Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus

Diskutiere Tiefgarage vom Mehrfamilienhaus unter dem freistehenden Einfamilienhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; frag den verkäufer einfach wem die tiefgarage auf "deinem Grunstück" gehört. bekommst du dafür miete, oder gehört dir das grundstück dort nicht...

  1. #21 planfix, 03.11.2015
    planfix

    planfix Gast

    frag den verkäufer einfach wem die tiefgarage auf "deinem Grunstück" gehört.
    bekommst du dafür miete, oder gehört dir das grundstück dort nicht und du hast nur das sondernutzungsrecht?
    wer zahlt die laufenden kosten? ... strom.
    wie ist das mit den abgasen aus der belüftung?
    wer zahlt reparaturen und instandhaltung?
     
  2. #22 Gast217, 03.11.2015
    Gast217

    Gast217 Gast

    Laut Eingangspost soll der TG-Platz zusätzlich zum Haus gekauft werden.
    Fläche von einer Fläche, die dem TE gehört?
    Das macht keinen Sinn oder ist ein ganz raffiniertes Verkaufsmodell.;)

    Viele Grüße
    Marion
     
  3. #23 nirmalts, 03.11.2015
    nirmalts

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    Hallo zusammen,

    danke nochmal für eure Antworten.

    zu dem Haus gehört nur ein TG-Platz. Das ist in der Kaufpreis schon drin.

    Ich habe mit dem Verkaufsleiter kurz telefoniert. Er meinte dass es ein Realteilung wird und ich muss eine "Teilungserklärung" an dem MFH geben (?). Alle Tiefgarage Platze außer meins gehört zum MFH. Garagen-Instandsetzung kosten sollte zwischen die 7 Partien geteilt werden. Er meinte dass alles rechtlich geklärt ist und ich kann alle Unterlagen am Freitag haben, und danach rechtlich prüfen lassen.

    Ob ich es kaufen würde und zu welchen Preis ist eine andere Frage. Ich werde vielleicht am Freitag hingehen und die Unterlangen mitbringen und euch berichten.

    Grüße
     
  4. #24 Ralf Wortmann, 03.11.2015
    Ralf Wortmann

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    Also doch Wohnungseigentum. Dann besitzt du nur eine Eigentumswohnung, die aussieht, wie ein Haus. Alle Außenwände deines Hauses, das Dach, alle tragenden Innenwände, die Fenster, die Haustür, der Balkon, das Grundstück, etc., all das „gehört“ dann nicht dir, sondern ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft und du hast nur das Recht, es zu nutzen. Du bist dann zusammen mit den Eigentümern der Wohnungen des benachbarten MFH Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, wirst monatlich Wohngeld abzuführen haben und du wirst dich voraussichtlich auch an Instandsetzungskosten und Reparaturkosten des benachbarten MFH beteiligen müssen.

    Du wirst an „deinem“ Haus oder an „deinem“ Grundstück auch ohne Zustimmung der anderen Eigentümer keine baulichen Veränderungen vornehmen können.
     
  5. #25 Gast217, 03.11.2015
    Gast217

    Gast217 Gast

    In dieser Konstellation Mehrheiten zu bekommen, dürfte schwierig sein, sitzen ja alle anderen Stimmen im anderen Haus. Umgekehrt wird es einfacher sein.
     
  6. #26 bauloehr, 03.11.2015
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    Die Ausführungen von Herrn Wortmann würden mich maximal von einem solchen Vorhaben abschrecken.
     
  7. #27 nirmalts, 03.11.2015
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    Der Verkaufsleiter meinte das Gegenteil. Er meinte dass ich mit dem MFH nichts zu tun hat außer mit dem Gehwegpflege und Instandsetzungskosten die Garage weil ich dort einen Miteigentümer bin.

    Bevor ich euch was Falsch erzähle, werde ich zunächst was schriftlich holen und hier berichten.

    Grüße.
     
  8. #28 Bauliesl, 03.11.2015
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    Es kann gar nicht anders sein, als von Ralf geschildert.
    Der Verkaufsleiter will die Bude verkaufen. Seine fadenscheinigen Erklärungen sollen Dich beruhigen, mehr nicht. Das wird vertraglich so niemals festgehalten werden - und im Zweifel wird er sich an das Gesagte auch nie erinnern können. Lass die Finger davon, wenn Du wirklich ein Einfamilienhaus Dein Eigen nennen willst und nicht nur eine Wohnung mit EFH-Charakter.
     
