Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig?

Diskutiere Dachgeschossausbau Niedersachsen Neue Wohnfläche Genehmigungspflichtig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Gemeinde, ich habe eine Frage. Es wäre lieb wenn jmd. in dieser Hinsicht eigene Erfahrung gemacht hat und eine klare Aussage treffen kann....

  1. #1 Wolf1963, 21.01.2024
    Wolf1963

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    Liebe Gemeinde,

    ich habe eine Frage. Es wäre lieb wenn jmd. in dieser Hinsicht eigene Erfahrung gemacht hat und eine klare Aussage treffen kann.

    Ist ein ausgebautes Dachgeschoss in Niedersachsen in einem ZFH gleich neue WFL, die man zur bisherigen WFL addieren kann sofern man sonst alle Kriterien erfüllt wie z.B. Deckenhöhe, Fenster, Fluchtwege etc.

    Da ich in der Landesbauordnung folgendes gelesen habe:
    genehmigungsfrei: die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören: § 60 (2) 2. NBauO

    Mit neuer Wohnfläche meine ich Wohnfläche, die man beim Verkauf oder Vermietung auch angeben darf.

    Wäre super wenn jmd. helfen kann, der hier bereits selbst Erfahrung gemacht hat.

    Danke
     
  2. #2 Gast 85175, 21.01.2024
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  3. #3 Wolf1963, 21.01.2024
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    danke für Deine Antwort. Also ist diese Passage wie folgt zu verstehen: Wäre es ein EFH dann wäre es erlaubt und auch die neu dazugewonnene WFL. Da es sich hierbei jedoch um ein ZFH handelt, widerspricht es den
    § 60 (2) 2. NBauO ?
     
  4. #4 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

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    Jo. Das Privileg mit dem Dachgeschoß gilt einzig und alleine für EFHs.
     
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