Sind so Stufen zulässig ?

Diskutiere Sind so Stufen zulässig ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallöchen, Ich habe eine generelle Frage zum Abstand von Stufe zur Wand. Mein Kind ist die Tage leider blöd gefallen oder sagen wir mal ins...

  1. #1 DerNeue2508, 26.09.2023
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    Hallöchen,

    Ich habe eine generelle Frage zum Abstand von Stufe zur Wand.

    Mein Kind ist die Tage leider blöd gefallen oder sagen wir mal ins Leere getreten.

    Jetzt zu meiner Frage, ist dieser Riesen Abstand zwischen Treppe und Wand in einer Mietswohung zulässig ?

    Lieben Gruß
     

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  2. #2 nordanney, 26.09.2023
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    Ist der Abstand noch immer 60mm? War mal in einer alten DIN drin - weiß aber nicht, ob es heute noch so gilt.
     
  3. #3 Fred Astair, 26.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2023
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    Ohne jetzt die DIN Zehnstrich/Treppe zu kennen, würde ich sagen, wenn da jemand ins Leere treten kann, fehlt es an der Gebrauchstauglichkeit und der grundlegenden Sicherheit.
    Habt Ihr denn das nicht gleich bei der Besichtigung gesehen? Ich hätte da keinen Fuß drauf gesetzt und schon gar kein Kind ohne Aufsicht draufgelassen.
     
  4. #4 DerNeue2508, 26.09.2023
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    Ich sage mal so aufgrund der aktuellen "Wohnungsnot" in Düsseldorf haben wir darüber hinweg gesehen weil wir vorher auf 55qm mot 3 kindern gewohnt haben

    Der Abstabd zur Wand beträgt 16cm habe gerade mal gemessen
     
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    60 mm DIN 18065 - aber nur notwendige Treppen.
     
  6. #6 Fred Astair, 26.09.2023
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    Ob wohl eine Treppe innerhalb einer Maisonettewohnung notwendig ist?
     
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    Wo steht dies denn , ich sehe nur eine Treppe..
    .
     
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  8. #8 DerNeue2508, 26.09.2023
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    Ohh sorry mein Fehler das ist eine Treppe ins Dachgeschoss die zu den Kinderzimmern führt und die unteren 3 Stufen sind so schmal.
     
  9. #9 simon84, 26.09.2023
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    Ich denke zulässig oder nicht, Problem leicht behebbar, Kasten aus Holz bauen, in die Nische schieben und gut ist.
    Bei Lust und Laune, Wert von Materialkosten und Arbeitszeit von der Miete abziehen.
     
  10. #10 Jo Bauherr, 26.09.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2023
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    Nach den Landesbauordnungen (egal welche) sind Umwehrungen erst ab 1 Meter Absturzhöhe notwendig. Darunter ist gar nichts gefordert, weil hier der Gesetzgeber von einer gewissen Grundintelligenz ausging ...

    Ich empfehle allerdings, vor weiteren Schritten zuerst zu prüfen, ob diese Treppe überhaupt zu einem genehmigten 'Aufenthaltsraum' führt.
     
  11. #11 Fabian Weber, 26.09.2023
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    Ich glaube es sind sogar nur 40mm, jedenfalls in Berlin.

    DIN hin oder her, das ist ja augenscheinlich falsch.
     
  12. #12 Gast 85175, 26.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich hätte das bei einer Bauabnahme so nicht abgenommen und ich bin gerade sicher, ich wäre mit der Ansicht, dass das da "mangelhaft" ist auch irgendwie durch gekommen. Dass da ist halt nicht die "gewöhnliche Art und Güte" die ein Handwerker automatisch schuldet. Nur wird da deshalb nicht automatisch ein Mangel an der Mietsache draus, das ist wieder was anderes... Damit das ein Mangel an der Mietsache ist, muss das "zu gefährlich" sein.

    Ich finde es ja skandalös, dass ich da gerade kein Gesetz finde, dass das explizit verbietet. Eine solche Regelungslücke vermutet man ja eher in Schwarzafrika… SKANDAL! WAS ERLAUBE BAUMINISTER?

    Du könntest zocken und den Vermieter fragen, ob das Bauamt eigentlich von der latenten Todesgefahr im Fluchtweg weiß (was alles Bullshit ist, was der ja aber bestimmt nicht schnallt)? Vielleicht erschrickt der dann ja gleich derart, dass er dann lieber doch was macht… Bei größeren Baugesellschaften hilft die Moralkeule. Abzocke, Ignoranz, Billigheimertum, Gewinnsucht, Kinderhass, such dir was aus und beschuldige den Vorstandsvorsitzenden persönlich!
     
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