Gemeinde gegen Bauweise!!!! Hilfe!

Diskutiere Gemeinde gegen Bauweise!!!! Hilfe! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, ohne die Grundlagen wie Bebauungsplan oder ersatzweise die Nachbarschaft sowie die betreffende Satzung zu kennen, ergibt das nur ein...

  1. #21 fmjuchi, 13.01.2011
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    Hi,

    ohne die Grundlagen wie Bebauungsplan oder ersatzweise die Nachbarschaft sowie die betreffende Satzung zu kennen, ergibt das nur ein munteres Rätselraten.

    Die Landesbauordnungen eröffnen die Möglichkeit, solche Satzungen zu erlassen. Dabei können diese sogar bestehende Bebauungspläne überlagern.

    Verstößt ein Vorhaben gegen eine solche Satzung, ist es nicht zulässig. Dabei ist es vollkommen wurscht, ob der Inhalt der Satzung dem Willen der "Laien" entspricht. In diesen Fällen bietet sich lediglich ein Normenkontrollverfahren an.

    Ausnahmen kann die jeweilige Gemeindevertretung durch Beschluss zu lassen. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Grundlage ist eine - hoffentlich - rechtskräftigte Satzung. Vor allem gibt es hier kein schutzwürdes Interesse oder gar eine besondere Härte.

    Man informiert sich vorher über die Bebaubarkeit!

    lg fm
     
  2. #22 NeLuMaDa, 13.01.2011
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    Hallo, @Dingo:
    ihrem Beitrag stimme ich voll zu, diese Gedanken haben wir uns auch schon mal gemacht. Wir haben alle Vorgaben eingehalten, die Frage, wenn die Gemeinde keinen Bungalow will sollen sie es doch reinschreiben? Das habe ich auch schonmal den Ortsvorsteher gefragt, dieser antwortete mir, sie können ja nicht alles verbieten!!
    Wenn wir beim Bau das Amt brauchen, sollen wir uns gott sei dank nicht an die Gemeindevertreter wenden, sondern direkt ans Land- die für die Gemeinde zuständig ist, ist hier wohl so bestimmt worden, ist jedenfalls die Aussage von der Sachbearbeiterin!!!!
    @fmjuchi:
    Wir haben uns im Vorfeld über die Bebaubarkeit erkundigt, beim Amt und beim Ortsvorsteher, in der Satzung und auch die Aussage vom Ortsvorsteher war immer, es ist zugelassen: I- Vollgeschoss mit Möglichkeit des Dachausbaus und eine Dachneigung ab 35 Grad! Es sind Satteldächer und Walmdächer zugelassen, verschiedene Gaupenformen sind auch zugelassen, man hat sich auf ein paar Dachfarben bezogen und die Außenfassaden dürfen nicht dunkel sein, mehr stand nicht drinnen in der Satzung...deswegen sind wir ja so erschrocken!!!
     
  3. #23 fmjuchi, 13.01.2011
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    nochmal zum allgemeinen Verständnis:

    Wenn das Vorhaben den Vorgaben der Satzung (und evtl. dem Bebauungsplan) entspricht, wird die Gemeinde nicht in dieser Form beteiligt.

    In dem Pressebericht steht doch, dass eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Dachneigung erreicht werden sollte. Wenn ihr das Vorhaben anpasst, sollte es doch der Satzung entsprechen und die Beteiligung der Gemeinde überflüssig werden.

    Hat sich da evtl. etwas überschnitten? Antrag doch mit 28 Grad laufen lassen und erst nach Ablehnung anpassen?
     
  4. #24 coroner, 13.01.2011
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    versteh das ganze durcheinander hier nicht.
    Der TE hat vorab abgeklärt wie er seine 28° hinbekommt und erhält die Aussage, dass eine Befreiung möglich wäre... also gemacht, abgelehnt und danach
    ganz ordentlich mit 35° eingereicht. Dann kommt das Käseblatt und erzählt
    den Schnee von gestern mit dem abgelehnten Befreiungsantrag. Steht in
    userem Käseblatt auch jedesmal drin, wessen Anträgen stattgegeben und wessen nicht entsprochen wurde. Ob mal da gleich nen ganzen Artikel draus machen muss... herjeh... Die Antworten der Archis sagen doch alles. Abwarten
    was die tatsächlich zu bemängeln haben werden. Auf jedem Fall würde ich
    die zeitachse bei diesem BV etwas großzügiger Planen. Vor allem für Sachen die
    Genehmigungen benötigen...
     
