Nachbar??????????

Diskutiere Nachbar?????????? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; [quote="likema33, post: 557802"]Mag sein. Allerdings sind die Höheneinstellungen eines Hauses in der Regel nicht nachbarschützend. Fraglich ist...

  1. #41 ralph12345, 17.02.2011
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  2. #42 BauBaer406, 22.02.2011
    BauBaer406

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    Jetzt mal noch ne theoretische Frage (mit praktischem Hintergrund) dazu:

    Angenommen loco wäre nun ein Verwandter oder guter Bekannter eines Gemeinderats, so dass dieser eine nachträgliche Bebauungsplanänderung beschließen würde, so dass loco so bauen kann und darf, wie sie es eben vor hat.
    Hätten dann die Nachbarn überhaupt eine Chance?

    Der praktische Hintergrund: ich soll, nachdem das Grundstück gekauft und die Bauplanung abgeschlossen ist, akzeptieren müssen, dass mein direkter Nachbar doppelt so hoch bauen dürfen, wie im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen.

    Hat man hier überhaupt eine rechtliche Handhabe oder kann die Stadt machen, was sie will? Nach meinen bisherigen Recherchen sieht es stark nach letzterem aus...
     
  3. #43 nomadww, 22.02.2011
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    Davon kannst du (leider) ausgehen...

    Du musst auch im Winter deinen Gehweg ordendlich räumen, die Gemeinde stellt "Kein Winterdienst - Der Ortsbürgermeister - Betreten auf eigene Gefahr" auf und alles scheint gut zu sein.
     
  4. Dingo

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    Bei Verwandtschaft zu einem Gemeinderat kommst du nicht weit.
    Von denen gibt es einige mehr in einer Gemeinde, die es zu überzeugen gilt. Beim Bürgermeister sieht dies schon anders aus. Zwar auch nur eine Person aber wenn er seinen Laden "im Griff" hat ...
     
  5. Bonnat

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    Dazu muss es doch eine offizielle Änderung des Bebauungsplans geben in deren Rahmen Du Deine Einwände vorbringen kannst.

    Soweit ich informiert bin, muss die Stadt/Gemeinde bei einer solchen Änderung alle Belange mit einbeziehen und untereinander gerecht abwägen. Erfolgt diese Abwägung nicht gewissenhaft oder korrekt - was ja der Fall wäre, wenn ein einzelner Bauherr aufgrund des Klüngels gegenüber allen anderen bevorteiligt würde - kann das zu einer völlgen Ungültikeit eines Bebauungsplanes führen.

    "Doppelt so hoch" hört sich ja schon wesentlich an, dass wäre mir eine anwaltliche Erstberatung dann allemal wert (am besten nicht innerhalb der Gemeine ;) ).

    Gruß
    Peter
     
  6. H.PF

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    Genau, besorg dir mal eine rechtliche Beratung, so ein Eingriff muß nicht immer rechtlich sauber sein. Der größte Freund ist aber nicht die hohe Mauer sondern der Formfehler. Und davon werden bei solchen Bausachen oft welche gemacht wo der RA dann ansetzen und die komplette Sache aushebeln kann. Kann man versuchen, sollte man versuchen find ich...
     
  7. #47 BauBaer406, 23.02.2011
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    erst mal Danke für die Tipps.

    @bonnat:
    Gab es auch und haben wir auch gemacht. Dennoch, da ich das Volk, das dort das Sagen hat, auch ein wenig kenne, gehe ich nicht davon aus, dass die meine Stellungnahme auch nur im geringsten interessiert.
    Schon bei den offiziellen Bürgerinformationen bei Entstehung des Baugebiets hat man deutlich gemerkt, dass die halt gemacht wurden, weil es vorgeschrieben ist, aber es dort keinen interessiert, was die Bürger an Ideen oder Kritiken einbrachten.

    Ich empfand es zudem als eine Frechheit, dass man als direkter Anlieger nicht mal verständigt wird, dass sowas geplant ist. Lediglich im Ortsblatt wurde es veröffentlicht... aber das bekommt man nunmal selten, wenn man noch nicht in der Stadt wohnt.


    Das Problem ist allerdings, dass der neue Bebauungsplan für zwei komplette Häuserreihen gilt, somit also nicht nur die Bevorzugung eines Einzelnen. Allerdings die klare Benachteiligung eines Besitzers im Vergleich zur Bevorteilung eines oder mehrerer Interessenten.

