Totale Bauüberwachung, welche Rechte

Diskutiere Totale Bauüberwachung, welche Rechte im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, ich hab aus gegebenen Anlass mal eine Frage, ob ihr sowas schon mal erlebt oder gehört habt. Bevor ich das nun wieder für ein...

  1. #1 Dany250, 16.11.2023
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    Hallo in die Runde,

    ich hab aus gegebenen Anlass mal eine Frage, ob ihr sowas schon mal erlebt oder gehört habt. Bevor ich das nun wieder für ein paar Euro den Anwalt fragen muss, erst mal hier...

    Kurz erklärt...
    Wir bauen ein Fertighaus in Holzständerbauweise, seit 3,5 Monaten steht der Rohbau und es geht eigentlich alles schief, es wäre schneller die Dinge aufzuzählen, die nicht schief gehen als andersherum, deshalb nur ein paar Beispiele.
    - Kurz nach der Hausstellung schon massiver Wasserschaden durch undichte Abdeckplanen.
    - Durch fehlende Abdichtungen entlang zweier am Haus entlanglaufenden Flachdächer wochenlanger Wassereintritt (Hausbaufirma war vollständig einen Tag nach Hausstellung 3 Wochen im Urlaub, niemand erreichbar)
    - Solaranlage wurde direkt nach Dachfertigstellung montiert. Falsche Dachhaken benutzt, alles wieder runter, 200 Ziegel ausgetauscht, alles wieder rauf; Schrauben durch das Regendichte Unterdach und die Dachuntersicht geschraubt, sodass sie unten 4cm rausschauen.
    - Sanitärfirma Rohbaumontage unzählige Fehler: Rohre mit Gegengefälle; Rohre vor Türen, sodass sie nicht mehr öffnen; Außenwasserhähne zeigen nach oben; etc.
    - Elektriker Rohmontage unzählige Fehler: Außendichtung auf Flachdach durchbohrt; Lüftungsschläuche durchbohrt; kein einziger Lampenauslass sitzt wo er soll; Leerrohre hören bei der halben Strecke einfach auf; etc.
    - Fenster mit PU Schaum abgedichtet, aber Löcher vorhanden, wo Sonnenlicht durchscheint.
    - Stahlträger am Boden: vergessen die Muttern der völlig schiefen Schlaganker anzuziehen, Wand drüber und jetzt?
    - Auf der Dampfsperre im Obergeschoss sind Insekten zu sehen, obwohl eigentlich die Dämmung des Kaltdachs drüber liegt. --> Decken mit Gips verkleidet, fertig...
    - Wände ohne Dämmung zwischen Dusche und Schlafzimmerwand, vergessen, ups...
    - Führungsschienen der Rollladen locker, da die Bohrschrauben ausgerissen sind
    - Die gesamten Teile der Bodenheizung inklusive Schläuche, Verlegeplatten, Styropor etc, liegt seit mehr als zwei Monaten draußen im Matsch, obwohl drauf steht keinem Sonnenlicht aussetzen.
    - die weißen, schon verbauten Schläuche der Lüftungsanlage im Haus sind gelb und haben teilweise grüne Regenstellen, obwohl Aufkleber drauf sind, keiner UV Strahlung aussetzen.
    - etc.

    Die Liste ist endlos lang und hört nicht auf, jeden Tag kommen neue Dinge hinzu. Der Bauleiter war bisher nur 3 Mal vor Ort. Nachdem 8 Wochen nicht auf uns unsere Fotos und Mängelmeldungen reagiert wurde haben wir einen Gutachter eingeschaltet (15 Seiten Fehlerprotokoll), seit dem drehen sie durch und versuchen uns unbegründet immer wieder die Schuld zuzuweisen (was aber natürlich kläglich scheitert). Anwalt ist auch wegen der Terminschiene schon dran... (Haben vor mehr als zwei Jahren den Vertrag unterschrieben.)

    Wir können leider nicht für jeden Mangel einen Gutachter einschalten, weil wir den selbst bezahlen müssen. Und wir sind auch sicher, als absolute Laien viele weitere Fehler zu übersehen.

    Deshalb die Frage an euch, kann man einen Gutachter/Bauüberwacher bei einer so unfassbaren Fehlerkette einschalten, sodass er benachrichtigt werden muss, sobald irgendwelche Arbeiten stattfinden und der schaut dann permanent über die Schultern und zahlen tuts der unfähige Hausbauer?

