Kleines Grundstück, viele Ideen, aber keine Lösung

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  1. #1 Reni1986, 05.06.2023
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    Hallo in die Runde,

    ich benötige Ideen von Euch:

    Wo fange ich an:

    Haus meiner Schwiegereltern geht über 2 Etagen, wobei im OG der Drempel auf 1m lang läuft.
    Es gab von Ihr überlegung dort mit einzuziehen, weil meine Schwiegermutter mittlerweile alleine ist.

    Allerdings ist es zu 4. einfach viel zu eng. Ich würde niemals alle Möbel dort unter bekommen.

    Nun gibt es noch eine alte Scheune auf dem Hof, circa 7x10m groß. Fundament wie damals üblich auf Feldsteinen, einige Risse im Giebel, Salpeter in den Wänden (man riecht es auch sehr)
    Abreißen und an gleicher Stelle neubauen geht leider eher nicht, da es dann Grenzbebauung wäre.

    Ich bins ehr unschlüssig, was wir jetzt am sinnvollsten tun.

    Es gibt noch ein Teil Nachbargrundstück was uns gehört. Allerdings ist das nur knapp 8-9m tief, dafür 50-60m lang.

    Wir könnten ein Grunstück dahinter dazu kaufen (Preis dafür kennen wir noch nicht, aber bei uns liegen die Bodenrichtwerte aktuell bei 210€/m². Aber dann noch mal ein Haus darauf und das Alte Haus im OG sanieren (EG ist komplett saniert) ist kostentechnisch einfach nicht möglich.

    Hat jemand Erfahrungen mit soclhen Scheunen, kann man die vll trotz Salpeter zum Wohnraum umnutzen. Aktuell gitb es in der Scheune keinerlei Heizung. Ich könnte mir vorstellen, das alleine durch aufheizen schon einiges an Restfeuchte verschwindet. Aber ich bin mair natürlich nicht sicher.

    Anbei mal ein Foto vom Grundstück.

    rote Markierung = bestehendes Wohnhaus
    blaue Markierung = Scheune
    grüne Markierung = alte Schuppen, die abgerissen werden sollen
    lila Markierung = unser Grundstück
    gelbe Markierung= Grundstück was dazu gekauft werden könnte.


    Ich bin euch dankbar für Tipps und Hinweise.

    LG Reni
     

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  2. #2 Fasanenhof, 06.06.2023
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    Ein klarer Fall von "Lass es sein"

    Entweder, man findet eine Lösung zur Veränderung des Bestands (ungenutzte Schuppen und Scheune abreissen, Grenzbebauung wird zugelassen) oder man hat ein "verbautes" Grundstück mit vielen Sperrbedingungen.

    Gelb und Lila als Ergänzung sind hilfreich, wenn man das Grundstück links von Gelb auch angrenzen darf. Andernfalls wäre es wohl sinnig, die Eigentümer von gelb und links-von-gelb zu finden und gemeinsam eine neue Grundstücksteilung zu erreichen, bei welcher der Rosa hervorgehobene Bereich zu eurem Besitz geht, ihr dafür Teile vom "Schlauch" an die anderen abtretet.

    Ganz ehrlich: in Anbetracht der total verbauten Situation würde ich mit folgender Priorität versuchen, Lösungen zu finden:
    - Abstimmung mit Amt und Nachbarn, eine Baugenehmigung in Grenzbebauung auf dem Platz von Grün/Blau zu erlauben, wenn der rotte Bestand entfernt wird
    - Abstimmung mit den Eigentümern von Links-von-Gelb und Gelb, was eine neueinteilung der nicht verwendbaren 3 Grundstücke angeht
    - Eroieren, ob und wie lange das Bestandshaus Rot noch genutzt werden soll.

    Eine bauliche Lösung, welche in dieses "Puzzlestück" passt, wird nicht funktionieren. Ich habe genug Grundstücke angeguckt, die genau so verbaut, aufgeteilt, zerbastelt waren. Durch die Bestandsprobleme für spätere Käufer oder Mieter absolut unbenutzbar.
     
  3. 11ant

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    Füge mal Fotos hinzu, gerne auch ein Luftbild, und ziehe den Lageplanausschnitt mal größer, bis in die umgebenden Straßen des Gevierts. Mir schaut das ganze nach einer Art Resthof in einem dörflichen Mischgebiet aus.
     
