Gartenhaus Genehmigung erforderlich?

Diskutiere Gartenhaus Genehmigung erforderlich? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich wohne im südlichen Niedersachsen und habe ein rechteckiges Grundstück mit ca. 20m Breite und 30m Länge. An der Südseite des...

  1. glug

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    Hallo zusammen,

    ich wohne im südlichen Niedersachsen und habe ein rechteckiges Grundstück mit ca. 20m Breite und 30m Länge.
    An der Südseite des Grundstückes ist eine Doppelgarage auf Grenze gebaut mit exakt 9,00m Länge.
    Anbei ein Lageplan zum besseren Verständnis.

    Ich würde jetzt gerne noch ein kleines Gartengerätehäuschen im Garten errichten. Nichts großes - 2,5m x 3,0m.
    (Das Nachbargrundstück an der Garagenseite ist noch nicht bebaut und die Besitzer sind leider nicht bekannt.)

    Nach meinen Informationen gilt in Niedersachsen das folgende:
    "Ein Gartengerätehaus ist in Niedersachsen bis 40 m³ (im Außenbereich bis 20m³) umbauten Raum baugenehmigungsfrei. Ungeachtet dessen, ist das Baurecht einzuhalten."

    Dazu hätte ich ein paar Fragen:
    - An der mit dem roten Stern markierten Stelle dürfte ich dann kein Gartenhäuschen auf Grenze errichten. Auch nicht mit 1m Abstand. Erst wieder mit 3m Abstand zur Grenze. Ist das so korrekt?
    - An der mit dem blauen Stern markierten Stelle dürfte ich ein Gartenhäuschen direkt auf der Grenze errichten, richtig?

    Vielen Dank im Voraus!
     

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  2. Dimeto

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    Ja.
    Ja, es sei denn, das Gartenhäuschen überschreitet wie der Stern die Baugrenze und der BPlan erlaubt keine Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche.
     
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  3. #3 Kriminelle, 05.07.2021
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    Ein Tipp: ich würde das Gartenhäuschen gar nicht auf Grenze setzen, da man sehr schön hinter dem Häuschen Gartenpötte oder Schubkarre verstecken kann. Auch ein Komposter kann dort gut stehen.
     
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  4. #4 Gast82596, 06.07.2021
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Mind 1 m von der Grenze weg, dann kann man es auch mal streichen und am Dach rumwerkeln wenn es in die Jahre kommt.
     
  5. glug

    glug

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    Da habt ihr natürlich recht.
    Einen Meter Abstand würde definitiv nicht Sinn machen.

    Schade nur, dass ich es nicht auf der Südseite mehr errichten kann (roter Stern).
    Da würde es perfekt stehen, weil nah an der Garage und von der Terrasse aus nicht sichtbar (wir haben eine Sichtschutzmauer zwischen Haus und Garage auf dem der Terrasse).
     
  6. deimos

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    Hi,

    ich würde noch einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Bei einem vergleichbaren Schnitt des Grundstücks konnte ich mein Gartenhaus außerhalb des Baufensters bauen, weil dies explizit im Bebauungsplan erlaubt wurde.
    Dann könntest du es ggf. direkt in die Grundstücksecke beim blauen Stern bauen.

    Viele Grüße
    Alex
     
  7. Dimeto

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    Dann sprich doch mal mit dem Nachbarn. Wenn er auch ein Gartenhäuschen bauen will, dann könnt ihr beide von einer Anbaubaulast (dann natürlich nur ohne Grenzabstand) profitieren, wenn er nichts dort bauen will, ist er vielleicht gegen eine kleine Entschädigung mit einer Abstandsflächenbaulast einverstanden.
     
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  8. #8 Kriminelle, 06.07.2021
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    Ich würde mir ja ein Gartenhäuschen bauen, was nett aussieht und wo man noch eine Bank vorstellen oder ein Sitzbereich ablehnen kann. Sowas ist immer schön, wenn man fürs Auge ein Ziel hat oder seinen Garten bzw Haus auch mal von anderer Seite sehen kann :)
     
    simon84 und azalee0108 gefällt das.
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