Wetterbedingte Baubehinderung >> Weitergabe Frist

Diskutiere Wetterbedingte Baubehinderung >> Weitergabe Frist im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; "... wie eingetreten, ein störendes Ereignis vorliegt, dass sich auf den vorgesehenen Leistungsablauf hemmend oder verzögernd auswirkt ..." Wäre...

  1. Mok

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    "... wie eingetreten, ein störendes Ereignis vorliegt, dass sich auf den vorgesehenen Leistungsablauf hemmend oder verzögernd auswirkt ..."
    Wäre ja schon mal interessant zu erfahren, wie er sich den "vorgesehenen Leistungsablauf" vorgestellt hat. Planmäßig im Winter wohlgemerkt. Wie Fabian ja schon festgestellt hat dürfte dem GU die gegenwärtige Witterung ja sogar helfen.
     
  2. #42 Fabian Weber, 08.02.2020
    Fabian Weber

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    Viel heiße Luft, nichts substantielles.

    Ein letzter Brief zurück (AGBs aus Bauvertrag nicht BGB konform) und dann erst wieder klären, wenn der Verzug tatsächlich eintreffen sollte.
     
  3. #43 Citrus91, 20.02.2020
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    Es kam eine neue Antwort zu meinem Schreiben zur zweiten Baubehinderung. Reaktion nötig?

    [​IMG]
     
  4. #44 msfox30, 20.02.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.02.2020
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    Also ich würde nicht reagieren, damit setzt du deinen GU nur unötig unter Druck und gießt noch Benzin ins Feuer. Du hast ja deine Schuldigkeit bereits getan und sein Anzeige zurückgewiesen.
    Wie schon geschrieben, am Ende wird abgerechnet. Du muss nur zusehen, dass du nicht überzahlst - insbesondere bei der vorletzten Zahlung. Also die Zahlung vor der Abnahme. Mit der vorletzten Rate sollten alle Arbeiten abgeschlossen sein. D.h. im Idealfall muss du vom GU nichts mehr fordern und er ist in Vorleistung gegangen. Spätens hier solltest du die Summe für deinen Schaden wegen Bauverzug kennen. Die letzte Rate dient ja nur dazu, falls bei der Abnahme Mängel auftreten - was zu 99,9% vorkommen wird.
    Du solltest hier zweigleisig fahren, aber es deinem GU nicht auf die Nase binden.
    Hast du einen Bausachverständigen mit im Boot?
    Spätestens jetzt würde ich das machen. Er unterstützt dich bei den "Teilabnahmen" und sagt dir auch, wieviel du einbehalten kannst (Du willst nicht, das dein GU nicht mehr weiter baut, weil du nicht zahlst). Dann kommt die Überraschung nicht erst bei der Endabnahme.
    Wenn es dann hart auf hart kommt, solltest du schonmal bei einem RA dir eine Erstberatung einholen (Kosten so ca. 200€). Dann kannst du abschätzen, ob am Ende du Recht hast oder dein GU. Wenn der RA grünes Licht für dich gibt, kannst du deinem GU am Tag des offizellen Fertigstellungstermins in Verzug setzen, mit dem Wissen, dass Du im Recht bist.
    Dann wird dein GU nicht mehr Blabla-Schreiben verschicken...
     
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  5. SIL

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    Nein, sie mahnen später nochmals die Fertigstellung an.... aus BGB § 644 ergibt sich eindeutig Problem des GU auch beim BGB Vertrag
    24 U 7/15 - VII ZR 169/72- 12 U 711- VII ZR 194/13 etc -die rechtlichen Hürden für Schlechtwetter sind extrem hoch - ausser die Tage mit dem Sturmtief wird da nichts akzeptiert.

    Es herrscht bis dato ein milder Winter auch der Niederschlag ist zu wenig um auf Schlechtwetter abzuzielen,zur vertraglichen Gestaltung und auf die Verstöße hatten wir ja bereits hingewiesen....
     
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