muss ich mir so etwas gefallen lassen :(((

Diskutiere muss ich mir so etwas gefallen lassen :((( im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; jau - ich habe mal einen plan erhalten, da fehlte eine ansicht, es stand sinngemäß drauf: ansicht west ähnlich schnitt b-b.

  1. #41 Gast036816, 02.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jau - ich habe mal einen plan erhalten, da fehlte eine ansicht, es stand sinngemäß drauf:

    ansicht west ähnlich schnitt b-b.
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Wenn man in der Ansicht nur auf einen Brandwandgiebel schaut, kann dieses durchaus Sinn ergeben.
     
  3. #43 Gast036816, 02.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es so gebaut werden sollte, wie es geplant ist, dann ist der 2. fluchtweg verbaut, weil im fluchtfall auch noch das dargestellte geländer überklettert werden muss. welcher laie erkennt so etwas?

    Taipan - es war ein institutsgebäude mit fenster und türen drin.
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Dacht ich mir, dass dein Beispiel nicht SO einfach war.

    Das mit dem Geländer ist egal. Das Fenster wird als 2. Fluchtweg (90*1,10) nicht geeignet sein.

    Zum Thema: Wir haben das Bild gesehen, Wir haben die Situation geschildert bekommen. Die Baustelle sieht aus wie Sau. Auf dem ersten Bild habe ich schon mindestens fünf Dinge gesehen, die behoben gehören (auf deutsch: Pfusch). Der Rest der Baustelle lässt ähnliches vermuten.

    Hier hilft nur noch ein fachliche sehr kompetentes Team aus Sachverstand und Rechtsverdreherei.
     
  5. #45 Shadowblues, 03.07.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Ist das Fenster das selbe Fenster durch das das Wasser im anderen Thread kommt?

    Gruß
    Roger
     
  6. #46 Thomas B, 03.07.2013
    Thomas B

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    Zu (meinem) Verständnis....

    1. Im Grundriss ist ein großes Rechteck eingezeichnet. Vermutlich ist dies eine Art "Lichtgraben"
    2. Dieses Rechteck dürfte (geschätzt) 1,50 - 2,0 m tief sein.
    3. Der Abstand zur Grenze beträgt hier leider nur 77 cm (wenn ich es richtig in Erinnerung habe)
    4. Wenn hier ein Lichtgraben geplant war, der Abstand aber nur 77 cm beträgt, dann wird dessen Umsetzung schon eine echte Herausforderung.
    5. Das RR stört und ist falsch verlegt.
    6. Wäre da tatsächlich ein großer Lichtgraben, wäre das Problem der RR - Verlegung nicht kleiner geworden. Sie wäre wohl schlichtweg unmöglich. M.E. Planungsfehler!
    7. Wie hoch ist die Brüstungshöhe im Schlafzimmer?
    8. Wir groß ist das Fenster?
    7 + 8 sind relevant um beurteilen zu können, ob 2. rettungsweg vorhanden ist.
    9. Nur so nebenbei: wäre der große Lichtgraben so gebaut worden wie dargestellt...wie wäre man aus dem herausgekommen????
    10. Wenn das die vetraglich vereinbarten Pläne sind, so müßte der TE doch auf deren Umsetzung (großer lichtgraben) bestehen können. Alles Andere wäre eine Abweichung vom vetraglich Geschuldeten.

    Viele vermutungen...viel Rätselraten...ich weiß.

    Was sagt denn der BT zu dem Malheur?
     
  7. #47 Baufuchs, 03.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    § 48 BauoNW

    Dürfte mit einem so knappen Lichtschacht nicht eingehalten sein.
     
  8. #48 Thomas B, 03.07.2013
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    So sieht's aus, Manfred.

    Und nu?

    Klar: RA. Diesmal bin sogar ich sogleich dafür.....

    Aber was kann dabei herauskommen?
     
  9. #49 Schwarz, 03.07.2013
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    NW? scheint mir eher sachsen zu sein.

    die ausführung ist unter aller kanone. sehe ich das richtig, dass auf dem bild das rohr auf das haus zuläuft? ich meine da 1-2 winkelstücke rechts unten entdecken zu können?

    gemäß deinem plan sieht es für mich so aus, von den anderen ja auch so erkannt, dass sich da ein großer lichtschacht befinden sollte/könnte. wäre dann zu klären was vorrangig gilt (plan, baubeschreibung etc.)

    VwVSächsBO: 47 Aufenthaltsräume
    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben.


    kann nicht beurteilt werden, ausnahmen keller sehe ich keine in der bauordnung.

