Dachterasse auf extensiv begrüntem Garagendach

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  1. b10126

    b10126

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    Hallo zusammen,
    lese wirklich gerne hier, hat mir schon viele Anregungen / Ideen gegeben. Kurz zu meinem "Problem."
    Wir haben eine Garage (~5,5 m breit, 7m tief) mit FD und ext. Begrünung. Baujahr alles um 2006/2007. In der Garage habe ich an gewissen Stellen/Flächen schwarze Flecken, sieht mir deutlich nach Schimmel aus. Kratzt man mit dem Spachtel drüber, lässt sich das auch gut lösen bis zur Decke. Nun haben wir am Wochenende das Flachdach aufgemacht, d.h. Sediment runter (3,5-4 m³) und festgestellt, dass unterhalb der Sedimentschicht eine Art Schutzvlies auf der Bitumenabdichtung lag. Das haben wir dann mal zur Hälfte aufgedeckt, beim Regen sieht man direkt dass da nichts abläuft sondern einfach das Wasser auf der Bitumenbahn steht. Da ich stark davon ausgehe, dass die Bitumenbahn an den Stellen wo Flächenweise diese Schimmelflecken auftauchen einfach nicht mehr sauber verschweißt sind, würde ich über die gesamte Fläche eine EPDM Folie drüberlegen um das Ganze wieder dicht zu bekommen, danach Drainageplatten, Schutzvlies und Sediment, sozusagen Standardaufbau. Die Flecken in der Garage kratz ich erstmal raus und schau ob das so bleibt oder zurückkommt.
    Und jetzt kommt die Frau des Hauses ins Spiel, die direkt auf die Idee kam, dort noch eine Dachterrasse aufzubauen.........

    Daher habe ich ein paar Fragen, wo doch sicher der ein oder andere was sagen kann:
    1) Dachterasse:
    Garage liegt zu 2/3 im Baufenster (Standort BW), im Bauplan ist ext. Begrünung beschrieben. Rechtlich gesehen könnte ich dort doch innerhalb des Baufenster einen Weg, Sitzmöglichkeiten, etc. anlegen, oder? Gutes Verhältnis zur Nachbarin, Garage ist zwar ~1m über ihrem Grundstück, aber 3m Lorbeer daneben, der eine Einsichtnahme von uns aus nicht möglich macht. Wie "kritisch" seht ihr das?

    2) Ext. Begrünung / Abdichtung:
    - Ist es einfach möglich, die Stelzen bspw. von WPC Dielen auf die EPDM Folie zu stellen, oder stellt man die eher direkt auf die Drainageplatten?
    - Kriegt man mit den Drainageplatten ggf. noch ein bisschen Gefälle rein?
    - Habt ihr andere Ideen?
    - In der Garage ist die Luftzirkulation auch mau - da denk' ich auch nach einen Lüfter einzubauen, der einfach regelmäßig für Austausch sorgt.

    Beste Grüße und vielen Dank für eure Anregungen/Ideen.
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    Dazu gibt es zwei Rechtspositionen , die jeweils obergerichtlich bestätigt wurden.
    Die Einen sagen, dass die Privilegierung von Garagen, sowohl planungsrechtlich im Hinblick auf die überbaubaren Flächen als auch bauordnungsrechtlich im Hinblick auf die Abstandsflächen, ein Ausnahmetatbestand ist, der sehr eng auszulegen ist. Sobald ein privilegiertes Gebäude eine weitere (unprivilegierte) Funktion bekommt, und sei es auch nur in Teilen, so verliert es insgesamt seine Privilegierung. (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.1998 - 7 A 1371/98)

    Die Anderen sagen, dass eine teilweise unprivilegierte Nutzung unschädlich ist, sofern die Nutzung selbst den Vorschriften entspricht und nur technisch-konstruktiv mit dem Gebäude verbunden ist. Sie vergleichen den beabsichtigten Zustand mit einer zulässigen Ausführung, die sich nur technisch-konstruktiv vom Vorhaben unterscheidet, z.B. Doppelgarage vs. zwei Einzelgaragen oder Dachterrasse vs. gleich großer Balkon. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98)

    Da die Einen in NRW sitzen, die Anderen in BW, halte ich Dein Vorhaben vorbehaltlich der BPlan-Festsetzungen für genehmigungsfähig, es sei denn, Du willst näher als 2m (2,50m) an die Grundstücksgrenze 'ran.

    Ich vermute, Du meinst Bebauungsplan. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an und auf die weiteren Festsetzungen. Möglicherweise kommt es durch die Umnutzung auch zu einer Überschreitung der GRZ.
     
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  3. #3 driver55, 21.02.2023
    driver55

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    Das sieht ja verheerend aus. Weshalb wird man da jetzt erst aktiv?
    Mit ein bisschen Schimmel wegkratzen ist es sicherlich nicht getan. Da muss ein Profi ran.
     
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