Möglichkeiten einer Genehmigung EFH mit strikten BPlan

Diskutiere Möglichkeiten einer Genehmigung EFH mit strikten BPlan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; noch mal zur Garage. Ist aber keine Grenzgarage, richtig. Mind. 2,50m von der Grenze weg, sonst darf da nichts im Dach sein.

  1. #21 Andybaut, 31.01.2017
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    noch mal zur Garage.
    Ist aber keine Grenzgarage, richtig.
    Mind. 2,50m von der Grenze weg, sonst darf da nichts im Dach sein.
     
  2. tha619

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    Ich kann mich nicht so gut ausdrücken, sorry nochmal dafür.

    Es ist keine Grenzgarage, nach rechts ist noch genügend platz. Aber auf dem Dach der Garage ist auch nichts.

    aber die Grundfläche umfasst die Garage.
    Also einmal die Grundfläche des EG (mit Garage), das mit 2/3 multiplizieren.


    Das gilt leider nicht so, in NRW zählt nur das OG zur Berechnung, dass bedeutet, das im OG max. 3/4 der Gesamtfläche des OG 2,30m sein darf.
    Wir hatten das auch erst gedacht, dass das EG zur Berechnung zählt.
     
  3. #23 Andybaut, 31.01.2017
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    :mauer

    Also nochmal:
    Fläche der Umfassungswände im OG * 3/4.
    Das was rauskommt muss kleiner sein wie die Fläche die sich beim Schnitt mit der Oberkante Dach 2,30m ergibt.

    Und ich dachte BW wäre schwierig. Das finde ich nun schon kurios.

    Aber für mich sieht das optisch so aus, als ob ihr darunter seid !?
     
  4. tha619

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    Ja, so weit ich es verstanden haben ist es so richtig.

    Auch haben wir quasi eine punktlandung gemacht mit der Berechnung, liegen also knapp drunter.

    Die Frage ist ja nur, wieso es abgelehnt wird, dass wir das "Dingen" in der Mitte machen, wenn es trzdm kein Vollgeschoss ist.
    Ist es wirklich nur, dass die Dachneigung kleiner als vorgeschrieben ist, oder könnte noch was anderes dazu kommen?
     
  5. #25 Andybaut, 31.01.2017
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    nun ja, es stellt sich halt die Frage ob das Dingen ein Dachaufbau ist.
    Wenn die Dachfläche davor durchgeht ist das eindeutig.
    Aber hier? Ich hab´s gegoogelt aber nichts verwertbares gefunden.

    Man könnte sagen, dass es kein Dachaufbau ist, sondern ein (keine Ahnung wie man das nennt).
    Sollte die Behörde so argumentieren, würde ich sie um eine Kopie einer Kommentierung hierzu bitten.

    Kommentierung:
    Es gibt in jedem Bundesland die Landesbauordnung und die Ausführungsverordnung.
    Die sind kurz und knackig und werfen immer mal wieder fragen auf.
    Dsehalb gibt es Kommentierungen von Fachleuten die Gerichtsurteile und anderes genommen
    haben und versuchen den kurzen Gesetzestext dann sinngemäß auf Sonderfälle anzuwenden.

    Aber vorher einfach mal im Baugebiet rumlaufen und nach ähnlichen Abweichungen mit der Neigung oder
    dem Dachaufbau schauen und diese fotografieren.
     
  6. tha619

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    Vielen Dank erstmal.

    Bungalows zählen nicht dazu, was ich als Argument für eine andere Dachneigung bringen kann oder?
    Es gibt in dem Gebiet einige Bungalows mit einem Flachdach, aber ähnliche Dachaufbauten, wo keine Dachfläche davor ist habe ich nicht gefunden leider.

    Dieses hier ist das direkte Nachbarhaus. Nur das er es eben als Balkon hat.
     
  7. #27 Andybaut, 31.01.2017
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    grundsätzlich zählt alles dazu, dass sich im Gebiet mit den selben Auflagen befindet.
    Jede Abweichung ist da interessant.
    Aber der Nachbar hat ja genau deines.
    Also das Argument, dass es kein Dachaufbau ist, würde schon mal nicht gelten.
     
  8. tha619

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    Aber das Argument, dass er es als Balkon hat und wir nicht schon?
    Doch das kann für mich auch keine Argumentation seitens der Behörde sein. Was ist wenn jemand den Balkon vorne zu macht und das einfach als Wohnraum nutzt, wer will das verhindern?

    Ich möchte für das Gespräch einfach Argumente haben, oder irgend etwas greifbares, da die Leute dort sehr stur sind.
     