    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen
    Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche
    des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.


    das fenster würde ich auf ca. 1.20x1.20 schätzen. macht: 1.44m². 1.44x8=11,56m².
    aus dem plan kann ich mir ca. A=2,61x5,55=14,50m² herleiten. ergo: fenster zu klein!
    unabhängig davon, dass der raum für einen schlafraum "schwach" geplant ist: 2.615 - 3cm (putz) - 2.10m (übliche betttiefe) = 0,485m vorm bett. kein platz für schrank: buäh!

    § 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
    VwVSächsBO: 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
    (3) Jedes Kellergeschoss ohne Fenster muss mindestens eine Öffnung ins Freie haben, um eine
    Rauchableitung zu ermöglichen. Gemeinsame Kellerlichtschächte für übereinander liegende Kellergeschosse
    sind unzulässig.
    (4) Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 2 dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m
    mal 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Liegen diese
    Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten, darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt von der
    Traufkante horizontal gemessen nicht mehr als 1 m entfernt sein.


    gefühlt, mit ach und krach, vielleicht passt das eben so. ich glaube aber eher nicht. brüstungshöhe kann ja auch nicht ersehen werden.

    meiner meinung nach als wohnraum nicht zulässig.

    es bleibt nur der rat sach(sen)verständiger hilfe bzw. der gang zum anwalt.

    schwarz
     
  10. #50 Schwarz, 03.07.2013
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    sorry, habe eben noch gesehen, dass das objekt in rheinberg nrw ist; weiß jetzt gar nicht, wie ich auf sachsen kam. bewertung dürfte aber ähnliches ergeben.
     
  11. #51 Thomas B, 03.07.2013
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    eben...alter Sachse: http://www.rheinberg.de/

    Und da gerift dann wohl eher Manfreds Beitrag (#47).

    Aber wenn ich solche Granaten sehe (Regenrohr :wow), dann vermute ich mal, daß da noch mehr Knaller präsent sein dürften.

    Zudem ist Dein Hinweis auf das Schlafgemach bzw. dessen Größe durchaus interessant. Die 2,20 m für ein Bett halte ich übrigens für zu optimistisch. Normale Matratzen sind schon 2,00 m lang, dazu ein Rahmen, der das alles irgendwie zusammenhält, sehr häufig noch ein Kopfteil....da sind wir ganz fix bei 2,15 - 2,20 m.

    Wie wird eigentlich das eingezeichnete WC entwässert. eine Hebeanlage ist mir spontan gar nicht aufgefallen.....ist doch sicher die Werk- u. Detailplanung, die uns hier präsentiert wurde ;) , oder?

    Wenn WC, dann Hebeanlage, wenn kein WC, dann ist der nächtliche weg schon mal mehr als unangenehm (ins EG!).

    Wer plant so einen Unfug und wie findet er dann auch noch Jemanden, der das kauft? Für Geld!
     
  12. #52 Schwarz, 03.07.2013
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    naja, die 2.10 sind schon relativ optimistisch. hatte früher mal ein futon, das hat gerade so die 2.10 gepackt.

    da gibt's genug. planer wie käufer.

    derartige planungen kommen mir immer wieder mal unter. gerade letztens ein haus für barrierefreies wohnen auf den tisch bekommen. wandanschläge 50cm bis zur tür, betten nur mit 2.00m angesetzt danach alles gerückt, keine bewegungsfläche passt, keine tür, kein gar nichts, und und und. verkauft sind fast 20 von 30 einheiten. ich bekomme hier nur die ganzen änderungserfordernisse auf den tisch.
     
  13. #53 denis5586, 03.07.2013
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    Guten Tag,

    Habe heute mal mit einem Architekten telefoniert der sich das ganze anschaut und mir dann weiter helfen wird. Mal sehen wann es dann zum Anwalt geht.


    Der Bauleiter ( den ich auf das KG Rohr verwiesen habe ) hat heute gesagt das er zur Baustelle fährt und sich da ein Bild macht wieso dieses so scheisse verlegt ist.

    Auf die Vorwürfe der Nichteignung der Wohnräume im KG meinte die Architektin des Bauträgers ( Familienbetrieb mit Vater - Chef ; Tochter1 Verkäuferin ; Tochter 2 - Architektin und einem Bauleiter ) das sie für dieses Haus eine komplette Baugenehmigung der Stadt Rheinberg vorliegen hat.

    Habe diese Baugenehmigung von der Firma angefordert und bin mal gespannt ob diese zugeschickt wird.

    mfg Denis
     
  14. #54 Baufuchs, 03.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ich mir den von Dir eingestellten Kellergrundriss ansehe, dann hat der dort eingezeichnete (aber nicht vermaßte Lichtgraben) einen Abstand von ca. 1,50m zur Kelleraußenwand. Das könnte nach BauONW auch genehmigungsfähig sein, weil für Belichtung der Räume ausreichende groß.