  9. #29 Thomas B, 03.11.2015
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    Bein einer "Teilungserklärung" wird "geteilt". Es wird abgegrenzt. So etwas braucht man aber nur bei mehren Nutzern. Da ist es natürlich wichtig wieviele 1000stel - Anteile man erwirbt, weil natürlich ein Käufer mit weniger Anteilen weniger Gemeinkosten wird tragen müssen. Ein EFH benötigt keine Teilungserklärung.

    So wie's aussieht gibt es 8 Erwerber und Du bist der "Glückliche" der alleine in einer Teileinheit wohnt. Ein Konzept, daß man bei maximaler Ausnutzung des Grundstücks (Tiefgarage) schon machen kann...ich würde es aber im Leben nicht erwerben! Was der Verkäufer da phantasiert mag seiner Unkenntnis geschuldet sein. Oder er erzählt wissentlich Unfug.
     
  10. #30 nirmalts, 03.11.2015
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    Ich muss dazu sagen dass die "Teilungserklärung" nur für die Garagen sind (das Teil das unter meinen Boden liegt) und nicht für das Grundstück oben bzw. mein Gebäude.

    Ich habe jetzt mit dem Verkäufer es so abgestimmt dass ich meine Frage an ihn per Email stelle. Wenn alles über Email geklärt ist, werde ich vor Ort einen Termin planen.

    Könnt ihr bitte mir helfen die richtige fragen zu formulieren? Sorry, meine Deutsch-Sprachfähigkeiten :hammer: erlaubt mich nicht mit rechtliche Fragen auseinanderzusetzen :(

    Grüße
     
  11. #31 Thomas B, 03.11.2015
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    Also....wenn Du alleiniger Besitzer/ Eigentümer "Deines" EFH werden willst, so muss dieses auf einem eigenen, später Dir gehörenden, Grundstück errichtet werden.

    Wenn es hier eine -wie auch immer geartete- Abgrenzung zw. dem MFH + dem EFH geben sollte, so stünde ein Teil (oder die ganze?) Tiefgarage auf Deinem Grund und Boden. Du könntest ja zum Beispiel eines schönen Tages auf die Idee kommen, daß Du das Haus einfach mal wieder abreißen möchtest. Da geht aber natürlich nicht, weil das haus ja auf der Tiefgarage steht, die wiederum von anderen (den MFH-Bewohnern) mitgenutzt wird.

    Wenn man nun annehmen möchte, daß eine Realteilung vorgenommen wird, so haben dann aber die anderen (MFH-Bewohner) eine grundbuchlich gesicherte Grunddienstbarkeit auf "Deinem" Grundstück. Nämlich die Nutzung der Tiefgarage. Nutzung...von mir aus. Aber wie will man das besitzrechtlich sichern? Da stünde dann fremdes Eigentum (Tiefgarage) auf Deinem Grund.

    Ralf W., sag' doch mal was dazu....
     
  12. #32 Ralf Wortmann, 03.11.2015
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    Es ist so, wie schon in Beitrag #19 beschrieben. Es gilt § 93 BGB.
    Eine horizontale Realteilung des Grundstücks etwa mit einer Grunddienstbarkeit, dass die WEG den unter der Grundstücksoberfläche des TE befindlichen Teil der Tiefgarage im Eigentum hat und benutzen darf, ist nicht zulässig. Es bleiben nur die rechtlichen Möglichkeiten des WEG!

    Fragenvorschläge an den TE folgen, evtl. aber erst heute Abend.
     
  13. #33 nirmalts, 03.11.2015
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    Ganz herzlichen Dank im Voraus!!!

    Natürlich würde ich es für 795K Euro nicht kaufen. Mein versuch ist daher die Nachteile raus zu finden und wenn wir damit leben können und alle Risiken abgedeckt sind (vermutlich nicht möglich wenn ich euch richtig verstehe), das Preis zu verhandeln. Für ca. 800 - 850K Euro wird in Großraum Stuttgart "echtes" freistehendes EFH verkauft. Aber momentan gibts so was nicht zum kaufen. Wir haben unsere Immobiliensuche mit Reiheneck/mittelhäuser angegangen, dann auf Erdgeschosswohnungen mit Gartenanteil "degradiert". In der zwischen Zeit haben wir auf dieses "freistehendes EFH" gestossen. Unsere erste Gedanken war das es in vergleich "nur" ca.100K Euro teuerer ist als das Reineckhaus oder die Erdgeschosswohnung mit Garten die wir schon besichtig haben, aber bietet natürlich mehr Vorteile in Vergleich. Vielleicht waren wir hier komplett falsch mit unsere Interpretation.

    Grüße.

    P.S. Ich bin nicht sicher ob Links zum Expose in diese Forum erlaubt ist. Entschuldigen Sie mich und entfernen Sie es gerne wenn es so wäre.
     
