Neubau nebenan - wie wird Mindestabstand gemessen

Diskutiere Neubau nebenan - wie wird Mindestabstand gemessen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, neben uns wird neu gebaut - wohnhaft sind wir in Hessen. Insgesamt keine schöne Sache, da wir durch den Neubau eine Menge Privatsphäre...

  1. sriver

    sriver

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    Hallo,
    neben uns wird neu gebaut - wohnhaft sind wir in Hessen. Insgesamt keine schöne Sache, da wir durch den Neubau eine Menge Privatsphäre verlieren werden und schon ne Menge Ärger hatten wegen Unterfangung unserer Garage usw....
    Der Mindestabstand zu unserer Grenze muss nach hessischer Bauordnung 3 Meter betragen. In den Plänen ist dies auch so eingezeichnet.
    Wie werden die 3 Meter gemessen - nach Fertigstellung incl. Aussendämmung und Putz?

    Kommt euch vielleicht etwas kleinlich vor, aber derzeit sind es beim ersten Teil der Mauer 3 Meter zu uns. Wenn dann jetzt noch Dämmung und Putz drauf kommen? Denke doch, dass bei einem Neubau Dämmung hinkommen wird? Wie dick ist denn normalerweise Dämmung und Putz? Gibt es Toleranzen bei dem Mindestabstand?

    Habe dazu verschiedenste Infos/Aussagen gefunden und bin echt ratlos....
    Sicherlich werden wir bei wenigen cm Unterschreitung nichts machen aber würde gerne wissen, wie da die Regeln sind...
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Die 3 Meter sind von Fertiges Baukörper dh von Fertige Fassade inkl. Putz oder Verkleidung.

    Warum haben Sie das Nachbargrundstück nicht mitgekauft? Hätten mehr platz und Privatsphäre…

    Überhaupt kein Grund zum Meckern…
     
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  3. sriver

    sriver

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    Wir haben das Haus vor 10 Jahren im Bestand gekauft. Damals stand auf dem anderen Grundstück bereits ein Haus. Das wurde dann letztes Jahr verkauft, abgerissen und mit dem Neubau begonnen....
     
  4. #4 VollNormal, 11.12.2021
    VollNormal

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    Jedwede Toleranz würde nach meinem Verständnis den Bestandteil "Mindest" des Wortes Mindestabstand unterlaufen. Und selbstverständlich gelten die Maße für die Außenkanten des fertigen Gebäudes. Ausnahmen gibt es aber für die nachträgliche Dämmung von Bestandsgebäuden. Wobei ich mich grade frage, wie du die 3 Meter zur Rohbauwand ermittelt hast - ist der amtliche Grenzverlauf zwischen den Grundstücken markiert?

    Zur "normalen" Dicke von Dämmung und Putz gibt es keine Angaben, weil es da kein "normal" gibt. Die Wand muss insgesamt halt die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmedurchgang erfüllen. Je nach Werkstoff und Wanddicke kann das auch ohne zusätzliche Dämmung gelingen.

    Und dass das nicht schön ist, jetzt einen Nachbarn zu bekommen, kann ich dir nachfühlen. Um dies zu vermeiden, hättest du jedoch das Grundstück rechtzeitig selber kaufen müssen. Jetzt musst du wohl damit klar kommen.
     
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  5. sriver

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    Unsere Garage steht genau auf der Grenze - also Rohbauwand im rechten Winkel zu unserer Garagenwand....

    Zum Grundstückskauf - das ging unter der Hand weg - wir wussten nichts davon und das Kleingeld ,uss man erst mal haben, um soetwas zu kaufen. Ist nicht ganz klein....

    Und ja, wir müssen jetzt damit klar kommen.
     
  6. #6 simon84, 12.12.2021
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    Also wenn du ein Bestands Gebäude außen dämmst, dann kann unter Umständen vom Nachbarn zu dulden sein, dass die Dämmung in die Abstandsfläche ragt.
    Bei 3 Metern machen normal 20cm auch nicht das Kraut fett.

    direkt an der Grenze ist es schon fieser

    Bei Neubau bzw. neu Errichtung kann man schon verlangen, dass die Abstandsfläche eingehalten wird.

    der Grund dass das mit der Dämmung unter Umständen (je nach BL unterschiedlich gehandhabt) zu tolerieren ist kommt ja daher, dass man bei einem bestehenden Gebäude die Wand nicht einfach versetzen kann. Aber dämmen ggf. sogar muss :)
    Und innendämmung geht eben auch nicht immer sinnvoll


    aufpassen musst du allerdings bei diesen Themen mit exakter Grenz Feststellung usw
    Ist nicht selten vorgekommen, dass wenn neu eingemessen wird, auf einmal das eigene Haus nen halben Meter falsch steht. Dann hast du auch die k….. am dampfen

    also ich persönlich würd den Nachbarn schon drauf hinweisen aber deshalb kein fass aufmachen
     
  7. #7 JohnBirlo, 12.12.2021
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    Hab nen Neubau gebaut, welcher 3 Meter Abstand zur Grenze hatte wie vorgeschrieben. Allerdings hatte der Altbau aufm Nachbargrundstück (Baujahr ca. 1920) nur zwei Meter Abstand zur Grenze.

