Niedersachsen: Ein Vollgeschoss ohne Schrägen

Diskutiere Niedersachsen: Ein Vollgeschoss ohne Schrägen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Bauexperten, wir wollen ein EFH in Niedersachsen errichten und haben ein Grundstück gekauft, das im Gebiet eines Bebauungsplans liegt....

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    Liebe Bauexperten,

    wir wollen ein EFH in Niedersachsen errichten und haben ein Grundstück gekauft, das im Gebiet eines Bebauungsplans liegt. Dieser gibt GRZ 0,3 und GFZ 0,4 sowie ein Vollgeschoss vor. Sonst sind keine Vorgaben z.B. zu Dachformen oder Maximalhöhen zu finden. Das Haus soll etwa 9x10 Meter groß werden (Grundfläche), EG und OG haben, darauf ein Satteldach (ca. 25° Neigung) in dem dann ein Spitzboden zum Abstellen von Kartons u.ä. untergebracht wird. Nun ist es so, dass wir Schrägen nicht mögen und am liebsten komplett ohne Schrägen bauen würden, also am liebsten zwei Vollgeschosse mit 2,50m Deckenhöhe über die gesamte Etage. Das geht ja aufgrund des BPlans nicht. Nun ist die Frage, wie wir das im Rahmen des Bebauungsplans (möglichst nahe) erreichen können. Dabei hatte ich eine Idee, zu der ich gerne eure Meinung hören würde (konkret: entspricht diese Konstruktion den baurechtlichen Vorgaben).

    Zur Erinnerung die Definition eines Vollgeschosses aus der NBauO:

    Damit ist es ja möglich, nach der o.g. 2/3-Regel das OG als "Staffelgeschoss" bei einer entsprechend kleineren Grundfläche im Vergleich zum EG ohne Schrägen zu errichten. Andererseits müsste doch aber auch folgende Konstruktion (siehe erste Zeichnung, Ansicht des OG an der Giebelseite) in Ordnung sein. Stellt euch das zunächst mal im "Bauhaus-Stil" vor, also als zwei Quader mit Flachdächern, von denen einer über 2/3 der EG-Fläche die volle Raumhöhe von 2,50m erhält und der andere (1/3 der EG-Fläche) unter den 2,20m bleibt. In diesem niedrigeren Gebäudeteil werden Räume wie Ankleidezimmer, Sauna usw. untergebracht, in denen man keine volle Raumhöhe benötigt.

    2016-02-13 Dachkonstruktion_01.jpg

    Die Frage ist jetzt: Lässt sich das ganze auch mit einem Satteldach realisieren? Dazu stelle ich mir vor, dass das Dach auf der einen Seite auf dem 2,50m-Quader aufliegt. Auf dem niedrigeren Teil gleicht dann eine kleine Mauer den Höhenunterschied aus. Es gibt also quasi für den Spitzboden noch einmal einen 31cm-Kniestock:

    2016-02-13 Dachkonstruktion_02.jpg

    Im Netz habe ich auch ein Beispiel gefunden, wie so ein Spitzboden und die Dachkonstruktion dann aussehen kann. Insbesondere auf den folgenden beiden Fotos sieht man schön, dass das Dach einmal direkt auf der höheren Fläche aufliegt und einmal eine kleine "Mauer" zur Angleichung der Höhe existiert:

    [​IMG]
    [​IMG]

    Die NBauO schließt ja "Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen" aus. Klar, dass ich nicht einfach eine Zwischendecke einziehen kann, die später evtl. wieder entfernt wird. Hier in diesem Fall ist der "Hohlraum" ja begehbar, da er Teil des Spitzbodens wird. Ich finde also im Moment tatsächlich nichts, was baurechtlich gegen solch eine Konstruktion sprechen könnte. Daher bin ich sehr auf eure Kommentare gespannt.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Gast036816, 27.02.2016
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    Gast036816 Gast

    staffelgeschoss, da ist alles rechtwinklig und kubisch, aber 9 x 10 m ist zu klein.
     