  14. #34 Thomas B, 03.11.2015
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    Jau...kenne die Preise in Stuttgart und Umgebung. Da verdienen sich gerade Einige eine richtig goldene Nase.

    Wie wäre es damit ein wenig abzuwarten bis sich die überhitzte Marktlage wieder etwas beruhigt hat? Fragt sich halt nur wann dies der Fall sein wird. Wobei die Preise in und um S. schon immer von einem anderen Stern waren....irgendwie. Liegt aber auch an den durchgeknallten Grundstückspreise. Im Dachswald ist mW die EUR 1.000/m²-Marke geknackt worden.
     
  15. #35 Frau Maier, 03.11.2015
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    Naja, man muss bereit sein etwas zu fahren. Ich würde da eher was außerhalb von STG suchen, also in der Umgebung, möglichst Nähe Autobahn und Bahn, um möglichst flexibel in alle Richtungen zu sein. Oder eben warten bis sich was brauchbares findet. Aber vor der Konstellation würde ich auch abraten, die da angeboten wird.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 03.11.2015
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    Textbaustein mit Fragen für nirmalts:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------
    Hier meine Fragen zum Erwerb des von Ihnen zum Kauf angebotenen Einfamilienhauses:

    Wenn ich Ihr Kaufangebot annehme …

    a) erwerbe ich dann das alleinige Eigentum an der zum Einfamilienhaus gehörenden Grundstücksfläche von 475 m²? Oder handelt es sich nur um das Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum einer Wohnungseigentumsanlage und mir wird nur ein Nutzungsrecht eingeräumt?

    b) erwerbe ich dann das alleinige Eigentum an allen Außenwänden des Einfamilienhauses, am Dach, an alle tragenden Innenwänden, an den Fenstern, der Haustür, dem Balkon? Oder handelt es sich auch hierbei nur um das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gemäß § 5 Absatz 2 WEG?

    c) kann ich dann das von mir gekaufte Haus und die dazugehörige Grundstücksfläche nach meinem Belieben umbauen und umgestalten? Oder muss ich hierzu bei wesentlichen baulichen Veränderungen die Zustimmung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft einholen?

    d) muss ich sodann in irgendeiner Form Hausgeld oder Hausverwaltungskosten bezahlen oder mich an Rücklagenbildungen beteiligen? Wenn ja, in welcher Höhe voraussichtlich?

    e) besteht dann für die Zukunft in irgendeiner Weise die Gefahr, dass ich durch Sonderumlagen oder Hausgeld oder auf sonstige Weise für Reparaturarbeiten an der Tiefgarage oder an dem angrenzenden Mehrfamilienhaus in Anspruch genommen werde?

    f) bin ich dann Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  17. LaZi

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    Man hört immer wieder über Brände in Parkhäusern. Vor gar nicht so lange Zeit in unsere Stadt in eine Tiefgarage. Ein gerade abgestelltes Auto ist in Flammen aufgegangen durch irgendwelchen Kurzschluss im Motorraum. 2 Etagen des Parkhauses waren betroffen, um die 70 Autos mit Totalschaden.
    Ich würde dieses Haus niemals kaufen.
     
  18. #38 ekko123, 03.11.2015
    ekko123

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    das ist GOLD wert was hier -und in vielen anderen Beiträgen- kommt. Nie lästern, motzen..immer auf den Punkt korrekt und belastbar. Seltenheitswert in Internetforen. Hut ab :biggthumpup:
     
  19. #39 Pruefhammer, 03.11.2015
    Pruefhammer

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    Die Fragen von Herrn Wortmann sind sicherlich nett und gut gemeint, ich kann mir aber egal wie die Antworten auf die Fragen ausfallen keine einfache, nachvollziehbare und risikolose Lösung für den zukünftigen EFH Besitzer vorstellen. Ich denke, man kann dem TE nur raten die Finger von so einem Konstrukt zu lassen. Aber vielleicht öffnen ihm die Antworten auf Herrn Wortmanns Fragen die Augen auf was er sich da einlassen würde.
     
  20. #40 Ralf Wortmann, 03.11.2015
    Ralf Wortmann

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    Na, ja, was heißt risikolos.

    Wenn sich nirmalts genau bewusst ist, worauf er sich einlässt (Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft mit monatlichen Kosten), wenn der Vertrag in Ordnung ist, wenn der Preis für eine solche optisch „hausähnliche“ Eigentumswohnung stimmt und wenn die bautechnische Seite ordentlich ausgeführt wird, sehe ich grundsätzlich keine Probleme.

    Fast jede innerstädtische Erdgeschosswohnung einer MFH-WEG-Anlage liegt über einer Tiefgarage. Das ist technisch und auch unter Sicherheitsaspekten kein Problem.
     
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