Leistungsphase 9 nicht üblich?

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  1. Pidi

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    Wir möchten mit einem Architekten bauen, weil wir wenig Ahnung haben und so etwas wie einen guten Freund am Bau haben wollen.

    Freunde, die gebaut haben, sagten uns, es sei noch ein Stück entspannender, wenn man mit dem Architekten nicht nur die Objektüberwachung, sondern auch die "Leistungsphase 9" vereinbart.
    Dolch welche Enttäuschung: der Architekt lehnt das ab.

    Was ist davon zu halten?
    Und auch von der Begründung, dass dies bei privaten Bauvorhaben nicht üblich sei?? - Warum nicht?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Grillbaer, 23.08.2017
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    Laieninterpretation aus meiner Erfahrung:
    Er bekommt relativ wenig Geld dafür, hat evtl. viel Arbeit damit und vor allem einen Interessenkonflikt. Oft ist er im Streitfall nämlich auch selbst für Mängel mit in der Haftung, wenn er die Objektüberwachung hatte. Und genau diese Mängel soll er dann aktiv aufdecken mit dem Risiko, dass ein Teil des Schadens an ihm hängen bleiben könnte, wenn es zum Streit mit den Ausführenden kommt. Da macht er doch nur mit, wenn er sich ganz sicher ist, eine wirklich gute Bauleitung zu machen.

    Wir haben die Phase 9 mit im Vertrag gehabt, der Archi hat sich dann aber schlicht totgestellt, als es vor Ablauf der Gewährleistung relevant gewesen wäre. Nach echt schwacher Bauleitung. Immerhin hat er sich dann auch nicht getraut, die Phase trotzdem in Rechnung zu stellen.
    Lieber mit einem Externen durchführen, der sich nicht selbst ins Knie schießen muss.
     
  3. #3 petra345, 23.08.2017
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    Genau so ist es. Im neusten Ingenieurblatt ist dies auch als extra zu beauftragende Leistung beschrieben, die der Architekt aus den gerade beschriebenen Gründen ablehnen kann und es wohl auch tun wird.

    Also da ist nix mit Freund an seiner Seite.

    Wenn man nicht selbst täglich(!) auf der Baustelle ist und den Handwerkern auf die Finger schaut, hat man hinterher Probleme.
    Leider!!

    Auch mit Architekt! Der muß nämlich wieder mit den Handwerkern auf der nächsten Baustelle zusammenarbeiten. Aber nicht mehr mit dem Bauherrn. Da ist einfach ein Interessenkonflikt.
     
  4. arch

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    Wir im Büro machen auf Wunsch Leistungsphase 9 mit, aber nur in seperater Beauftragung.
    Das ist einer nicht geschlossenen Gesetzeslücke geschuldet, die ein unfaires ungelichgewicht zu lasten des Architekten verursacht. Die gewährleistung für Architektenleistung beginnt mit Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn. Sprich, wenn der Bauherr zufireden mit dem übergebenen Werk ist, und die Abnahme erklärt, beginnt die Gewährleistung.
    Nun ist das Problem, das die LP 9 dazu da ist, die Mängel der Handwerker (oder Planer) zu überprüfen, welche wiederum eine Gewährleistungszeit von üblicherwiese 5 Jahren haben. Das Problem ist also, das das Haus fertig ist, die LP 9 5 jahre dauert, und dann erst die gewährleistung des Architekten beginnt, die dann nochmal 5 Jahre dauert. In diesem Fall ist der Architekt in der Haftung, während die Handwerker bereits aus der Gewährleistung sind.
    Wir lösen dies, indem wir LP1-8 und LP 9 in getrennten Verträgen haben, so sind wir solange Haften für unsere Planungsleistungen, wie die Handwerker für Ihre Leistungen, und haften danach nur für LP 9.
    Wir erachten das als fair, und von Bauherren, die von Anfang an gewollt ein unfaires Ungleichgewicht auf den Architekten übertragen wollen, lassen wir in der Regel der Finger. Im Gegenzug kommunizieren wir diesen Sachverhalt allerdings auch von Anfang an, damit beim Bauherren nicht das Gefühl aufkommt, wir hätten versucht in zu täuschen.
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 tillfisc, 13.10.2017
    tillfisc

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    Das mit den getrennten Verträgen ist richtig und wichtig.
    Ein Architekt, der das in einem Vertrag macht ist ahnungslos oder ein Risikojunkie.
     
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