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Aber warum? Oder anders gefragt: Wo erfüllt meine Idee nicht die Vorgaben der NBauo?

    Sorry, es sind 9x11 und es gibt auch noch einen Keller. Den hatte ich vergessen, da es mir ja hier um OG/Dach geht.
     
  4. #4 Kalle88, 27.02.2016
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    Wozu den Krampf mit dem Satteldach, wenn ein Flachdach - sofern baurechtlich zulässig - die ganze Geschichte weit weniger kompliziert macht?
     
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    Dann verlieren wir den Spitzboden als Stellfläche. Gut, wir haben den Keller, um noch ein paar Sachen abzustellen, aber Platz kann man ja eigentlich nie genug haben. Außerdem finde ich ein Satteldach optisch ansprechender.
     
  6. #6 Kalle88, 27.02.2016
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    Gut, sparst dir vermutlich aber auch einige Euronen. Mal angenommen es bleibt bei den 25° Grad im Satteldach ist das alles noch recht problemlos. Wird es aber flacher, wie bei den ganzen Katalogbauten alla Stadtvilla dann wird das Dach dein Sorgenkind werden. Irgendwann erreicht man eine Neigungsgrenze, an den viele Deckwerkstoffe nicht mehr sinnvoll vertretbar sind.

    Dafür gibt es zwar noch andere die Einsetzbar wären um es aber ästhetisch aussehen zu lassen wird es dann auch ungleich teurer. Da sollte man dann vielleicht überlegen die vermutlich einfachere Variante zu wählen und sich eher eine Doppelgarage hinzustellen. Kosten/ Nutzenfaktor. Gerade im Neubau bietet ein Gründach die Möglichkeit der "versiegelten" Fläche Tribut zu zollen und hat auch gleich einen Grund das Dach regelmäßig warten zu lassen, so wie es sich gehört ;)
     
  7. #7 Bauneulingin, 28.02.2016
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    Was einfacher wäre ein Flachdachanbau im Eg der dich über die 2/3 bringt oder und zB Gallerie mit Luftraum im Og ginge auch.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 28.02.2016
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    Stooooooooooooooooooooooooooooooooopppppp

    Von wann ist der B-Plan?? (Jahr des Inkafttretens) Eine GFZ, die höher ist als die GRZ, lässt vermuten, dass dieser aus einer Zeit stammt, als Aufenthaltsräume in Nicht-Vollgeschossen auf die GFZ anzurechnen waren!!!
    Oder ein entsprechender Text steht im textlixchen Teil!!! Das geht bei aktuellen B-Plänen nämlich immer noch!

    Dann aber wäre die Dachform nachrangig und die GFZ das Problem!

    Nicht immer so schnell schiessen!!! Schon gar nicht beim Baurecht!
     
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    Der B-Plan ist von 1984. Es gilt also die BauNVO von 1977. Das Grundstück ist etwas über 450m² groß. Nach Abzug der Nicht-Aufenthaltsräume im OG passt es also bei unserer Planung mit der GFZ.

    Allerdings ist in den 450m² auch noch eine Zufahrt von etwa 75m² enthalten (Hinterlieger). Die Fläche, die für Haus, Garage und Garten übrig bleibt, ist also nicht so üppig, dass man sich dort beliebig entfalten könnte. Die angesprochene Doppelgarage oder eine Vergrößerung des EG würde ich daher ungern auf Kosten des kleiner werdenden Gartens umsetzen wollen.
     
  10. #10 Bauneulingin, 28.02.2016
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    Garage zählt ja nicht zu den Aufenthaltsräumen. Alles kann man bei kleinem Grundstück halt nicht machen. Wenn du keine Schräge willst muss oben halt deutlich kleiner als unten werden. Wenn du mehr Garten brauchst muss das Haus halt kleiner. Zaubern kann da keiner Oder auch halt ein Grundstück dass zu eurer angestrebten Größe Garten und Haus passt.
     
