BG will Hausbesichtigung

Diskutiere BG will Hausbesichtigung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bravo Julius, genauso sehe ich das auch, erstmal schön abwarten und dann Nachkarten wo es nur geht und Eigenleistungen anzweifeln die wirklich...

  1. #81 Scaremaster, 14.01.2009
    Scaremaster

    Scaremaster

    Dabei seit:
    13.11.2008
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    NRW
    Bravo Julius,
    genauso sehe ich das auch, erstmal schön abwarten und dann
    Nachkarten wo es nur geht und Eigenleistungen anzweifeln die wirklich selber
    erbracht wurden und dann noch Termine machen, wofür man sich Urlaub nehmen
    müsste um den Herren/Damen Rede und Antwort zu stehen (Verhör?).

    Wie gesagt ich habe mit Architekt gebaut und auch alle Werkverträge und Rechnungen
    vorliegen. Ich habe keine Helferstunden angegeben (keinen versichert-bei BG-Bau) und auch
    keine gebraucht.

    Die BG hätte gerne während der Bauphase, wo ich noch Unternehmer war vorbeikommen
    und sich die Baustelle ansehen können.
    Jetzt nicht mehr, da keine Baustelle mehr vorhanden!!

    Gruß
    Ingo
     
  2. #82 dquadrat, 14.01.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    das "vergehen" von redtiger ist doch eine ganz menschliche ausweichbewegung.

    wenn man bei einer freien versicherung seine helfer für wenig geld und noch wichtiger, zu einem fixen betrag versichern kann, aber gezwungen wird schlecht kalkulierbare und horrende summen der BG in den rachen zu werfen um nur einen unsicheren versicherungsschutz zu erhalten, dann sucht man sich eben wege diese wegelagerei zu umgehen.

    also so ungefähr wie es sich bei der laffer-kurve verhält.

    würd ich mich jetzt nicht weiter drüber aufregen sondern mal überlegen, wie man die ursache für solches verhalten ändern könnte :konfusius
     
  3. #83 Bauwahn, 14.01.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    d²: Was wetten wir, dass er das aber auch nicht getan hat?
     
  4. #84 dquadrat, 14.01.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    kasten bier? :D
     
  5. #85 Bauwahn, 14.01.2009
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    einverstanden
     
  6. #86 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Damit der Rechtsstaat funktioniert ist es letztlich erforderlich, dass sich die Bürger an die bestehenden Normen halten - unabhängig von der Frage, was sie im Einzelfall davon halten.
    Insoweit kann es ja wohl keine Lösung sein, dass man "menschliche Ausweichbewegungen" unternimmt. Dabei sollte man nicht vergessen, dass man sich je nach "Ausweichbewegung" mal ganz schnell im Bereich der Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewegt.

    Es soll ja auch Möglichkeiten geben, sich auf legitime Art und Weise gegen bestehende Gesetze zur Wehr zu setzen. Nur das man dann halt auch die damit zusammenhängenden Mühen in Kauf nehmen muss. Da ist es natürlich leichter, im Forum dummes Zeug zu blubbern.

    Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen...

    Eine Baustellenbesichtigung soll ja garade dazu dienen, die Erstellung der Baumaßnahme bzw. die bisherige Nachweisung auf Plausibilität/Richtigkeit zu prüfen. Allein deshalb macht es kaum Sinn, dass vor Fertigstellung - also z.B. noch im Rohbau geprüft wird sondern das nahezu fertige Objekt Grundlage der Beurteilung ist.
     
  7. #87 dquadrat, 14.01.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    damit ein rechtstaat funktioniert, sollte sich auch der staat an bestimmte normen und grundrechte halten. und das tut er im falle der berufsgenossenschaften nicht. im gegenteil, er stellt sich als autoritärer staat dar, der willkürlich überhöhte beiträge abschöpft und in vielen fällen die fällige leistung verweigert.

    in solch einem falle ist es absolut legitim sich diesem treiben zu entziehen, auch wenn man damit straftaten begeht.
    es kann sogar sinnvoll und erwünscht sein, denn wenn sich ausweichfälle häufen ist das ein signal an den staat daß er irgendwo überreguliert oder zuviel geld abschröpft. (genau aus diesem grund ist in der schweiz die steuerhinterziehung auch keine straftat. der bürger soll die möglichkeit haben bei zu hoher belastung auszuweichen.)

    das einem beamten zu erklären scheint aber vergeblich. da ist es einfacher die phrasen zu blubbern, die man in der kaderschule gelernt hat...


    so redtiger, bitte enttäusch mich nicht.
     
