Bg Bau kommt

Diskutiere Bg Bau kommt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; zwecklos...

  1. #21 Corinna72, 18.02.2014
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    zwecklos...
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Darüber könnte ich ein Buch schreiben. Hat mich zwar auch schon sehr viel Geld gekostet, aber das verbuchen wir mal unter Lebenserfahrung.
    Man muss dabei auch immer selbstkritisch bleiben, denn nicht immer ist man im Recht, auch wenn man zuerst glaubt, dass man doch alles richtig gemacht hat.
     
  3. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Ich persönlich verstehe diese "Gefälligkeit" nicht ganz.

    Zitat aus dem Merkbaltt:

    Abzugrenzen sind hiervon die freundschaftliche/verwandt- schaftliche Gefälligkeitsleistung und die unternehmerähnliche Tätigkeit. Eindeutige Definitionen sind den gesetzlichen Vorschriften und der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

    ....

    Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden.


    Also brauch man für engen Familienkreis wie Eltern und Geschwister keine Versicherung abzuschliesen, weil es um eine Gefälligkeitsleistung handelt?
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Umgekehrt:
    Für solche Personen solltest Du eine Versicherung abschließen! Eine kommerzielle.
    Denn wenn es zum Unfall kommt, lehnt die Bau-BG gerne jede Leistung ab, mit dem Verweis auf "Gefälligkeit".
    Fieserweise fällt das denen regelmäßig erst dann ein! Was bedeutet, daß sie vorher sehr wohl Beiträge erheben!!!

    Wenn nichts passiert, werden diese einbehalten.
    Wenn etwas passiert, werden sie - mit dem Ausdruck des Bedauerns - erstattet.
    (geniales Geschäftsmodell...)
    Dummerweise kann man nachträglich aber keine kommerzielle Versicherung mehr abschließen.
     
  5. #25 feelfree, 18.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Mal andersrum gefragt:
    Nehmen wir an, ich helfe einem guten Freund beim Umbau aus eben so einer "Gefälligkeit". Versichert über die BG Bau bin ich dann nicht, eine kommerzielle Versicherung hat er auch nicht abgeschlossen.
    Jetzt falle ich von der Leiter und breche mir einen Arm. Welche Nachteile kommen dann auf mich zu:
    - im Vergleich dazu, dass eben so eine kommerzielle Unfallversicherung abgeschlossen gewesen wäre
    - im Vergleich dazu, dass mir das selbe zu Hause beim Frühjahrsputz passiert wäre?
     
  6. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das ist ein Streitthema so lange ich denken kann. Meine Interpretation, man darf nicht nur auf die soziale Bindung abzielen, sondern man muss auch den Umfang der Tätigkeit betrachten. Wenn mein Vater mir beim Umzug hilft, oder ein Mal am Wochenende dabei ist wenn Zimmertüren gesetzt werden, dann ist das in meinen Augen allein schon aufgrund der Geringfügigkeit eine Gefälligkeitsleistung.
    Steht er aber jedes Wochenende auf der Baustelle, dann geht das über den üblichen Rahmen einer Gefälligkeit hinaus, selbst wenn es sich dabei um meinen Vater handelt.

    Das ist eine Gratwanderung und die Frage ob Gefälligkeit oder nicht, kann man in solchen Fällen selten eindeutig beantworten.

    Die BG wird bei entsprechendem Umfang der Tätigkeiten von vornherein davon ausgehen, dass Versicherungspflicht besteht, unabhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis. Das ist erst einmal OK und damit könnte man ja auch leben. Schwierig wird es, wenn dann ein Schadensfall eintritt, und die BG versucht sich aus der Verantwortung zu winden. Dafür habe ich dann kein Verständnis mehr, denn entweder ich versichere jemanden, dann muss ich auch mit dem Risiko leben, dass ein Schadensfall eintritt, oder aber ich sage von vornherein, dass hier keine Versicherungspflicht besteht.

    Das ist auch ein Grund warum ich oben geschrieben habe, dass ich mit dem Konzept "BG" nicht einverstanden bin. Es gibt an einigen Stellen einfach zuviel Interpretationsspielraum, und man müsste an sich die Gerichte mit Klagen überhäufen damit hier endlich mal aufgeräumt wird. Aber das wird nicht passieren, weil die meisten einfach aus Bequemlichkeit zahlen, und die wenigen die dann eine Klage anstrengen im Rauschen untergehen.
     
