
    Derjenige der ein sogenanntes Ausbauhaus kauft und den Rest als Muskelhypothek selbst durchführt, auch unterzuhilfenahme eines kostenlosen Freundes gilt nicht als privater Bauherr.
    Wie gesagt das ist meine Meinung, lasse mich gerne überzeugen.

    Gruß
    Randolf
     
  2. #42 Baufuchs, 26.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ausnahmen

    sind sehr eng gefasst, gelten nur bei nahen Verwandten (nicht bei helfenden Freunden):

    Bei allen Versuchen die Beitragszahlung zu umgehen, sollte man nicht vergessen, dass -wenn es zu einem Unfall eines Helfers kommt- alle Beteiligten froh sein können, wenn die BG leistet.
     
  3. Quelle

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    genau. man kann dazu stehen wie man will, aber ich hätte niemals bei mir Leute unversichert arbeiten lassen.

    so schnell fällt mal jemand von der Leiter.
     
  4. #44 Baufuchs, 26.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Übrigens:

    Wird das Bauvorhaben mit Öffentlichen Mittel nach dem II. WoBauG gefördert, besteht Beitragsfreiheit, die Bauherren und deren unentgeltlich arbeitenden Helfer sind dann über die Gemeindeunfallversicherung versichert.
     
  5. #45 Baulaie, 06.02.2006
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    Die Frage ist: sind die Beiträge angemessen? Ich habe für meinen Bau zusätzlich eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen - für bis zu acht gleichzeitig tätigen Personen (es müssen alle anwesenden Helfer versichert sein z.B. Dacheindecken) und Laufzeit 9 Monate - 140.000€ bei Vollinvalidtät + Todesfall + Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld + Bergungskosten + ohne Namensnennung: Beitrag ca. 460€ für gie gesamte Gruppe - bei der BG wären damit ca. 200h versichert!

    mfg
    Rainer
     
  6. #46 Bauherrin, 14.06.2006
    Bauherrin

    Bauherrin Gast

    Hallo,

    die geleisteten Stunden des Bauherrn müssen aufgeführt werden, oder?

    Bin ich dann auch schon Mitglied?
     
  7. peterr

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    Nein, müssen sie nicht.

    Die Stunden des Bauherren und dessen Ehemann(Frau) müssen nicht angegeben werden.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2006
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    Müssen nicht, mag sein. Aber dann gehts wieder los, daß die Stundenansätze viel zu gering sind. Alos aufführen. Kosten ja nix :D
    MfG
     
  9. #49 Bauherrin, 21.06.2006
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    Bauherrin Gast

    Die Arbeiten wurden durch Firmen ausgeführt.

    Malerei in Eigenleistung. Und nun möchte die BG wissen, wieviele Stunden genau.

    Werde ich dann Mitglied bei der BG, wenn ich die Stunden genau aufführe?



    Danke für die bisherigen Antworten!
     
  10. #50 T9-Liebhaber, 22.06.2006
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    Wenn sie was angeben haben Sie die Leute im Haus (so wie bei mir).
    Wenn sie nichts angeben haben Sie Ihre Ruh (so wars bei meinen 7 anderen Nachbarn).
    Entscheiden Sie selbst was Sie machen.
     
  11. peterr

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    Ich kann Ihnen nur raten, da keine Stunden anzugeben.

    Geben Sie Stunden an, wittern die Beute und los gehts mit der Abzocke und den Arger.

    Ich habe bei mir 0,0 Stunden Eigenleistung angegeben.

    Es war ruhe. Hätten die mich danach nocheinmal genervt, wäre das Schreiben sofort zu meinem Baurechtsanwalt gegangen.

    Falls es doch zu Stundenangaben kommen sollte :

    Regel Nr. 1.: KEINE TERMINE PERSÖNLICH WAHRNEHEMN KEINE TERMINE IM HAUS WARNEHMEN; ALLES NUR SCHRIFTLICH OHNE ORTSTERMIN; IMMER ANWALT EINSCHALTEN.
     
