Gehören Balkone zur bebaubaren Fläche?

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  1. #1 onyx2014, 03.03.2020
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    Hallo,

    ich skizziere gerade mein Wunsch-Haus für den Architekten und wünsche mir 2 Balkone. Ich darf 15% der Grundstücksfläche bebauen und die Hälfte davon (7,5%) überbauen. Kann der Architekt auch den Entwurf so einreichen, dass die Balkone nicht zur bebaubaren sondern zur überbaubaren Fläche gehörenen?
     
  2. #2 Fred Astair, 03.03.2020
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    Wie auch immer. Versuche nicht den Architekten mit Spitzfindigkeiten zu nerven und fachkundig zu wirken. Der merkt ganz schnell, dass Du keine Ahnung hast und nur klugsch...willst.
    Du tust Dir auch keinen Gefallen, dem Architekten irgendwelche Gemälde, schlimmstenfalls noch mit CAD und 3D (Informatiker) vorzulegen und zu sagen, "So will ich mein Haus haben".
    Schreib eine Liste, welche Funktionen das Haus haben soll, welche Eigenschaften Ihr gar nicht wünscht, wie Eure Familie tickt (gemeinsame Spieleabende, viel im Freien, Fernsehen als zentraler Zeitvertreib, Jedem seinen Rückzugsraum....) und welche Bebauungsvorgaben seitens der Gemeinde bestehen. Du wirst sehen, ein guter Architekt entwickelt Ideen, die Du nie zu denken gewagt hättest, wenn man ihn denn lässt.
    Btw: Handelt es sich um ein EFH? Mich macht der Balkonwunsch stutzig. Das ist bei allen mir bekannten Häuschen mit einem solchen Bauteil das Überflüssigste Utensil.
     
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  3. #3 Jo Bauherr, 03.03.2020
    Jo Bauherr

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    Wann trat denn der B-Plan in Kraft?
    Mit Studium der dem B-Plan zu Grunde liegenden Baunutzungsverordnung sollte diese Balkonfrage eindeutig klärbar sein!
     
  4. #4 onyx2014, 04.03.2020
    onyx2014

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    Ich gehöre zu den Menschen, die sich darüber, wie fachkundig sie wirken wollen, kaum Gedanken mehr machen. Nee, andern etwas vormachen zu wollen, überlasse ich lieber ARD und ZDF :-)

    Mein Vertrag mit dem Architekten sieht vor, dass ich ihm den Entwurf liefere und er die Statik in Auftrag gibt und einen Bauantrag stellt.

    Wegen Asthma habe ich sehr spezielle Wünsche. Ein Haus, dass ein Architekt so entwickelt, wie meine Familie tickt ist sicher der Königsweg. Das hatte ich aber schon wie man in früheren Beiträgen von mir lesen kann. Die Emissionen von irritativ-toxischen Stoffen aus den Holzbaustoffen (z.B. Aldehyde wie Furfural) habe ich nicht vertragen. Ich habe es abreißen lassen.

    Das zu planende Haus soll ein Einfamilienhaus werden. Von einem Balkon erhoffe ich mir im Erdgeschoss Schatten und darüber ist es halt ein Balkon. Ich wünsche mir eine Veranda. Z.B. Die Fenster bei Regen offen lassen, etc. Und diese Funktion könnte ein Balkon halt übernehmen. So meine Überlegung.

    Daher meine Frage, ob ein Balkon in die GFZ dazugehört bzw. ob man ihn als Anbau in einem Wisch bei Bau gleich mit realisieren kann. Oder vielleicht nach Fertigstellung einen neuen Bauantrag dafür stellen muss.

    Diese Frage beantwortet die Baunutzungsverordnung demnach so, dass der Balkon bei der GFZ unberücksichtigt bleibt. Danke für den Hinweis.
     
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