    An Rechtsbeistand habe ich auch schon gedacht, jedoch sprechen hier die Kosten wieder dagegen. Gerade in Zeiten des Hausbaus hat man ja nicht all zu viel Geld übrig...
    Und die normale Rechtsschutzversicherung dürfte das nicht übernehmen.

    Ist richtig sch****, wenn man der Willkür anderer derart ausgeliefert ist.
     
  8. Bonnat

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    Hallo BauBaer,

    Du solltest da auch keine Stellungnahme zu schreiben, oder Deine Meinung abgeben, sondern dezidiert einen Einspruch.

    Da kann ich Dich absolut verstehen, Rechnungen kommen seltsamerweise ja auch persönlich an ;) Aber wenn das bei Euch so "üblich" ist, ist das leider völlig legitim. Manche Gemeinden machen das auch nur per Aushang :irre


    Gibts für die Häuserreihen einen _neuen_ zusätzlichen Bebauungsplan oder wurde der alte Bebauungsplan zu dem Du noch gebaut hast geändert? Eine Rolle dürfte dabei auch noch spielen, ob Du Dich dadurch "nur" gestört fühlst, weil Du auch gerne so gebaut hättest, oder ob Du einen tatsächlichen Schaden durch die Sache hast (z.B. Verschattung Grundstück / Photovoltaik Anlage...).


    Klar. Andrerseits sind die Kosten für eine Erstberatung recht übersichtlich und danach weisst Du besser bescheid. Erste Anhaltspunkte kann auch eine solche im Internet sein und die 50-100€ wärs mir allemal wert, wenns Dich wirklich stört.

    Gruß
    Peter
     
  9. #49 fmjuchi, 23.02.2011
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    Sorry die Herren,
    hier wurde zwar viel geschrieben, aber leider nur wenig richtiges.

    Einen Einspruch legt man ein, wenn für das Verwaltungsverfahren die AO maßgebend ist, z.B. in Steuer- oder Abgabesachen. Hier ist sicherlich ein Widerspruch gemeint, den man gegen Bescheide (Verwaltungsakte) der Baubehörde einlegen kann.

    Bei einem solchen Widerspruchsverfahren wird aber nicht geprüft, ob die zugrunde liegende Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Hierfür gibt es das Normenkontrollverfahren. Die Stellungnahme ist durchaus als Einwand zu sehen, der bei der Beschlussfassung einer Abwägung unterzogen wurde (?).

    Zurzeit sind aber nunmal die die berühmten Stadtvillen so furchtbar in (Villa hört sich ja auch noch viel besser an als Einfamilienhaus :28:). Hierfür sind eben zwei Vollgeschosse und eine entsprechende Traufhöhe notwendig.

    Ansonsten hat weiter oben bereits likema etwas über das Thema drittschützende Wirkung geschrieben. Die Planungshoheit ist ein originäre Recht des Rates und es muss erlaubt sein, "Fehler" zu korrigieren.

    lg fm
     
  10. #50 BauBaer406, 23.02.2011
    BauBaer406

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    Aber ersatzlos auf dem Rücken anderer?


    Der Bebauungsplan wurde geändert. Ich durfte schon immer so bauen, habe aber eben das Grundstück deswegen rausgesucht, weil die nächste Häuserreihe deutlich niedriger sein musste.
    Einen wirtschaftlichen Schaden nachzuweisen wird schwer, wobei der Wiederverkaufswert des Grundstücks auf jeden Fall sinkt. Mir geht es hauptsächlich um die Wahrung meiner Privatsphäre, die dadurch wesentlich verletzt wird.
     
  11. #51 Baufuchs, 23.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @fmjuchi

    War da z.B. in NRW nicht was wg. "Bürokratieabbaugesetz" Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Stattdessen muss geklagt werden?
     
  12. #52 fmjuchi, 23.02.2011
    fmjuchi

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    Hi Fuchs,

    da muss ich dir wohl Recht geben, in NRW, Niedersachen und Bayern wurde das Vorverfahren weitestgehend abgeschafft.

    Wobei das wenig mit Bürokratieabbau zu tun hat. Im Vorverfahren hatten zumindest beide Seiten die Möglichkeit noch einmal darüber nach zu denken, ohne dass große Kosten anfallen sind.

    Eigentlich sollte eine Verwaltung von sich auch abhelfen, wenn erkennbar ist, dass der Bescheid rechtswidrig ist.

    ... und es gibt nur ganz wenige Fälle, in denen man wirklich streiten kann, wer denn nun irrt. Dann ist man bei den üblichen Feld-, Wald- und Wiesenanwälten meist sehr schlecht aufgehoben.

    lg frank
     
Thema:

Nachbar??????????

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