Das Bauamt schläft und wir können nicht verkaufen

Diskutiere Das Bauamt schläft und wir können nicht verkaufen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich möchte gern unseren Alptraum mit Euch teilen und hoffe auf gute Ideen, die uns ein Stück weiter aus der Klemme helfen. Wir...

  1. #1 GabsGrosse, 28.02.2022
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    Hallo zusammen,
    ich möchte gern unseren Alptraum mit Euch teilen und hoffe auf gute Ideen, die uns ein Stück weiter aus der Klemme helfen.
    Wir haben vor einigen Jahren eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft. Wir sind ins 1.OG mit zusätzlichem Spitzboden gezogen, der durch eine Treppe zu erreichen ist. Der Nachbar hat das EG und einen großen Teil des Kellers als Sondereigentum. Der Rest des Kellers ist Gemeinschaftseigentum. Der Nachbar von unten ist handwerklich gut drauf und hat gern am Haus getüftelt. So weit so gut. Als wir ein Kind bekommen haben wurde das Zusammenleben immer schwieriger. Für unter uns wohnende hat sich logischerweise der Lärmpegel geändert. Vor gut zwei Jahren haben wir dann im Internet gesehen, dass der Nachbar seine Wohnung verkaufen wollte. Auf den Fotos ist uns aufgefallen, dass von der EG Wohnung eine Betontreppe in den Keller geht, die es noch ein Jahr davor nicht gab. Der Nachbar hat also ein Loch in die Bodendecke gemacht und eine Treppe gebaut. Ebenso werden die Kellerräume als Wohnräume genutzt und nicht als Kellerraum, was bei der auf das Haus anfallenden Kostenteilung berücksichtigt hätte werden müssen.

    Zusätzlich ist aufgefallen, dass der Raum in dem die Betontreppe steht ein Gemeinschaftseigentum und kein Sondereigentum des Nachbarn ist. (Wir waren anscheinend bis zu dem Zeitpunkt blind, denn auf dem Grundriss ist alles entsprechend vermerkt). Zudem ist aufgefallen, dass der Spitzboden, den wir bisher als unser Eigentum gesehen haben auch ein Gemeinschaftseigentum ist, da nicht anders deklariert. Da zu dem Zeitpunkt reden nicht mehr möglich war, haben wir den Nachbarn angeschrieben. Klar haben wir versucht es so zu regeln, dass entsprechend einfach umgeschrieben wird, aber kein durchkommen. Wir haben dann das Bauamt informiert und auf den Umstand hingewiesen, dass da jemand ohne Baugenehmigung gebaut hat. Das Bauamt hat anfangs einen Gutachter geschickt, von dem haben wir allerdings auch nur einmal gehört. Der Fall läuft nun seit zwei Jahren ohne Ergebnis. Wir haben mittlerweile einen Rechtsanwalt für Baurecht, der auch keine Einigung mit den Nachbarn erzielen konnte, aber tolle Rechnungen schreibt. Die machen einfach nichts. Das Bauamt unternimmt auch nichts. Wir rufen in regelmäßigen Abständen beim Bauamt an, nerven und bekommen immer Ausreden aufgetischt. Normalerweise müssten die doch den Druck auf die Nachbarn ausüben sich den Umbau nachträglich genehmigen zu lassen. Das kann aber nicht der Fall sein, da wir Miteigentümer des Raumes sind, in dem die Treppe steht und wir zustimmen müssten. Wir haben den Nachbarn einen Vergleich angeboten, die sehen sich aber anscheinend nicht in der Not zu handeln, weil das Bauamt nichts unternimmt. Was würdet ihr jetzt noch unternehmen?

    LG
     
  2. #2 simon84, 28.02.2022
    simon84

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    Kostenabrechnung komplett separates Thema. Hat mit Baurecht nix zu tun.

    ihr wart blind oder naja ihr könnt eben jetzt Schritte unternehmen dagegen vorzugehen Da es nun aufgefallen ist



    wieso ? Die interessieren sich erstmal für Baurecht nicht WEG recht. Was hat das mit dem Bauamt zu tun wenn euer nachbar im Gemeinschaftseigentum eine Treppe baut ? Die interessiert in erster Linie Brandschutz usw

    würde ich an seiner Stelle genau so

    was hattet ihr ursprünglich vor und was hält euch davon ab das jetzt umzusetzen?
    Ihr wolltet das Dach ausbauen ? Dann macht das doch
     
  3. Alex88

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    Kelleranteil gegen Dachgeschoßanteil tauschen?
     
  4. #4 Kriminelle, 28.02.2022
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    Interessant wären die Unterlagen mal zu sehen, wonach ihr gekauft habt. Denn da ist/soll nach Deinen Angaben schon zu sehen sein, was Sondernutzung wäre und was Gemeinschaftseigentum. Das kann man auch noch nachträglich regeln, wie @simon84 es schon sagt: DG gegen Kellerraum. Wie jeder von Euch es nutzt, ist doch egal.
    Auch verstehe ich es so, dass Euer Dachgeschoss von Eurer Wohnung abgeht?
    Und ist tatsächlich vom anderen Eigentümer der Beton aufgestemmt und nachträglich eine Betontreppe gebaut? Das geht doch gar nicht mal so, das macht immens Lärm und dauert … so einfach ist das nicht.
     
