Grenzbebauung Garage - 1 m hohe Steinmauer auf der Garage

Diskutiere Grenzbebauung Garage - 1 m hohe Steinmauer auf der Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Wir wohnen in Hessen. Unser neuer Nachbar hat eine Garage in Grenzbebauung zu unserem Grundstück errichtet....

  1. #1 Zwillinge2, 06.05.2018
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    Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Wir wohnen in Hessen.

    Unser neuer Nachbar hat eine Garage in Grenzbebauung zu unserem Grundstück errichtet. Er möchte die Garage als Terrasse nutzen. Auf der gesamten Garage möchte er eine Steinmauer in Höhe von ca. 1 Meter bauen. Er sagt, er würde aber nur Blumenkübel hinstellen und erst nach 3 Metern Abstand Gartenmöbel. Die Garage nutzt er als Vorratsraum und Werkstatt, sie hat eine Tür zum angeschlossen Hauswirtschaftsraum, und dieser eine Tür zum Wohnhaus.

    Meine Frage:

    Darf er auf der kompletten Garage eine Mauer errichten? Da es Hanggrundstücke sind, steht seine Garage nur ca. 1 m hoch über unserem Grundstück, da er sein Grundstück abgegraben hat.

    Vielen Dank
     
  2. #2 bauspezi 45, 06.05.2018
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    der kann seine Mauer bauen wenn er 3m von der Grenze zurück bleibt. ich würde es sowieso nicht gestatten, ewig die Neugierigen die in deinen Garten gaffen...
     
  3. #3 Zwillinge2, 06.05.2018
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    Er möchte die Mauer als Geländer auf der Garage rundum mauern, da dies billiger ist. Die Garage ist in Grenzbebauung zu unserem Grundstück
     
  4. #4 Lexmaul, 06.05.2018
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    Dann darf er das Teil ganz sicher ohne Genehmigung nicht nutzen. Dann ist es nämlich kein untergeordnetes Bauteil mehr.
     
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  5. #5 Zwillinge2, 06.05.2018
    Zuletzt bearbeitet: 06.05.2018
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    Wir haben mit ihm gesprochen, er meinte er dürfte auf die Garage bis 2 m hoch mauern, da die Garage nur 1 m über unserem Grundstück steht, der Rest ist im Hang. Die Garage ist im vereinfachten Verfahren errichtet .

    Spielt das eine Rolle, wie hoch die Garage an unser Grundstück grenzt?
     
  6. #6 Lexmaul, 06.05.2018
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  7. #7 Zwillinge2, 06.05.2018
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    Das heißt, er darf auf die Garage keine Mauer machen. Eigentlich möchte ich nicht zum Bauamt.
     
  8. #8 Andybaut, 06.05.2018
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    Hallo, Ich komme nicht aus Hessen, aber es wird nicht viel anders sein wie in Baden-Württemberg. Eine Garage die auf der Grenze steht, darf eben auf der Grenze stehen weil es eine Garage ist. Das nennt sich Grenzprivileg. Ohne die Nutzung als Garage, also zum Beispiel als Werkstatt oder Abstellraum, benötigt das Gebäude einen Grenzabstand. Alte jetzige Nutzung ist die Garage also offensichtlich so nicht Bau rechtskonform. Die Nutzung als Terrasse ist etwas komplexer. Hier gibt es manche Kommentierungen die eine solche Nutzung untersagen und andere die eine Nutzung unter Einhaltung das Nachbarschaftsrecht zu erlauben. Also mal nach Nachbarschaftsrecht Hessen schauen und schlau machen wie groß der Abstand einer Terrasse zum Nachbarn sein muss. Mit der Höhe der Mauer auf der Garage könnte es durch aus so in Ordnung sein, da er einen Relativ großen Grenzabstand hat und sich die Mauerhöhe hieraus bemisst. Müsste man aber ganz genau prüfen.
     