  7. #27 ralf9000, 18.02.2014
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Das ist die eine Falle, es gibt noch einen andere, zusammengenommen zahlt die BG Bau gerne nicht, wenn jemand

    a.) unternehmerisch tätig war, da er teilweise weisungsfrei gearbeitet hat und/oder
    b.) es sich um einen Gefälligkeitsdienst gehandelt hat.

    Wenn also Dein Elektriker-Freund Dir die Lampe anschließt und dabei von der Leiter fällt, ist es auch nichts mit Versicherung, den ein Nicht-Elektriker kann ja keinem Elektriker Weisung gegeben haben.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Falsche Fragestellung. Bei einem gebrochenen Arm kommt entweder Deine Krankenversicherung in Frage, Lohnfortzahlung erst einmal über den Arbeitgeber oder gleich über die (P)KV, oder aber die Kosten sind von der BG zu tragen. Da geht es um Kleinkram, und ich würde hier kaum Schwierigkeiten erwarten.

    Die richtige Fragestellung wäre, was passiert wenn Du von der Leiter fällst, danach 6 Monate im Krankenhaus liegst, danach dann 12 Monate Reha brauchst, und bis an´s Ende Deiner Tage nur noch mit einem Rollstuhl voran kommst. Arbeitsunfähig oder Berufsunfähig, WER ZAHLT DANN? Da geht es um richtig viel Geld, und dann kannst Du erleben, wie der Schwarze Peter geschoben wird.
     
  9. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Ich persönlich würde erst mal jede Eigenleistung als Gefälligkeitsdienst bei der BG Bau anmelden und wenn es aus ihrer sich um keine Gefälligkeitsdienst handeln, dann sollen die mir das schriftlich geben. Dann würde ich bezahlen und wenn was passiert hat man wenigsten etwas in der Hand.

    Nur zwei Versicherungen abschliesen finde ich auch blöd. Am Ende bezahlt man auch doppelt.

    Besser wäre es wenn man sich die Versicherung aussuchen könnte und halt irgendein Versicherungsschein bekommt und diesen dann bei BG Bau einreicht.

    Nur vorher eine kommerzielle Versicherung abschliesen und nach dem Bau noch mal an BG Bau bezahlen? Ist einwenig zu viel des guten.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. JEDER muss seine Baustelle pflichtversichern, sofern nicht alle Arbeiten von Firmen ausgeführt werden, kann sich dafür aber aussuchen wo er die Versicherung abschließt. Der Versicherungsschein wird dann Bestandteil des Bauantrags, ist also vor Baubeginn vorzulegen. Damit ich mein KFZ zulassen kann, muss ich ja auch eine Versicherung nachweisen.
    Das gilt analog für Firmen, sobald diese einen Mitarbeiter einstellen.

    Dann könnten wir uns die ganzen BG inkl. Wasserkopf und allem drum und dran sparen.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ach Ralf, Du oller Pragmatiker. :D

    Wird schon nix werden, da sei die Lobbyarbeit der BG davor.
     
  12. #32 ralf9000, 18.02.2014
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    Kannste vergessen, die BG Bau gibt Dir im Vorfeld gar nichts!

    Wenn Du Versicherungsschutz für Deine Helfer haben möchtest, aus meiner Sicht der einzige Weg. Betrachte du BG Bau Gebühren wie GEZ, die musst Du auch bezahlen, wenn Du ausschließlich Private oder PayTV guckst.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ja ich weiß, meine Ideen sind auch nicht gerade revolutionär, die Argumente gab es schon vor Jahrzehnten. Deswegen glaube ich auch nicht daran, dass sich da was ändern wird. Andererseits, wir füttern so viele durch, da kommt es auf die paar bei der BG auch nicht mehr an. ;)
     
  14. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Habe diesen Beitrag durch gelesen:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?78229-BG-Bau-Wann-Helfer-melden

    Zitat:

    Überprüfung geht ganz einfach:
    Schildere der BG-Bau Dein Vorhaben vorab, mit dem vorgesehenen Helfereinsatz.
    Und fordere eine schriftliche Deckungszusage an (mit Verzichtserklärung auf die Einrede der Gefälligkeitsleistung)!



