wohnfläche bemesssen

Diskutiere wohnfläche bemesssen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Es gibt zur Berechnung der Flächen: DIN 277 T 1 + 2 aus 2005 (oder dem Baujahr entsprechend, wenn vor 05) DIN 277 aus 195? WoFlVo/II...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt zur Berechnung der Flächen:
    • DIN 277 T 1 + 2 aus 2005 (oder dem Baujahr entsprechend, wenn vor 05)
    • DIN 277 aus 195?
    • WoFlVo/II Berechnungsverordnung (Baujahrsabhängig)
    • Berechnung nach LBO
    Jede für den jeweiligen Zweck richtig oder auch nicht.
    Anwendung nach Zweck und Einzelfall.
    Was ist baurechtlich (nicht) zulässig, was die Berechnungsvorschriften (nicht) zulassen.
    Nach LBO ja, nach Berechnung nein oder umgekehrt
    Woher kommen die Abweichungen, sind ALLE Umstände berücksichtigt usw. usf.
    Ist die berechnungsgrundlage angegeben? Wenn nein, was ist ortsüblich, auf was kann zurückgeschlossen werden
    Da könnte man Doktorarbeiten drüber schreiben.

    MfG
     
  2. paul22

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    ...war die din 277, welche genau kann ich nicht sagen, baubeginn 2006.
    das liegt definitiv beim bauamt vor.
    die frage die zu klären ist, ist eben ob jetzt der bauträger beim verkauf unterschiedlich nach oben schrauben darf...bei den preisen ja standard, bei den qm zahlen fraglich....
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    = WoFlVo

    Die 277 kennt keine Wohnflächen, nur Nutz-, Verkehrs- und Technikflächen und keine anteilige Anrechnung
    Sag ich doch - je nach Zweck ....
    Doktorarbeit.
    MfG
     
  4. #44 Baufuchs, 18.03.2008
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    Baufuchs Gast

    Wieso

    sind auf einmal die Pläne beim Bauamt so interessant?

    Wenn die Bauamtspläne jetzt erstmalig eingesehen wurden, hat der Architekt ja nach den Bauplänen/Exposes mit den angebl. größeren Flächen verglichen. Wenn im Vergleich mit diesen "größeren Flächen" aber alles OK?

    Darf der BT jetzt beim Bauherren nachfordern, weil Flächen größer als in den Plänen beim Bauamt?

    Für mich wird das zu einer Nummer, bei der am Ende alle verdienen und der Bauherr was lernt.:)
     
  5. paul22

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    letztendlich stellt sich eben die frage welche pläne sind den rechtlich relevant? bauaufsichtsamtpläne, nach denen genehmigungen erteilt wurden....
    oder die die der bt geschönt hat, und die uns mit anderen zahlen zu seinen gunsten vorliegen? bis eben auf eine nachbarin die nach den bauaufsichtsamtplänen(laut kaufvertrag) bezahlt hat.

    wie gesagt nach seinen plänen alles ok, nach bauaufsichtsamt abweichungen von mehreren %, die wie sich heute rausstellte, bei anderen im haus ca 3-5% (innenräume) ausmachen.
    naja gut zu wissen das andere im haus es ähnlich sehen, wird wohl ein punkt bei der nächsten eigentümerversammlung sein.
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2008
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    Irgendwie muss die Wut ja imens sein, dass sie das Verstehen so behindert.
    Maßgeblich ist der jeweilige Zweck, für den die Berechnung aufgestellt wurde!!!!
    Hätte der BT/GÜ mit den DIN 277-Zahlen operiert, wär das Geheule noch VIIIIIIIEEEEEEELLLLLLLL grösser.
    Das Bauordnungsamt interessiert die WoFlä gar nicht, den Notar bei der Teilungserklärung auch nicht, das FiA vielleicht, das Amt für Mietzuschüsse ganz sicher, die Nutzer bei den Nebenkostenabrechnung auch usw.

    Aber egal - Hauptsache der BT/GÜ bekommt Knüppel zwischen die Beine.

    Ich durfte neulich Zeuge sein, wie sich uneinsichtige Bauherren und deren helfershelfender RA eine richtig klatschende Ohrfeige von der Richterin eingefangen haben.
    Ich bin mir sicher, das >Klatsch< hat man auch vorm Saal noch gehört.

    MfG
     
  7. #47 Baufuchs, 18.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kein

    Gericht wird sich für die Angaben in den Bauamtsplänen interessieren, denn die sind nicht Vertragsbestandteil.

    Entscheidend ist lediglich, ob die Flächen in den Vertragsplänen korrekt sind.
    Diese sind Vertragsbestandteil und die dort genannten Flächen sind damit vertraglich zugesichert.

    Das diese Flächen (bis auf einen halben m²) stimmen, hat der von Ihnen beauftragte Architekt ja durch nachmessen schon bestätigt.

    Kann mich nur wiederholen:

    Für mich wird das zu einer Nummer, bei der am Ende alle verdienen und der Bauherr was lernt.
     
  8. #48 Stefan61, 18.03.2008
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    Meiner Ansicht nach besteht die Denkblockade von paul22 darin, daß er meint, er habe eine Wohnung mit einem fixierten (staatlich oder sonstwie vorgegebenen) Quadratmeterpreis gekauft. In diesem Fall wäre die Fläche natürlich relevant.

    Tatsächlich aber hat paul22 eine Wohnung zu einem Gesamtpreis gekauft. So wie jeder Käufer kann er sich den Quadratmeterpreis übers Bett hängen, aber mehr Relevanz hat dieser Preis nicht.
     
  9. sepp

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    frag doch mal den paul, ob er das gleiche bezahlt hat wie der nachbar mit spiegelgleicher wohnung? :Brille
     
  10. R.B.

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    Und nach der Gerichtsverhandlung wird der Paule um eine Lebenserfahrung reicher sein. Ist doch auch was.

    Gruß
    Ralf
     
  11. paul22

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    ich stelle hier im forum fragen zu 2themen, schallschutz und qm....
    es scheint schwierig zu sein dies klar zu beantworten, schwieriges thema eben,daher auch das vermehrte nachfragen.
    wenn dies dazu führt das irgendwelche leute nur müll dazu beitragen weil sie nichts besseres zu erzählen haben bin ich hier wohl falsch.
    den anderen sei gedankt, da hier wohl etwas mehr verständnis für laien herrscht.
    zum glück hat sich das ganze heute nachmittag aufgeklärt ohne gericht...und siehe da ich bekomme immerhin 3500 euro erstattet, dank meines anwalts.... besser als nichts.
     
  12. Eric

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    Gratulation! Glück gehabt, daß sich der BT offenbar von dem Anwalt hat beeindrucken lassen und vor Angst in die Hose gemacht hat.
     
  13. #53 Rudolf 1966, 19.03.2008
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    @ Paul
    Wenn der so großzügig war , hat er bestimmt an dem Bauvorhaben gut verdient.
    Und du und die anderen evt. zuviel bezahlt ?

    mit Gruß Rudolf :fleen
     
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