    Ich weiß das klingt unmöglich, aber was sollen wir tun? Wir wissen einfach nicht mehr weiter... Wir haben weder einen Bauzeitenplan noch je irgendeinen Termin erhalten. Wir bekommen von unseren zukünftigen Nachbarn Nachrichten, das wieder irgendwelche Arbeiter vor Ort sind, mehr nicht. Und jedes Mal wenn wer da war, finden wir die Fehler, weil kein Bauleiter vorbeikommt.

    Die nächste bevorstehende Angst ist der Einbau des Estrichs. Hier sollen wir lüften, obwohl weder wir noch die Baufirma aus der Gegend sind. Wie soll das vonstatten gehen, vertraglich haben wir nichts mit irgendwelchen Arbeiten zu tun...

    Wisst ihr, ob man einen solche "Aufdiefingergucker" beauftragen kann und ob man dessen Kosten aufgrund von Unzumutbarkeit der Baufirma aufdrücken kann?

    Viele Grüße
    Dany
     
  2. #2 WilderSueden, 16.11.2023
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    Baut ihr auf eigenem Grundstück oder kauft ihr das Endergebnis vom Bauträger?

    Leider gibt es Firmen, bei denen die Bauleitung unter aller Sau bis nicht existent ist. Retten kann man das jetzt nicht mehr, außer per Anwalt die Behebung sämtlicher Mängel einfordern sowie eventuell Schadensersatz für Verzögerungen, etc.

    Zahlen wird der das leider nicht und bei solchen Firmen kannst du dich auch glücklich schätzen, wenn du überhaupt vor Arbeiten informiert wirst
    Den SV müsst ihr jetzt leider auf eure Kosten in regelmäßigen Abständen durchschicken. Idealerweise kurz vor Abschluss eines Gewerks, so lange die Handwerker noch vor Ort sind, nichts überbaut ist und Fehler behoben werden können.

    Die Estrichlüftung ist in der Regel explizit Aufgabe des Bauherrn. Anders ist das eigentlich nur bei MFH-Projekten, wo der Bauträger dann Studenten oder andere Hilfskräfte anheuert, um die 50 Wohnungen zu lüften.
    Fragt einen Nachbarn und lasst dem eine Nettigkeit zukommen. Haben wir auch so gemacht.

    PS: kennst du den Spruch von Bauleitern und Zitronenfaltern ;)
     
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  3. #3 JohnBirlo, 16.11.2023
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    der soll den ne halbe Umdrehung weiter drehen....


    Was heißt das? Ihr habt einen Anwalt, aber der macht nichts und deshalb geht ihr gegen ihn vor?

    Ihr braucht einfach einen Fachanwalt für Architektenrecht, der den ganzen Vorgang übernimmt.

    Wie viel habt ihr denn schon bezahlt?
     
  4. #4 Dany250, 16.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2023
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    @WilderSueden
    Danke für deine Antwort... Ich habs mir leider schon gedacht, hatte aber immer noch eine winzige Hoffnung, dass wenn wirklich alles falsch gemacht wird, der Gesetzgeber doch irgendwie helfen kann...

    Wie kann man das mit dem Estrich automatisch zur Aufgabe des Bauherren machen? Vertraglich ist nichts vereinbart und wir haben eigentlich ein Fertighaus ohne Eigenleistung gekauft...
    Wir kriegen das schon hin, so ist das nicht, unsere Nachbarn sind super, es geht mir eigentlich mehr ums Prinzip. Wir kaufen ein fix und fertiges Fertighaus und stehen seit Wochen in jeder freien Minute (meist Samstag und Sonntag von Morgens bis Abends) in der Bude und korrigieren Dinge die wir grade noch selbst hinbekommen. Jetzt sollen wir noch die Verantwortung über den Estrich übernehmen und übernehmen damit dann noch die Haftung für Schäden durch falsches Lüften... Das wollen wir denen halt einfach nicht auch noch als Chance geben uns am Ende noch Kohle abzunehmen, weil irgendwelche Risse korrigiert werden mussten oder gar noch Schimmel zu beseitigen wäre... (Schimmel ist halt eh ein Thema bei uns, wegen des enormen Wassereinbruches am Anfang. Hier hatten wir schon Schimmel an den Innenwänden, aber glücklicherweise nichts innerhalb der Wände. Auszuschließen bleibt meiner Meinung nach aber auch hier nichts, wenn doch noch Feuchtigkeit in den Wänden stecken sollte, schieben sie uns später den schwarzen Peter in die Schuhe, weil wir falsch gelüftet hätten, obwohl der Schimmel schon seit Hausstellung vorhanden war.)