    Wie soll man an diese Sache ran gehen? Es kann doch nicht sein, dass man für nichts zahlen muss.

    Es kann doch nicht sein, wenn ein enger Verwandter hilf und man fleißig an BG Bau zahlen. Wenn jetzt irgendwas passiert, dann auf ein mal gesagt wird: Ah eigentlich ist es ein Gefälligkeitsdienst gewesen und sie waren gar nicht versichert.

    Selbst vor Gericht bekommt ma nicht recht ... ist doch verrückt.
    http://www.bauexpertenforum.de/showt...l=1#post218969
     
  15. #35 ralf9000, 18.02.2014
    ralf9000

    ralf9000

    Dabei seit:
    22.10.2010
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    NRW
    [IRONIE]
    Du finanzierst die Förderung von Podestleitern und Staubsaugern durch die BG Bau, das ist doch schon was.
    [/IRONIE]
     
  16. #36 Manne77, 18.02.2014
    Manne77

    Manne77

    Dabei seit:
    29.10.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bastler
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Hallo,

    also unser Bau ist noch nicht ganz abgeschlossen, ist aber in den letzten zügen.

    Das Haus wurde mit keinen Fördermitteln gebaut.

    Ich habe nicht nur an 90 Tagen im Jahr gebaut sondern auch jeden anderen Tag (ab und zu auch wirklich Sonntags :shades) und halt immer vor bzw nach der arbeit.

    Was verstehen die unter einem Bautagebuch?

    Meine Freundin ist Studentin und hat mindestens genausoviel (eher mehr) frei gehabt als ich und hat richtig mit angefasst.


    MfG
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wer, was, wann gearbeitet hat.
     
  18. #38 Manne77, 18.02.2014
    Manne77

    Manne77

    Dabei seit:
    29.10.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bastler
    Ort:
    Rheinland-Pfalz
    Also auch wann ich was gemacht habe?

    Gruß
     
  19. LaZi

    LaZi

    Dabei seit:
    27.01.2011
    Beiträge:
    559
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tanztrainerin
    Ort:
    Niedersachsen
     
  20. LaZi

    LaZi

    Dabei seit:
    27.01.2011
    Beiträge:
    559
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Tanztrainerin
    Ort:
    Niedersachsen
    Das Zitieren muss ich noch üben!!!:mauer

    In welchen Merkblatt? Von BGBau oder von Wohnraumförderungsprogramm?
     
Thema: Bg Bau kommt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauherrengemeinschaft bg bau

    ,
  2. bg bau unverschämt

    ,
  3. bg Bau bauherrengemeinschsft

    ,
  4. bauherrengemeinschaft Doppelhaus BG bau,
  5. bg bau bauherrengemeinschaft,
  6. bauherrengemeinschaft rheinpfalz
Die Seite wird geladen...

Bg Bau kommt - Ähnliche Themen

  1. Verhext, wo kommt das Wasser her.... ?

    Verhext, wo kommt das Wasser her.... ?: Hallo zusammen. Ich stehe vor einem Rätsel. Im Kellerflur ist eine Innenwand (keine Aussenwand) feucht geworden. Es ist eine Doppelhaushälfte mit...
  2. Woher kommt der Preisunterschied?

    Woher kommt der Preisunterschied?: Hallo zusammen! Möglicherweise wird es den meisten hier schon auf den ersten Blick auf die Bilder klar sein, aber ich habe beim Laminatkauf für...
  3. Moos kommt durch Putz?

    Moos kommt durch Putz?: Hallo, ich habe unten zu sehende Stellen mit Moos an der Fassade meiner ETW Baujahr 2017. Ich bin mir nicht sicher wie bedenklich das ist. Es...
  4. Regenwasser kommt nach einiger Zeit durch Garagendecke

    Regenwasser kommt nach einiger Zeit durch Garagendecke: Hallo zusammen. Versuche mein Problem kurz und konkret zu beschreiben... Wir haben im Dezember 22 ein Haus gekauft. Es hat nach hinten...
  5. Flachdach Garage neu Abdichten bevor PV drauf kommt

    Flachdach Garage neu Abdichten bevor PV drauf kommt: Hallo zusammen, habe vor 12 Jahren gebaut, unteranderem auch eine Fertig Doppelgarage mit Flachdach. Möchte jetzt darauf eine PV errichten...