Bitte um rechtliche Einschätzung

Diskutiere Bitte um rechtliche Einschätzung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, um es neutral zu formulieren: "Angenommen" eine Bauvoranfrage auf Basis eine Grundstücksteilung wurde gestellt, für ein Haus mit einer...

  1. uli st

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    Hallo,

    um es neutral zu formulieren: "Angenommen" eine Bauvoranfrage auf Basis eine Grundstücksteilung wurde gestellt, für ein Haus mit einer Grundfläche von 10 x 10 m, für zwei Wohneinheiten auf dem neuen Teilgrundstück von ca. 900 qm;
    die Firsthöhe des Hauses wurde mit 8,10 m und die Traufhöhe von 6,30 m angegeben.
    Außerdem wurde eine Erweiterung um 40 qm geplant.

    Weiter "angenommen" im Bauvorbescheid heißt es:

    „Das beantragte Gebäude fügt sich hinsichtlich der Art der Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es fügt sich ferner bei einer Grundfläche von 10 x 10 m hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhe in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

    Die Erweiterung der Grundfläche muss so geplant werden, dass keine optische Zweige-schossigkeit entsteht. Das festgestellte Einfügen des Gebäudes hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit bezieht sich auf das Maß von 10 x 10 m Grundfläche.“

    Ist das nicht so zu verstehen, dass sich diese Aussage „keine optische Zweigeschossigkeit“ lediglich auf die Erweiterung bezieht?
    Und könnte ein Haus ohne diese Erweiterung die genehmigte First- und Traufhöhe haben, also MIT optischer Zweigeschossigkeit?

    Wie seht Ihr das?
     
  2. #2 Andybaut, 22.05.2017
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    Hallo,

    solche Aussagen beziehen sich schon auf den gesamten Kontext.
    Man kann jetzt nicht munter umplanen und sich immer noch auf die Aussage berufen.

    Die Bedenken hinsichtlich der 2-Geschossigkeit bezogen sich vielleicht hauptsächlich auf das Nebengebäude.
    Wenn man nun aber sieht, dass das Hauptgebäude ohne Nebengebäude ähnliche Bedenken aufwirft ist das wieder
    neu zu beurteilen.
     
  3. #3 Didi800, 22.05.2017
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    Nach dem Text, den du oben dargestellt hast, bezieht sich die Frage der "optischen Zweigeschossigkeit" alleine auf die Erweiterung. Es heißt ja, "die Erweiterung der Grundfläche muss ....., dass keine optische Zweigeschossigkeit .."
    Die andere Frage, ob das geplante Gebäude ohne die Erweiterung sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ist ja geklärt: Sie fügt sich ein. Die äußerliche Gestaltung des Hauses ist ja auch im Wesentlichen festgelegt (10mal10 Meter Grundfläche, sowie Trauf- und Firsthöhe. Das ist eine klare Definition des im Bauvorbescheid genehmigten Hauses hinsichtlich Höhe, Dachneigung, etc.. Nach dem Text des Bauvorbescheides will sich die Behörde nur die Genehmigung der Erweiterung vorbehalten, d.h. das ist im Vorbescheid nicht abschließend entschieden.
    Die "optische Zweigeschossigkeit" des geplanten Baues (ohne Erweiterung) wurde also schon geklärt und von der Behörde als unproblematisch angesehen. Wenn du ohne Erweiterung baust und dich an die genehmigten Maße (Trauf und Firsthöhe) hälst, dann bedarf das keiner neuen Prüfung und Genehmigung mehr, denn es ist durch den Vorbescheid bereits genehmigt. (Es ist ja der Zweck einer Bauvoranfrage, dass bestimmte Einzelfragen vor die Klammer gezogen und durch den Vorbescheid abschließend geklärt und genehmigt werden.)
     
  4. uli st

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    Vielen Dank!
    Wie aber ist dann die Aussage von Andybaut zu beurteilen: "Solche Aussagen beziehen sich schon auf den gesamten Kontext. Man kann jetzt nicht munter umplanen und sich immer noch auf die Aussage berufen."
     
  5. #5 Andybaut, 23.05.2017
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    Bei solchen Fragen ist es doch sinnvoll das mit dem Bauamt zu besprechen.
    So aus der Ferne ohne Pläne ohne Kontext sind das alles Mutmassungen.
     
  6. #6 Didi800, 23.05.2017
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    Natürlich muss man den gesamten Bauvorbescheid anschauen, um diese Frage sicher einschätzen zu können. Und natürlich hat der Andybaut recht, wenn er schreibt, dass man diese Frage mit dem Bauamt besprechen sollte. Denn nur dann herrscht Klarheit. Und ich würde dir das auch empfehlen.

    Aber nach dem was du geschrieben hast, ist zu erwarten, dass das Bauamt sagen wird, dass der Hauptbau genehmigt ist und nur die Erweiterung einer extra Prüfung bedarf.
     
Thema: Bitte um rechtliche Einschätzung
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