Terrasse bei Doppelhäusern und die Abstandsregel

Diskutiere Terrasse bei Doppelhäusern und die Abstandsregel im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, überall Lese ich, dass Terrassen an die Abstandregel gebunden sind. Aber bei Doppel- und Reihenhäusern stoßen die Terrassen ja ganz oft...

  1. #1 Castle123, 04.01.2023
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    Hallo,

    überall Lese ich, dass Terrassen an die Abstandregel gebunden sind. Aber bei Doppel- und Reihenhäusern stoßen die Terrassen ja ganz oft direkt aneinander. Ich vermute, da sie von Anfang an so gebaut werden, akzeptiert der Käufer einer Haushälfte diese Situation automatisch, wenn er das Haus kauft. Aber was ist, wenn die TErrasse nachträglich erweitert werden soll?

    Wir haben gerade eine DHH gekauft und da wurde die angrenzende Terrasse nachträglich erweitert. Im Baulastenverzeichnis steht nichts. Ich will jetzt da jetzt den Nachbarn nichts ans Zeug flicken, im Gegenteil ist es mir insofern recht, alas ich selbst ja meine Terrasse auch vergrößern will, da kann dann ja der Nachbar schlechterdings nichts dagegen haben. Ich möchte aber einfach nur verstehen, wie sich das in dieser Situation eigentlich verhält.

    Kann mir da vielleicht jemand Auskunft geben?

    Viele Grüße
     
  2. Dimeto

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    Ja, wenn Du Auskünfte zum Bundesland, einem möglichen Bebauungsplan und eine idealerweise durch Liegenschaftskartenauszug visualisierte Beschreibung der Gebäude- und Grundstückssituation gibst.
    Hier mal ein paar Möglichkeiten für NRW (letzter Beitrag im Faden):
    Terrasse bis an die Grenze bauen
     
  3. #3 Castle123, 05.01.2023
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    Hallo,

    Danke für deine Antwort, aber die von dir erfragten Infos sind meines Erachtens für den Kern meiner Frage unerheblich. Für Terrassen gelten Abstandregeln, die mögen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, aber es gibt welche. Ich spreche hier jetzt von einem Haus in NRW. Da werden mW 2 Meter verlangt. Aber in jedem Doppel- oder Reihenhaus, das ich gesehen habe, stoßen die Terrasse unmittelbar aneinander, und zwar offenbar ohne dass es zu einer Absprache unter den Nachbarn gekommen. Denn wenn es eine solche gäbe, würde das dann nicht im Baulastenverzeichnis stehen?
     
  4. Dimeto

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    Da täuschst Du Dich.
    Richtig. Die sind im verlinkten Thread in #2 genannt.
    Richtig. Aber nur vor Außenwänden, die bis zu 60° zur Grenze des Nachbargrundstücks verlaufen.
    Ja, weil sich die Terrassen in der Regel vor Außenwänden befinden, die im rechten Winkel zur Nachbargrenze stehen. Rechter Winkel = 90°>60°=> zulässig
    Nein, weil es bisher nur um Zivilrecht ging und Baulasten öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sind. Und damit kommen wir zu den bauordnungsrechtlichen Fragen, wozu die Liegenschaftskarte zur Aufklärung beiträgt, und zu den bauplanungsrechtlichen Fragen, wozu der BPlan die wesentlichen Antworten gibt.
     
  5. #5 Castle123, 06.01.2023
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    Danke! Du hast mir sehr geholfen. Das Strichwort "bis zu 60°" ist des Rätsels Lösung. Das hatte ich bisher einfach immer komplett überlesen.

    einen BPlan gibt es meines Wissens nicht aber ich bin nächste Woche beim Bauamt vielleicht erfahre ich da was.
     
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