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  4. #4 Reni1986, 08.06.2023
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    Vielen Dank schon einmal vorab. Anbei Bilder aus dem Geoportal. Wir reden über Grundstück 21 und 22 was im aktuellen Besitz von uns ist.
    Außerdem anbei ein Bild vom Haus, das aktuell im EG genutzt wird. Und ein Bild von der besagten Scheune.

    Ich bin gespannt was jetzt für Gedanken von euch kommen und freue mich sehr auf eure Ideen und Ansätze.

    LG Reni
     

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  5. #5 Fasanenhof, 08.06.2023
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    Wie gesagt:
    Ich sehe keine gute Lösung, welche die bisherigen Grundstücksgrenzen berücksichtigt und das Problem der Randbebauung ausschließt. Wenn ihr nach Abriss der Scheune nicht mehr an die Grundstücksgrenze bauen dürft, dann verliert ihr nutzbare Fläche.

    Abgesehen von einer Absicherung, was die Genehmigungen vom Neubau angeht würde ich mit den Eigentümern von den anderen Grundstücken eine neue Einteilung anstreben, welche jedem mehr Freiheiten bei der Gestaltung gibt.
    Ausschnitt Geoportal Luftbild_Vorschlag_Neuteilung.jpg

    AAAABER:
    Die Schmalen Grundstücksstreifen sehen mir offen gestanden nicht nach Baugrund nach Bodennutzungsplan aus. Das könnte also noch mehr Aufwand bei der Genehmigung erfordern.
     
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  6. #6 Reni1986, 08.06.2023
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    Durch die tolle Grundstückssteuerreform haben wir uns mit dem Thema sehr stark auseinander gesetzt. Alle drei schmalen Grundstücke (22/23/24) sind noch als Bauland deklariert. Erst ab Grundstück 25 ist es als Ackerland/Garten oder Wiese.

    Die Aufteilung in deinem Bild ist etwas schwierig, weil wir auf unserem Grundriss ein "Trafohäuschen" vom Bauern im Ort stehen haben, der dafür Geld bezahlt hat/ bezahlt, das es dort steht.

    Einfach kann ja auch wirklich jeder. ;-)

    Danke an alle Leser :-)
     
  7. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ich würde den Rand der rosa eingefärbten Fläche als Grenze zum Außenbereich vermuten, und beim Nachbarn gegenüber (Hausnr. 36) mal einhaken, auf welcher Rechtsgrundlage der da offenbar kürzlich hat bauen dürfen. Auch wäre sinnvoll, zu ermitteln, was die Gemeinde dort planerisch vor hat: nichts, oder Baulandumlegung der Felder, oder einen Nachverdichtungsbebauungsplan ... sind die aktuell bebauten Bereiche als MD-Gebiet klassifiziert ?
     
  8. #8 Reni1986, 09.06.2023
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    Also laut unserem Geoportal ist Hausnummer 36 absolut korrekt gebaut, da hier von 2019 zu 2020 die Fläche umgenutz wurde durch die Gemeinde.
    Bilder anbei.
    die Violette Linie zeigt die Grenze des zu bebauenden Landes.

    Im aktuellen Bebauungsplan der Gemeinde gibt es für unseren Bereich der 3 Grundstücke keine Planung/Bedarf. Hier sind aktuell noch viele andere Bereiche in unserem Ort im Bebauungsplan berücksichtigt.
     

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  9. #9 hanghaus2000, 09.06.2023
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    Eventuell kann hier @Dimeto etwas dazu sagen.

    EIn 9 m Streifen ist nicht optimal bebaubar. Abstandsflaechen scheinen hier ja nicht notwendig zu sein. Es gilt wohl dann der 34er.
     
  10. #10 Reni1986, 13.06.2023
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    Hallo,

    ich bin jetzt gedanklich soweit das ich sagen würde, ich möchte die bestehende Scheune sanieren.
    Die Frage ist halt, ist das machbar und realistisch oder eher zu schlechte Substanz.

    Ich hab emal einige Fotos gemacht ringsrum.

    Es gibt an einer Stelle einen recht großen Riss, die Frage ist ist, kann man das evtl. "reparieren".

    Was meint ihr ist das eher aussichtslos?

    LG Reni
     

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  11. #11 Fasanenhof, 13.06.2023
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    Aussichtslos ist nichts. Die Risse sehen nicht allzu schwerwiegend aus und sollten im Zweifel mit Zugstangen gesichert werden. Vermutlich würde ein Ringanker um das Dach hier helfen.

