Wie ist die realistische Bauzeit?

Diskutiere Wie ist die realistische Bauzeit? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Als Bauherr setzt du unter Zahlreiche Dokumente deine Unterschrift und bestätigst die Korrektheit der Planung, Willkommen in der Realität vieler...

  1. #21 driver55, 11.09.2023
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    Nur, weil du auf die Nase gefallen bist, sollte und darf man nicht pauschalisieren.
    Und was du sonst noch so von dir gibst, ist bei einer seriösen Firma absoluter Stuß.
     
  2. #22 msfox30, 11.09.2023
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    Ganz einfach. In deinem Bauvertrag wird ein Fertigstellungstermin eingetragen. Wichtig! Wenn der AN mitspielt, sogar eine Strafzahlung bei nicht einhalten.
    Wenn du selbst die Verzögerung diese Termins nicht zu verantworten hast, kannst du danach Schadenersatzforderungen geltend machen.
    --
    Also nicht "glauben". Wenn dir der Handelsvertreter schriftlich 10 Monate zusichert, ist alles danach sein Problem.
    Wir hatten 2017 auch 10 Monate im Vertrag stehen. Am Ende waren es 16 Monate und ca. 6000€ Schadenersatzforderung, die auch gezahlt wurden.
    In etwa so war es bei uns auch, wir hatte unsere Pläne allerdings fertig (Massivbau).
    ABER: Im Vertrag stand der Passus, dass die Monate erst ab Genehmigung gelten. Macht Sinn. Wenn sich das Bauordnungsamt also wirklich 6 Monate oder länger Zeit lässt, kann ja die Firma nix dafür.
     
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    Nö Du, meine Likes für die Beiträge #17 und #19 "kleben" aus Überzeugung da.
    Vieles darin gilt allerdings ebenso für die Big Names im "Massiv"bausegment.
     
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  4. #24 Gast 85175, 11.09.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es ist halt so ein weit verbreiteter Irrglaube, demnach es da einzelne Verfahren/Unternehmen gibt, bei denen nicht mit Wasser gekocht wird... Auch bei dem Glaubenskrieg fallen permanent Wunder vom Himmel, naturgemäß aber immer nur die Wunder, die den Gläubigen der jeweiligen Konfession gerade in den Kram passen...
     
  5. 11ant

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    Um so realer gibt es auch (meist: regionale und inhabergeführte) Unternehmen, wo die Versprechen nicht allein schon deswegen ungedeckt sind, weil sie von einem freien Handelsvertreter kämen.
     
  6. Ckfh

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    @msfox:

    Bei Pauschalisierung ohne Transparenz über die einzelnen Positionen ist es normal, dass man hohe Preise für späte Änderungen genannt bekommt.

    Fertighausbauer, Typenhausbauer, GUs mit Standardisierung leben von strukturierten Prozessen.
    Von immer gleichen Abläufen. Mit späten Änderungen störst du das massiv.
    Das ist nicht gewünscht - daher lässt man es sich auch bezahlen.

    Auch wenn du Individuell mit Einzelvergabe der Gewerke arbeitest, kosten dich Änderungen zuteil viel Geld.
    Bedingt die Änderung z.B. ein Loch, wo keins ist - zack 1.000 EUR weg nur für das Loch.
    Plus extra Planungsaufwand, evtl. Material bereits gekauft, evtl. Umplanung Termine,...

    Jede Änderung während der Bauphase ist mühsam und meist nur ein Zeichen von schlechter Planung, oder unstetigem Verhalten des Bauherrs.


    Aber es gibt auch durchaus Firmen, welche solche Änderungen als wesentlichen Bestandteil ihres Geschäftskonzeptes haben.
    Da fallen mir spontan gerade zwei grosse Fertighaus & ein grosser Typenhaus Anbieter an. Die haben sich darauf spezialisiert tolle Broschüren & Visualisationen zu machen.
    Das Haus hat dann einen sehr knackigen Basispreis (welchen du meist in Eigenvergabe mit Architekt unterbieten dürftest).
    Jedes noch so kleine Extra, kostet aber unverhältnismässig mehr Geld.
     