    Alles nicht so einfach und sehr kräfte- und nervenraubend...

    @JohnBirlo
    Das ist so ein Wasserhahn der von der Innenwand nach draußen gebohrt wird. Innen wird das Rohr ein L, mit drehen ist da nicht viel getan. Die haben nun das Loch in der Außenwand größer geschnitten und das Rohr nach unten gebogen... Was soll man sagen...

    Doch der Anwalt macht alles was wir im sagen, aber jede Stunde erklären kostet 200€, jede Stunde lesen kostet 200€ und jede Stunde schreiben kostet 200€.
    Mit anderen Worten, er weiß alles, wir lassen ihn aber immer nur das machen was dringend notwendig ist. Und das dringendste ist die Terminschiene, hier werden Sie jetzt festgenagelt und dann schauen wir mal wie es weitergeht.
    Das mit den Schäden geht bisher auch gut ohne Anwalt, wir schreiben denen immer alles (was wir sehen) und die murksen dann eben alles zurecht. Wir bräuchten hier einfach jemanden der denen bei jeder Arbeit den ganzen Tag auf die Finger schaut, aber das wäre unbezahlbar...

    Wem bezahlt? dem Anwalt oder der Baufirma? Die Baufirma bekommt immer nur nach vorgegebenen Etappen ihr Geld. Die nächste wäre "Nach Einbau Estrich".
     
  5. #5 VollNormal, 16.11.2023
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    Ja.

    Das hätte m.E. vertraglich vereinbart werden müssen. Grundsätzlich ist es bei einem Werkvertrag dem Hersteller freigestellt, wann, wo und wie er die Leistungen ausführt, und er muss dem Besteller auch keine Auskunft darüber geben. Du kannst das ausführende Unternehmen im Vertrag dazu verpflichten, bestimmte Arbeiten rechtzeitig vorher anzukündigen. Da dieser aber bereits geschlossen wurde, wäre zum jetzigen Zeitpunkt eine Vertragsänderung erforderlich, auf die sich der Auftragnehmer nicht einlassen muss.

    Wie du bereits selbst erkannt hast, wäre der dann auch Vollzeit zu bezahlen.

    Warum sollte der das tun? Die Prüfung, ob das Werk die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, ist deine Aufgabe als Besteller. Falls du dir dafür entsprechende Unterstützung einkaufen musst, ist das dein Problem.
     
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  6. #6 VollNormal, 16.11.2023
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    Automatisch ganz sicher nicht. Auch das müsste vertraglich vereinbart werden. Sofern du da keine entsprechende Klausel übersehen hast (Vertrag genau prüfen), hat der Auftragnehmer auch das erforderliche Lüften sicherzustellen.
     
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  7. #7 Dany250, 16.11.2023
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    Ja, hier hatte ich wie gesagt ein kleines bisschen Hoffnung auf den Gesetzgeber. Sollte erwiesenermaßen aufgezeigt werden können, dass nicht ein einziges Gewerk fehlerfrei von statten geht, man irgendwann sagen kann, diese Hausbaufirma ist nicht in der Lage dieses Haus ohne Mängel fertigzustellen...
    Aber vermutlich ein langer und beschwerlicher Weg bis der dann bei einem Vergleich endet und niemand was davon hat, weil Monate ins Land gezogen sind...

    Schade, denn so bekommt man die schwarzen Schafe nie aus der Welt geräumt.

    Der Vertrag wurde von uns nun schon drei Mal geprüft und es wird nirgends etwas darüber geschrieben. Das prüft der Anwalt aber gerade auch nochmal parallel, denn ich finde dieses Thema wirklich heikel...

    Die Frage ist nur, was ist, wenn wir hart blieben und sagen: deine Sache!? Wir wüssten es würde nicht gelüftet werden, weil die Firma einfach >100km entfernt ist. Niemals würden die jeden Tag soweit hin und zurück fahren...
    Die Scherereien hätten ja wieder nur wir und auf Schimmel hat niemand Lust... Also gewinnt auch hier wieder die Firma, die niemals Häuser verkaufen dürfte...
     