  8. #88 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Kannst Dich ja gerne an das bundesverfassungsgericht wenden, wenn Du der zitierten Meinung bist.

    Frei nach che Guevara: "das beste Wort ist die Tat" :28:
     
  9. #89 dquadrat, 14.01.2009
    dquadrat

    dquadrat

    Dabei seit:
    09.05.2008
    Beiträge:
    1.494
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    malermeister
    Ort:
    leipzig
    die sache liegt bereits beim europäischen gerichtshof :p
     
  10. #90 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Betreffend der gewerblichen Unternehmen bzw. dem Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung stimmt das. Ausgang ungewiss.

    Ich würde mich aber nicht zu früh freuen - egal wie der EuGH entscheidet...
     
  11. #91 S.Oertel, 14.01.2009
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Nochmal zum

    "Geblubber". Wunderschöner Eiertanz und nur nicht konkret werden!

    Baustellenbesichtigung. Eben!

    Und das "nahezu fertige" Objekt ist mein Haus/meine Wohnung, was ich schon ein Jahr oder länger bewohne!?
    Was hat die BG in meinem privaten Wohnumfeld zu suchen? Jaja - schon klar: Wer nix zu verbergen hat...
    ..also lassen wir einfach die Türen offen und Jeder kann rein, weil: man hat ja nix zu verbergen. Wie war das mit der Privatsphäre?
    GEZ lassmer auch jedes Jahr einmal kontrollieren, weil die mir ja unterstellen, ich würde sie immer wieder anlügen. Und die Bank muß latürnich auch regelmäßig prüfen, daß ihre "Sicherheit" nicht allzushr "abgewohnt" wird.
    Dazu dann noch die Stadt, den Energieversorger, den Schorni - ein einziges lustiges Kommen und Gehen.

    Wie haben ja nix zu verbergen!

    Warum kommt eigentlich die Polizie nicht regelmäßig kontrollieren - es könnte doch sein, daß auf dem Dachboden eine Hanfplantage ist?
    Richtig: Das dürfen die nicht...
     
  12. #92 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Wurde alles schon beantwortet - aber fisch ruhig weiter in trüben Gewässern :respekt
     
  13. #93 S.Oertel, 14.01.2009
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Ach! Ein einzigen Link bitte! Kann ja net so schwer sein...
     
  14. #94 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Benutze doch bitte die Suchfunktion oder lies die anderen Freds hier im Forum zum Thema...
     
  15. #95 S.Oertel, 14.01.2009
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Wusst ichs doch

    nix als Nebel und dämliches Gequatsche.
    Es wurden dir mehrfach ganz konkrete Fragen gestellt und immer gips nur Ausweichantworten oder Ruhe im Karton...
     
  16. #96 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Na dann stell doch mal ne konkrete Frage...
     
  17. #97 S.Oertel, 14.01.2009
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
  18. #98 Wackelsteife, 14.01.2009
    Wackelsteife

    Wackelsteife

    Dabei seit:
    27.04.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Daheim
    Man, man - es wurde von doch schon von einigen Usern- inclusive mir - geschrieben, dass kein Rechtsanspruch besteht, das fertige Objekt zu betreten. Bei einer Baustelle sieht das grundsätzlich anders aus. Allerdings besteht eine Vorlagepflicht der Rechnungsunterlagen auch nach Fertigstellung...

    Zweck: Plausibiltätsprüfung. Sofern sich die bisherige Nachweisung als unzutreffend herausstellen sollte, darf eingeschätzt werden. Extrembeispiel wäre der Bauherr der sein Haus in 6 Monaten alleine ohne Helfer oder Firmen erstellt haben will.