  9. #29 Andybaut, 31.01.2017
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    die Frage ist doch primär wie definiert sich ein Dachaufbau und nicht wie wird dieser genutzt.
    Wenn ein Dachaufbau so aussehen kann, dann kann er auch geschlossen sein.
    Das Dach läuft vorne um den Aufbau nicht durch und es wurde dennoch als Dachaufbau gewertet.
     
  10. tha619

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    Macht es einen Unterschied bezügliches des "Dingen", dass der Nachbar Baugebiet WAIo SD/WD hat?

    BPlan2.PNG
     
  11. #31 Andybaut, 31.01.2017
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    was bedeuten die Kürzel
    WR WA und II

    bei dir sind 50% der Länge als Aufbauten zulässig.
    Wenn du weißt, was II bedeutet könnte man die Frage vielleicht beantworten.
    Wobei es eigentlich nichts ausmachen dürfte.
    Ein Dachaufbau ist ein Dachaufbau. Die Definition dafür ist ja die gleiche.
     
  12. tha619

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    erläuterung.PNG zusatz.jpg

    Das sind die Erläuterungen.
     
  13. #33 Andybaut, 31.01.2017
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    Gr... :-)
    der einzige Fall, bei dem man es anders betrachten könnte.
    Der Nachbar könnte 2Geschoss bauen. Beginnt mit dem Dach schon im OG1.
    Also könnte man das Ding auch als "Nicht Dachaufbau" bezeichnen.
    Bei ihm dürfte das im OG1 ringsum so aussehen.

    Weitere Beispiele suchen, aufs Amt gehen und nach der Kommentierung fragen.

    Letztenendes werdet ihr eine rechtssichere Auskunft über die Genehmigung bekommen.
    Notfalls könnt ihr beim Regierungspräsidium auch gegen eine nicht erteilte Genehmigung
    Beschwerde einlegen und das ganze prüfen lassen.
     
  14. tha619

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    Ich glaube da verstehen wir uns wieder falsch.

    Er darf auch nur 1 vollgeschoss haben.
    WA I SD/Wd
    Dieses I schreibt die Anzahl der Vollgeschosse vor.

    In der Tabelle Dachaufbauten die II bedeutet, dass er die in der Höhe der Vollgeschosse bauen darf. Also auch 1.

    So habe ich das verstanden .
     
  15. #35 Andybaut, 31.01.2017
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    ich glaub jetzt hab ich´s. Das sind Gänsefüßchen ".
    Also für die Zeile gilt das selbe wie darüber.
    Das macht dann auch bei der Ziegelfarbe Sinn.
    Zigelfarbe 2geschossig ist unsinnig. Ziegelfarbe wie oben würde gehen.

    So was hab ich auch noch nie gesehen :-)

    Dnn gilt gleiches Recht für alle.
    Dachaufbau ist Dachaufbau. Egal wie dieser genutzt wird.
     
  16. tha619

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    Ich war gerade nochmal in der Nähe. Dort ist auch das Gebiet wie bei uns nur halt luftlinie 500 meter entfernt und folgendes Haus steht dort:
    IMG_0660.jpg
    IMG_0663.jpg

    Für mich sieht das, bis auf dass es ein Flachdach ist, genau so wie wir gerne hätten oder?
     
  17. #37 Andybaut, 31.01.2017
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    wenn es in dem selben Baugebiet ist, für den die Definitionen gelten,
    dann kann man das als Ausnahme, bzw. Auslegung des Bebauungsplanes
    anführen, falls es Probleme gibt.
     
  18. tha619

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    in Ordnung, wenn du möchtest, gebe ich ein kurzes Update nach dem Gespräch am Montag.
     
  19. #39 Andybaut, 01.02.2017
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    das wäre nett
     
  20. tha619

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    So, also das Bauamt sieht es als eigenständige Konstruktion an, weil oben der Dachfirst nicht durchgehend ist. Das linke Satelldach ist von der Höhe her etwas kleiner und deshalb nihct durchgehend.

    Sie meinten, dass sie uns schon entgegen kommen würden, streng genommen könnte man es auch als Zwerchgiebel auslegen, was verboten ist.
    Die Architektin plant es ien letztes mal jetzt um, das über dem "Dingen" das Dach weiterläuft, dann wir ddas Dingen ein Flachdach bekommen.

    Mal schauen ob es uns gefällt, ansonsten müssten wir das Grundstück notgedrugen abgeben.

    Vielen Dank nochmal für deine Einschätzung.
     
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