Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm

Diskutiere Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Auch wenn die Folgen der Höhe recht dramatisch sind, verstehe ich nicht, warum man nicht früher gehandelt hat. Immer wieder tauchen Situationen...

  1. Neutal

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    Auch wenn die Folgen der Höhe recht dramatisch sind, verstehe ich nicht, warum man nicht früher gehandelt hat. Immer wieder tauchen Situationen auf in denen deutlich wurde, das die höhen nicht stimmen. Als letztes ein Firstpfettenauflager welches 14 cm zu hoch war. Stimmt hier auch die Dachneigung nicht mehrß Und warum hat der Zimmerer die Pfette nicht tiefer gesetzt? Spätestens beim Dach hatte man die höhe noch anpassen können.
    Wenn den Nachbarn Geld nicht interessiert ist abkaufen wohl auch keine Lösung. Milchglas wäre für mich auch keine option. Vielleicht mal mit dem Glaser sprechen ob er nicht eine täuschung hinbekommt( ähnlich verspiegeltem Glas) um dem Nachbarn Milchglas vozutäuschen...
     
  2. #22 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Baumal,

    unser neuer Bauleiter und das Bauamt haben noch einmal alles nachgerechnet und kamen leider auf das Ergebnis :(

    Aus Sicht des Bauamts aber alles halb so schlimm... bis auf die erforderliche Unterschrift des Nachbarn.

    Das mit der Geländemodellierung hat der Bauleiter auch schon mit dem Bauamt angesprochen, kann dort aber meinem bisherigen Verständnis nach nicht angewandt werden.

    Gruß
    Goldstück
     
  3. #23 Thomas B, 08.03.2012
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    Zum Verständnis: Das Haus ist höher geworden als zulässig bzw. daraus ergeben dsich andere Abst.-flächen, die nun nicht mehr auf dem eigenen Grundstück zum Liegen kommen.

    Aber: Die milchglasbedrohten Fenster wären doch sonst sicher auch gekommen; diese sind also nicht näher an den Nachbarn herangerückt. Die fenster können m.E. also gar nicht das Problem sein, sondern die Erhöhung des Baokörpers, was zu einer "unzumtbaren" Verschattung führen könnte. Das aber wird durch das Abkleben der Fenster nicht geheilt.

    Sieht mir eher nach einem "Revanchefoul" des Nachbarn aus.
     
  4. #24 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo ralf9000,

    mit der Hoffnung das es keiner merk... mit Sicherheit nicht! Überall wo ein "Amt" im Namen vorkommt, mit denen lege ich mich lieber nicht an. Da lieber zwei und drei Mal nachfragen, ob alles in Ordnung ist. Nur wenn man von seiner Baufirma und dem Architekten gesagt bekommen, dass das alles kein Problem ist und mit dem Bauamt abgestimmt ist dann verlässt man sich darauf. Dafür beauftragt man die ja auch und zahlt eine Stange Geld dafür.

    Inzwischen haben meine Freundin und ich eine Menge gelernt und würde nie mehr ein Generalunternehmer mit einem Hausbau beauftragen. Nicht für alles Geld der Welt. Ich gehe soweit und behaupte, dass wir einige Dinge sogar besser machen. Untermauert wird dies vom positiven Feedback der Firmen mit denen wir bisher Kontakt hatten (Zitat vom Elektriker: Wir würde uns wünschen, dass wir immer so qualitativ hochwertige Unterlagen von Baufirmen oder Bauherren bekommen würden wie von Ihnen. Da kann man vernünftige Angebote erstellen und die Zusammenarbeit macht Spaß)

    Die Schwierigkeit bei unseren Grundstück ist, dass wir unterschiedliche Höhen haben. Das Gelände auf dem unser Haus steht ist niedriger als der Grundstückseingang. Ist also alles nicht so einfach und mit dem bloßen Augen nicht wirklich zu erkennen.