  12. #52 NG´ler, 18.07.2006
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    Oh Oh Peterr,

    das Zauberwort lautet § 165 Abs. 3 SGB VII

    Soweit die Unternehmer die Angaben nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig machen, kann der Unfallversicherungsträger eine Schätzung vornehmen.

    Also:
    Ich sitze im Büro und halte die 0,0 Stunden für falsch bzw. unvollständig

    Folge :
    Schätzung der angefallenen Helferstunden von Amts wegen - Einfamilienhaus also 1.500 Stunden. Hieraus resultiert ein Beitragsbescheid über ca 3.000 €; zahlbar zum 15. des Monats, der der Bekanntgabe des Bescheides folgt.

    Nun kommt der Anwalt !!!

    Auch hier hilft ein Blick in das Gesetz § 86 a Abs. 2 SGG -

    Die aufschiebende Wirkung (des Widerspruches) entfällt bei der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließlich der darauf entfallenden Nebenkosten.

    Ein eventueller Antrag des Anwaltes nach § 86 a Abs. 3 SGG lehne ich nach eingehender Prüfung selbstverständlich ab. Ein Widerspruch hiergegen ist nur in Form einer gerichtlichen Entscheidung (§ 86 b SGG) möglich.

    Die fälligen Beiträge werden in der Zwischenzeit durch den Vollstreckungsbeamten des zuständigen Hauptzollamtes eingezogen.

    Fazit : ES LOHNT NICHT FALSCHE ANGABEN ZU MACHEN !!

    PS. Da ich täglich dienstlich mit Anwälten zu tun habe, spare das Geld. Mehr als 95 % der Anwälte haben dringenden Schulungsbedarf im Sozialrecht!
     
  13. NoName

    NoName Gast

    will keine Aerger haben...

    Um sauber zu sein:
    - gebe ich also alle beteiligten Firmen an, und
    - meine BH-Eigenleistungen (incl. Stunden)

    und dann habe ich Ruhe. Richtig?

    PS: Vorraussetzung ist, daß ich natürlich keine Helfer genutzt habe....
     
  14. #54 NG´ler, 18.07.2006
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    Grundsätzlich richtig. Die Angaben sollten aber durchaus schlüssig sein.:konfusius
     
  15. Lukas

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    Hallo.
    Das versteh ich nicht.
    Er wollte doch wahrheitsgemäß angeben.
    Wo steht bitte, daß die Angaben auch der Phantasie oder dem Intellekt des Verwaltenden angepasst sein müssen?

    Gruß Lukas
     
  16. #56 NG´ler, 18.07.2006
    NG´ler

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    Hallo

    sind wahrheitsgemäße Angaben nicht auch schlüssig ?!?
     
  17. Lukas

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    1. Was sollte dann das "aber"?

    2. Die Fullquotes sind nicht notwendig. Ich weiß durchaus, was ich schrieb.

    Gruß Lukas

    Nachtrach:

    Gegenfrage: Ist die Wahrheit immer und für jeden schlüssig?
     
  18. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nein, die unglaublichsten Geschichten kann man sich nicht ausdeneken, die schafft nur die tägliche Realität. Und die glaubt dir oft keiner.
     
  19. #59 T9-Liebhaber, 18.07.2006
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    ich kanns nur nochmal wiederholen

    -8 Neubauten
    -keiner ausser ich hat was angegeben, obwohl sehr viel Eigenleistung da war
    -ich habe knapp über 100 std. angegeben
    -bei mir war sie da, bei den anderen nicht
    -so sind die fakten
     
  20. #60 Zweifler, 17.08.2006
    Zweifler

    Zweifler

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    Noch mal ganz kurz,

    "Baulaie" schreibt, er habe eine Gruppenunfallversicherung für seine Helfer abgeschlossen. Würde ich auch gerne machen. Bin ich dann aus der Nummer mit der BG raus oder muß ich "doppelt" zahlen?

    Danke und Gruß

    der Zweifler
     
Thema: Betriebsprüfer der Berufsgenossenschaft kommt!
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