Gilt Traufhöhe auch für Erker?

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  1. #1 Matze999, 16.03.2019
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    Hallo zusammen,
    in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der vorgegebenen Dachneigungen ausgenommen sind.

    Die Traufhöhe ist mit 4,50 vorgegeben. Allerdings steht im B- Plan nichts davon, ob beispielsweise Erker von der Traufhöhe befreit sind. Wobei es eigentlich keinen Sinn macht einen Erker im DG zu bauen, der nur eine Traufhöhe von 4,5 m hat...

    Könnt ihr mit weiterhelfen, wie das geregelt ist, wenn nichts hierzu im B - Plan steht?
     
  2. #2 Lexmaul, 16.03.2019
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    Sind auch davon ausgenommen, da untergeordnet - genaueres sagt Dir Dein bauvorlagenberechtigter Mensch ;)

    Haben wir hier auch und meine Ausbauten sind über 6m hoch.
     
  3. #3 simon84, 16.03.2019
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    Untergeordnet setzt natürlich vor, dass der "Erker" nicht 90% Breite der Außenwand hat ;)
     
  4. #4 Matze999, 16.03.2019
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    Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Ich habe einmal zur Sicherheit den B-Plan beigefügt.
    Ich bin halt etwas irritiert, dass Dachausbauten oder eben auch Erker nicht explizit im B-Plan von der Traufhöhe ausgenommen sind, so wie es bei der Dachneigung der Fall ist.
    Ich würde halt gerne das EG durch einen Erker etwas vergrößern und auch bis auf ca. 6m im DG "hochziehen" und mit Flachdach überdachen.
     

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  5. #5 Kriminelle, 17.03.2019
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    Ohne auf den Bplan zu schauen, über untergeordnete Erker sollte Dir die LBO Auskunft erteilen. Ein BPlan enthält selten die ganze vorrangige LBO, da es die ja schon gibt.
     
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    De facto wenn ich richtig interpretiere dieser Erker soll bis auf Firsthöhe gezogen werden, entspricht wohl eher dann einer Gaube. Wenn der Bplan dazu nichts enthält, ist es Sache Ihres Architekten dies entsprechend einzureichen, immerhin wird die Dachform geändert Selbst bei Erker Ausbildung mit Flachdach bis UK First ist dieser sicher nicht Genehmigungsfrei oder Verfahrensfrei.
     
  7. #7 11ant, 17.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.03.2019
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    Wie ich im Crosspost [Link entfernt] schon ausgeführt habe, sehe ich in einem Zwerchhaus im Gegensatz zu einer Gaube keinen Dachaufbau. Da würde ich ein Foul pfeifen ;-)
     
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    Nun geschätztes Ant, der Begriff Erker ist doch dehnbar sprechen wir von 0,5 m² oder xx 10 m², da dir anscheinend Zeichnung oder Entwurf vorliegen der B Plan wurde ja auch eingestellt
    Aha mit welcher Begründung? Deiner Ansicht nach ist ein Zwerchhaus oder Zwerchgaube Genehmigungsfrei? Und stellt keine wenn auch partielle Änderung der Dachform dar.
     
  9. #9 Lexmaul, 17.03.2019
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    Ich lese da nix mit "bis zum First" - und dann geht das genehmigungsfrei ;)
     
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    Aha, na mach ma.vllt meint der TE auch Loggia eingeschnitten im DG ..
     
  11. #11 Lexmaul, 17.03.2019
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    Ja, und ich lese es weiter da nicht. Sagte doch bereits, dass ich das auch so habe ;)

    Und 6m hohe Erker sind nicht kurz unterm First ;)
     
  12. #12 simon84, 17.03.2019
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    Nunja, es kann mehrere Gründe geben, warum für Erker die laut Bebauungsplan vorgegebene Dachneigung ausgenommen wird. Dazu wäre es auch gut zu wissen, was diese ist ?