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    Das bezog sich auf den Tipp, ein Flachdach zu bauen und die Spitzboden-Abstellfläche in eine Garage auszulagern.

    Das ist klar. Aber man kann ja versuchen, das Beste daraus zu machen ;-)

    Ich freue mich ja, dass hier eine lebhafte Diskussion entstanden ist. Leider ist ja noch niemand direkt auf meine zweite Zeichnung von oben eingegangen. Das war ja eigentlich die Ausgangsfrage: Ist so eine Konstruktion mit dem "Kniestock" im Dachboden über dem <2,20-Gebäudeteil möglich, wenn dabei die eingeschossige Bauweise erfüllt werden soll?
     
  12. Beezle

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    Versuche doch erstmal eine Befreiung zu erreichen. Das ist nach 20 Jahren oft möglich.
     
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    Hatte ich auch schon überlegt, aber dann entstehen doch neue Probleme: Angenommen, der Befreiung im Punkt "zwei Vollgeschosse" wird stattgegeben. Dann ist das OG für die GFZ-Berechnung ein Vollgeschoss und wir können nicht mehr die Flächen der Nicht-Aufenthaltsräume abziehen. Dann liegen wir mit 2x99m²=198m² über der möglichen GFZ von ca. 180m². Oder kann man eine Befreiung auch im Bezug auf zwei Kriterien erwirken?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2016
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    Du kannst Dich von allem befreien lassen, wenn es genehmigt wird!

    Das ist eine rein mathematische Frage.
    99*0,6666666 < 2,20 lichte Raumhöhe ist das Maß aller Dinge.
    Ob das einhüftig, mit Kniestock, mit Gauben, mit Mansard oder sonstwir gebaut wird, ist Planungssache und an Hand der Planung zu berechnen.
    Ich kenne Häuser, die sehen aus wie II, sind aber I 1/2! Alles kann, nix muss!
     
  15. #15 Bauneulingin, 29.02.2016
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    2 Befreiungen möglich aber unwahrscheinlich.
    BA hier ist ja immer ziemlich griffig und oberkorrekt. Selbst da wo es keine Urteile und Gesetze gibt.
    Wenn du dein Dach künstlich irgendwie verkleinern willst musst du nachweisen dass das statisch erforderlich ist für die Dachkonstruktion, zB wie in deinem Foto dass du durch die Balken unter 2,2 kommst dann musst du auch keine asymmetrischen Wände bauen.
    Such dir einfach einen Architekten, der holt das Max raus, macht dir eine guten Grundriss und kennt die Gesetze.
    Wenn man was kompliziertes will geht das nicht anders
     
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    Das erreiche ich ja mit meinem Plan. Die Frage ist nur: Stört der Spitzboden über dem "< 2,20m-Gebäudeteil" die Anforderungen der NBauO? Bei einem klassischen Satteldach "mit Schrägen" ist ja über dem Teil, der < 2,20m ist, nur noch die Dachhaut. Die Grundfläche des Spitzbodens liegt bei diesem klassischen Fall ja immer über dem Teil, der > 2,20m ist. Bei meiner Idee ist es ja nun aber so, dass wir auch über dem tieferen Teil einen Hohlraum haben, der Teil des Spitzbodens ist. Macht das Bauamt da Ärger?


    Habe ich ja schon. Allerdings fand er meine Idee irgendwie nicht gut und meinte, dass so eine Konstruktion beim Bauamt nicht als eingeschossig durchgeht. Er hat das allerdings nur mit einem Bauchgefühl begründet und mir keinen konkreten Punkt genannt, der dagegen spricht. Das sei eine ungewöhnliche Konstruktion... Daher bin ich auch noch nicht von der Idee ab und freue mich, hier ein paar weitere Meinungen zu bekommen. Sobald mir jemand sagt, dass mein Vorschlag nicht funktioniert, weil ..., dann gebe ich ja auch Ruhe und lasse die Profis weitermachen ;-)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 29.02.2016
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    Häääää??? :confused:
    DEIN PLaner oder der eines GÜ???

