Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert

Diskutiere Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nun ich frage mal als absoluter Laie, kann ein Grundriss überhaupt urheberrechtlich geschützt sein? Dazu ein Satz aus "Wiki". "schützenswert ist...

  1. #21 Friedl1953, 18.03.2014
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    Nun ich frage mal als absoluter Laie, kann ein Grundriss überhaupt urheberrechtlich geschützt sein?
    Dazu ein Satz aus "Wiki".
    "schützenswert ist nur, was Ausdruck der innersten Persönlichkeit des Schöpfers ist".
    Ich halte dies für einen Grundriss als sehr weit her geholt.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2014
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    Ein Grundriss - ja auch. In der Regel geht es um PLANUNGEN.
    Und die können geschützt sein.

    Z.B. die Oper in Sydney. Die kann zwar schon wieder raus sein (Alter), aber die würde sicher unter das deutsche Urheberrecht fallen (Was dort wiederum nicht gilt)
    Oder das Bundeskanzleramt.
     
  3. #23 brandeins, 18.03.2014
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    Kann mir nicht vorstellen, dass es euren Grundriss vorher noch nirgendwo gab. Wenn er wirklich so durchdacht ist, ist da mit Sicherheit vorher auch schon mal jemand draufgekommen...


    MfG, Sven

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  4. #24 Friedl1953, 18.03.2014
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    Hmmm, wenn Du es sagst gehe ich davon aus, dass es wohl so ist. Wobei die Oper in Sydney ja schon durch Ihr äußeres Erscheinungsbild hervor sticht und eine Einmaligkeit darstellt. Na ja ein bisschen Sydney haben wir in Potsdam ja auch.:bef1010: Den Grundriss eines Einfamilienhauses sieht halt keine Sau und ob so was wirklich einer möglichen geschützten Planung zuzuordnen ist?
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 18.03.2014
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    Doch, natürlich kann auch einem Grundriss urheberrechtlicher Schutz zukommen, wenn er etwas ganz Besonderes darstellt. Wenn sich ein Architekt z.B. am Grundriss eines Hauses der Dogon orientiert, hätte er recht gute Chancen, glaube ich:
    http://klimagerechtesbauen.blogspot.de/2013/09/warmtrockenes-klima-mali-die-hauser-der.html
     
  6. #26 Friedl1953, 18.03.2014
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  7. #27 Skeptiker, 18.03.2014
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    Ach Leute, das haben wir doch alles schon gehabt: Wenn "Schöpfungshöhe" vorhanden, dann Urheberschutz für den Urheber - nicht für dessen Auftraggeber! Geschützt sind auch nicht primär die Pläne, sondern das "Werk", also eher das fertige Objekt. Da gibt's auch weiter nichts zu deuteln.

    Ich frage 'mal als absoluter Laie: Was soll eigentlich an Texten (Literatur) schutzwürdig sein, besteht doch alles nur aus den immer selben 26 Buchstaben + 3 Umlauten? Genauso mit der Musik, sind doch alle nur Noten, was ist daran schutzwürdig, kann doch jeder pfeifen!
     
  8. #28 Skeptiker, 18.03.2014
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    Ein Entwurf wird durch wesentlich mehr ausgemacht, als durch einen Grundriss - wobei ein Plagiat bei einem deutlich anderen Grundriß nur schwer vorstellbar ist.

    Aber nochmal: Es handelt sich urheberrechtlich um den Grundriß des Planers, nicht um den des Bauherrn, auch wenn dieser dafür gezahlt hat! Urheberschutz kann nur der Planer einfordern!
     
  9. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Das ist so allerdings auch nicht ganz richtig. Ich kann die Rechte an einem Entwurf, Bild, etc erwerben und somit selber meine Ansprüche geltend machen. ;-)
     
  10. #30 Skeptiker, 18.03.2014
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Soweit ich als juristischer Laie das hoffentlich richtig gelernt habe, kannst Du vom Urheber ein Nutzungsrecht erwerben, auch ein alleiniges. Bei Gebäudeentwürfen und -planungen ist es nicht üblich, ein Nutzungsrecht über das einmalige Errichten eines Objektes hinaus zu erwerben. Und der "Verunstaltungsschutz" bleibt dem Urheber auch erhalten - eine deutliche Schöpfungshöhe natürlich wieder vorausgesetzt.
     
  11. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Das ging mir dann auch durch den Kopf. Ich bleibe ab hier lieber in meinem Fachgebiet....
     
  12. Baumal

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    in der haut von einem richter (der auch ein laie ist) möchte ich nicht stecken,
    zu beurteilen ob ein grundriss von einem EF- häuschen schützenswert ist.
     
  13. #33 OLger MD, 18.03.2014
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    Als Architektur- und juristischer Laie kann mir nur schwer vorstellen, dass bei einem EFH durch Kopieren von bautechnischen Darstellungen ein Urheberrechtsverstoß gestrickt werden kann. Bei einer Villa, der man schon von Weitem ansieht, dass es ein Unikat ist - ja, bei einem EFH in einem Baugebiet - eher nicht.

