Gebäudeeinmessung Verständnisfrage

Diskutiere Gebäudeeinmessung Verständnisfrage im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, zum Thema Gebäudeeinmessung gibt es schon so einige Einträge. Ich habe da aber noch eine Verständnisfrage: Wenn bei einem bereits...

  1. #1 wilting, 13.11.2013
    wilting

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    Hallo,
    zum Thema Gebäudeeinmessung gibt es schon so einige Einträge.

    Ich habe da aber noch eine Verständnisfrage:

    Wenn bei einem bereits eingemessenem Gebäude von aussen eine Dämmung angebracht wird, was ist dann?

    Soweit ich das verstanden habe braucht man dafür schon mal keine Baugenehmigung.
    Aber man ändert doch den Grundriss (Gebäude wird größer vom Umfang).
    Muss man dann das Gebäude neu einmessen lassen?

    Dann noch, wie ist das bei einem Gebäude mit Flachdach.
    Auf einem Teil vom Flachdach soll aufgestockt werden.
    Dadurch ändert sich nicht der Grundriss vom Gebäude.
    Muss dann trotzdem eingemessen werden?

    Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 13.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sieh im Katastergesetz deines Bundeslandes nach.

    Für NRW z.B. gilt:
     
  3. #3 feelfree, 13.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Das hilft aber für die Frage nicht weiter, oder doch?
    Ist eine Aufstockung eine Veränderung des Grundrisses?
    Ist eine Anbringung der Dämmung eine Veränderung des Grundrisses?

    Meine Laienmeinung: 2mal nein. Mein Neubau wurde von Amts wegen eingemessen, BEVOR die Dämmung dran war. In den 1:500 Skizzen sieht man 20cm sowieso nicht.
     
  4. Baumal

    Baumal

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    2 mal ja.

    eine nachträgliche dämmung,
    eine nachträgliche aufstockung
    kann auswirkungen auf die abstandsflächen haben.

    btw. einen vermesser interessiert der grundriß eines
    gebäudes recht herzlich wenig. der will aussenmaße sehen.
     
  5. #5 feelfree, 13.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Sind in den Katasterplänen eigentlich irgendwo die genauen Maße hinterlegt? Oder gibt es nur die 1:500 Zeichnungen?
    Mein Architekt hat den Vermesser vor der Vermessung extra noch darauf hingewiesen, dass erst der Rohbau steht. Hat ihn überhaupt nicht interessiert und trotzdem vermessen.
     
  6. Baumal

    Baumal

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    wenn eingemessen wurde. ja.
     
  7. #7 feelfree, 13.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Dann hat meine DHH jetzt ganz offiziell ca. 5qm weniger Grundfläche...
     
  8. Baumal

    Baumal

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    beschwer dich doch.
     
  9. #9 feelfree, 13.11.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    mir doch egal :-)
     
  10. oberh

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    Hallo Ihr Lieben!

    Für NRW:

    Meine Vermutung:
    Die Bauordnungsbehörde verlangt hier und da eine Bescheinigung durch einen Vermesser, dass das Projekt nach Lage und Höhe dem Bauantrag entspricht.
    Dies geschieht im Rahmen der Bauabnahme.
    Die Katasterämter fordern (bewusst oft weit) nach der Bauabnahme erst die Gebäudeeinmessung.

    Um nun dem Bauherren Kosten zu ersparen für die Bescheinigung, misst der Vermesser nun zum Abnahmezeitpunkt das Gebäude im Rohbauzustand ein.
    Dies wird im Katasterzahlennachweis auch dokumentiert.

    Aufstockung:
    Wird der Grundriss nicht verändert, gibt es derzeit keine Einmessungspflicht.
    Seltene Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
    Wenn das "Flachdach" nicht gerade ein unterirdisches Gebäude war (TG), der neue Aufbau nun vielleicht auskragend ist ... mache Dir keine Sorgen.

    Wärmedämmung:
    Wenn wir hier mal pauschal von einer Wärmedämmung von bis zu grob 20 cm sprechen, nein - das löst keine neue Gebäudeeinmessung aus.
     
Thema: Gebäudeeinmessung Verständnisfrage
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