    Es ist die Frage, welche Kosten, Mühen und Co du ertragen möchtest
    Welchen Zweck dieses Gebäude haben soll
    Wie sich der Erhalt der Scheune in den Nutzungsplan einfügt, den du für dieses Grundstück aufbaust.
     
  12. #12 Reni1986, 13.06.2023
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    Naja mein Gedanke ist, dass eine Scheunensanierung sicherlich günstiger kommt als 2 Grundstücke dazu zu kaufen (BRW aktuell 210€/m²) und dann noch ein Neubau.

    Die Scheune sollte quasi der Kleine Bungalow für meine Schwiegermutter werden (7x10m sollten ja da alle mal reichen).
    Und später kann eins unserer Kinder dort reinziehen oder als Gästebereich genutzt werden.

    Wie gesagt es sind alles nur Überlegungen.
     
  13. #13 hanghaus2000, 13.06.2023
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    Du hast doch 2 Etagen bei der Scheune. Wieso ein Bungalow?
     
  14. #14 Reni1986, 13.06.2023
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    Ich dachte das es zu hoch werden könnte.
    Aktuell ist die Deckenhöhe sehr niedrig. Da müsste man wahrscheinlich dann noch etwas aufstocken.

    Außerdem genau deswegen bin ich hier im Forum, um über Moglichkeiten und Gedanken zu schreiben. ;-)
     
  15. Dimeto

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    Ist es ja jetzt auch oder nahezu, wenn die Liegenschaftskarte auf einer qualifizierten Gebäudeeinmessung beruht. Da Du die Nutzung ändern willst, muss das Gebäude den aktuellen Bauvorschriften genügen und dann brauchst Du eine Lösung für die grenznahe Bebauung, z.B. Abstandsflächenbaulast.
    Wer hat sie wo in welcher Form deklariert?
    Wo steht es genau (Zeichne es mal in die Liegenschaftskarte ein)?
    Wie groß ist der Aufwand es zu versetzen?
    Die Bilder scheinen Ausschnitte aus der Bodenrichtwertkarte zu sein, also aus einem planungsrechtlich nicht relevantem Kartenwerk. Der BRW ist zwar ein Indiz, dass es sich um Bauland handeln könnte, denn irgendwie muss der Gutachterausschuss ja zu den Grenzen gekommen sein, aber zur Verbindlichkeit fehlt ein Bebauungsplan oder eine Abrundungssatzung.
    Das ist ein Widerspruch, da ein Bebauungsplan ja gerade eine unbeplante Fläche überplant. Falls Du den Flächennutzungsplan meinst, so schafft der noch kein baureifes Land, allenfalls Bauerwartungsland.
    Du sollst ja auch keine zwei Grundstücke dazukaufen, sondern mit den Nachbareigentümern eine sinnvolle Neuaufteilung besprechen, die idealerweise wertneutral ausgeführt wird oder vielleicht sogar so, dass Du noch Geld herausbekommst. Dazu muss aber erst mal die aktuell vorhandene oder in Kürze zu erwartende planungsrechtliche Situation geklärt werden.

    Wurde das Bundesland schon genannt?
     
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  16. #16 Reni1986, 13.06.2023
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    Bundesland: Brandenburg

    Und alle anderen Fragen: Sorry keine Ahnung.

    Wenn ich Ahnung hätte, würde ich ja nicht hier nachfragen, bei Experten.

    :-)
     
  17. #17 Dimeto, 13.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 13.06.2023
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    Dafür kam Deine Qualifizierung als Bauland aber sehr selbstbewußt und überzeugend 'rüber.

    Bevor Du Dir Gedanken über die Alternativen machst, rate ich Dir, die Ahnung zu erlangen. Denn wenn es sich bei den drei Flurstücken 22, 23 und 24 tatsächlich um Bauland handeln sollte oder es in absehbarer Zeit Bauland werden sollte, lohnen m.E. keine Gedanken an eine Sanierung der Scheune. Das wird baurechtlich kompliziert, bautechnisch aufwendig und städtebaulich unschön.

    Edit: Es gibt tatsächlich eine Abrundungssatzung, so dass die Flurstücke 22, 23, 24 gemäß §34 BauGB bebaubar sind, sofern sich die drei Eigentümer auf eine neue Grenzziehung einigen können. Die Aufteilung von @Fasanenhof halte ich für zweckmäßig, da auch mit dem Trafo, dessen Lage ich mal anhand des Luftbildes in Grenznähe verorte, genügend Platz für einen Neubau vorhanden ist.
     
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