  7. #27 msfox30, 12.09.2023
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    Darauf wollte ich noch einmal hinweisen.
    Es gibt Dinge, die lassen sich im Vorfeld nicht planen oder wollen nicht geplant werden.
    Bsp.: Wir haben auch mit GU gebaut, allerdings unseren Grundriss und viele Anforderungen (Fenster, etc.) schon fertig. Trotzdem meinte der GU, machen wir bei der Bauphase. Denn, wenn man mit GU baut, kostet dem das ja VIEL Zeit und damit Geld, wenn man ALLES vor Vertragsabschluss plant und dann plötzlich doch nicht mit dem GU baut. Der GU muss ja die Preise dann auch ständig bei seinen Sub's abfragen. Und welcher Bauherr macht schon einen Vorvertrag mit einem GU...
    Und dann kommt da noch die (Ehe-)Frau ins Spiel - soll ich mehr schreiben :D.
    Der Zeitverzug war bei uns nicht das Problem. Es waren 10 Monate ab Baugenehmigung vorgegeben. Der GU hat ersteinmal 1 Monat später mit der Bodenplatte begonnen - sebst Schuld. Dann ist ihm der Dachdecker abgesprungen - selbst Schuld. usw. Manchmal passierte auf der Baustelle 14 Tage nix, weil der nächste Sub keine Zeit hatte. Und wenn man sein Sub's nicht unter kontrolle hat (z.B. durch mit Strafen bindet), muss man mit Konsequenzen leben.
     
  8. #28 Gast 85175, 12.09.2023
    Gast 85175

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    Also die Vollchaoten lassen sich von sowas nicht beeindrucken und die anderen, die arbeiten nie mehr für einen wenn man das mit der Strafe auch nur einmal durchzieht... Soweit die Situation der letzten Jahre, vllt. wirds ja wieder anders...
     
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  9. Ckfh

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    Naja, GU oder Fertighaus oder Typenhaus - zumindest die Grossen sind standardisiert und haben ihre BLBs so geschrieben, dass sie auf eine heile Welt und perfekte Grundstücke & Ausgangslagen gemünzt sind.
    Alles was davon abweicht, ist dann dein Problem.

    Das hat nicht mit Änderungen zu tun, sondern mit Unwissenheit des Bauherrs und Glauben in Werbebotschaften und eifrige Verkäufer.

    Die letzten Monate bin ich so oft Bauherren über den Weg gelaufen, welche einen Werkvertrag abgeschlossen haben und im Anschluss hohe Beträge nachfinanzieren mussten, da sie halt nicht das Ideale Grundstück hatten.
    Genau diese Bauherren hielten es auch nicht für nötig (oder wussten es schlichtweg nicht) vor Vertragsschluss den Baugrund untersuchen zu lassen.

    Wenn Einer mit dem Argument kommt "Das machen wir dann während dem Bau", dann würde ich sofort sehr schnell davonrennen.
    Der hat schlichtweg keine Lust für den Zusatzaufwand dies ordentlich auszurechnen. Wieso auch?
    In der Regel wird dann das Angebot nur teurer - da "seriöser".
    So ist er dann plötzlich nicht mehr Wettbewerbsfähig zu seinen Mitbewerbern - welche halt die Basisleistung auf dem perfekten Grundstück angeboten haben.

    Als Verkäufer ist es da viel entspannter einfach ein günstiges Angebot zu machen, wo die Hälfte fehlt.
    Er will ja nur den Abschluss - um Nachträge muss er sich nicht kümmern, das ist dann sprichwörtlich nicht mehr seine Baustelle.


    Sprich:
    Auch ein GU oder Fertighausfirma kann dir ein Angebot machen, ohne dass du im Anschluss noch viel Nachträge machen musst.
    Das bedeutet aber für den Käufer, dass ER in Vorleistung gehen muss.
    Dass er sagen muss was er will und er diverse Vorbereitungen (Bodenuntersuchung, Abklärung Baurecht,...) machen muss.
    Aber viele Bauherren trauen einfach mal blindlings den Verkäufern und denken sich "Ja, der Anbieter mit 30% tieferem Preis ist halt einfach Günstiger".
    Das dort die Hälfte fehlt, merkt er dann erst auf halbem Wege...
     
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