    Betrachte ich es mal aus der Sicht des vermeintlichen Kopierers fallen mir folgende Argumente ein:
    • "Design" ist anders, da anderer Putz und andere Farbe
    • Konstruktion ist anders (Massivbauweise, Betondecken, etc.)
    • Die äußeren Abmessungen ergeben sich aus dem Bebauungsplan, den Abstandflächen, den örtlichen Vorgaben (Bauflucht), dem erforderlichen Platzbedarf (z.B. Garage/Carport), dem Kundenwunsch, usw.
    • die Fensteranordnung und die Abmessungen ergeben sich aus Brüstungshöhe, Raumhöhe, Steinformat, Abstand zu Innenwänden, erforderlichen Fensterflächen pro Raumfläche, Standardformaten der Hersteller, einem Rhythmus, usw.
    • die lichten Innenmaße werden wahrscheinlich voneinander abweichen, da 1x Holzrahmenbauweise - 1x Massivbauweise.
    • Die Wandstärken der Innenwände sind anders
    • die Raumgröße der Küche ergab sich aus den Maßen der Küchenmöbel und der Anzahl und Anordnung der Geräte. Und die sehen in allen Küchenstudios fast gleich aus.
    • die Raumhöhen ergeben sich aus den Mindestmaßen der LBO, den Steinformaten und den Grenzen aus dem Bebauungsplan für First- und Traufhöhen
    Bleibt also nur die Raumaufteilung als "Werk" des Urhebers
    Stehen die beiden Häuser in gleicher oder ähnlicher Ausrichtung, dann liegt mit sehr höher Wahrscheinlichkeit bei beiden das Wohnzimmer/die Terrasse auf der südlichen Seite, die Schlafzimmer auf straßenabgewandten Seite, der Hausanschlussraum auf der Seite der Medieneinführungen, die Haustür .... usw. usf.

    Findet der "Kopierer" einen weiteren Grundriss, ähnlich dem Euren, dann wäre Eurer schon nicht mehr soo individuell, dass er schützenswert ist.
    Wenn Euer Grundriss soo individuell sein sollte, dann hätte Euer Architekt in Teilen die Honorarzone IV bis V ansetzen müssen.

    Lange getüftelt heißt ja erst mal nur, dass Ihr innerhalb der Außenwände für Euch das Optimum herausgeholt habt. Und genau das versuchen Andere auch - und kommen schließlich bei ähnlichen Außenabmessungen auch auf ein ähnliches Ergebnis - eben weil es das Optimum ist oder zumindest nahe 'dran. Ein Grundriss für ein EFH in einem Baugebiet ist ja in erster Linie funktionell. Bei einem öffentlichen Gebäude mit repräsentativem Charakter sieht das schon anders aus.

    Wenn das so ausarten würde wie bei vielen Wörtern / Begriffen, die sich irgendjemand als Marke hat schützen lassen und die deshalb nicht mehr auf T-Shirts gedruckt werden können ohne zu löhnen, dann würden sich die Architekten auch Raumabmessungen von z.B. 4.01x4.01m schützen lassen als "Ihre" Marke. Der nächste kommt mit 3.885m der übernächste mit 4.135m

    Dann lass ich mir Muster aus Rechteckpflaster als Marke sichern. Fischgräte und Ellenbogenverband gleich mit.

    Gruß
    Holger
    _Zuwegung_.jpg
     
  14. #34 Skeptiker, 18.03.2014
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    Ach, dafür gibt's doch dann einen Sachverständigen, siehe auch der Link von Ralf Wortmann!

    mobil gesendet
     
  15. #35 Mauerfall, 18.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2014
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    Im Prinzip macht das doch jeder in irgendeiner Abstufung, der durch ein Neubaugebiet läuft und sich sagt: "Das will ich auch so" und damit dann (Foto oder Skizze) zum Archi, GU, GÜ rennt. Von daher wie will man das zumindest in Teilen verhindern?

    Am Besten sieht man das in diesem Fall chinesisch: Die Kopie ist die größtmögliche Anerkennung für das Werk des Meisters!

    Erspart einem jede Menge Ärger... *duckundweck*

    Gruß
    Mauerfall
     
  16. #36 Friedl1953, 18.03.2014
    Friedl1953

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    Wenn man etwas in den Veröffentlichungen zu diesem Thema liest (unter anderem auch von den Architektenkammern) dann liegt genau hier das Problem. Richter entscheiden hier häufig ohne Hinzuziehung eines Gutachters.
     
  17. #37 mastehr, 18.03.2014
    mastehr

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    @Olger MD:

    Volle Zustimmung.

    Ich habe neulich im Neubaugebiet auch gesehen, dass der Grundriss meiner Garage kopiert wurde, zumindest innen, aber auch von außen ist die Ähnlichkeit nicht zu verleugnen.

    Kann ich dagegen vorgehen?
     
  18. Baumal

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    [​IMG]

    außergewönlich ist so etwas z.B. für mich.
    da würde ich auch einen dicken hals bekommen, wenn ein nachbar
    3 straßen weiter das selbe baut.

    (architekt: titus bernhard)
     
  19. #39 tillfisc, 18.03.2014
    tillfisc

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    Schönes Beispiel.
    Aber auch Titus Bernahrd wird sich nicht dagegen wehren können, dass jemand anders auch ein Haus mit einer Fassadenbekleidung aus Gabionen baut. Gegen eine 1zu1 Kopie könnte er vermutlich vorgehen.

    (Meine Einschätzung als Architekten-Fachmann und Juristen-Laie ;-) )
     
  20. #40 Thomas B, 18.03.2014
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    ...ist jetzt ein Haufen Geröll schon etwas besonders Schützenswertes????


































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