    Erheblich... wegen 20cm bzw. 2,67m2 überlagernde Fläche? Nicht wirklich! Ich behaupte ein wirklich genauer Mensch zu sein, aber irgendwo muss man mal die Kuh im Dorf lassen.

    nicht umgekehrt... Das sehen wir anderes. Laut dem Vermesser steht sein Zaun an der tiefsten Stelle etwas mehr als 90cm auf unserem Grundstück. Er sieht das natürlich anderes. Wir sind die Neuen und ziehen hier in die Altstadt. Dann haben wir uns bitte auch an die vorherrschenden Gegebenheiten zu halten und nicht auf die Unterlagen des Vermessers.
    Aha, auf der einen Seite auf die rechtlichen Dinge (siehe 20cm) bestehen, aber auf der anderen Seite die Daten des Vermessers bzw. des Katasteramts (Amt für Bodenmanagement) in Frage stellen. Was gilt denn nun?

    By the way, wir haben gesagt, dass er den Zaun stehen lassen kann bis er evtl. mal durch einen neuen ausgetauscht werden muss, da er uns nicht stört und es uns auf die 90cm in der betroffenen Ecke nicht ankommt. Und so bekommen wir es jetzt gedankt.... :(

    Unserer Wahrnehmung nach stört es den Nachbarn generell, dass dort überhaupt ein Haus hingebaut worden ist, egal wie hoch es ist und egal wer es gebaut hätte.

    Gruß
    Goldstück
     
  5. #25 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Flocke,

    ist natürlich auch eine Möglichkeit, aber von Geld will er nichts wissen. Mal ganz davon abgesehen, dass wir uns auf Grund der Entwicklungen solch eine Summe nicht leisten können :(

    Gruß
    Goldstück
     
  6. #26 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo AnneB,

    danke für den Link. Den habe ich mir gleich mal gespeichert. Sind ein paar interessante Möglichkeiten dabei. Hoffe aber zusammen mit meiner Freundin, dass wir das dennoch anderes und ohne gerichtliche Auseinandersetzung klären können.

    Gruß
    Goldstück
     
  7. #27 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Flocke,

    das und viele andere Gründe, die Kündigungsandrohung umfasste 11 DIN-A4 Seiten, führten zur Kündigung des Vertrags mit dem Bauunternehmen. Der jetzt von uns beauftragte Bauleiter arbeitet alle Missstände gerade auf. Daher sind ja auch wir von uns aus zum Bauamt gegangen um die Abweichung "zu beichten" und alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

    Es dauert bedauerlicherweise eine Zeit bis man als Laie dahinter kommt, dass man an der Nase herumgeführt wird und die ausführende Firma keine Ahnung von dem Geschäft hat. Hätten wir das früher gewusst, hätten wir erst gar nicht mit der Firma gebaut. Zu allem Überfluss war die Firma auch noch eine Empfehlung von unserem Architekten und dieser wieder eine Empfehlung der Stadt :(

    Das mit der Firstpfettenauflage kam erst raus als wir der Firma bereits gekündigt hatten. Der Dachstuhl war zu diesem Zeitpunkt bereits gezimmert. Darauf aufmerksam wurden wir auch nur durch den Zimmermann, der den Dachstuhl hergestellt hat. Leider nicht durch die Firma, die wir damals neu beauftragten wollten. Auch ein Grund, warum wir diese dann nicht genommen haben... wenn man vor Ausführung noch nicht einmal die baulichen Gegebenheiten überprüft. Dafür bin ich dann auf der Baustelle rumgerannt und haben mit den Angaben des Zimmermanns nachgemessen.

    Interessanter Punkt. Sind da auch schon im Gespräch mit unseren möglichen Fensterlieferanten. Aber wieder so ein Punkt, der die Beauftragung der Firmen verzögert :(

    Gruß
    Goldstück
     
  8. #28 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Thomas B,

    sehr schön zusammengefasst :28: So sehen wir das auch. Vermutlich dafür, weil sie vergangenes Jahr, als das EG noch nicht fertiggestellt war, sie schon auf uns zugekommen sind, warum wir denn so nah an ihr Grundstück bauen würden. Wir konnten jedoch auf Grund der Unterlagen des Vermessers belegen, dass alles in Ordnung war - zum damaligen Zeitpunkt.

    Zu einer Verschattung kommt es unserer Sicht nach nicht. Von uns aus gesehen liegt das Grundstück des Nachbarn im Westen. Das heißt von ihm aus steht das Haus in Osten. Druch die enge Bauweise in der Altstadt kommt jedoch beim Sonnenaufgang dort keine Sonne hin. Also auch nichts was wir "wegnehmen" könnten.