  8. #8 Dany250, 16.11.2023
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    Total überlesen! Sorry! Wir bauen auf unserem eigenen Grundstück, welches wir vorher erstanden haben.


    Ne, schieß los... :-)
     
  9. #9 JohnBirlo, 16.11.2023
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    Jemand der denkt, ein Bauleiter würde einen Bau leiten, der denkt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

    Witz: Ein Zitronenfalter ist ein Schmetterling und faltet keine Zitronen.

    WilderSueden scheint wenig vertrauen in deinen "Bauleiter" zu haben
     
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  10. #10 WilderSueden, 16.11.2023
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    Ist ein ähnliches Muster wie bei mir. Wenn auch deutlich krasser. Wobei der auch ab und zu da war, nur hat er halt nicht ordentlich kontrolliert was gemacht wurde. Und dann hatte ich halt eine Trennkanalisation, bei der alles in den Regenwasserkanal ging, eine ungeplante Fußbodenheizung im Technikraum, dafür einen vergessenen Bodenablauf (vom Estrichleger überdämmt...) und so weiter. Immerhin wurde bis auf die Sockelabdichtung alles vernünftig nachgebessert, was der SV angemahnt hat.

    Falls euer Anwalt sich sicher ist, dass die Firma lüften muss und ihr Lust auf Ärger habt, macht ihr eine Ersatzvornahme und beauftragt jemand offiziell mit dem Lüften. Hinterher zieht ihr das von der Rechnung ab
    Kann aber halt auch nach hinten losgehen, wenn die bei der Rechnung hart bleiben. Dann habt ihr schnell jede Menge Anwaltskosten am Hals. Der gesamten Nachbarschaft fürs Lüften einen ausgeben ist da günstiger.
     
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  11. #11 Fabian Weber, 16.11.2023
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    Was ist das für ein Vertrag?

    Ist da die VOB ggfs. vereinbart?

    Dann kann man den Einbau des rumgammelnden Materials zum Beispiel verweigern.

    Bei solchen Firmen geht es nur übers Geld.

    Du musst jetzt einfach für jeden gefundenen Mangel so lange die 3-fachen geschätzten Kosten der Beseitigung einbehalten, bis der Mangel abgestellt ist, das erlaubt auch das BGB. Besprich das mal mit deinem Anwalt.

    Wenn Du nicht weißt was Du da ansetzen sollst, dann sind 3.000€ für eine Leistung die einen Tag dauert ein guter Ansatz.

    So teuer ist ein Bauüberwacher auch nicht.

    Wenn Du im Ort vielleicht einen Bauleiter findest der da 2x die Woche ne halbe Stunde über die Baustelle läuft und dann noch ne Mail hinterher schreibt, dann sind das vielleicht 200€/Woche. Also in einem halben Jahr vielleicht gut angelegte 4-5tsd Euro.

    Wenn’s nicht in Bayern wäre, würde ich das sofort machen.
     
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  12. #12 Gast 85175, 17.11.2023
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    Bei dem was Du alles beschreibst musst Du dich fragen, was es dich am Ende kosten wird, wenn Du keine „örtliche Bauleitung“ die dir verpflichtet ist hast… Ich bin mir gerade ziemlich sicher, dass alleine die Minderungen für nicht korrigierbare Mängel die Kosten der Bauüberwachung übertreffen werden, das wäre jedenfalls ein Klassiker bei ganz ranzigen Bauträgern…

    Dann sehe ich da die große Gefahr der Insolvenz (hast mal im Unternehmsregister die letzten Jahresabschlüsse angesehen). Das bedeutet, Du musst sehr aufpassen mit den AZs und vor allem mit angemessenen Einbehalten für die ganzen Mängel. Das ist ganz klar was grün den Profi, der das dokumentiert und auch angemessene Zahlen auf den Tisch bringt.

    Wegen des Lüftens, da geht ne Doppelstrategie. Ich würde es ablehnen das tun zu müssen, also aktenkundig wird da nur die Ablehnung, ich würde es aber trotzdem tun ohne viel darüber zu reden. Dein Punkt mit der Ausrede ist berechtigt, nur ist die Totalverweigerung auch nicht schlau, Du bist es der dann ggf. erst einmal mit den Folgeschäden da sitzt und dich dann mit denen wieder streiten musst. Es wäre besser, wenn es diese Folgeschäden erst garnicht gibt und du gleichzeitig trotzdem nicht offiziell verantwortlich bist.