  9. #9 Andybaut, 06.05.2018
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    Ach ja, für die Höhe der Mauer spielt die Höhe der Garage schon auch eine Rolle. Denn dadurch bemisst sich ja die gesamte Höhe seiner Mauer auf der Garage in Bezug auf das natürliche Gelände. Also seine Oberkante der Mauer erzeugt eine Abstandsfläche die nicht auf eurem Grundstück liegen darf. Umso tiefer also seine Garage liegt, umso tiefer liegt auch die Oberkante der Mauer in Bezug auf das natürliche Gelände. Wenn man sich nun überlegt, dass man ein zweigeschossiges Gebäude in den meisten fällen bis auf 2,50 m an die Grenze Rücken kann, dann wird die Garage vermutlich ja unter dieser Höhe Sein.
     
  10. #10 bauspezi 45, 06.05.2018
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    das mit der Mauer mag ja evtl angehen als Grundstückseinfassung aber die Nutzung als Terrasse
    ist so nicht rechtens...
    ....."die Garage ist - so wie sie jetzt steht - nur zulässig, weil sie als Grenzgarage gem. § 6 Abs. 11 BauO NRW privilegiert ist - ansonsten müßte sie zur Nachbargrenze einen Abstand von mind. 3 einhalten.
    Diese Privilegierung entfällt aber sofort, sobald das Gebäude auch noch zu einem anderen als dem privilegierten Zweck genutzt wird. In Ihrem Fall wäre das die Nutzung als Unterkonstruktion der Dachterrasse.
    Mehr dazu beim Bauministerium... in den Hinweisen zu § 6 unter Ziff. 11.1.1. ".....
     
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  11. #11 Zwillinge2, 06.05.2018
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    Die Mauer soll ja keine Ģrundstücksmauer sein, sondern eine Art Geländer auf der Grenzgarage. Die Nutzung der Garage ist mir relativ egal, dass es eigentlich keine Garage ist, hat man schon während der Bauphase gesehen. Da passt kein Auto rein. Die ist mit Sicherheit als Kellerersatz gedacht. Raum mit Werkzeug, Vorräte usw. dann Wand mit Tür, Hauswirtschaftsraum, wieder Wand mit Tür zum Haus.

    Mich stört nur die Terrase auf der Garage bis zu meinem Grundstück.

    Übrigens, erstmal noch vielen Dank für die netten Antworten
     
  12. #12 bauspezi 45, 06.05.2018
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    ich wiederhole mich nochmal, an deiner Stelle würde ich das ganze nicht gestatten aber wie auch immer du zum Nachbarn stehst, evtl könnte test Du ja noch ein Treppchen in deinen Garten bauen und dann gemeinsam feiern :bierchen:
     
  13. Dimeto

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    Wenn er den Raum als Werkstatt nutzt, darf er das nicht. Wenn es eine Garage, eine Garage mit Abstellraum oder ein Abstellraum wäre, dürfte er eine Mauer errichten, solange die mittlere Wandhöhe 3m und die Wandfläche 25m² nicht übersteigt.
    Bezüglich der Nutzung als Terrasse kommt es auf jeden Zentimeter an.
    §6 (8) HBO
    4. Terrassen, die nicht mehr als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet oder einschließlich ihrer Brüstung nicht mehr als 2 m hoch sind.

    Erfüllt die Terrasse diese Anforderungen, löst sie keine Abstandsflächen aus. Hierbei gilt aber keine Mittelung. Sobald die Maximalhöhen an einer Stelle überschritten werden, wird's illegal.
    Immer vorausgesetzt, es handelt sich nicht um geschlossenen Bauweise, es gibt keine entsprechenden Baulasten und örtliche Bauvorschriften treffen keine anderlautenden Festsetzungen.
     
  14. #14 Zwillinge2, 07.05.2018
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    Das mit dem Meter bei der Terrasse ist doch aber dann beeinflussbar, ich kann ja mein Grundstück auch ein Stück ebnen und schon ergeben sich andere Verhältnisse.

    Also darf er doch eine Mauer auf der Garage errichten. Aber auch das ist doch beinflussbar, durch die Grenzbebauung. Ich könnte ja meine Gartengestaltung ändern. Durch die Hanglage ist die Garage unterschiedlich tief in der Erde.
     
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