Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)

Diskutiere Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; So ist das aber nun mal in einer Siedlung, und das hätten die Nachbarn auch wissen können bevor sie die Terrasse gebaut haben. Zumal darf man...

  1. Chippi

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    Zumal darf man doch auch keine Terrasse auf Grenze bauen oder irre ich mich?

    Nagut, vielleicht in Abstimmung mit den Nachbarn aber sonst müssen doch Grenzabstände eingehalten werden.
     
  2. #22 Cglan05, 07.11.2016
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    ich denke eine Terrasse ohne Überdachung darfst du direkt an die Grenze setzen
     
  3. Chippi

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    Denkst du oder weißt du es?
    Terrassen sind doch bauliche Anlagen wie ein Haus, da gelten Grenzabstände. Deswegen raff ich es nicht, wieso die Nachbarn da einfach ihre Terrasse gebaut haben.
    Und ich will wissen, wie ich im Fall der Fälle diesen Schwarzbau zur Anzeige bringe.

    § 23 Nachbarschaftsrecht Niedersachsen
    (1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75 Grad zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze einen geringeren Abstand als 2, 5 m haben sollen, nur mit Einwilligung des Nachbarn angebracht werden. Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen.
     
  4. #24 Cglan05, 07.11.2016
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    Ist sie denn Überdacht? Ansonsten ist es doch nur eine gepflasterte Fläche
     
  5. #25 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Vielleicht klärst Du uns mal auf wie genau diese Terrasse aussieht, ansonsten ist das recht schwierig hier.
    Wenn es sich wirklich nur um eine gepflasterte Fläche handelt darf er das natürlich (bis an die Grenze)

    Wenn gepflasterte Flächen schon als Gebäude gewertet würden, dann dürftest du die Einfahrt zu deiner Garage ja auch nicht pflastern.
     
  6. #26 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Der Auszug aus dem Nachbarschaftsrecht bezieht sich, denke ich, auf Terrassen, die z.B. auf einer Garage o.ä. gebaut werden.
    Ebenerdige Terrasse ohne Überdachung sind im Grenzbereich auf jeden Fall zulässig.
     
  7. Chippi

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    Die Terrasse ist nicht ebenerdig.

    So sieht die Seitenansicht, also meine Sicht auf Nachbarsgrundstück aus:
    Seitenansicht Nachbargrundstück.jpg

    Sowohl Garage als auch Terrasse sind aufgeschüttet, mehr als 50 cm und nicht überdacht.
     
  8. #28 Corinna72, 07.11.2016
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    Soviel ich weiß, ist es aber so (zumindest in Bayern), dass wenn man 5 Jahre lang eine höhere Wuchshöhe hingenommen hat, man diese dann auch dauerhaft dulden muss. Zeitpunkt ab dem diese 5 Jahre laufen ist ab dem "Moment", wenn die Gehölze die entsprechende Wuchshöhe erreichen bzw. überschreiten.
     
  9. Chippi

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    Der springende Punkt bei uns ist, ob wir noch gegen die Hecke angehen können weil wir das Grundstück eben erst gekauft haben. Der Vorbesitzer hat dort nie gebaut und sich glaube ich auch nicht viel aus den Nachbarn gemacht.
     
  10. #30 Corinna72, 07.11.2016
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    Was für eine Hecke ist es denn? Also was für eine Sorte?
    Du schreibst Blätterwerk. Ist es z.B. eine Hainbuchenhecke: die wächst etwa 30-40 cm pro Jahr, so dass Du davon ausgehen kannst, dass sie erst vor 3 Jahren die kritischen 1,20m überschritten hat (außer natürlich wie wurde regelmäßig geschnitten). So könntest Du problemlos noch das herunterkürzen verlangen. Nach wiederholter erfolgloser Ermahnung darfst Du sie dann sogar selber kürzen.

    Stehen die Stämme der Hecke auf Deinem Grund?
    Oder stehen die Stammitten auf der Grenze?
    Oder stehen die Stämme komplett beim Nachbarn?

    Die Grenzabstände werden nämlich nach der Stammitte bestimmt.
     
  11. #31 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Wie hoch ist denn die Garage gemessen von DEINEM Grundstück?

    Wenn auch für die Garage schon aufgeschüttet wurde ist das evtl. auch nicht korrekt. Die Garage darf max 3,00m hoch sein bei Grenzbebauung und zwar gemessen von DEINEM Grundstück. Wenn die Garage höher ist ist das auch nicht korrekt. Nur mal so als eventuelle Argumentationshilfe wenns denn schon in einen Nachbarschaftsstreit ausartet.

    Zur Terrasse kann ich jetzt nicht wirklich sagen ob es sich um ein Bauwerk handelt. Jetzt verstehe ich dass sich der Herr vom Bauamt da versucht herauszuwinden. Dennoch denke ich (persönliche Meinung) dass sowas kein Gebäude ist, da kein Dach.
     
  12. #32 derjacky, 07.11.2016
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    Warum soll denn auch die Hecke weg?
    Da du ja jetzt sowieso schon mit dem Nachbarn im Krieg bist, gibt es doch keinen platzsparenderen Sichtschutz als eine Grenzhecke.

    Vllt. gibt es ja auch die Möglichkeit mal ein Bild einzustellen?
     
  13. Chippi

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    Ich muss sie mir mal genauer anschauen. Ich kann nicht mal auf Anhieb sagen um was es sich handelt.