    Ich verstehe wenn Du da gerade umfassend sauer bist, Du solltest dir aber trotzdem überlegen, wie Du da Punkt für Punkt jeweils das Beste draus machst. Wenn Du dich davon leiten lässt, dass Du irgendwas nicht einsiehst und auch rein rechtlich nicht musst, dann steht dir das natürlich zu, das ist aber in so unglücklichen Situationen doch oft nicht sehr schlau…
     
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  13. Piofan

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    Wir durften im übrigen nur ins Haus (während der Bauphase) wenn ein Handwerker vor Ort war. Wir hatten keinen Schlüssel zum Haus.
    Das Lüften nach der Estrichlegung,übernahmen in der gesamten Zeit die unterschiedlichen Subis hier vor Ort. Da waren alle Handwerker mal an einem anderen Tag dran. Hat auch sehr gut geklappt. Muß aber auch sagen,wir hatten eine Baufirma die nur ca. 50 km entfernt ihren Sitz hat.
    Die Subis dagegen kamen aus der direkten Nachbarschaft/Ort.
    Der BL war einmal in der Woche die Baustelle besichtigen und nach dem Rechten schauen. Hatten wir was festgestellt und es ihm mitgeteilt,wurde es umgehend beseitigt bzw.geändert.
     
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  14. #14 Dany250, 17.11.2023
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    @JohnBirlo
    Danke für die Aufklärung des Witzes :-). Speziell die Erklärung zum Zitronenfalter fand ich top ;-).


    @Fabian Weber
    Danke für die Tipps!


    @chillig80
    Vielen Dank für deine super Erklärungen! Das mit dem Estrich ist auch eine super Lösung, so werden wir es halten und fertig, dann sind wir raus falls was wäre und können Nachts noch gut schlafen, weil doch gelüftet wird ohne das wir in der Haftung stehen, super Idee! DANKE!!!

    Mit den Abschlagszahlungen zu warten ist wirklich schwierig, weil wir uns vor zwei Jahren zwar gut auf alles vorbereitet haben, aber als Laie ist es unmöglich auf alles achten zu können. Es steht zum Beispiel bei der nächsten großen Zahlung wirklich dran „Nach Einbau Estrich“ und der ist halt eingebaut, sobald der Estrichleger das Haus verlässt (so denk ich). Ich hatte die Hoffnung es stünde da, nach „Herstellung“ oder ähnliches, dann könnte man darüber streiten, ob damit vielleicht auch die Trocknungsphase gemeint sein hätte können…

    Aber ja, die Mängel werden ganz sicher abgezogen…


    @Piofan
    Sehr schön zu hören das es auch anders laufen kann. Leider haben wir uns total in unserer Baufirma getäuscht. Die kommen aus unserer Heimat und hatten im Freundes und Bekanntenkreis einen unglaublich guten Namen. Leider türmen sich aber mittlerweile (wie gesagt ist zwei Jahre her) die negativen Aussagen, egal ob bei Facebook, Google oder einfach anhand der Aussagen der Subler. Wir vermuten die haben sich maßlos übernommen mit den Neuaufträgen und schaffen das Volumen nicht mehr. Es sind so viele Menschen da draußen die das gleiche mit denen erleben und nach über zwei Jahren noch nicht einmal das Haus stehen haben…

    Was mich aber bei dir etwas wundert, wann durften die Arbeiter wieder ins Haus? Uns sagte man mal (Baufirma), dass erst nach 6 Wochen jemand weiterarbeiten kann (Spachtler, Maler, etc.). Darf man denn so bald schon da drauf arbeiten?
    Wie lange dauert es überhaupt bis man da drauf laufen darf? Wir bekommen einen Zementestrich…
     
  15. #15 Fred Astair, 17.11.2023
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    Dann wart Ihr aber nicht Bauherren sondern Käufer?
    Bei VW darfst Du gar nicht ans Band.
     