    Und genau das ist das was uns so übel/negativ aufstößt!!! Wir haben den Nachbarn nichts getan. Sie hätten sich auch gewünscht, dass wir vor dem Bau des Hauses vorbeigekommen wären um mit ihnen die Lage und Anzahl der Fenster in unserem Haus zu besprechen.

    Gruß
    Goldstück
     
  9. rock06

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    Was mir noch nicht so ganz klar ist bei dem verzwickten Problem.
    Ihr habt gebaut mit GÜ und eigenem Architekt. Du sagst, dass dir durch GÜ und Architekt bestätigt wurde, dass mit dem Bauamt alles abgestimmt war. Du sagst auch, dass dem GÜ ist nicht mehr beizukommen. Aber was ist mit dem Architekten??? Oder hatte der nicht die Bauleitung?
     
  10. #30 SmartHome, 08.03.2012
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    Das hört sich für mich danach an, dass das unterbreitete Angebot (Geld!) dem Nachbarn zu gering ist. Es ist immer eine Frage des Preises!

    Die Verantwortung des Versäumnisses liegt nach Außen ohnehin beim BH, ungeachtet ob man Dritte greifen kann oder nicht. Und ich bin der Meinung wie einige andere auch: Das hätte man frühzeitig merken müssen, es sei denn man will Tatsachen schaffen. Dann darf man sich allerdings nicht beklagen, wenn es denn mal nicht klappt wie erhofft. Im übrigen solltet Ihr auch akzeptieren, dass nicht jeder Mensch bereit ist seine Rechte zugunsten irgend jemandem aufzugeben, auch wenn es hier Euer "Schaden" ist. Immerhin ist er so konstruktiv und bietet einen Weg an, der Euch einen Rückbau erspart - wenn auch nicht wie von Euch gewünscht... Das Leben ist halt kein Wunschkonzert!

    Wie auch immer, es bleibt wohl an Euch hängen wie Ihr die Angelegenheit löst. Einen Rechtsgrundsatz oder oder gar Kniff scheint es offenbar nicht zu geben, womit Euch aus meiner Sicht lediglich 3 Möglichkeiten bleiben:

    1.) Den Rechtsweg beschreiten und auf die von Dir mehrfach angesprochene Unverhältnismäßigkeit zu hoffen.

    2.) Den Nachbar mit mehr Geld überreden oder vllt. ist er bereit Euch einen Streifen seines Grundstücks zu verkaufen. Dürfte beides ordentlich kosten.

    3.) Auf die Forderungen des Nachbar eingehen, die Fenster folieren und darauf hoffen, dass sich das von ihm gepriesene "gute nachbarschaftliche Verhältnis" einstellt und er Euch gestattet die Folien abzunehmen. Das kann halt dauern...

    An Deiner Stelle würde ich 1. verwerfen, 2. ernsthaft versuchen (vorab Finanzspielraum klären) und bei Ablehnung in den sauren Apfel beißen und 3. durchführen.
     
  11. #31 Thomas B, 08.03.2012
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    Frage: würde das Amt uach ohne Unterschrift des Nachbarn genehmigen?
    Lösungsmöglichkeit: Baut Milchglasscheiben ein, der Nachbar unterschreibt, Ihr reicht ein, es wir dgenehmigt...und dann tauscht Ihr die Scheiben wieder aus.

    Oder eben Folie. Noch besser. Sieght echt aus. Nach Unterschrift wieder abziehbar.....

    Auf eine gedeihliche Nachbaridylle......
     
  12. #32 ralf9000, 08.03.2012
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    Es geht doch gar nicht um die 20cm Abstandsfläche als Regulierungsmaß: Man muss dies doch auf den Sinn von Abstandsflächen zurückführen, diese sind das Gebäude in der Höhe bei einem gewissen Grenzabstand zu regulieren, um z.B. Verschattung und Verdunklung zu verhindern. Nun werft Ihr einen Schatten eines nun ein Meter höheren Hauses, als genehmigt. Und da habt Ihr die Grenze beim Nachbarn von der passiven, automatisch auferlegten, Duldung zur aktiven, zu erbetenen, Duldung überschritten. Und dieser Bitte muss der Nachbar nicht nachkommen, kann aber.

    Ja, aber das ist doch sein gutes Recht, sich von etwas gestört zu fühlen. Wenn er es dulden muss, dann ist es ok und er kann die Lage akzeptieren. Ihr habt aber so gebaut, dass er es nicht dulden muss ...