    Erstens ist es ja technisch meist so, dass Erker, Gauben usw. gerne eine wesentlich flachere Dachneigung haben.
    Wenn z.B. eine sehr hohe Dachneigung wie 35-40 Grad vorgeschrieben sind, dann macht die Ausnahmeregelung schon deshalb Sinn, weil man über einen Erker nur unüblicherweise ein Dach mit 35 Grad Neigung baut.

    Daraus nun abzuleiten, dass automatisch die Traufhöhe entfällt und es "so gedacht ist", dass man bis zur Firsthöhe oder fast bis dahin bauen kann um dann mit einer 2 Grad Eindeckung das Maximum an Höhe rauszuholen.

    Abgesehen davon hatte ich es schon geschrieben, dass es durchaus auf den Einzelfall ankommt, ob ein Bauteil als untergeordnet angesehen wird oder nicht.

    Dazu gibt es auch div. Urteile, z.B. das Thema mit Dachgaube vs. Zwerchhaus. Einfach mal Googeln.
     
  13. #13 Matze999, 17.03.2019
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    Wow, mit so vielen Antworten hatte ich gar nicht gerechnet.
    Ich versuche mal einige Anmerkungen hier zu beantworten...

    Also grundsätzlich würden wir am liebsten im EG einen Erker bauen und diesen dann bis auf 2 Geschosse hochziehen, aber nicht bis auf Firsthöhe. Es soll ähnlich sein, wie im beigefügten Foto, nur vllt. etwas größer. Hierbei kommt es dann jedoch darauf an, wie groß ein Erker max. sein darf (habe etwas von einem Drittel der entspr. Mauerlänge gelesen).
    Falls dies nicht möglich sein sollte, müssten wir uns etwas anderes ausdenken. Dann würden wir wahrscheinlich mit einer Gaube planen. Hier stellt sich aber erneut die Frage, ob eine Gaube mit Flachdach von der Traufhöhe ausgenommen ist.

    Wir hatten bereits ein Erstgespräch mit einem Architekten. Dieser hat aber zu allem "Ja und Armen" gesagt weshalb ich etwas skeptisch bezüglich seiner Kompetenz bin.
    Morgen haben wir ein weiteres Erstgespräch bei einem anderen Architekten und im Vorfeld hierzu wollte ich halt einmal schauen, wie ihr die Rechtslage seht.
     

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  14. #14 Lexmaul, 17.03.2019
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    So haben wir es - zweimal ohne Genehmigung.
     
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    Erzähl nich so Zeugs Lexmäulchen definitiv ist der in deinem Bauantrag mit drinne, aber bei dir weiß man das nie ;) einfach gebaut mal schauen ob sich einer beschwert. :D
     
  16. #16 Lexmaul, 17.03.2019
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    Klar ist der drin - verfahrensfrei. Untergeordnet - wie oft soll ich das noch sagen ;)?
     
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    Lexmäulchen TGA 2h und Architektur 4h? Kommt so in ca hin wa :p für IT wahrscheinlich gar keine Aufwendungen jeglicher Art. :winken
     
  18. #18 Lexmaul, 17.03.2019
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    TGA ganz sicher 0,0 - Architekt waren schon einiges an Stunden und fünstellige Summe am Ende...

    IT waren auch genug Stunden, aber nur Expertenstunden. Zum Glück koste ich mir gegenüber nix :D
     
  19. 11ant

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    Ich habe nicht behauptet, daß ein Zwerchhaus genehmigungsfrei wäre - woher auch ? - sondern lediglich festgestellt, daß ein Zwerchhaus kein Dachaufbau ist. Es ist eher ein Dachdurchstoß, auch wenn es das m.W. nicht als eigene Begrifflichkeit gibt. Aber es setzt im Gegensatz zur Gaube nicht auf dem Dachstuhl auf, sondern die Außenwand fort. Auch hat der TE ein Flachdachzimmer in einem Satteldachgeschoß im Sinn, da ist die Untergeordnetheit fraglich.
     
  20. #20 Lexmaul, 17.03.2019
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    Stand bei uns nicht zur Debatte - als Ankleide, Flur und Kinderzimmer deklariert.

    Alles offiziell angegeben und auch so vorher abgesprochen.
     
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