Vermessungsbüro hat sich um sage und schreibe 4.5 m vermessen

Diskutiere Vermessungsbüro hat sich um sage und schreibe 4.5 m vermessen im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallöchen... wir haben vor 3 Jahren ein Haus gebaut. Vor Baubeginn wurde die Grundstücksvermessung vom Bauleiter veranlasst und von einem...

  1. #1 Punktgenau, 07.08.2017
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    wir haben vor 3 Jahren ein Haus gebaut. Vor Baubeginn wurde die Grundstücksvermessung vom Bauleiter veranlasst und von einem Vermessungsbüro vorgenommen. Zunächst wurde das gesamte Grundstück vermessen. Bei einem weiteren Termin das Schnürlgerüst für das Haus eingemessen, der Aushub vorgenommen und dann gebaut. Soweit so gut.
    Jetzt wurden wir von der zuständigen Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, das die Grenze zu dem benachbarten Grundstück von uns mit sage und schreibe 4,5 m auf 28 m mit einer Hecke überpflanzt wurde. Uns hat fast der Schlag getroffen. Da der Bauleiter z.zt. in Urlaub ist, haben wir uns mit dem Vermessungsbüro in Verbindung gesetzt. Dieses teilte uns mit, dass sie nur das Haus eingemessen hätten aber nicht das komplette Grundstück. Auf unseren Hinweis das diese Aussage nicht richtig ist, da Fotos von der Einmessung vorliegen wurde uns eine kostenlose Vermessung angeboten und auch am Freitag durchgeführt. Leider hat sich bestätigt, dass die damaligen Vermesser sich vermessen haben. Die noch vorhanden Begrenzungsstüpfel wurden als ihre eigenen anerkannt. Unsere Frage nach dem Preis einer Haus einmessung und einer Grundstücksvermessung wollte man zunächst nicht beantworten, da wir nicht der Auftraggeber sind. Mit Hartnäckigkeit haben wir dann erfahren, dass unser Bauleiter eine Rechnung in Höhe von 1.200€ erhalten hat. Uns hat der Bauleiter 2.200€ verrechnet.
    Das wir die bereits gepflanzte Hecke zurücknehmen müssen ist ja in Ordnung. Nur haben wir jetzt August und die Pflanzen und die davor gepflanzten Bäume gehen ja sicherlich bei der Umsetzung alle kaputt. Der neue Nachbar will am 23.08. anfangen zu bauen.
    Was müssen wir jetzt veranlassen und wer kommt für den Schaden auf? Wir sind immer noch Fassungslos.
    Wer kann uns Tipps geben?
    Viele Grüße
    Punktgenau
     
  2. Dimeto

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    Erst einmal ist zu klären, was beauftragt und was durchgeführt wurde. Was meinst Du mit "Zunächst wurde das gesamte Grundstück vermessen"? Mussten neue Grenzen erst noch gebildet werden, sollte eine Grenzanzeige oder -wiederherstellung durchgeführt werden oder fand lediglich eine topographische Vermessung für den Lageplan statt (Ich vermute letzteres)? Was dokumentieren die Fotos? Was sind "Begrenzungsstüpfel" und wozu dienten sie? Was haben die Kosten damit zu tun? Gibt es Vermessungsprotokolle (Absteckungsskizze, Skizze zur Grenzanzeige, o.ä.)? Was sagt denn das Vermessungsbüro dazu, dass die damaligen Vermesser (vom gleichen Büro?) sich vermessen haben? Euer Haus steht aber an der richtigen Stelle?

    Sollte sich herausstellen, dass eine Grenzanzeige durch das Vermessungsbüro fehlerhaft ausgeführt wurde, haftet das Vermessungsbüro für den Schaden.
     
  3. #3 simon84, 08.08.2017
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    Und der Bauleiter ist wohl eher ein GU , oder ?
     
  4. #4 Punktgenau, 08.08.2017
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    Hallöchen Dimeto,

    zunächst sagen wir Danke, daß Du die Zeit genommen hast uns zu antworten. Wir haben aufmerksam die Nachricht gelesen und sind nun am recherieren. Sobald wir brauchbare Angaben haben melden wir uns wieder. Das Problem ist, dass z.zt. Handwerkerferien sind und keiner erreichbar ist.
    Bis bald
    Ciao ciao
    Punktgenau
     
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