. Fakten, Fakten, Fakten mit Fotos belegen...

Diskutiere . Fakten, Fakten, Fakten mit Fotos belegen... im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ein weiteres witziges Beispiel U.a. war auch meine Frau zu Unrecht beklagt. Die Zeugen widersprachen sich über die Lage von etwas nicht mehr...

  1. Ebel

    Ebel

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    ein weiteres witziges Beispiel

    U.a. war auch meine Frau zu Unrecht beklagt. Die Zeugen widersprachen sich über die Lage von etwas nicht mehr Vorhandenem völlig. Mit Amateurfotos, die alle akzeptierten, konnte die Lage auf wenige cm genau bestimmt werden.
    Dann kam der nächste Hammer. Der vom Gericht bestellte Sachverständige machte zugunsten der Beklagten ein überzeugendes Gutachten mit richtigen Zitataten aus der richtigen Norm. Aber die Zitate waren falsch angewandt und völlig irrelevant für den Verhandlungsgegenstand. Damit war das Gutachten Unsinn, obwohl die unterliegende Gegenpartei das überzeugende Gutachten bestimmt anerkannt hätte. Ich habe den Sachverständigen auf die Fehler aufmerksam gemacht und ein zutreffendes Gutachten geschrieben. Der Sachverständige hat es dann mit dem Vorwort "in Zusammenarbeit mit dem Zeugen ..." dem Gericht präsentiert.

    Also im Einzelfall können auch Amateuraufnahmen gerichtsrelevant werden und auch ein überzeugendes Gutachten falsch sein.
     
  2. MB

    MB Gast

    Wie wahr

    Nur ist das Gutachten dann nicht mehr verwertbar, wenn der SV reinschreibt "in Zusammenarbeit mit dem Zeugen". Bei uns wäre das einen Rausschmiß wert mitsamt einer Beschwerde bei IHK / HWK.
    Aber wo wir gerade dabei sind: ich muß gerade Geld für ein Gutachten einklagen. Verweigerungsgrund: keine Bilder im Gutachten....... Gegenstand des Gutachtens: festzustellen, was nicht erbracht wurde.
    Wie fotografiere ich etwas, was nicht da ist?
     
  3. Ebel

    Ebel

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    Re:Fakten, Fakten, Fakten mit Fotos belegen...

    Hängt von der Gegenpartei ab. Wenn die es deswegen ablehnt, müßte ein neues Gutachten von einem zweiten Gutachter erstellt werden - daß dann unabhängig die selben Aussagen macht. Der Gutachter ist in der Klemme: ein unzutreffendes Gutachten, was ihm evtl. beide Parteien um die Ohren hauen oder ein sachlich richtiges Gutachten. Außerdem ist ein Zeuge prinzipiell auch zur Wahrheit verpflichtet. Nur die Zusammenarbeit mit einer!! Streitpartei wäre schädlich. Ohne Zusammenarbeit mit beiden Streitparteien ist im Allgemeinen die Erfüllung seiner Aufgabe zumindest schwierig - nur die Neutralität muß gewährleistet sein.
     
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