Garagenabfahrt

Diskutiere Garagenabfahrt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Oh Butterbär ... ... 1987 gab´s noch keine Bauordnung mit Freistellungen und vereinfachten Verfahren und dem ganzen neumodischen Krams, der die...

  1. #41 VolkerKugel (†), 01.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Oh Butterbär ...

    ... 1987 gab´s noch keine Bauordnung mit Freistellungen und vereinfachten Verfahren und dem ganzen neumodischen Krams, der die Verantwortung von den armen schwachen Schultern der Behörde auf den Bauherr (und den Architekt) übertragen hat.
    Die Häuschen mit ihren Rampen sind ganz normal geprüft, für gut befunden und genehmigt worden :konfusius .
     
  2. #42 susannede, 01.10.2006
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    Da fällt mir noch ein Neuss-Spruch ein...

    "Stell Dir vor es geht und keiner kriegt's hin"...

    ...ich geh zurück in meine Ecke...
     
  3. #43 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    @Bruno ...

    ... ich zitiere aus Deinem Link:
    Hinweise:
    Die EAR-91 ist nicht verbindlich, sie stellt nur eine Empfehlung dar.
    Auch die Garagenverordnung hilft nicht weiter,
    da sie nur Rampen für Garagen >100 m² regelt.


    Sind fast 20 Jahre Funktionsfähigkeit nicht ausreichend Beweis?
     
  4. #44 planfix, 01.10.2006
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    planfix Gast

    Es müßte gehen!

    sicherlich vorbei an allen Vorschriften:28: und bitte nur mit haftungsausschluß:D
     
  5. #45 butterbär, 01.10.2006
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    Oh Kugel

    ... was vor 20 Jahren war juckt mich auch nicht mehr besonders.

    Hier ging es doch um konkrete Vorschläge zur Lösung eines aktuellen "Rampenproblemes".

    Und die Vorschriften sidn seit den letzten 20 JAhren auch nicht einfacher geworden.

    :winken Also... Blutdruck wieder senken! :winken
     
  6. #46 butterbär, 01.10.2006
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    Die GaVo regelt auch Rampen (zumindest ihre Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen) von Kleingaragen - siehe oben!

    10 Jahre musst du noch hoffen, dass da nicht mal eine Lehrer einzieht, der mit dem Auspuff seiner inzwischen denkmalgeschützen Ente an deiner Rampe hängembleibt.

    :motz :motz :motz

    Glaube mir - der dreht dir nen Strick daraus!!!

    :irre
     
  7. #47 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    Oh Butterbär ...

    ... das ist ein aktueller Vorschlag. Verbunden mit dem Hinweis (siehe weiter oben), die Durchführbarkeit für sein spezielles tiefergelegtes Teil bitte schön selbst zu prüfen.
    Vorschriften gibt´s hier keine - was er hier macht, macht er in eigener Verantwortung (wo ist eigentlich Tidl?).
     
  8. #48 butterbär, 01.10.2006
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    So sei es denn nun... ;)
     
  9. Bruno

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    Zu meinem Link: da ist nichts was sich mit meinem aktuellen Beitrag beißt. Die 100 m² beziehen sich nicht auf die EAR. Die EAR sind natürlich nicht verbindlich im Sinn eines Gesetzes. Genau wie bei DIN-Normen: "DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss
    es aber nicht." ( http://www.normung.din.de/sixcms/detail.php?id=1424 ).

    Wenn ein Auto beschädigt wird, ist aber wie selbstverständlich der planende Architekt dran. Wer sonst? Der Bauherr bestimmt nicht. Der ist immer völlig ahnungsloser Laie. Und wehe wenn gegen a.R.d.T. verstoßen wurde. Ich sehe schon die Frage durch die Bauforen geistern: gibt es eine Norm ... ?

    @planfix: nicht 1,00 sondern 1,08 m ist die Höhe. Ich kann übrigens Bildchen malen, da funktionierts noch mit 1,50 m. Pixel sind geduldig. :)
     
  10. #50 butterbär, 01.10.2006
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    Wahrscheinlich hat der Bauherr die Garageneinfahrtshöhe selber verbockt... würde mich nicht wundern.
     
  11. #51 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    Ich dachte ...

    ... das wäre das Schlusswort. Aber gut.

    @Bruno
    Ich verstehe meinen Job eigentlich so, dass ich aus den gegebenen Verhältnissen das für meinen Auftraggeber Optimale herauszuholen habe.
    Rückzug auf Vorschriften mit einem lapidaren "geht nicht" halte ich für peinlich.
    Es sei denn, es geht wirklich nicht :konfusius .
     
  12. #52 butterbär, 01.10.2006
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    nur ist Vorschriften nicht beachten um des Bauherren Glück nicht zu zerstören ziemlich leichtfertig... im Zweifelsfall müssen beide den Kopf dafür herhalten.

    Das ist auch nicht die Aufgabe des Architekten - ich bin kein Planungsanimateur und Vorschriftenausheber.
     
  13. #53 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    ... was hat man Dir angetan, dass Du so verbiestert geworden bist?