    Das ist schon irgendwie eng, aber rechtlich nicht zu beanstanden.

    Du kannst ja mal schaun, ob vielleicht dein Haus "zu nah" an der Grenze ist.....
     
  8. #8 Fabian Weber, 12.12.2021
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    Wenn die Steine rot sind (Poroton), dann ist es nicht unüblich, dass keine Dämmung kommt. Ich würde auch nach Möglichkeit nicht dämmen.

    Also kommt eventuell nur noch Putz drauf.
     
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  9. Dimeto

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    Ja.
    Nein. Allerdings muss ein nach vermessungstechnischen Grundsätzen ermittelter Grenzabstand nicht exakt mit dem von Dir ermittelten Maß übereinstimmen. Das hängt von den verwendeten Werkzeugen ab (Zollstock vs. Tachymeter), von der Qualität des örtlichen Liegenschaftskatasternachweises (Preußische Landesaufnahme vs. Koordinatenkataster), vom Blutalkoholwert des Vermessers bei der Einmessung des Bestandsgebäudes (>1,8 0/00 vs. 0,0 0/00), von der Eindeutigkeit der Grenzvermarkungen (Granitstein vs. Bolzen), von der Beschaffenheit der Bestandsgebäude (Bruchsteinmauer vs. Reibeputz), ...
    Dann wäre zu prüfen, ob vielleicht §6 Abs. 12 HBO anwendbar ist:
    Bei rechtmäßig errichteten Gebäuden, die die erforderliche Tiefe der Abstandsflächegegenüber Nachbargrenzen nicht einhalten, sind zulässig:
    ...
    4. die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle.
     
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  10. sriver

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    Ich gehe inzwischen davon aus, dass keine weitere Dämmung erforderlich sein wird, da die Ziegelsteine eine Wandstärke von 36,5 cm haben und innen mit Dämmmaterial verfüllt sind. Habe ich mir heute nochmal angeschaut.
    Damit werden die 3 Meter fast eingehalten und wegen ein paar cm werden wir kein Fass aufmachen!
     
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  11. #11 msfox30, 13.12.2021
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    Zunächst finde ich super, dass es bei @sriver eine Lösung geben wird und sich das geklärt hat.
    Trotzdem sollte man hier bedenken, dass wir in Deutschland leben und Bauland knappt und teuer ist. Wer also Privatsphäre möchte, wandert entweder nach Canada aus oder hat das nötige Kleingeld, um sich ein Großgrundstück zu kaufen. Dann kann man sich auch nackt am Pool bräzeln. Alle anderen müssen leider mit den Ristriktionen bezüglich Privatsphäre leben. Beim Kauf eines Grundstückes muss man immer damit rechnen, dass der Nachbar die Grenzen ausnutzt. Das wird uns auch so gehen, wenn gegenüber mal jemand auf die Idee kommt, ein Haus zu errichten oder nebenan die Garagen abreißt und dort einen Mehrgeschosser baut. Dann ist das eben so.
    An sich sind die Bauordnungen und die darin definierten Abstandsflächen nicht dafür da, um Privatsphäre zu garantieren. Vielmehr geht es hier primär um Gebäudeschutz - z.B. im Sinne von Brandschutz. Privatsphäre spielt da eine untergeordnet Rolle, z.B. wenn es um Balkone geht.
     
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  12. #12 Kriminelle, 13.12.2021
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    Schön, dass die Maße eingehalten werden. Aber das mit der Einstellung zur Privatsphäre solltest Ihr mal überdenken. Denn ihr konstruiert dadurch schon eine latente Feindschaft ihm gegenüber. Er ist auch nur ein Bauherr, der sich freut, endlich ein Eigenheim zu bauen. Deshalb freut Euch lieber, dass es demnächst nebenan Jmd gibt, mit dem man mal ein Bierchen zusammen trinken oder sich Gartengeräte austauschen kann.
     
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  13. #13 hanghaus2000, 16.12.2021
    hanghaus2000

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    Du hast doch als Nachbar die Plaene unterzeichnet. Stand da nicht drin, ob gedaemmt oder nicht?

    Wie sagt man so schoen, wie man in den Wald hinein ruft ....
     
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