    Wenn einer Baurecht mit dem Bauch macht, dann :yikes
     
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    Nochmals vorweg: Danke für eure Rückmeldungen. Ich weiß das wirklich zu schätzen, dass Jemand in seiner Freizeit hier kostenlos und mit gutem Rat Laien wie mir hilft.

    OK, schwierig zu beschreiben. Vielleicht benutze ich auch das falsche Vokabular... Noch einmal die Grundidee: Auf das EG mit 11m x 9m = 99m² kommt ein Quader mit 11m x 6m = 6m² bei einer Raumhöhe von 2,50m und ein zweiter Quader von 11m x 3m = 33m² bei einer Raumhöhe von 2,19m (also irgendwas kleiner 2,20m). Die sind natürlich verbunden und ergeben zusammen sozusagen einen Körper mit einer Stufe an der Oberfläche. Wenn ich die beiden Quader mit einem Flachdach baue, ist die eingeschossige Bauweise nach NBauO erfüllt. Soweit sind wir uns einig, oder?

    Jetzt will ich über das ganze OG, also über die gesamten 99m² Fläche noch ein Satteldach spannen. Dann entsteht ein Spitzboden, der am Übergang des höheren Quaders zum niedrigeren eine Stufe hat. Wie auf meinen Beispiel-Fotos. Man kann sowohl auf dem niedrigeren Quader, als auch auf dem höheren Quader rumlaufen/Sachen abstellen. Frage: Hebt dieser Raum über dem Quader, der < 2,20m hoch ist, irgendwie die eingeschossige Bauweise auf?

    Beim Flachdach liegt das Dach sozusagen direkt auf dem Quader auf. Es gibt nichts, was über den 2,20m kommt. Bei der Satteldach-Lösung entsteht da wie gesagt ein Raum zwischen Oberkante Quader und Dachhaut des Satteldachs. Besteht die Gefahr, dass das Bauamt dies dann als nicht erlaubte "Zwischendecke" ansieht?

    Mein Planer.
     
  19. #19 Wahnsinn, 24.04.2019
    Wahnsinn

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    Hallo mmmmmm!
    Ich habe aktuell eine vergleichbare Idee, wie Du sie geschildert hast. Jetzt interessiert mich brennend, wie das ausgegangen ist. Hast Du die beiden Abschnitte im OG unterschiedlich hoch errichtet? Und dann das Satteldach draufgelegt?
    Mein Planer riet mir zu einer Bauvoranfrage, um keine Überraschung zu erleben, er war aber der Meinung, dass das möglich sein sollte...
     
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    Ja, ich konnte mich gegen alle kritischen Stimmen hier und gegen die Einwände des Architekten durchsetzen. Der war ja fest davon überzeugt, dass es nicht geht. Ich war dann beim Bauamt und als der nette Herr dort keinen Grund wusste, warum das nicht möglich sein sollte, haben wir den Antrag so eingereicht. Im Anhang zwei Bilder, wie es ohne und dann mit Dach aussieht. Beim fertigen Haus sieht man die "Stufe" natürlich überhaupt nicht mehr. Man denkt, es ist zweigeschossig.

    2017-03-02 07.26.27.jpg

    2017-03-02 16-26-59 016127.jpg

    Ich finde die Lösung immer noch MEGA und freue mich jeden Tag darüber. Die "tiefen" Deckenhöhen im 1. OG haben auch noch nie gestört.

    Viel Erfolg bei deinem Bauvorhaben. Vielleicht berichtest du dann ja auch nochmal irgendwann, wie deine Geschichte ausgegangen ist ;-)
     
    Mijo und Kriminelle gefällt das.
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