  5. #5 GabsGrosse, 28.02.2022
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  6. #6 GabsGrosse, 28.02.2022
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    Hallo Simon,

    danke erstmal für Deine Kommentare.

    Zur Kostenabrechnung hast Du 100% Recht. Da muß man differenzieren.

    Das Bauamt interessiert sich nicht für WEG Recht. Auch korrekt.
    Wir dachten, uns würde es in die Karten spielen, dass ein Durchbruch durch eine Bodenplatte zur Erstellung einer Treppe erstmal nicht ohne Baugenehmigung geht. Jetzt hat das stattgefunden und das Bauamt interessiert es nicht. Außerdem haben die Leute da unten Ihr Schlafzimmer, ohne erforderliche Deckenhöhe für einen Wohnraum.

    Dann wieder zum zivilrechtlichen Teil, die Treppe steht im Raum, der Gemeinschaftseigentum ist. Vor diesen Raum haben die Nachbarn vor unserem Einzug eine Wand samt Haustür gesetzt. Also unzugänglich für uns.

    Klar würde ich das gern regeln, aber ich vermute die Nachbarn machen sich da keinen Stress, wenn das Bauamt keinen Druck macht.
    Die Genehmigungsverfahren sind doch sicherlich teuer. Sorry, in der Angelegenheit bin ich komplett Mädchen ohne Ahnung.
    Anwalt meint hier hilft nur klagen auf Rückbau. Alternativ ein Vorschlaghammer. :-)

    Wir wollen verkaufen. Die Situation ist unaushaltsam mit dem Alphatier da unten. Wir wollen weg und können nicht verkaufen, weil der Shit komplett ungeklärt ist.
     
  7. #7 GabsGrosse, 28.02.2022
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  8. #8 GabsGrosse, 28.02.2022
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    HI Kriminelle,

    die Unterlagen hab ich grad nicht parat.

    In den Unterlagen steht tatsächlich nichts zum Spitzboden. Wir haben eine "Dachgeschosswohnung" gekauft und waren behämmert wie wir waren davon ausgegangen, dass der Spitzboden dazu gehört (also Maisonette.) Das Dachgeschoss ist nur von unserer Wohnung aus begehbar und auch erst, wenn Du durch die komplette Wohnung durchgelatscht bist. Also war kein Verdacht entstanden. Warum auch. Na klar wollen wir das auch nun nachträglich regeln. Seit November 2021 liegt unser Vergleich denen vor. Keine Rückmeldung dazu. Noch nicht einmal ein so nicht, aber so.

    Ja, der andere Eigentümer hat eine Betontreppe gegossen, oder wie man sowas macht. Dass das Lärm macht kann sein. Wir haben immer viel gearbeitet. Was der zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr gemacht hat, hat keiner mitbekommen.
     
  9. #9 GabsGrosse, 28.02.2022
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    Klar! Gern, aber zur Einigung gehören immer zwei.
     
  10. #10 Fabian Weber, 28.02.2022
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    Doch dafür braucht man keine Baugenehmigung.

    Das wäre tatsächlich ein Grund, wenn es denn wirklich so ist.

    Ich glaube Ihr könnt hier nur den direkten Klageweg eingeschlagen.

    Ihr müsstet nur wissen was Ihr erstreiten wollt(z.B. Anpassung der Teilungserklärung inkl. Entschädigung etc.)
     
  11. #11 simon84, 28.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 28.02.2022
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    Das heißt ihr habt sicher und belastbar ermittelt, dass für den Umbau des Nachbarn ein Bauantrag nötig gewesen wäre ? Welches Bundesland und welche Gebäudeklasse ist es denn ?

    die nutzungsänderung in Aufenthaltsraum könnt ihr sicher nachweisen (Mietvertrag der im Keller lebenden Partei, Zeugenaussagen etc ?)

    und in eurer Gemeinde werden regelmäßig keine Ausnahme Genehmigungen für Keller Wohnungen in Bezug auf Raumhöhe und natürliches Licht etc gewährt ?

    wenn ihr das nachweisen könnt sehe ich tatsächlich Angriffsfläche
     
  12. #12 Kriminelle, 01.03.2022
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    Naja, sie nutzen selbst den Spitzboden ohne Genehmigung und 2. Rettungsweg. ;)
    Ohne Unterlagen (
    … da liest es sich, dass man alles nachgelesen hat)… ist doch gar nichts von unserer Seite aus Fixierbar. Ab zum Anwalt, der aber wahrscheinlich auch nur das Geld wittert, welches er mit einem Ordentlichen Briefwechsel verdienen wird.
     
    Jo Bauherr und simon84 gefällt das.
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