    Ich würde auf Buchsbaum o.ä. tippen. Feines, kleines, dichtes Blätterwerk. Sorgfältig in quadratische Form geschnitten.

    Die Stämme stehen direkt vor der Grenze auf dem Nachbargrundstück. (Stammmitte noch auf Nachbarsseite)
     
  14. Chippi

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    Also.. es geht mir ums Prinzip. Eigentlich möchte ich mit meinem Mann in unserem Häuschen glücklich und zufrieden OHNE Streit mit den Nachbarn leben bis ich das zeitliche segne. Aber es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass SIE gerne einen Nachbarschaftskrieg haben möchte (jüngstes Beispiel: Sie schreit unseren Maurer an, dem seine Maurerschnur auf die Terrasse gefallen ist). Ich finde es ehrlich total kindisch und ich hab auch keine Kraft mich mit denen zu streiten aber wenn mir jemand an den Karren pissen will, lasse ich mir das nicht bieten.

    Ich habe mal zur Veranschaulichung ein Bild mit angehängt:
    IMG-20160903-WA0003_resized.jpg

    Lasst euch vom Gefälle und der Höhe der Terrasse nicht täuschen - es wirkt auf dem Bild weniger Schlimm als es tatsächlich ist.
     
  15. Chippi

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  16. #36 derjacky, 07.11.2016
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    Wow, bei der Fernsicht Richtung Süden sollte es den Nachbarn wirklich nicht stören, wenn an der Westseite eine Garagenwand steht, insbesondere da es dann ja noch weniger zieht.
     
  17. Chippi

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    Die Südseite gibt einen wirklich tollen Blick. Keiner hier versteht die zusätzliche Terrasse.

    Und ich finde, dass die Nachbarn nun wirklich von der Garage nicht groß eingeschränkt werden. Ich glaube da gibt es Siedlungen/Straßen wo es weit schlimmer ist.

    Ein weiterer Punkt war, dass SIE sich gestört fühlt weil quasi hinter der Hollywoodschaukel/neben dem Terrassenfenster das Schlafzimmerfenster ist und Sie durch die Garage keine Sicht mehr hat. Wenn ich ein Haus mit Fenster an allen 4 Seiten haben möchte PLUS zusätzlichen Ausblick ohne auf ein anderes Haus, dann muss ich aufm Berg bauen. Das ist meine Meinung dazu.
     
  18. #38 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    Das SIE sich gestört fühlt kann ich ja irgendwie nachvollziehen oder auch nicht je nach Sichtweise, aber dann sollte SIE sich ein Grundstück organisieren mit rundum NICHT VERBAUBAREM WEITBLICK, was nun mal schwer zu bekommen ist.

    Wie wäre es wenn Du der Dame mal sagst dass entweder sich die Dame beruhigt und ihr das vernünftigt zusammen klärt, oder dass du deren Terrassenkrampf mal baurechtlich prüfen lässt?
     
  19. #39 Onkel Dagobert, 07.11.2016
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    bzw. sag ihr, vorrausgesetzt sie hört dir noch zu, dass euer Bauvorhaben so genehmigt ist, und es sowieso gebaut wird, und wenn sie sich kooperativ zeigt dass ihr an gemeinsamen Lösungen mitarbeitet (Entwässerung, Geländer, Hecke), oder wenn sie sich auf die Hinterbeine stellt dass ihr dann eurerseits gemäß Recht und Gesetz arbeitet.

    Ich sehe da vor meinem geistigen Auge: Rückbau Hecke, "schöner" Bretterzaun direkt am Geländer, Sichtbetonwand zu ihrer Terrasse anstelle schöner Verblender, usw. Da gibt es genügend Möglichkeiten.

    Wobei man damit bei solchen Leuten natürlich auch vorsichtig sein sollte. Sonst landet ihr irgendwann bei RTL 2 und Konsorten
     
  20. Chippi

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    Aus dem Grund bin ich ja hier: um mir bestätigen zu lassen, dass an deren Grundstück/Bauweise was faul ist. Es wäre peinlich baurechtliche Schritte anzudrohen und es passiert nix. Ich möchte ihr gern ins Gesicht sagen "die Hecke darf so nicht, die Terrasse darf so nicht etc etc". Der guten Dame kann man (leider) nur mit dem selben tiefem Niveau entgegen kommen. Anders versteht sie es nicht.

    Und ja, um unser Grundstück kommt definitiv ein Zaun, wir dachten an einen hübschen Doppelstabmattenzaun. Und unsere Terrasse (3m weg von der Grundstücksgrenze) erhält einen 3m hohen sichtschutz ZUSATZLICH damit ich ihre dämliche Visage nicht mehr sehen muss.

    Wir haben es zuletzt beim Thema Regenrinne im netten versucht. Wir haben mit ihrem Mann gesprochen (denn sie redet kein Wort mehr mit uns und grüßt auch nicht) und gesagt "lass uns einen Cut machen und ab jetzt alles vernünftig regeln, wir möchten auch keinen streit". Das hat mein Mann in ALLER DEUTLICHKEIT gesagt. Also so, dass es auch der letzte Depp verstanden hat. Hat scheinbar nicht gefruchtet, denn sie schreit ja munter weiter unsere Bauarbeiter an.
     
Thema: Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen (2)
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