    Wurde doch alles schon mal geschrieben, oder?
     
  19. #99 S.Oertel, 14.01.2009
    S.Oertel

    S.Oertel

    Dabei seit:
    11.05.2006
    Beiträge:
    701
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT-ingenieur
    Ort:
    Meckl.-Vorp.
    Es wurde schon viel geschrieben - ganz besonders (gerne) am Thema vorbei!
    Ich verfolge die BG-Threads schon eine Weile, ohne garantieren zu können, daß ich wirklich 100% aller Beiträge gelesen hätte, aber das:

    als klare Ansage von dir hab ich bisher nirgends gefunden!

    Nun stehts da und künftige Fragesteller kann man drauf hinweisen...
     
  20. bemi

    bemi

    Dabei seit:
    11.01.2007
    Beiträge:
    567
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    NRW
    Mit einem Beamten zu Diskutieren,ist das selbe als wenn in China ein Sack Reis umfält.
    Die BG ist doch dazu da Baustellen auf ihre Sicherheit zu Kontrollieren,zwecks Sicherheit der Arbeiter.
    Das jetzige Hauptziel Bußgelder einzuklagen,und private Häuslebauer abzuschöpfen.
    Die ganzen Beamten sollen mal auf den Baustellen in Deutschland mit den Zeitvorgaben und den Löhnen eines Bauarbeiters in der freien Marktwirtschaft Arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
    bemi
     
Thema: BG will Hausbesichtigung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau besichtigung

    ,
  2. bg bau besichtigungstermin

    ,
  3. bg-bau will hausbesichtigung

    ,
  4. BG Bau baustellenbesichtigung,
  5. angst vor bg bau prüfer,
  6. wackelsteife,
  7. prüftermin berufsgenossenschaft bau termin abgesagt,
  8. darf bg bau ins haus,
  9. bg bau efh begehung,
  10. bg bau prüfer kommt,
  11. muss ich die bg bau in mein haus lassen,
  12. Bg bau nicht auf Grundstück lassen,
  13. bg hat eine rechnkng geschick möchte nochmals zur prüfu g kommen,
  14. bg Unternehmer eigenbauleistungen,
  15. bg bau prüfung,
  16. prueftermin der bg bau absagen,
  17. bg bau Prüftermins abgesagt Unterlagen geschickt,
  18. bg bau prüftermin oder unterlagen zuschicken,
  19. bg eigenleostung nicht nachweisbar,
  20. bg bau begehung,
  21. bg bau kommt zu besuch,
  22. Bg baubegehung,
  23. bg bau begutachtung bauvorhaben,
  24. bg bau macht baubesichtigung,
  25. Einfamilienhaus fertig bg Besuch
Die Seite wird geladen...

BG will Hausbesichtigung - Ähnliche Themen

  1. Kachelofen von 1991 - Welche Fragen bei Hausbesichtigung stellen

    Kachelofen von 1991 - Welche Fragen bei Hausbesichtigung stellen: Hallo liebe community, wir möchten uns ein Haus von 1991 inkl Kachelofen ansehen, der laut Makler auch als Heizungsersatz fungiert. Hierzu...
  2. Fragen zur Hausbesichtigung aus den 50ern

    Fragen zur Hausbesichtigung aus den 50ern: Moin, am Montag werde ich mir in Hamburg in einer "guten" Wohngegend ein Haus aus den 50ern ansehen. Die Wohngegend ist gut, freie Grundstücke...
  3. Worauf bei Hausbesichtigung achten ?

    Worauf bei Hausbesichtigung achten ?: Hallo ! Wir haben erfahren das in unserer Nachbarschaft demnächst ein Haus verkauft wird. Heute werden wir uns das Haus ansehen und mit dem...
  4. Checkliste Für Hausbesichtigung

    Checkliste Für Hausbesichtigung: SUCHE EINE CHECKLISTE FÜR HAUSBESICHTIGUNG für eventuellen kauf. Damit ich bei der besichtigung nix vergesse.