  5. #25 NeLuMaDa, 13.01.2011
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    Also der Bauantrag wurde von vorne rein mit 35 Grad abgegeben, wir haben im Vorfeld eine Anfrage an die Gemeinde gestartet, die ja abgelehnt wurde. Da waren also keine überschneidungen gewesen.
    Ja, genau das sogenannte Käseblatt hat den Artikel ne ganze Weile später raus gebracht, also Schnee von gestern!!
    @fmjuchi:
    Sie haben geschrieben:
    Wenn das Vorhaben den Vorgaben der Satzung (und evtl. dem Bebauungsplan) entspricht, wird die Gemeinde nicht in dieser Form beteiligt.
    Sind sie sich da sicher, denn die zuständige Sachbearbeiterin vom Bauamt meinte, sie hätte die Unterlagen an die Gemeinde verschickt und nun muss abgewartet werden, inwieweit sie dazu stehen???
    Grüße
     
  6. Stoni

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    Will Euch ja nicht nervös machen, aber:
    1.Habt Ihr Euch erkundigt oder Euer Architekt - eventuell gab's da ja einen Kommunikations - oder Verständnisfehler

    2. Habe ich von Baurecht keine Ahnung, aber könnte das "mit" nicht verpflichtend für ein, ich sag mal ausbaufähiges Obergeschoss, stehen?

    Lasst Euch doch mal die Satzung aushändigen und dann ab damit zur Prüfung.

    Wünsche Euch viel Erfolg!

    Gruß Stoni
     
  7. #27 NeLuMaDa, 13.01.2011
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    Hallo Stoni,
    Selbstverständlich haben wir uns erkundigt. Die Satzung haben wir gleich am Anfang ausgehändigt bekommen, da steht wörtlich drinnen, das die Möglichkeit besteht, das Dachgeschoss als Vollgeschoss auszubauen. Wir haben uns außerdem vorbehalten, steht auch im Bauantrag so, das wir das Dachgeschoss zum späteren Zeitpunkt eventuell ausbauen wollen.
    Viel Grüße und Danke!
     
  8. #28 fmjuchi, 13.01.2011
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    Hi,

    das Recht der Bauleitplanung liegt bei der Gemeinde. Dieses übt sie durch Aufstellung eines Bebauungsplanes aus. Anhand der Festetzungen kann die Baubehörde, aber auch der Archi erkennen, ob ein Vorhaben zulässig ist. Es gibt also keinen Grund die Gemeinde zu beteiligen.

    Anders verhält es sich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Die Baubehörde kann nicht einfach anstelle der Gemeinde dieses Recht ausüben. Daher wird die Gemeinde beteiligt. Das Einvernehmen ist zu erteilen, wenn sich das Vorhaben einfügt. Um rein willkürliche Entscheidungen zu verhindern kann die Baubehörde das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen. Zu diesem Thema gibt sicherlich schon reichlich Beiträge hier im Forum.

    Gemeinden können auch einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen und eine Veränderungssperre erlassen. Dann ist ohne Einvernehmen der Gemeinde keine Bautätigkeit möglich. Leider gibt es Gemeinden, bei denen dieser Zustand länger als notwendig andauert.

    Der Archi sollte aber wissen, ob es einen Bebauungsplan gibt.

    lg frank
     
  9. #29 Thomas Traut, 14.01.2011
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    Möglicherweise gibt es kleinstaatereibedingte Unterschiede im Planungs- oder Verwaltungsrecht. In Brandenburg wird die Gemeinde immer beteiligt! Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde, deshalb hat sie immer eine Stellungnahme abzugeben, egal ob §§ 34, 35, B-Plan, Satzungen usw.
     
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