    Der Architekt ist Sachwalter seines Bauherrn. Das ist keine Vorschrift, das ist ein Gesetz.
    Und wenn Du mit Deinen Bauherrn früher genauso rumgegrummelt hast wie jetzt hier, kann´s natürlich nicht klappen :konfusius .
     
  14. Bruno

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    Volker, wir wissen: irgendwas geht immer, wenn ich mich außerhalb der Regeln positioniere. Und hier gibt es Regeln.

    Und ich bin so frei und sage, wann etwas für mich nicht geht. Z.B. neulich ein KfW-Nachweis, obwohl ich genau weiß wie man den "gestalten" hätte können. Den Subventionsbetrug muss jetzt ein anderer rechnen. Ist mir nicht im geringsten peinlich, wenn der das kann und ich nicht.
     
  15. #55 Landbub, 01.10.2006
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    Im Zeifelsfall muss man das Auto der Rampe anpassen. Früher: BMW M3, noch tiefer - keine Chance! Jetzt fährt er Aston Martin und damit klappts :Brille

    Als ich mangels Kinder noch Sportwagen fahren konnte/durfte, bin ich auch an so manchen Hotel-Tiefgaragen gescheitert. Es scheint also tatsächlich nix genormt zu sein.
     
  16. #56 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    "Es sei denn, es geht wirklich nicht" ...

    ... hast Du sicherlich überlesen.
    Und auch "ich bin doch nicht lebensmüde" weiter oben.
    Und mit einem nicht funktionierenden KfW-Nachweis hab´ ich´s vor einem halben Jahr genauso gemacht wie Du.
     
  17. Tidl

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    Hallo und erstmal danke an Alle.
    Ich war eben nochmal auf der Baustelle und habe alles mit Laser vermesen.
    Die Maße haben sich da leicht verändert.
    Da ja noch eine Birkorinne verbaut ist habe ich auf 4,88m ein Gefälle von 0,98m.
    Hatte da was falsches im Kopf.

    Wer hat das geplant. Hmm ich denke Schuld hat da jeder (mein Architekt) und ich aber auch.

    Die Gesamtplanung mit der "tiefergelegten" Garage hatte viele andere Vorzüge, wie z.B. Größerer Garten, größere Terrasse.
    Mit der Richtschnur angezeichnet, sah das gar nicht steil aus :fleen . Ich gebe auch gerne zu, dass ich das Thema vernachlässigt hatte. Auch mein Rohbauer sagte, dass er schon weitaus steilere Abfahrt gebaut hätte (die auch funktionieren). Ich möchte jetzt hier auch nicht als naiv gelten, aber in vielen Dingen hatte der Rohbauer Recht und der hat auch einen sehr guten Ruf.

    Gruß
    Tidl
     
  18. Tidl

    Tidl

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    Hallo Volker,
    dir ganz herzlichen Dank für die Zeichnung. :respekt
    Auf 4,88m ein Höhenunterschied von 0,98m entschärft oder verschärft das die Sache?
    Würdest du mir die gleichen Winkel empfehlen.

    Gruß
    Tidl
     
  19. #59 Olaf (†), 01.10.2006
    Olaf (†)

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    Zwischenruf..

    bzw. -frage:
    Legt die besagte EAR eigentlich fest, wie die zur Einfahrt passenden "normalen" Autos aussehen dürfen? Ansonsten ist das doch witzlos - siehe Seppl´s Einwurf.
    Ansonsten würde ich das wie Volker sehen: es geht um Empfehlungen, die aRdT geworden sind. Kein Mensch verbietet mir, eine andere Lösung zu finden - so ich denn nachweisen kann, dass sie gleichwertig ist. Wenns das nicht geben würde, stände sicher so manches, auch anspruchsvolle Objekt nicht in der Gegend rum.
    Ein wenig Mut zur Fantasie - ich dachte immer, Architekt ist ein künstlerischer und schöpferischer Beruf (duckundwech).
    Aber Prämisse: Pfoten weg von Gesetzen und Vorschriften, selbst wenn der AG mich im Innenverhältnis von den Konsequenzen freistellen will.

    Olaf
     
  20. Bruno

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    So weit haben es die Fachleute hier geschafft :( Wofür schreibe ich eigentlich über die einschlägigen Regelwerke und ihre Relevanz?

    Mit der EAR läuft es auch umgekehrt: nicht nur der verantwortungsbewusste Planer, sondern auch der Fahrzeugbauer, der Tuning-Anbieter und die Behörde die die Zulassung für den Spoiler erteilt, schauen dort rein. Und reizen einen Kuppenradius von 15 m aus der EAR schon mal aus.

    Mich hat das "peinlich" gestört, das auf meinen ersten heutigen Beitrag gemünzt war. Ich finde es eher peinlich, hier Zeichnungen auszustellen, die ein einziges atypisches Fahrzeug zeigen, weil die CAD-Bibliothek nicht mehr hergibt, oder einen Kuppenradius von 5,13 m einzuzeichnen obwohl weiter oben ein Auszug aus der EAR 15 m zeigt, sowie weitere eigenwillige Theorien zu visualisieren und dann zu sagen: Holla, der Beweis! Es geht doch!

    Das ist Hokuspokus. Für mich gehört Architektur zu den Ingenieurdisziplinen, die einen wissenschaftlichen Stil pflegen sollten.
     
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