    Der Lichtgraben, den Du selbst angelegt hast entspricht aber nicht dieser Zeichnung.

    Begründung:
    1.) Abstand zur Kelleraußenwand wesentlich geringer als ca. 1,50m
    2.) Lichtgraben geht nicht über beide KG Fenster (Schlafen und Bad) hinweg, sondern einzelne Lichtschächte je Fenster

    Es fragt sich also, warum Du den Lichtgraben nicht so angelegt hast, wie nach Plan vorgesehen.

    Erklär uns das mal.
     
  15. #55 Thomas B, 03.07.2013
    Thomas B

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    Mag schon sein, denis, nur daß der Wohnraum ja gar nicht so gebaut wurde wie geplant (Lichtgraben dient der Belichtung und stellt wohl den 2. Rettungsweg dar). Den Lichtgraben aber gibt es ja gar nicht......

    Bitte halt uns auf dem Laufenden welche abstrusen Ausreden man Dir auftischt.
     
  16. #56 Thomas B, 03.07.2013
    Thomas B

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    Ich vermute Folgendes: TE hat geschrieben, daß Grundstücksgrenze = Außenkante Lichtschacht (ca. 77 cm). Der große Lichtgraben würde sich wohl aufs Nachbargrundstück erstrecken....aber ist alles nur geraten ;)
     
  17. #57 Baufuchs, 03.07.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    dann wäre der Lichtgraben im bauantrag getürkt....

    wenn dann nicht Freistellungsverfahren, sondern Bauantrag/Baugenehmigung kommt das böse Erwachen bei der Abnahme durch Bauamt nach Fertigstellung.
     
  18. #58 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2013
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    Wenn das ganze im Freistellungs-/Bauanzeige-/Mitteilungsverfahren geaufen ist, wie Du weiter oben schreibst, dann gibts es keine Genehmigung, weil das Amt in diesem Verfahren nur die Vollzähligkeit der Unterlagen prüft (also zählt), aber keinerlei inhaltliche Prüfungen der Unterlagen vornimmt!

    Dann gibt es auch nur eine Bescheinigung, dass dem Bau nichts entgegensteht!

    Sollten die Vorgaben der LBO wirklich nicht einhaltbar sein, droht der Erstellerin der Bauanzeige/Mitteilung auch noch eine Owi!
    Da es hier nicht um Bagatellen oder Auslegungen, sondern um essentielle Dinge geht, dürfte die auch einen mehr als symbolischen Charakter annehmen. (Obergrenze liegt mWn bei 50.000,00 €!)
     
  19. #59 Musketier, 03.07.2013
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    Ganz davon abgesehen, dass wir uns auch einen unabhängigen Baubetreuer/-gutachter für unseren Bau zugelegt haben, aber:

    Wenn du einen Neuwagen kaufst, fährst du damit auch erstmal in die nächste Werkstatt und läßt den von einem Fachmann überprüfen, ob alles i.O. ist?

    Normalweise sollte die Regel gelten:
    Ich bestelle 1 Stück Ware entsprechend der in Deutschland gültigen Normen und ich bekomme 1 Stück Ware entsprechend der gültigen Normen.
    Nur beim Bau scheint diese Regel nur bedingt zu funktionieren wie man am aktuellem Beispiel sieht und dafür darf ich dann noch den Fachmann bezahlen, damit alles ordnungsgemäß gebaut wird.

    Um bei dem Beispiel mit dem Auto zu bleiben, müßte ich einen KFZ-Gutachter nach Wolfsburg/Rüsselsheim/Zuffenhausen/Ingolstadt schicken, der überwacht, das mein Auto ordnungsgemäß zusammengebaut wird. Die würden sich bedanken.
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2013
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    Quatsch mit Soße!

    1) Ein KfZ wird nach geprüften und zugelassenen Zeichnungen und Beschreibungen sowei nach unzähligen getesteten Vor- und Nullserienfahrzeugen in industrieller Fertigung hergestellt.
    Der SV ist also das Kraftfahrtbundesamt, der TÜV und andere an der Modellzulassung beteilgte Einrichtungen, der die Abnahme im Vorfeld gemacht hat!
    2) Ein Kfz ist ein Serienprodukt, das "nur" den unvermeidlichen Fehlerquoten unterliegt.
    Ein Haus ist IMMER ein Prototyp seiner selbst.
    3) Bestehen bei Industrieprodukten ganz andere Gesetze und Sicherheiten.

    Von daher ist das ein reiner Stänkervergleich
     
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