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    Wie kam es denn zu diesem Hauskauf/Bauvertrag: habt Ihr einander über eine Kontaktanzeige "Baufirma Anfänger&Ahnungslos sucht Kunden auf Augenhöhe zum miteinander Untergehen" kennengelernt ? - den Beschreibungen nach scheint das ja auch für die das erste Bauprojekt zu sein. Ist das ein Zimmereibetrieb, der bisher nur Blockhütten, Pergolen und Carports gebaut hat und noch ganz frisch Fertighaushersteller spielt ?
    Ich glaube, da stand das Kind schon auf dem Sprungbrett des Brunnens ;-)
    Ihr habt also einen Anwalt, der sich über seine Honorarhöhe als qualifiziert darstellt, und regelt dann in der typischen ungeschickten Nichtjuristenart den Schriftverkehr mit dem Gegner aus Kostengründen selbst. Auf der Terminschiene wird der Auftragnehmer nun "festgenagelt", wie immer das überhaupt gehen soll; und Ihr zahlt einfach munter nach Zahlungsplan, obwohl die vorherigen Schritte noch garnicht mängelfrei erfüllt sind. Einen präventiven Baupfuschabwender aka Architekt scheint Ihr Euch schon "gespart" zu haben, und den begleitenden Sachverständigen ebenso. Nun soll ein Schadengutachter diesen nachholend "ersetzen", und dem soll der Auftragnehmer bitteschön auch noch vorher Bescheid sagen, wann er den nächsten Pfusch zu fabrizieren gedenkt. Wer den bezahlt, wird gerichtlich geregelt: im erfolgreichen Nachweisfall der Beklagte, sofern bei ihm dann noch etwas zu holen ist - andernfalls steht im Lehrbuch des Lebens: "Ihr - wer sonst ?".

    Charles Darwin hatte eigentlich etwas anderes für Euch vorgesehen, aber ich werfe Euch dennoch einen Strohhalm zu: gugelt mal "Bauglück" / "Reibold-Rolinger". Wenn Euch noch jemand retten kann, dann vielleicht diese Fachanwältin aus dem Raum Mainz.
     
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  17. #17 Kriminelle, 19.11.2023
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    Die würden auch nicht lüften kommen, wenn sie 10 km entfernt sein würde.
    Und warum nicht? Weil es nicht im Vertrag steht. Die Leistung Estrich beinhaltet nicht die Folge-Pflege.

    …dann hast Du den Ärger mit der Feuchtigkeit.
    Auch Behebung von Feuchte-Schäden steht nicht im Vertrag. Oder? Es ist alles in Deinem Interesse. So ist es nun mal, auch wenn es hart klingt.

    Die anderen Fehler lesen sich natürlich recht katastrophal und wünscht man keinem. Wo liegt der Fehler? Ist es ein Günstig-Anbieter? Kann es daran liegen? Es entschuldigt natürlich nichts.

    Wie schon gesagt: vieles steht nicht im Vertrag, sondern liegt in Eurem eigenen Interesse. Schlüsselfertiger Hausbau ist ein Begriff, den man nicht wörtlich nehmen darf. Da sind etwas Vorkenntnis und Vorab-Informationen ganz hilfreich.
    Ich kann nur raten: macht, was Euch in der Macht steht zu machen - und haltet noch mehr Schäden ab.
     
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  18. #18 ichweisnix, 19.11.2023
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    Facebook u. Google zum anschauen von Bewertungen ran zuziehen ist schon ziemlich naiv. Da hättest du auch gleich KI fragen können. Mann fragt nach Referenzen. Wenn sie keine rausrücken ist dann eben Grund um die Fa. nicht zu nehmen.
     
  19. #19 Gast 85175, 19.11.2023
    Gast 85175

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    Jein. Seit dem legendären "Schimmel-Urteil" des BGH ist das nicht mehr richtig. Das BGH hat vor 15-20 Jahren geurteilt, dass ein Zimmermann einen neuen Dachstuhl komplett rückbauen und neu machen müsse, weil da etwas Schimmel an den Balken war. Im Leitsatz stand, es sei egal ob dieser Schimmel technisch oder gesundheitlich schädlich sei, der Kunde habe generell Anspruch auf ein vollkommen schimmelfreies Werk.

    Und seit diesem Urteil hast eigentlich jeden Handwerker/Bauunternehmer voll in der Hand, wenn es da irgendwo Schimmel gibt...
     
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    Was im Vertrag nicht drin steht, steht im Vertrag nichtdrin.
    "Schlüsselfertig" meint oft eher das Vorhängeschloß an der Baustellentür ;-)
     
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Totale Bauüberwachung, welche Rechte

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