Fragen zum Vertrag für Sanierungskonzept Baubegleitung KFW

Diskutiere Fragen zum Vertrag für Sanierungskonzept Baubegleitung KFW im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es wir geplant ein Haus komplett zu sanieren, zum KFW Effizienzhaus 70 mit Zuschussprogramm 430 Auszug aus den Anforderungen: Pflicht: Für die...

  1. #1 luciluci, 31.01.2020
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    Es wir geplant ein Haus komplett zu sanieren, zum KFW Effizienzhaus 70 mit Zuschussprogramm 430

    Auszug aus den Anforderungen:

    Pflicht: Für die detaillierte Planung Ihres Vorhabens beauftragen Sie einen qualifizierten Experten für Energieeffizienz. Er erstellt ein Sanierungskonzept und übernimmt die Baubegleitung. Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes geführt sind.

    Meine Frage zielt auf den Vertrag und die Haftung für solche Tätigkeiten. Ich meine das Thema ist so komplex, dass da sicher Grundlagen gibt. Z. B. die Haftung für Fehlplanung oder wenn das Budget drastisch überschritten wird. Auch wenn der Baubegleiter Firmen beauftragen will, darf er als Berater dann eine Provison von den Baufirmen zusätzlich erhalten? Fällt dieses ins Architektenrecht oder wo hat der Gesetzgeber Grundlagen geschaffen?

    Ich frage auch nach, da ja erst berechnet wird und dann erst die Firmen ein Angebot abgeben. Bisher Hausbau und Haussanierung (KFW Einzelmaßnahme) hatte ich erst die Angebote und dann beauftragt...
     
  2. #2 Fabian Weber, 01.02.2020
    Fabian Weber

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    Architekten jedenfalls nicht.
     
  3. #3 Andreas Teich, 20.04.2020
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    Du kannst einen individuellen Vertrag aufsetzen.
    Vertrauen sollte aber ohnehin die Grundlage sein-
    was evt unter der Hand vereinbart wird läßt sich kaum kontrollieren oder sicher ausschließen.
    Du kannst ja Bilder und Infos zu den geplanten Sanierungen hier einstellen,
    dann lassen sich zumindest grundsätzliche Mängel eher ausschließen oder ggf bessere Alternativen angeben.
     
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