    Ich würde an Eurer Stelle in aller Demut mit dem Nachbarn einen Neubeginn der Gespräche versuchen, sich Entschuldigen, auch die eignen Nöte erklären und Ihm offen sagen, dass man ihm "ausgeliefert" ist. Wie im Tierreich setzt auch bei den meisten Menschen eine Beißhemmung ein, wenn man die eigene Kehle anbietet und da sitzt er ja quasi sowieso schon vor ....
    (Gegenseitige Aufrechnungen, wie die Geschichte mit dem Zaun sind hier im Gespräch mit dem Nachbarn wenig hilfreich. )
     
  13. #33 SmartHome, 08.03.2012
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    Ist mir auch als erstes in den Sinn gekommen, habe mich aber nicht getraut zu schreiben...:o

    Und dann ist es aber endgültig vorbei mit der "guten nachbarschaftlichen Beziehung". :D
     
  14. #34 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo rock06,

    Deine Vermutung ist Richtig. Der Architekt hatte nicht die Bauleitung. Die Baufirma hatte einen eigenen Architekten als Bauleiter. An den wollen wir uns auch wenden, wegen der ganzen anderen Baumengel. Wir haben viele viele offene "Baustellen" an unserem Haus :(

    Gruß
    Goldstück
     
  15. #35 Thomas B, 08.03.2012
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    Goldig.

    Wenn der A. vom GU gezahlt wurde und nun kein Vertragsverhältnis mehr besteht (gekündigt, insolvent...das übliche eben), sehe ich keine Notwendigkeit für den Kollegen hier aktiv zu werden. Außer natürlich Ihr zahlt ihn dafür.....
     
  16. koschi

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    Und das hilft dir nicht weiter?
     
  17. Hfrik

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    Naja, aus Sicht des Nachbarn ist deswegen die Abstandsunterschreitung nicht 0,2m, sondern 1,1m :D

    In einem mir bekannten Fall in Niedersachsen hat bei einer Abstandsunterschreitung von 0,1m aber ebenfalls fehlender Verschattung das Baurechtsamt nach Vorlage eines Gutachtens zur Verschattung den ANchbarn überstimmt und eine Ausnahemgenehmigung erteilt. (Ebenfalls in einer Altstatt, wo es manchmal sonst kaum funktioniert - das Bauamt wollte im Denkmalgeschützten Altstadtbereich eben auch eine gut aussehende Fassade) Sind die Regeln in Hessen anders, so dass das Bauamt keine Ausnahme machen darf?
     
  18. #38 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo koschi,

    bisher haben wir diesen Punkt noch nicht gegenüber des Nachbarn zur Sprache gebracht, da wir uns nicht mit ihm auf eine Stufe stellen wollen. Andere haben das Verhalten schon als "Erpressung" eingestuft.

    Wie in einem anderen Thread schon erwähnt, stört uns der Überstand an dieser Stelle nicht. Daher hatten wir den Nachbarn auch gesagt, dass der Zaun da gerne stehen bleiben darf. Das dürfte er auch jetzt noch, wenn wir das OK der Nachbarn für die 20cm Überstand bekommen.

    Aktuell warten wir auf der Ergebnis der Gespräche zwischen unserem Bauleiter und dem Bauamt, bevor wir wieder auf den Nachbarn zugehen. Wir würden das Thema gerne ohne tiefgreifende Streitigkeiten aus der Welt räumen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung liegt uns fern. Mal ganz davon abgesehen, dass wir dazu im Moment echt nicht die Nerven haben...

    Gruß
    Goldstück
     
  19. #39 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Hfrink,

    nein nein, die 20cm sind schon auf Basis der Daten des Vermessers.

    Anbei Details zum Überstand des Zauns.

    [​IMG]

    Es gibt wohl schon ein paar Gerichtsurteile, die eine Bagatellgrenze von 2qm Überdeckung zulassen. Die überschreiten wir jedoch auf Grund der mir derzeit vorliegenden Daten knapp überschritten :(

    Gruß
    Goldstück
     
  20. #40 gunther1948, 08.03.2012
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    hallo
    zaun und grenzabstand gegen einander aufwiegen.

    gruss aus de pfalz
     
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